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Montag, 21. September 2026 · 1.927 Einträge aus 10 Gemeinden und dem Stand Montafon · Stand heute, 04:45 Uhr

Recht: Die Montafoner Gemeinden vor Gericht

Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg, des Verfassungsgerichtshofs, des Verwaltungsgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts und der ordentlichen Gerichte (OGH) aus dem RIS, in denen eine Montafoner Gemeinde oder der Stand Montafon Partei war – als Klägerin, Beschwerdeführerin oder Revisionswerberin („hat geklagt“) oder als Beklagte bzw. belangte Behörde, deren Bescheid oder Verordnung angefochten wurde („wurde geklagt“). Die Einordnung (Beteiligung, Rolle, Thema, gewonnen/verloren) und die Kurzzusammenfassung werden automatisiert mit einem Sprachmodell erstellt und können Fehler enthalten – maßgeblich ist immer der verlinkte Originaltext. Vollständigkeit: Das LVwG Vorarlberg veröffentlicht nur ausgewählte Entscheidungen im RIS, der OGH anonymisiert Gemeindenamen in neueren Entscheidungen, und auch das LVwG kürzt die Gemeinde in manchen Texten auf den Anfangsbuchstaben („Gemeinde S“) – die Zuordnung erfolgt dann aus dem Zusammenhang (etwa über die zugehörige VwGH-Entscheidung) und kann unsicher sein. Die Zahlen sind daher eine Untergrenze. Gezählt werden Entscheidungen (Instanzen), nicht Fälle – ein Verfahren mit LVwG- und VwGH-Entscheidung zählt zweimal.

Bilanz aller Gemeinden

79
Entscheidungen mit Gemeindebeteiligung
11
Gemeinde hat geklagt · 27 % gewonnen
68
Gemeinde wurde geklagt · 57 % gewonnen
36
gewonnen (52 %) der entschiedenen
33
verloren (48 %)

Rechtsstreitigkeiten je Gemeinde

„Hat geklagt“: die Gemeinde (oder ein Gemeindeorgan) hat Klage, Beschwerde, Revision oder einen Antrag eingebracht. „Wurde geklagt“: gegen die Gemeinde wurde geklagt oder ihr Bescheid bzw. ihre Verordnung wurde angefochten. „Gewonnen“ = das Gericht entschied im Sinne der Gemeinde, „verloren“ = gegen sie (Aufhebung/Abänderung ihres Bescheids zählt als verloren). Hellere Balken: Entscheidungen, in denen die Gemeinde nur erwähnt wird.

GemeindeEntscheidungenhat geklagtwurde geklagtgewonnenverlorenteilweiseunklarnur erwähnt
Schruns 17 4 1:3 13 5:5 6 (43 %) 8 0 3 72
Tschagguns 17 1 1:0 16 7:7 8 (53 %) 7 0 2 15
St. Gallenkirch 16 0 16 11:5 11 (69 %) 5 0 0 13
Vandans 10 1 0:1 9 4:4 4 (44 %) 5 0 1 8
Gaschurn 6 1 0:1 5 3:0 3 (75 %) 1 1 1 14
Bartholomäberg 6 3 0:3 3 1:2 1 (17 %) 5 0 0 9
Silbertal 2 0 2 2:0 2 (100 %) 0 0 0 3
Stand Montafon 2 1 1:0 1 1 (100 %) 0 0 1 0
Lorüns 1 0 1 0 0 1 0 3
St. Anton 1 0 1 0:1 0 (0 %) 1 0 0 1
Stallehr 1 0 1 0:1 0 (0 %) 1 0 0 1
Alle Gemeinden 79 11 3:8 68 33:25 36 (52 %) 33 2 8

Kleine Zahlen hinter „hat geklagt“/„wurde geklagt“: gewonnen:verloren in dieser Rolle.

Nach Gericht

GerichtEntscheidungenhat geklagtwurde geklagtgewonnenverlorenteilweiseunklar
Verwaltungsgerichtshof5484627 (59 %)1917
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg132117 (58 %)510
Verfassungsgerichtshof121112 (18 %)901

Nach Thema

ThemaEntscheidungengewonnenverlorenteilweiseunklar
Baurecht3114 (56 %)1124
Raumplanung229 (43 %)1201
Abgaben und Gebühren147 (54 %)601
Sonstiges52 (50 %)201
Dienst- und Gemeinderecht31 (33 %)200
Naturschutz und Umwelt21 (100 %)001
Wasserrecht22 (100 %)000

Aus den Sitzungsprotokollen: Beschwerden, Erkenntnisse, aufgehobene Bescheide

Viele Verfahren stehen nicht im RIS – das LVwG Vorarlberg veröffentlicht nur ausgewählte Erkenntnisse und anonymisiert die Gemeinden. Die Gemeindevertretungen berichten aber in ihren Sitzungen darüber. Hier die Fundstellen aus den Protokollen und Gemeindeblättern, neueste zuerst; der Wortlaut stammt aus dem jeweiligen Dokument (bei gescannten Protokollen aus der Texterkennung).

Alle Veröffentlichungen zum Thema Gerichtsverfahren →

Alle Entscheidungen

79 Entscheidungen (79 analysiert)

Datum Gemeinde Gericht / GZ Thema Ergebnis Zusammenfassung
20.01.2026 St. Gallenkirch
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2025/06/0329
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Die Bauwerberin erhob außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts, das die vom Bürgermeister der Gemeinde St. Gallenkirch erteilte Baubewilligung für den Umbau eines über 200 Jahre alten Bauernhauses aufgehoben hatte, weil ein Stiegenaufgang und ein Dachvorsprung ohne Zustimmung der Nachbarin über die Grundgrenze gebaut worden waren. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision zurück: Wer Eigentümer des überbauten Grundes ist, sei eine zivilrechtliche Vorfrage, und das Verwaltungsgericht habe die Bauführung ohne krasse Fehlbeurteilung als unredlich eingestuft. Die Aufhebung des Gemeindebescheids wurde damit rechtskräftig. RIS ↗
03.10.2025 St. Gallenkirch
wurde geklagt
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg
LVwG-318-44/2024-R9
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Eine Grundnachbarin focht beim Landesverwaltungsgericht Vorarlberg die vom Bürgermeister der Gemeinde St. Gallenkirch erteilte Baubewilligung für den Umbau eines Wohnhauses an, unter anderem wegen einer Abstandsnachsicht zu ihrem Grundstück. Das Gericht gab der Beschwerde Folge, hob den Bescheid des Bürgermeisters auf und wies den zugrundeliegenden Bauantrag zurück. Die außerordentliche Revision der Bauwerberin gegen dieses Erkenntnis wies der Verwaltungsgerichtshof im Jänner 2026 zurück, damit blieb es bei der Aufhebung. RIS ↗
26.08.2025 St. Anton Schruns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2024/06/0167
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Ein Anrainer focht die vom Bürgermeister der Gemeinde St. Anton im Montafon erteilte Baubewilligung für ein Lagergebäude an, weil aus seiner Sicht der Grenzabstand zu seinem Grundstück nicht eingehalten werde. Das Landesverwaltungsgericht hatte den Gemeindebescheid bestätigt, doch der Verwaltungsgerichtshof hob dieses Erkenntnis auf, weil ungeklärt blieb, wem der von einer alten Mauer überbaute Grundstücksteil rechtlich gehört. Die Gemeinde muss dem Anrainer die Verfahrenskosten ersetzen, der Fall geht damit neu vor das Landesverwaltungsgericht. RIS ↗
19.08.2025 Bartholomäberg Schruns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2025/06/0219
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Der Bürgermeister der Gemeinde Bartholomäberg hatte einem Grundeigentümer aufgetragen, ein ohne Bewilligung vollständig neu errichtetes Gebäude zu beseitigen, nachdem statt der angezeigten Sanierung eines Maisäß-Stallgebäudes ein kompletter Neubau (Ferienhaus) errichtet worden war. Der Betroffene bekämpfte diesen Beseitigungsauftrag erfolglos beim Landesverwaltungsgericht und danach beim Verwaltungsgerichtshof. Der Verwaltungsgerichtshof wies die außerordentliche Revision mangels ordnungsgemäß dargelegter Rechtsfrage zurück, sodass der Auftrag der Gemeinde rechtskräftig bestehen bleibt. RIS ↗
12.08.2025 Tschagguns Schruns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2025/06/0158
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Der Bürgermeister der Gemeinde Tschagguns hatte festgestellt, dass 1977 angezeigte Sanierungs- und Umnutzungsarbeiten an einem Maisäß-Stallgebäude nachträglich bewilligungspflichtig seien. Das Landesverwaltungsgericht hob diesen Bescheid zugunsten der Grundeigentümerin ersatzlos auf, weil die Behörde nach damaligem Recht nur innerhalb eines Monats ab der Bauanzeige hätte entscheiden dürfen. Die Eigentümerin erhob dennoch weiter Revision an den Verwaltungsgerichtshof, der diese jedoch zurückwies; die Aufhebung des Gemeindebescheids bleibt damit bestehen, wobei der Gerichtshof zugleich festhielt, dass die Gemeinde weiterhin die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes anordnen könnte, falls die Maßnahmen tatsächlich bewilligungspflichtig waren. RIS ↗
12.06.2025 St. Gallenkirch
wurde geklagt
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg
LVwG-318-106/2024-R14
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Der Bürgermeister der Gemeinde St. Gallenkirch hatte einem Bauwerber die nachträgliche Baubewilligung für eine im Keller errichtete Luftwärmepumpe erteilt. Nachbarn erhoben Beschwerde und machten geltend, die Behörde sei bei der Lärmberechnung von einer falschen, zu großen Entfernung zu ihrem tatsächlich nächstgelegenen Grundstück ausgegangen. Das Landesverwaltungsgericht gab der Beschwerde statt und versagte die Baubewilligung, weil die Luftwärmepumpe am gewählten Standort nicht als ortsüblich im Sinne des Baugesetzes gelten könne. RIS ↗
18.03.2025 Tschagguns Schruns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2022/06/0221
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Mehrere Nachbarn erhoben Einwendungen gegen eine vom Bürgermeister der Gemeinde Tschagguns erteilte Baubewilligung für den Umbau eines Wohngebäudes samt einer neuen Stützmauer. Das Landesverwaltungsgericht wies ihre Beschwerde ab und bestätigte den Gemeindebescheid, wogegen die Nachbarn Revision an den Verwaltungsgerichtshof erhoben. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision zurück, weil keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufgezeigt wurde, sodass die Baubewilligung der Gemeinde bestehen bleibt. RIS ↗
17.02.2025 Tschagguns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2024/06/0164
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Der Bürgermeister der Gemeinde Tschagguns hatte einem Unternehmen die angezeigte Errichtung eines Zauns zur Absicherung eines Kraftwerks wegen Widerspruchs zur landwirtschaftlichen Flächenwidmung untersagt. Das Landesverwaltungsgericht hob diesen Bescheid auf und verwies die Sache zur neuerlichen Entscheidung an die Gemeinde zurück, doch das Unternehmen bekämpfte auch diese Zurückverweisung beim Verwaltungsgerichtshof. Dieser gab der Revision statt, hob den Beschluss des Landesverwaltungsgerichts auf und verpflichtete die Gemeinde zum Kostenersatz, weil eine Zurückverweisung im konkreten Fall nicht gerechtfertigt gewesen sei. RIS ↗
07.01.2025 Tschagguns Schruns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2024/06/0216
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Der Bürgermeister der Gemeinde Tschagguns hatte einem Eigentümer aufgetragen, eine ohne Bewilligung im Obergeschoss eines Stallgebäudes eingerichtete Wohnnutzung samt einem unrechtmäßig veränderten Kamin zu beseitigen. Der Eigentümer bekämpfte diesen Auftrag ohne Erfolg beim Landesverwaltungsgericht und danach beim Verwaltungsgerichtshof. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision zurück, weil keine grundsätzliche Rechtsfrage aufgezeigt wurde, sodass der Wiederherstellungsauftrag der Gemeinde bestehen bleibt. RIS ↗
07.01.2025 Tschagguns Schruns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2024/06/0215
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Der Bürgermeister der Gemeinde Tschagguns hatte einem Eigentümer die nachträgliche Baubewilligung für den Umbau eines Stallgebäudes zu einer Wohnung versagt, weil das Vorhaben der landwirtschaftlichen Flächenwidmung widerspreche. Der Eigentümer bekämpfte die Versagung erfolglos beim Landesverwaltungsgericht und in weiterer Folge beim Verwaltungsgerichtshof. Der Verwaltungsgerichtshof wies die außerordentliche Revision zurück, sodass die abschlägige Entscheidung der Gemeinde bestätigt bleibt. RIS ↗
29.10.2024 Tschagguns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2024/06/0164
Baurecht
Gemeinde als Behörde
unklar / offen In einem Verfahren um die vom Bürgermeister der Gemeinde Tschagguns verfügte Untersagung eines angezeigten Zaunbauvorhabens beantragte das betroffene Unternehmen beim Verwaltungsgerichtshof, seiner gegen ein Zurückverweisungserkenntnis des Landesverwaltungsgerichts gerichteten Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Der Verwaltungsgerichtshof wies diesen Antrag ab, weil das Unternehmen die behaupteten wirtschaftlichen Nachteile nicht ausreichend konkretisiert hatte. Über die eigentliche Baurechtsfrage wurde damit noch nicht entschieden. RIS ↗
15.07.2024 Tschagguns
wurde geklagt
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg
LVwG-318-42/2024-R8
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Eine Bauwerberin hatte die Errichtung eines Zauns zur Absicherung eines Kraftwerks angezeigt; der Bürgermeister der Gemeinde Tschagguns untersagte das Vorhaben, weil es der Flächenwidmung „Freifläche Landwirtschaft“ widerspreche. Die Beschwerdeführerin berief sich auf höchstgerichtliche Judikatur, wonach Einfriedungen widmungsneutral seien und daher nicht widmungswidrig sein könnten. Das Landesverwaltungsgericht hob den Bescheid auf und verwies die Sache zur neuerlichen Entscheidung an den Bürgermeister zurück, u. a. weil offene Sachverhaltsfragen von der orts- und fachkundigen Baubehörde effizienter geklärt werden könnten. RIS ↗
29.04.2024 St. Gallenkirch
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ro 2021/06/0004
Raumplanung
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Die Berufungskommission der Gemeinde St. Gallenkirch hatte im gemeindeinternen Instanzenzug die Bewilligung einer Ausnahme vom Flächenwidmungsplan für einen Geräteschuppen zur Imkerei versagt. Die Antragsteller bekämpften diese Entscheidung erfolglos beim Landesverwaltungsgericht und in weiterer Folge beim Verwaltungsgerichtshof. Der Verwaltungsgerichtshof wies die ordentliche Revision zurück, weil weder eine Abweichung von seiner bisherigen Rechtsprechung noch ein unschlüssiges Sachverständigengutachten aufgezeigt wurde, sodass es bei der Versagung durch die Gemeinde bleibt. RIS ↗
08.04.2024 Tschagguns Schruns
hat geklagt
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg
LVwG-435-7/2023-R19
Wasserrecht
Gemeinde als Partei
Gemeinde gewonnen Die Gemeinde erhob Beschwerde gegen einen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz, mit dem ihr die wasserrechtliche Bewilligung für die Erweiterung einer gemeindeeigenen Wasserversorgungsanlage versagt worden war. Das Landesverwaltungsgericht gab der Beschwerde der Gemeinde statt und erteilte die beantragte Bewilligung unter zahlreichen wasserbau-, gewässerschutz- und geologietechnischen Auflagen, da weder öffentliche noch private Interessen durch das Vorhaben beeinträchtigt würden. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof wurde für unzulässig erklärt. RIS ↗
05.02.2024 St. Gallenkirch
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2024/06/0001
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Der Bürgermeister der Gemeinde St. Gallenkirch hatte einem Antragsteller die nachträgliche Baubewilligung für eine Luftwärmepumpe versagt, weil diese laut einem schalltechnischen Gutachten den ortsüblichen Lärmpegel im Wohngebiet um 7 bis 8 dB überschritt. Der Antragsteller bekämpfte die Versagung erfolglos beim Landesverwaltungsgericht und in weiterer Folge beim Verwaltungsgerichtshof. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision zurück, weil keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung dargetan wurde, sodass die abschlägige Entscheidung der Gemeinde bestehen bleibt. RIS ↗
21.12.2023 Schruns
wurde geklagt
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg
LVwG-302-3/2023-R14
Raumplanung
Gemeinde als Partei
Gemeinde verloren Grundeigentümer erhoben Beschwerde gegen einen Bescheid der Landesregierung, mit dem ein von der Gemeinde beantragtes Umlegungsverfahren für zwei benachbarte Grundstücke genehmigt worden war. Das Landesverwaltungsgericht gab den Beschwerden Folge und änderte den Bescheid dahin ab, dass der Antrag der Gemeinde auf Durchführung des Umlegungsverfahrens als unzulässig zurückgewiesen wurde. Strittig waren unter anderem die Zuständigkeit der Landesregierung sowie das Verhältnis von Umlegung zu einem möglichen Grenzänderungsverfahren. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof wurde für zulässig erklärt. RIS ↗
27.04.2023 Tschagguns Schruns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2023/06/0063
Raumplanung
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Ein Bauwerber erhob außerordentliche Revision gegen ein Erkenntnis, mit dem das Landesverwaltungsgericht die Versagung einer Ausnahmebewilligung vom Flächenwidmungsplan der Gemeinde Tschagguns für einen Pkw-Unterstellplatz bestätigt hatte. Strittig war vor allem, ob das Vorhaben zusammen mit einem bereits bestehenden Gebäude noch als kleinräumig im Sinne des Raumplanungsgesetzes gelten konnte. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision zurück, da keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufgezeigt wurde; die Versagung der Ausnahme blieb damit bestehen. RIS ↗
13.03.2023 Tschagguns Schruns
wurde geklagt
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg
LVwG-302-10/2022-R8
Raumplanung
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Ein Grundstückseigentümer focht den Bescheid des Gemeindevorstandes von Tschagguns an, mit dem ihm eine Ausnahme vom Flächenwidmungsplan für den Zubau eines Pkw-Unterstellplatzes zu einem bestehenden Schopfgebäude im Freihaltegebiet versagt worden war. Das Landesverwaltungsgericht bestätigte den Bescheid, da das Vorhaben in Verbindung mit dem bestehenden Gebäude nicht mehr als kleinräumig zu werten sei und kein Rechtsanspruch auf die Ausnahmebewilligung bestehe. Die Beschwerde wurde daher abgewiesen. RIS ↗
10.01.2023 Tschagguns Schruns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2022/06/0221
Baurecht
Gemeinde als Behörde
unklar / offen Nachbarn beantragten im Rahmen einer Revision gegen ein Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts, das eine vom Bürgermeister der Gemeinde Tschagguns erteilte Baubewilligung für den Umbau eines Wohngebäudes bestätigt hatte, die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung wegen befürchteter Lärmbelästigung und Erosionsgefahr. Der Verwaltungsgerichtshof wies den Antrag ab, da die Sachverhaltsannahmen des Verwaltungsgerichts nicht als unschlüssig zu erkennen seien und kein unverhältnismäßiger Nachteil für die Nachbarn ersichtlich sei. Über die eigentliche Revision war damit noch nicht entschieden. RIS ↗
22.08.2022 St. Gallenkirch Schruns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2022/06/0092
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Der Bürgermeister der Gemeinde St. Gallenkirch hatte einem Grundeigentümer die Beseitigung einer Stützmauer aufgetragen, die teilweise auf dem Nachbargrundstück errichtet worden war. Das Landesverwaltungsgericht bestätigte den Beseitigungsauftrag; der Verwaltungsgerichtshof wies die dagegen erhobene Revision zurück, weil ein einheitliches Bauwerk nicht nur teilweise entfernt werden muss und keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorlag. Der Bauauftrag der Gemeinde blieb bestehen. RIS ↗
15.02.2022 Schruns
wurde geklagt
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg
LVwG-318-6/2021-R6
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Nachbarn erhoben Beschwerde gegen eine vom Bürgermeister erteilte Baubewilligung für ein Einfamilienwohnhaus samt Nachsicht von den Mindestabständen. Sie machten geltend, dass die gesetzlichen Mindestabstände unter anderem wegen einer als Zufahrtsrampe errichteten baulichen Anlage nicht eingehalten würden. Das Landesverwaltungsgericht gab der Beschwerde Folge, hob die Baubewilligung auf und versagte sie, da die Rampe als sonstiges Bauwerk einen Mindestabstand von zwei Metern zur Nachbargrenze einzuhalten habe, der nicht eingehalten worden sei. RIS ↗
16.08.2021 St. Gallenkirch
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2021/06/0107
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Ein Bauwerber hatte ein rund 200 Jahre altes Maisäß-Wohngebäude in St. Gallenkirch abgebrochen und neu errichtet; der Bürgermeister versagte die nachträgliche Baubewilligung, das Landesverwaltungsgericht bestätigte dies. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision zurück, weil nach dem Abbruch kein Bestand mehr vorlag, auf den die Regeln für Zu- und Umbauten anwendbar wären. Die Versagung durch die Gemeinde blieb aufrecht. RIS ↗
12.04.2021 Gaschurn Schruns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2019/06/0118
Baurecht
Gemeinde als Behörde
teilweise Ein Bauherr focht einen baupolizeilichen Auftrag an, mit dem ihm die Rückführung eigenmächtiger Umbauten an einem Stallgebäude aufgetragen worden war, darunter die Entfernung einer Satellitenschüssel, eines Stiegenaufgangs und eines Schlafzimmers sowie der Rückbau eines Stubenausbaus und eines Nebenraums, da das Gebäude raumplanungsrechtlich keine Wohnnutzung zulasse. Der Verwaltungsgerichtshof hob das bestätigende Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts nur hinsichtlich der Anordnung zum Nebenraum wegen unzureichender Bestimmtheit auf und wies die Revision im Übrigen zurück. Der überwiegende Teil des baupolizeilichen Auftrags blieb damit aufrecht, die Gemeinde musste dem Bauherrn aber anteilige Verfahrenskosten ersetzen. RIS ↗
08.02.2021 Vandans Schruns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Fr 2020/06/0016
Baurecht
Gemeinde als Behörde
unklar / offen Ein Beteiligter eines Bauverfahrens hatte beim Verwaltungsgerichtshof einen Fristsetzungsantrag gestellt, weil das Landesverwaltungsgericht über seine Einwendungen gegen ein Bauvorhaben nicht rechtzeitig entschieden hatte. Da das Landesverwaltungsgericht das ausstehende Erkenntnis inzwischen erlassen hatte, stellte der Verwaltungsgerichtshof das Fristsetzungsverfahren ein. Die Gemeinde Vandans wurde als Verfahrenspartei zum Ersatz eines Teils der Aufwendungen des Antragstellers verpflichtet. RIS ↗
02.11.2020 St. Gallenkirch
wurde geklagt
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg
LVwG-302-9/2019-R18
Raumplanung
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Zwei Grundeigentümer hatten für einen Geräteschuppen (Imkerei) auf einer als Freifläche Landwirtschaft gewidmeten Liegenschaft eine Ausnahmebewilligung vom Flächenwidmungsplan beantragt, die von der Gemeinde St. Gallenkirch versagt wurde. Dagegen erhoben sie Beschwerde und beriefen sich u. a. auf die Nichtigkeit eines zugrunde gelegten Bebauungsplans sowie auf raumplanungsrechtliche Ziele wie den Erhalt der Imkerei. Das Landesverwaltungsgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte den Bescheid, da die kumulativen Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung nach § 22 Abs 2 RPG nicht vorlagen. RIS ↗
11.05.2020 Tschagguns Schruns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2020/06/0106
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Ein Bauherr focht einen baupolizeilichen Auftrag des Bürgermeisters von Tschagguns an, mit dem ihm die Beseitigung eines eigenmächtig errichteten Pkw-Unterstands im Freihaltegebiet aufgetragen worden war. Das Landesverwaltungsgericht bestätigte den Auftrag, da die Voraussetzungen für eine nachträgliche Bewilligung wegen der geltenden Flächenwidmung nicht vorlagen. Der Verwaltungsgerichtshof wies die dagegen erhobene Revision zurück, da keine grundsätzliche Rechtsfrage aufgezeigt wurde. RIS ↗
05.05.2020 St. Gallenkirch Schruns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2019/06/0023
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Ein Grundeigentümer bekämpfte einen Beschluss des Landesverwaltungsgerichts, mit dem seine Bauanzeige für eine Teichanlage, eine Zufahrtsstraße und weitere Anlagen mangels rechtzeitiger Vorlage liquider Zustimmungserklärungen der betroffenen Grundeigentümer zurückgewiesen worden war, nachdem zuvor die Berufungskommission der Gemeinde St. Gallenkirch das Vorhaben wegen Widerspruchs zum Flächenwidmungsplan und fehlender Zustimmungen untersagt hatte. Der Verwaltungsgerichtshof wies die außerordentliche Revision zurück, da weder eine unrichtige Fristbemessung noch eine Verletzung der Verhandlungspflicht vorlag. Die Zurückweisung der Bauanzeige blieb damit bestehen. RIS ↗
25.10.2019 Gaschurn Schruns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2019/06/0118
Baurecht
Gemeinde als Behörde
unklar / offen Im Rahmen einer Revision gegen ein Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts betreffend einen baupolizeilichen Auftrag der Gemeindevertretung Gaschurn beantragte der Bauherr die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung. Der Verwaltungsgerichtshof gab dem Antrag statt, da die belangte Behörde keine entgegenstehenden öffentlichen Interessen geltend gemacht hatte und dem Bauherrn bei sofortigem Vollzug ein unverhältnismäßiger wirtschaftlicher Nachteil gedroht hätte. Über die eigentliche Revision war damit noch nicht entschieden. RIS ↗
09.10.2019 Schruns
hat geklagt
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg
LVwG-301-8/2019-R14
Sonstiges
Gemeinde als Partei
Gemeinde gewonnen Eine gemeindenahe Unternehmung beantragte den grundverkehrsrechtlichen Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke, um sie künftig gegen Grundstücke zu tauschen, die sich für kommunale, im öffentlichen Interesse liegende Projekte der Marktgemeinde Schruns eignen. Die Grundverkehrs-Landeskommission hatte die Genehmigung zunächst versagt. Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg gab der Beschwerde der Erwerberin Folge und erteilte die Genehmigung unter Auflagen zum fristgerechten Grundstückstausch mit einem Landwirt. RIS ↗
01.08.2019 Vandans
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2017/06/0248
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Nachbarn eines Bauvorhabens in Vandans fochten mit einer Revision beim Verwaltungsgerichtshof ein Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts an, das ihre Beschwerde gegen den im innergemeindlichen Instanzenzug ergangenen Bescheid der Gemeindevertretung Vandans zur nachträglichen Baubewilligung eines Mehrfamilienhauses abgewiesen hatte. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision zurück, da keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufgeworfen wurde. Damit blieb die von der Gemeinde erteilte Baubewilligung bestätigt. RIS ↗
17.07.2019 Schruns
hat geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2018/13/0068
Abgaben und Gebühren
Gemeinde als Partei
Gemeinde verloren Die Abgabenkommission der Marktgemeinde Schruns erhob Revision gegen einen Beschluss des Landesverwaltungsgerichts, mit dem ihr Bescheid zum Tourismusbeitrag 2013 einer Rehabilitationsklinik wegen fehlender Sachverhaltsfeststellungen aufgehoben und die Sache zurückverwiesen worden war. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision der Gemeinde zurück und verpflichtete die Marktgemeinde Schruns zum Ersatz der Verfahrenskosten der Klinik. Die Zurückverweisung an das Landesverwaltungsgericht blieb damit bestehen. RIS ↗
19.12.2018 Gaschurn
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2018/06/0215
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Ein Anrainer erhob Revision beim Verwaltungsgerichtshof gegen ein Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts, das seine Beschwerde gegen den Bescheid der Gemeindevertretung Gaschurn zur Baubewilligung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage einer gemeinnützigen Bauträgergesellschaft bis auf zusätzliche Auflagen abgewiesen hatte. Er machte unter anderem geltend, es hätte ein Bebauungsplan erlassen werden müssen und es lägen Verfahrensmängel vor. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision zurück, da keine grundsätzliche Rechtsfrage vorlag, womit die Baubewilligung der Gemeinde im Ergebnis bestehen blieb. RIS ↗
12.09.2018 St. Gallenkirch
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2018/13/0040
Abgaben und Gebühren
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Ein Handelsunternehmen mit einer Filiale in St. Gallenkirch bekämpfte mit einer Revision beim Verwaltungsgerichtshof die Vorschreibung von Tourismusbeiträgen für die Jahre 2011 bis 2015 durch die Abgabenkommission der Gemeinde, die zuvor bereits vom Landesverwaltungsgericht bestätigt worden war. Strittig war die Zuordnung der Umsätze verschiedener Warengruppen zu den Erwerbszweigen und Abgabegruppen der Tourismusabgabenverordnung. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision als unbegründet ab und bestätigte damit die Beitragsvorschreibung der Gemeinde. RIS ↗
27.03.2018 Gaschurn
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ro 2015/06/0022
Wasserrecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Eine Grundstückseigentümerin in Gaschurn bekämpfte mit einer Revision beim Verwaltungsgerichtshof ein Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts, das den Berufungsbescheid der Gemeindevertretung Gaschurn zu einer Kanalanschlussverpflichtung ersatzlos behoben hatte, weil ihre mündliche Berufung mangels gültiger Schriftform nie wirksam erhoben worden und der ursprüngliche Bescheid des Bürgermeisters daher bereits rechtskräftig geworden war. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision zurück und bestätigte damit im Ergebnis den Fortbestand der Kanalanschlussverpflichtung; die Revisionswerberin musste der Gemeinde Verfahrenskosten ersetzen. RIS ↗
28.02.2018 St. Gallenkirch
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2015/06/0063
Raumplanung
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Zwei Eigentümer eines Wohnhauses in St. Gallenkirch erhoben Revision beim Verwaltungsgerichtshof gegen ein Erkenntnis, mit dem das Landesverwaltungsgericht ihren Antrag auf Ferienwohnungsbewilligung für das Hauptgebäude gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes St. Gallenkirch abgewiesen, für eine Einliegerwohnung aber bewilligt hatte. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision zurück, da keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufgezeigt wurde, und verpflichtete die Revisionswerber zum Kostenersatz an die Gemeinde. RIS ↗
31.01.2018 Schruns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2015/17/0013
Abgaben und Gebühren
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Eine Rehabilitationsklinik in Schruns bekämpfte mit einer Revision beim Verwaltungsgerichtshof ein Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts, das die Vorschreibung des Tourismusbeitrags 2013 durch die Abgabenkommission der Marktgemeinde Schruns bestätigt hatte. Strittig war die Zuordnung der Klinikumsätze zu den Erwerbszweigen Sanatorium und ärztliche Leistungen. Der Verwaltungsgerichtshof hob das Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts auf, weil ausreichende Feststellungen zur Ausstattung der Klinik hinsichtlich Verpflegung und Unterbringung fehlten. RIS ↗
24.10.2017 Schruns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2017/06/0205
Raumplanung
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Zwei Miteigentümer einer Wohnung in Schruns fochten mit einer außerordentlichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof ein Erkenntnis an, das ihren gegen die Berufungskommission der Marktgemeinde Schruns gerichteten Antrag auf Nutzungsänderung einer Wohnung zur Ferienwohnung abgewiesen hatte. Der Bürgermeister hatte den Antrag mangels raumplanerischer Voraussetzungen abgelehnt, was Berufungskommission und Landesverwaltungsgericht bestätigten. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision zurück, unter anderem weil kein Vorabentscheidungsersuchen zur behaupteten Unionsrechtswidrigkeit erforderlich war. RIS ↗
01.08.2017 Vandans Schruns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2017/06/0072
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Ein Bauwerber-Paar in Vandans erhob Revision beim Verwaltungsgerichtshof gegen ein Erkenntnis, mit dem das Landesverwaltungsgericht der Beschwerde eines Anrainers stattgegeben und die von der Gemeindevertretung Vandans erteilte Bewilligung für die Änderung der Dacheindeckung eines Nebengebäudes mangels nachweisbarem Baukonsens aufgehoben hatte. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision zurück, da keine grundsätzliche Rechtsfrage vorlag. Damit blieb die ursprünglich von der Gemeinde erteilte Bewilligung endgültig aufgehoben. RIS ↗
23.02.2017 St. Gallenkirch
wurde geklagt
Verfassungsgerichtshof
V76/2016
Raumplanung
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Der Verfassungsgerichtshof prüfte von Amts wegen aus Anlass einer Individualbeschwerde die Gesetzmäßigkeit der Verordnung der Gemeinde St. Gallenkirch über eine Änderung des Bebauungsplans Garfrescha, mit der die zulässige Bebauungsfläche auf 80 m² beschränkt und die zuvor bestehende Ausnahme für landwirtschaftliche Gebäude gestrichen worden war. Die Beschwerdeführer machten geltend, der Plan widerspreche dem Raumplanungsgesetz und beruhe nicht auf einer ordnungsgemäßen Grundlagenforschung. Der Verfassungsgerichtshof hob die Verordnung, soweit sie das betroffene Grundstück betrifft, wegen fehlender Grundlagenforschung als gesetzwidrig auf. RIS ↗
23.02.2017 St. Gallenkirch
wurde geklagt
Verfassungsgerichtshof
E2402/2015
Raumplanung
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Beschwerdeführer, denen die Gemeinde St. Gallenkirch die Baubewilligung für einen Geräteschuppen einer Imkerei verweigert hatte, erhoben Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof gegen das bestätigende Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts. Sie machten die Gesetzwidrigkeit des zugrundeliegenden Bebauungsplans Garfrescha der Gemeinde geltend. Der Verfassungsgerichtshof hob das Erkenntnis auf, weil damit eine im Parallelverfahren als gesetzwidrig erkannte Verordnung der Gemeinde angewendet worden war. RIS ↗
27.07.2016 Schruns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2014/06/0056
Raumplanung
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Zwei Eigentümer beantragten bei der Marktgemeinde Schruns eine Ferienwohnungsbewilligung für ein seit Jahrzehnten als Ferienwohnung genutztes Wohnhaus, obwohl die erforderliche Widmung fehlte und die Nutzung nie fristgerecht angezeigt worden war. Die Berufungskommission der Marktgemeinde und das Landesverwaltungsgericht wiesen den Antrag ab, weil keine besonders berücksichtigungswürdigen Gründe vorlagen und die Anzeigefrist versäumt worden war. Der Verwaltungsgerichtshof wies die dagegen erhobene Revision zurück, da keine grundsätzliche Rechtsfrage aufgeworfen wurde, und die Revisionswerber mussten der Marktgemeinde die Verfahrenskosten ersetzen. RIS ↗
21.04.2016 Vandans
wurde geklagt
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg
LVwG-318-007/R8-2015
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Eine Agrargemeinschaft hatte ein Almgebäude in der Gemeinde Vandans statt mit den vorgeschriebenen Holzschindeln mit Blech eingedeckt und focht den Bescheid der Gemeinde an, wonach diese Neueindeckung baubewilligungspflichtig sei und eine nachträgliche Bewilligung nicht erteilt werden könne. Das Landesverwaltungsgericht bestätigte den Gemeindebescheid, da das Grundstück von einem Bebauungsplan erfasst ist, der für dieses Gebiet zwingend eine Eindeckung mit Holzschindeln vorschreibt. Die Beschwerde wurde daher abgewiesen. RIS ↗
29.03.2016 Lorüns Schruns
wurde geklagt
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg
LVwG-318-3/2015-R8, LVwG-
Baurecht
Gemeinde als Behörde
teilweise Mehrere Nachbarn erhoben Beschwerde gegen den Bescheid einer Gemeinde-Berufungskommission, mit dem einer Bauwerberfirma die Baubewilligung für ein mehrgeschoßiges Wohnhaus erteilt worden war, und befürchteten Senkungen und Gefährdungen ihrer angrenzenden Grundstücke durch die Baugrube. Das Landesverwaltungsgericht gab den Beschwerden teilweise Folge und ergänzte den Bescheid um zusätzliche Auflagen zur geotechnischen Bauaufsicht und Absicherung der Baugrube, bestätigte die Baubewilligung im Übrigen aber. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof wurde für unzulässig erklärt. RIS ↗
24.03.2016 Silbertal
wurde geklagt
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg
LVwG-472-003/R11-2015
Abgaben und Gebühren
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Eine Grundstückseigentümerin focht Bescheide der Abgaben- und Berufungskommission der Gemeinde Silbertal an, mit denen ihr Wasseranschlussgebühren für zwei Objekte vorgeschrieben wurden, obwohl diese Anschlüsse bereits vor Übernahme der Wasserversorgungsanlage durch die Gemeinde von einer Wassergenossenschaft errichtet und bezahlt worden waren. Das Landesverwaltungsgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte im Wesentlichen die Gebührenvorschreibung, da die Anschlussgebühr auch bei Übernahme einer bereits bestehenden Anlage durch die Gemeinde geschuldet sei. Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof wurde mangels einschlägiger Rechtsprechung für zulässig erklärt. RIS ↗
29.02.2016 Vandans Tschagguns
wurde geklagt
Verfassungsgerichtshof
V130/2015
Raumplanung
Gemeinde als Partei
Gemeinde gewonnen Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg beantragte beim Verfassungsgerichtshof, eine Bestimmung des Bebauungsplans der Gemeinde Vandans aufzuheben, die im Rellstal- und Lünerseegebiet eine Dacheindeckung mit Holzschindeln vorschreibt. Der Verfassungsgerichtshof wies den Antrag ab, weil die Erhaltung des einheitlichen Landschaftsbildes im öffentlichen Interesse liegt, die Gemeinde vor Erlassung der Verordnung eine umfassende Prüfung samt Sachverständigengutachten durchgeführt hatte und die damit verbundene Eigentumsbeschränkung nicht unverhältnismäßig war. Die Verordnung der Gemeinde blieb somit in Kraft. RIS ↗
07.08.2015 Gaschurn
wurde geklagt
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg
LVwG-313-001/R10-2013
Dienst- und Gemeinderecht
Gemeinde als Partei
Gemeinde gewonnen Die Vorarlberger Landesregierung stellte in einem Verfahren nach dem Gesetz über das Gemeindegut fest, dass mehrere Grundstücke in einem Ortsteil der Gemeinde Gaschurn Gemeindegut (Fraktionsgut) sind. Mehrere Nutzungsberechtigte erhoben dagegen Beschwerde und machten geltend, die Flächen stünden aufgrund eines historischen Waldteilungsvertrags im Eigentum einer eigenständigen Agrargemeinschaft und nicht der Gemeinde. Das Landesverwaltungsgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte die Einstufung als Gemeindegut, da keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine eigene Rechtspersönlichkeit der behaupteten Agrargemeinschaft vorlagen. RIS ↗
20.06.2013 Vandans
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
2012/06/0098
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Eine Agrargemeinschaft focht einen Bauauftrag der Gemeinde Vandans an, mit dem ihr die Beseitigung einer mit Blech neu eingedeckten Hirtenhütte und weiterer Almgebäude aufgetragen worden war. Der Verwaltungsgerichtshof hob den Bescheid teilweise auf, weil im Beseitigungsauftrag fälschlich Aluminiumschindeln als zu entfernendes Material genannt wurden, obwohl tatsächlich Blechbahnen verbaut worden waren, wodurch der Auftrag nicht erfüllbar war. Die Angelegenheit wurde zur neuerlichen, klareren Entscheidung an die Gemeindevertretung zurückverwiesen. RIS ↗
06.10.2010 Schruns
wurde geklagt
Verfassungsgerichtshof
B298/10
Abgaben und Gebühren
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Ein Grundstückseigentümer focht seinen von der Marktgemeinde Schruns erlassenen und von der Abgabenkommission bestätigten Grundsteuerbescheid beim Verfassungsgerichtshof an und machte geltend, die Anknüpfung der Grundsteuer an veraltete Einheitswerte sei gleichheitswidrig. Der Verfassungsgerichtshof wies die Beschwerde ab, da das Abstellen auf die historischen Einheitswerte angesichts der geringen steuerlichen Auswirkungen und der damit erzielten Verwaltungsvereinfachung verfassungsrechtlich unbedenklich sei. Der Grundsteuerbescheid der Gemeinde blieb somit aufrecht. RIS ↗
02.10.2010 Bartholomäberg
wurde geklagt
Verfassungsgerichtshof
B1491/08
Raumplanung
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Ein Bauwerber hatte bei der Gemeinde Bartholomäberg eine Baubewilligung für den Anbau und die Aufstockung einer Garage beantragt, die von Bürgermeister und Gemeindevertretung abgelehnt wurde, weil das Grundstück im Flächenwidmungsplan als Freihaltegebiet in einer Gefahrenzone gewidmet war. Der Verfassungsgerichtshof hob den die Ablehnung bestätigenden Bescheid auf, weil er in einem Parallelverfahren die zugrunde liegende Flächenwidmungsplanänderung der Gemeinde als gesetzwidrig aufgehoben hatte. Grund dafür war, dass die betroffenen Grundeigentümer vor der Umwidmung nicht ordnungsgemäß verständigt worden waren. RIS ↗
30.09.2010 Bartholomäberg
wurde geklagt
Verfassungsgerichtshof
V56/10
Raumplanung
Gemeinde als Partei
Gemeinde verloren Der Verfassungsgerichtshof prüfte von Amts wegen aus Anlass einer Beschwerde die Gesetzmäßigkeit einer Flächenwidmungsplanänderung der Gemeinde Bartholomäberg, mit der eine Teilfläche eines Grundstücks von Bauland in Freihaltegebiet umgewidmet worden war. Er hob die Verordnung als gesetzwidrig auf, weil die Gemeinde die betroffenen Grundstückseigentümer entgegen der gesetzlichen Verpflichtung nicht nachweislich vor der Beschlussfassung über die Umwidmung verständigt hatte. Die Umwidmung war damit nicht rechtswirksam zustande gekommen. RIS ↗
18.09.2007 Vandans Tschagguns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
2007/16/0089
Abgaben und Gebühren
Gemeinde als Partei
Gemeinde verloren Im Parallelverfahren zur Getränkesteuer 1997 hatte die Landesregierung den Bescheid der Abgabenkommission der Gemeinde Vandans aufgehoben und zur neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen. Der Abgabepflichtige bekämpfte diesen Vorstellungsbescheid beim VwGH, der ihm Recht gab: Die Abgabenkommission habe die Getränkesteuer unzulässigerweise erstmals im Berufungsverfahren festgesetzt, weshalb der Bescheid der Landesregierung wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben wurde. Dem Land wurde Kostenersatz auferlegt. RIS ↗
18.09.2007 Vandans Tschagguns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
2007/16/0087
Abgaben und Gebühren
Gemeinde als Partei
Gemeinde verloren Ein Gastronomiebetrieb bekämpfte beim VwGH die Getränkesteuervorschreibung der Gemeinde Vandans für 1998. Die Landesregierung hatte der Vorstellung des Abgabepflichtigen bereits Folge gegeben und den Abgabenbescheid der Gemeinde aufgehoben; der VwGH wies die vom Abgabepflichtigen dennoch erhobene weitere Beschwerde als unbegründet ab und bestätigte damit die Aufhebung. Eine zugleich erhobene Säumnisbeschwerde wurde als unzulässig zurückgewiesen. RIS ↗
18.09.2007 Vandans Tschagguns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
2007/16/0085
Abgaben und Gebühren
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Ein Gastronomiebetrieb focht einen von der Gemeinde Vandans festgesetzten Getränkesteuerbescheid für das Jahr 1999 an und berief sich unter anderem auf Verjährung sowie auf ein EuGH-Urteil zur Besteuerung von Getränken im Gastgewerbe. Der Verwaltungsgerichtshof wies sowohl eine zugleich erhobene Säumnisbeschwerde als unzulässig zurück als auch die Bescheidbeschwerde als unbegründet ab, da die zehnjährige Verjährungsfrist wegen nicht vollständiger Entrichtung der Abgabe anzuwenden war. Der Getränkesteuerbescheid der Gemeinde blieb somit bestehen, und der Beschwerdeführer musste auch der Gemeinde als mitbeteiligter Partei Kosten ersetzen. RIS ↗
30.05.2007 Schruns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
2006/06/0276
Raumplanung
Gemeinde als Behörde
unklar / offen Ein Pächter focht als Beschwerdeführer eine Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz an, mit der diese auf Vorstellung der Grundeigentümerin den Bescheid der Berufungskommission der Marktgemeinde Schruns über eine Ausnahmebewilligung vom Flächenwidmungsplan aufgehoben hatte, weil über eine bereits zurückgezogene Berufung entschieden worden war. Der VwGH wies die Beschwerde zurück, weil dem Pächter als Nicht-Grundeigentümer im Ausnahmeverfahren keine Parteistellung zukam. Zur inhaltlichen Frage der Ausnahmebewilligung äußerte sich der VwGH nicht. RIS ↗
04.12.2006 Tschagguns
wurde geklagt
Verfassungsgerichtshof
V59/06
Raumplanung
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Der VfGH prüfte von Amts wegen aus Anlass einer Beschwerde die Änderung des Flächenwidmungsplans der Gemeinde Tschagguns aus dem Jahr 2003, mit der Grundstücke als Baufläche-Mischgebiet für Landwirtschaft gewidmet wurden. Er kam zum Ergebnis, dass keine ausreichende Grundlagenforschung dokumentiert war und die Umwidmung erkennbar nur aus Anlass der geplanten Errichtung eines Pferdestalles erfolgte (unzulässige Anlasswidmung). Die Verordnung wurde als gesetzwidrig aufgehoben, die Landesregierung musste die Aufhebung kundmachen. RIS ↗
04.12.2006 Tschagguns
wurde geklagt
Verfassungsgerichtshof
B329/05
Raumplanung
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Ein Anrainer bekämpfte beim VfGH eine vom Bürgermeister der Gemeinde Tschagguns erteilte Baubewilligung für ein Stallgebäude, weil die zugrunde liegende Änderung des Flächenwidmungsplans mangels ausreichender Grundlagenforschung gesetzwidrig zustande gekommen sei. Der VfGH hob den Bescheid auf, da er auf einer gesetzwidrigen Verordnung beruhte, die im Parallelverfahren als unzulässige Anlasswidmung aufgehoben wurde. Das Land Vorarlberg musste dem Beschwerdeführer die Verfahrenskosten ersetzen. RIS ↗
11.10.2005 Gaschurn Bartholomäberg St. Anton St. Gallenkirch Schruns Silbertal Tschagguns Vandans
hat geklagt
Verfassungsgerichtshof
G42/05, V38/05
Dienst- und Gemeinderecht
Gemeinde als Partei
Gemeinde verloren Die Gemeinde Gaschurn beantragte beim VfGH als Individualantrag die Aufhebung von Bestimmungen des Vorarlberger Gemeindegutgesetzes sowie der Verordnung über den Gemeindeverband 'Forstfonds des Standes Montafon', mit denen acht Montafoner Gemeinden zur gemeinsamen Verwaltung des Gemeindegutes verpflichtet werden. Sie sah darin einen unzulässigen Eingriff in die Zivilrechtskompetenz des Bundes sowie verfassungswidrige Vorgaben für Gemeindeverbände. Der VfGH wies die Anträge ab, da weder gegen die Bildung des Gemeindeverbandes noch gegen die Kostenaufteilung auf die Mitgliedsgemeinden verfassungs- oder gesetzwidrige Bedenken bestanden. RIS ↗
02.10.2003 Schruns
wurde geklagt
Verfassungsgerichtshof
G378/02
Abgaben und Gebühren
Gemeinde als Behörde
unklar / offen Anlässlich einer Beschwerde einer Gesellschaft gegen einen Vorstellungsbescheid der Landesregierung zu Kommunalsteuerbescheiden der Abgabenkommission der Marktgemeinde Schruns prüfte der VfGH von Amts wegen die Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung, wonach eine Berufung gegen Abgabenbescheide keine aufschiebende Wirkung hat. Der VfGH kam zum Ergebnis, dass die Bestimmung nicht verfassungswidrig ist, weil Härtefälle durch Stundung und Nachsicht abgefedert werden können. Über die konkrete Kommunalsteuerfestsetzung der Gemeinde Schruns wurde in dieser Entscheidung nicht abgesprochen. RIS ↗
15.07.2003 Schruns
hat geklagt
Verwaltungsgerichtshof
2002/05/1220
Sonstiges
Gemeinde als Partei
Gemeinde verloren Der Bürgermeister der Marktgemeinde Schruns hatte im Zusammenhang mit einem Hauptwohnsitzstreit nach dem Meldegesetz eine Beschwerde beim VwGH erhoben, die wegen unvollständiger Vorlage von Bescheidbeilagen eingestellt worden war. Er beantragte daraufhin die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Mängelbehebungsfrist. Der VwGH wies den Antrag ab, weil dem Rechtsvertreter kein bloß minderer Grad des Versehens, sondern auffallende Sorglosigkeit bei der Kontrolle der Beilagen anzulasten war. RIS ↗
18.03.2003 Stallehr Schruns Tschagguns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
2001/11/0286
Sonstiges
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Nach dem Tod ihres getrennt lebenden Ehemanns, der auf Anordnung der Kinder am Friedhof der Gemeinde Stallehr bestattet worden war, beantragte die Witwe erfolglos bei der Gemeindevertretung die Enterdigung und Umbettung nach Schruns. Die dagegen erhobene Vorstellung wies die Bezirkshauptmannschaft Bludenz namens der Landesregierung als unzulässig zurück. Der VwGH hob diesen Zurückweisungsbescheid wegen Rechtswidrigkeit auf, weil die Kognitionsbefugnis der Aufsichtsbehörde zu eng ausgelegt worden war, und verwies die Sache zur inhaltlichen Prüfung zurück. RIS ↗
29.11.2001 Schruns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
2001/16/0557
Abgaben und Gebühren
Gemeinde als Partei
Gemeinde gewonnen Eine Genossenschaft focht Bescheide der Vorarlberger Landesregierung an, mit denen ihre Vorstellungen gegen Entscheidungen der Abgabenkommission der Marktgemeinde Schruns zur Getränkesteuer 1997 und 1998 als unzulässig zurückgewiesen worden waren. Die Abgabenkommission hatte der Berufung hinsichtlich der Steuerfestsetzung teilweise stattgegeben, über den gesondert gestellten Rückzahlungsantrag aber noch nicht entschieden, weshalb der Instanzenzug diesbezüglich nicht erschöpft war. Der VwGH wies die Beschwerden der Genossenschaft als unbegründet ab, da über den Rückzahlungsantrag zunächst die Behörde erster Instanz entscheiden müsse. RIS ↗
13.11.2001 Schruns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
2001/05/0879
Sonstiges
Gemeinde als Partei
unklar / offen In einem Reklamationsverfahren nach dem Meldegesetz stritten der Bürgermeister von Wien und der Bürgermeister der Marktgemeinde Schruns darüber, in welcher Gemeinde der Hauptwohnsitz einer Person zu führen ist; der Bescheid des Innenministeriums hatte den Hauptwohnsitz in Schruns belassen. Der Verwaltungsgerichtshof hob diesen Bescheid auf, weil vor der Entscheidung keine erforderliche Wohnsitzerklärung der betroffenen Person eingeholt worden war und die Behörde daher gar nicht inhaltlich entscheiden hätte dürfen. Über die eigentliche Frage des Hauptwohnsitzes wurde somit nicht abschließend entschieden. RIS ↗
17.09.2001 Schruns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
97/17/0280
Abgaben und Gebühren
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Eine Bausparkasse wehrte sich gegen einen Fremdenverkehrsbeitrag, den die Marktgemeinde Schruns für einen dort unterhaltenen Beratungsdienst vorgeschrieben hatte. Die Landesregierung hatte als Aufsichtsbehörde bereits zuvor festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Abgabenpflicht nicht vorlagen, den daraufhin neuerlich ergangenen Berufungsbescheid der Gemeinde aber nicht wie geboten behoben. Der Verwaltungsgerichtshof hob den Vorstellungsbescheid der Landesregierung auf, weil diese an ihre eigene frühere Rechtsauffassung gebunden gewesen wäre und den gemeindlichen Abgabenbescheid hätte aufheben müssen. RIS ↗
13.11.2000 Schruns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
95/10/0141
Sonstiges
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Ein ruhender Nachlass bekämpfte einen Bescheid, mit dem der Marktgemeinde Schruns nach dem Vorarlberger Sportgesetz das Recht eingeräumt worden war, auf privaten Grundstücken während der Schneezeit eine Skiloipe zu führen und zu pflegen. Die dagegen erhobene Vorstellung wurde von der Aufsichtsbehörde abgewiesen; der Verwaltungsgerichtshof bestätigte dies, weil der Bedarf an der Loipe schlüssig begründet war und keine unzumutbare Bewirtschaftungsbeeinträchtigung dargelegt wurde. Die Beschwerde blieb somit erfolglos. RIS ↗
24.02.2000 St. Gallenkirch
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
98/06/0220
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Ein Bauwerber bekämpfte die Versagung der nachträglichen Baubewilligung für einen Lagerschuppen in St. Gallenkirch, die zunächst der Bürgermeister und danach die Gemeindevertretung ausgesprochen hatten. Grund war die Lage des Grundstücksteils in einem als Freifläche/Freihaltegebiet gewidmeten und zugleich lawinen- sowie wildbachgefährdeten Bereich. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde als unbegründet ab und bestätigte damit die Entscheidung der Gemeinde. RIS ↗
20.12.1999 Stand Montafon Schruns Silbertal
hat geklagt
Verwaltungsgerichtshof
97/10/0197
Naturschutz und Umwelt
Gemeinde als Partei
Gemeinde gewonnen Der Beschwerdeführer – nach den Umständen (Forststraße „Muttwald“ am Kristberg mit Seilkran-Erschließung von rund 40 Hektar Schutzwald, Sitz in Schruns) der Stand Montafon bzw. sein Forstfonds als Waldeigentümer – hatte eine landschaftsschutzrechtliche Bewilligung beantragt, die die Vorarlberger Landesregierung versagte. Der Verwaltungsgerichtshof hob den Bescheid wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften auf, weil die Behörde ihre Abwägung nicht ausreichend begründet hatte. Die Beschwerde war damit erfolgreich. RIS ↗
25.05.1998 St. Gallenkirch
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
97/17/0214
Abgaben und Gebühren
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Im Parallelverfahren zu einer am selben Tag entschiedenen Beschwerde bekämpfte derselbe Grundeigentümer eine von der Gemeinde St. Gallenkirch für mehrere Jahre vorgeschriebene Wasserbezugsgebühr und berief sich erneut auf ein privatrechtliches Wasserbezugsrecht. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde unter Verweis auf die Begründung des Parallelerkenntnisses als unbegründet ab. Der Antrag der Gemeinde auf Kostenersatz wurde mangels anwaltlicher Vertretung bei der Gegenschrift abgewiesen, was am Ausgang in der Sache nichts änderte. RIS ↗
25.05.1998 St. Gallenkirch
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
97/17/0026
Abgaben und Gebühren
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Ein Grundeigentümer bekämpfte eine von der Gemeinde St. Gallenkirch vorgeschriebene Wasseranschluss-Ergänzungsgebühr und berief sich auf ein angebliches unentgeltliches Wasserbezugsrecht am Gemeindebrunnen. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde gegen den die Gebühr bestätigenden Vorstellungsbescheid ab, da zivilrechtliche Vereinbarungen im Abgabenverfahren nicht zu berücksichtigen seien und das Parteiengehör gewahrt worden war. Der gemeindliche Gebührenbescheid blieb damit aufrecht. RIS ↗
03.06.1997 Schruns
hat geklagt
Verwaltungsgerichtshof
95/08/0043
Dienst- und Gemeinderecht
Gemeinde als Partei
Gemeinde verloren Die Marktgemeinde Schruns bekämpfte als Trägerin eines Krankenhauses einen Bescheid des Arbeitsmarktservice, mit dem die vorzeitige Kündigung mehrerer Arbeitnehmer wegen Schließung einer Krankenstation bewilligt worden war. Die Gemeinde argumentierte, das Arbeitsmarktförderungsgesetz sei auf ihre Bediensteten mangels Bundeskompetenz nicht anwendbar. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde ab, da die Regelung über die vorzeitige Kündigungszustimmung in die Bundeskompetenz für Arbeitsrecht fällt und nicht das Dienstrecht der Gemeindebediensteten betrifft. RIS ↗
29.08.1996 Tschagguns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
96/06/0131
Raumplanung
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Ein Bauwerber focht beim Verwaltungsgerichtshof die Versagung einer Verwendungszweck-Änderung für ein Stallgebäude in Tschagguns an, nachdem sein Ansuchen vom Bürgermeister, der Berufungskommission und zuletzt der Bezirkshauptmannschaft Bludenz abgelehnt worden war. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde als unbegründet ab, weil es sich um ein reines Stallgebäude und nicht um das begünstigte Maisäßgebäude handelte. Die Entscheidung der Gemeinde blieb damit bestehen. RIS ↗
22.11.1995 Vandans
hat geklagt
Verwaltungsgerichtshof
93/15/0114
Abgaben und Gebühren
Gemeinde als Partei
Gemeinde verloren Die Gemeinde Vandans bekämpfte gemeinsam mit einer Landeshauptstadt die Aufteilung des Gewerbesteuermessbetrags eines Elektrizitätsunternehmens auf mehrere Gemeinden, weil sie sich durch den angewandten Verteilungsschlüssel benachteiligt sah. Der Verwaltungsgerichtshof wies beide Beschwerden als unbegründet ab, da der von der Behörde angewendete, auf einer historischen Vereinbarung beruhende Zerlegungsschlüssel im gesetzlichen Ermessensspielraum lag. Der bekämpfte Verteilungsbescheid blieb somit unverändert. RIS ↗
04.10.1994 Tschagguns
wurde geklagt
Verfassungsgerichtshof
B545/93
Raumplanung
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Einem Grundeigentümer wurde vom Bürgermeister und danach von der Berufungskommission der Gemeinde Tschagguns eine Baubewilligung für den Umbau eines Stallgebäudes versagt, weil die Grundstücke im Flächenwidmungsplan als Landwirtschaftsgebiet gewidmet waren. Auch die Bezirkshauptmannschaft Bludenz als Vorstellungsbehörde bestätigte die Versagung, worauf der Betroffene Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof erhob. Dieser hob den Bescheid auf, weil er den zugrunde liegenden Flächenwidmungsplan der Gemeinde in einem Parallelverfahren als gesetzwidrig aufgehoben hatte. Damit unterlag die Gemeinde in der Sache. RIS ↗
01.10.1994 Tschagguns
wurde geklagt
Verfassungsgerichtshof
V63/94
Raumplanung
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Aus Anlass einer Beschwerde gegen einen auf dem Flächenwidmungsplan der Gemeinde Tschagguns beruhenden Bauversagungsbescheid prüfte der Verfassungsgerichtshof von Amts wegen die Gesetzmäßigkeit zweier Textstellen dieses Plans. Er kam zum Ergebnis, dass die Bestimmungen wegen Vermischung verschiedener Widmungskategorien und fehlender eindeutiger planlicher Darstellung gegen das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot verstießen und hob sie als gesetzwidrig auf. Die Gemeinde hatte das Prüfverfahren nicht selbst beantragt und unterlag damit in der Sache. RIS ↗
18.10.1993 Stand Montafon Gaschurn St. Gallenkirch Schruns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
90/10/0053
Naturschutz und Umwelt
Gemeinde als Partei
unklar / offen Der Bund als Straßenerhalter bekämpfte vor dem Verwaltungsgerichtshof seine Einbeziehung als Begünstigter in die Bannlegung eines Schutzwaldes in Gaschurn, die auf Anregung der Gemeinde Gaschurn und betroffener Anrainer zum Schutz vor Steinschlag und Lawinen verfügt worden war. Eigentümerin des betroffenen Waldes war der Stand Montafon (Forstfonds) als mitbeteiligte Partei, die das Verfahren nicht selbst ausgelöst hatte. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde des Bundes als unbegründet ab, sodass der Bannlegungsbescheid samt den Auflagen unverändert bestehen blieb. RIS ↗
24.09.1992 Bartholomäberg Lorüns
hat geklagt
Verwaltungsgerichtshof
88/06/0208
Raumplanung
Gemeinde als Partei
Gemeinde verloren Die Gemeinde Bartholomäberg beantragte die aufsichtsbehördliche Genehmigung einer von der Gemeindevertretung beschlossenen Umwidmung landwirtschaftlicher Flächen in Bauland, die von der Landesregierung wegen negativer Gutachten zu Landschaftsbild, Landwirtschaft und Wasserableitung versagt wurde. Gegen diesen Versagungsbescheid erhob die Gemeinde Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof. Dieser wies die Beschwerde als unbegründet ab, da bloße Bauwünsche einzelner Grundeigentümer keinen wichtigen, im Raumplanungsgesetz geforderten Grund für eine Widmungsänderung darstellten. RIS ↗
11.06.1992 Bartholomäberg Schruns Silbertal
hat geklagt
Verwaltungsgerichtshof
88/06/0170
Raumplanung
Gemeinde als Partei
Gemeinde verloren Die Gemeinde Bartholomäberg beantragte die aufsichtsbehördliche Genehmigung einer Umwidmung eines abgelegenen, oberhalb der Silbertaler Straße gelegenen Grundstücks von Landwirtschaftsgebiet in Bauland, die von der Landesregierung wegen Zersiedelungsgefahr und negativer landschaftsbildlicher Beurteilung versagt wurde. Die Gemeinde erhob dagegen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof, der sie als unbegründet abwies, da auch hier kein wichtiger, eine Widmungsänderung rechtfertigender Grund im Sinne des Raumplanungsgesetzes vorlag. RIS ↗
11.06.1992 Bartholomäberg Schruns
hat geklagt
Verwaltungsgerichtshof
88/06/0169
Raumplanung
Gemeinde als Partei
Gemeinde verloren Die Gemeinde Bartholomäberg beantragte die aufsichtsbehördliche Genehmigung einer von der Gemeindevertretung beschlossenen Umwidmung von Landwirtschaftsflächen nahe der Grenze zu Schruns in Bauland, die von der Landesregierung wegen drohender weiterer Zersiedelung und landwirtschaftlicher Wertminderung versagt wurde. Die Gemeinde erhob dagegen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof, der sie als unbegründet abwies, weil soziale Erwägungen einzelner Betroffener keinen ausreichenden wichtigen Grund für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes bildeten. RIS ↗
23.10.1991 Silbertal
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
90/06/0121
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Zwei Bauwerber wollten am Kristberg in Silbertal ein Wirtschaftsgebäude errichten; die Gemeinde versagte die Baubewilligung, die Bezirkshauptmannschaft Bludenz bestätigte dies im Vorstellungsverfahren. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde der Bauwerber als unbegründet ab. Die Entscheidung der Gemeinde Silbertal blieb damit bestehen. RIS ↗
27.06.1991 Schruns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
90/06/0012
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Eine Bauwerberin beantragte beim Bürgermeister der Marktgemeinde Schruns eine Ausnahme von den Abstandsvorschriften für einen geplanten Balkon, wogegen sich eine Nachbarin aussprach. Bürgermeister, Gemeindevorstand und Gemeindevertretung wiesen das Ansuchen ab, und auch die Vorstellung bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz blieb erfolglos. Der Verwaltungsgerichtshof gab der Beschwerde der Bauwerberin statt und hob den Vorstellungsbescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes auf, weil die herangezogene Abstandsbestimmung auf einen rückwärtigen Balkon gar nicht anwendbar war. Damit unterlag die Gemeinde in der Sache. RIS ↗