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Verordnung Einzugsgebiet Wasserversorgung Lorüns
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www.ris.bka.gv.at
VERORDNUNGSBLATT DER
GEMEINDE LORÜNS
Jahrgang 2023 Ausgegeben am 24. 10. 2023
1. Verordnung: Einzugsgebiet Wasserversorgung Lorüns
VERORDNUNG
der Gemeinde Lorüns über die Festlegung des Versorgungsbereiches der gemeinnützigen Wasserversorgungsanlage
Auf Grund des Gesetzes über die öffentliche Wasserversorgung durch die Gemeinden (Wasserversorgungsgesetzes) LGBl. Nr. 3/1999 idgF, wird gemäß Gemeindevertretungsbeschluss vom 23. Oktober 2023 verordnet:
§ 1
Der Versorgungsbereich der gemeinnützigen Gemeindewasserversorgungsanlage der Gemeinde Lorüns wird gemäß § 3 des Wasserversorgungsgesetzes. LGBl: Nr. 3/1999 idgF entsprechend der planlichen Darstellung des angeschlossenen Planes mit der Bezeichnung Lo 1-1/10-23 festgelegt.
§ 2
Jedermann hat das Recht, im Gemeindeamt während der Amtsstunden in diese Verordnung und in den Plan Einsicht zu nehmen.
§ 3
Diese Verordnung tritt am 01. November 2023 in Kraft. Die Verordnung vom 15.10.2020 wird somit außer Kraft gesetzt.
Der Bürgermeister:
I n g . B a t l o g g A n d r e a s