Recht: Die Montafoner Gemeinden vor Gericht
Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg, des Verfassungsgerichtshofs, des Verwaltungsgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts und der ordentlichen Gerichte (OGH) aus dem RIS, in denen eine Montafoner Gemeinde oder der Stand Montafon Partei war – als Klägerin, Beschwerdeführerin oder Revisionswerberin („hat geklagt“) oder als Beklagte bzw. belangte Behörde, deren Bescheid oder Verordnung angefochten wurde („wurde geklagt“). Die Einordnung (Beteiligung, Rolle, Thema, gewonnen/verloren) und die Kurzzusammenfassung werden automatisiert mit einem Sprachmodell erstellt und können Fehler enthalten – maßgeblich ist immer der verlinkte Originaltext. Vollständigkeit: Das LVwG Vorarlberg veröffentlicht nur ausgewählte Entscheidungen im RIS, der OGH anonymisiert Gemeindenamen in neueren Entscheidungen, und auch das LVwG kürzt die Gemeinde in manchen Texten auf den Anfangsbuchstaben („Gemeinde S“) – die Zuordnung erfolgt dann aus dem Zusammenhang (etwa über die zugehörige VwGH-Entscheidung) und kann unsicher sein. Die Zahlen sind daher eine Untergrenze. Gezählt werden Entscheidungen (Instanzen), nicht Fälle – ein Verfahren mit LVwG- und VwGH-Entscheidung zählt zweimal.
Bilanz aller Gemeinden
Rechtsstreitigkeiten je Gemeinde
„Hat geklagt“: die Gemeinde (oder ein Gemeindeorgan) hat Klage, Beschwerde, Revision oder einen Antrag eingebracht. „Wurde geklagt“: gegen die Gemeinde wurde geklagt oder ihr Bescheid bzw. ihre Verordnung wurde angefochten. „Gewonnen“ = das Gericht entschied im Sinne der Gemeinde, „verloren“ = gegen sie (Aufhebung/Abänderung ihres Bescheids zählt als verloren). Hellere Balken: Entscheidungen, in denen die Gemeinde nur erwähnt wird.
| Gemeinde | Entscheidungen | hat geklagt | wurde geklagt | gewonnen | verloren | teilweise | unklar | nur erwähnt | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Schruns | 17 | 4 1:3 | 13 5:5 | 6 (43 %) | 8 | 0 | 3 | 72 | |
| Tschagguns | 17 | 1 1:0 | 16 7:7 | 8 (53 %) | 7 | 0 | 2 | 15 | |
| St. Gallenkirch | 16 | 0 | 16 11:5 | 11 (69 %) | 5 | 0 | 0 | 13 | |
| Vandans | 10 | 1 0:1 | 9 4:4 | 4 (44 %) | 5 | 0 | 1 | 8 | |
| Gaschurn | 6 | 1 0:1 | 5 3:0 | 3 (75 %) | 1 | 1 | 1 | 14 | |
| Bartholomäberg | 6 | 3 0:3 | 3 1:2 | 1 (17 %) | 5 | 0 | 0 | 9 | |
| Silbertal | 2 | 0 | 2 2:0 | 2 (100 %) | 0 | 0 | 0 | 3 | |
| Stand Montafon | 2 | 1 1:0 | 1 | 1 (100 %) | 0 | 0 | 1 | 0 | |
| Lorüns | 1 | 0 | 1 | 0 | 0 | 1 | 0 | 3 | |
| St. Anton | 1 | 0 | 1 0:1 | 0 (0 %) | 1 | 0 | 0 | 1 | |
| Stallehr | 1 | 0 | 1 0:1 | 0 (0 %) | 1 | 0 | 0 | 1 | |
| Alle Gemeinden | 79 | 11 3:8 | 68 33:25 | 36 (52 %) | 33 | 2 | 8 |
Kleine Zahlen hinter „hat geklagt“/„wurde geklagt“: gewonnen:verloren in dieser Rolle.
Nach Gericht
| Gericht | Entscheidungen | hat geklagt | wurde geklagt | gewonnen | verloren | teilweise | unklar |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Verwaltungsgerichtshof | 54 | 8 | 46 | 27 (59 %) | 19 | 1 | 7 |
| Landesverwaltungsgericht Vorarlberg | 13 | 2 | 11 | 7 (58 %) | 5 | 1 | 0 |
| Verfassungsgerichtshof | 12 | 1 | 11 | 2 (18 %) | 9 | 0 | 1 |
Nach Thema
| Thema | Entscheidungen | gewonnen | verloren | teilweise | unklar |
|---|---|---|---|---|---|
| Baurecht | 31 | 14 (56 %) | 11 | 2 | 4 |
| Raumplanung | 22 | 9 (43 %) | 12 | 0 | 1 |
| Abgaben und Gebühren | 14 | 7 (54 %) | 6 | 0 | 1 |
| Sonstiges | 5 | 2 (50 %) | 2 | 0 | 1 |
| Dienst- und Gemeinderecht | 3 | 1 (33 %) | 2 | 0 | 0 |
| Naturschutz und Umwelt | 2 | 1 (100 %) | 0 | 0 | 1 |
| Wasserrecht | 2 | 2 (100 %) | 0 | 0 | 0 |
Aus den Sitzungsprotokollen: Beschwerden, Erkenntnisse, aufgehobene Bescheide
Viele Verfahren stehen nicht im RIS – das LVwG Vorarlberg veröffentlicht nur ausgewählte Erkenntnisse und anonymisiert die Gemeinden. Die Gemeindevertretungen berichten aber in ihren Sitzungen darüber. Hier die Fundstellen aus den Protokollen und Gemeindeblättern, neueste zuerst; der Wortlaut stammt aus dem jeweiligen Dokument (bei gescannten Protokollen aus der Texterkennung).
-
Schruns··6. Sitzung der Gemeindevertretung PDF
… Schluss der Sitzung vor „Allfälliges“ behandelt wird: TOP 7: Mandatserteilung an RA Dr. Felix Vogl bezüglich einer außerordentlichen Revision gegen die Erkenntnisse des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg an den Verwaltungsgerichtshof in der Abgabensache „Tourismusbeiträge 2014 bis 2018; Rehaklinik Montafon“ Der Aufnahme dieses weiteren …
… der Gemeindevertretung. 6. Mi?eilungen des Vorsitzenden. 7. Mandatserteilung an RA Dr. Felix Vogl bezüglich einer außerordentlichen Revision gegen die Erkenntnisse des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg an den Verwaltungsgerichtshof in der Abgabensache „Tourismusbeiträge 2014 bis 2018; Rehaklinik Montafon“. 8. Allfälliges. Seite 3 | 6 Zu 1. …
… Marco Ti?ler hat eine Bürgersprechstunde in Schruns. Zu 7. Mandatserteilung an RA Dr. Felix Vogl bezüglich einer außerordentlichen Revision gegen die Erkenntnisse des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg an den Verwaltungsgerichtshof bezüglich der Abgabensache „Tourismusbeiträge 2014 bis 2018; Rehaklinik Montafon“. Es handle sich um ein seit …
-
Silbertal··28. Gemeindevertreter-Sitzung vom 20.02.2025 PDF
… – von Verein „Wildes Bayern“ (setzt sich für den Schutz von Tieren ein) gegeben, habe, wodurch die bereits genehmigte Freihaltung durch das Landesverwaltungsgericht aufgehoben wurde. b) GV Sebastian Fitsch teilt weiters mit, dass die Forstarbeiter wieder da seien und der Steinschlagschutzdamm „Schattwald“ von Bäumen u. …
-
Tschagguns··3. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tschagguns PDF
… Öffnung einer Mountainbikestrecke im Gauertal von der Ruafabrücke bis zur Oberen Alpe Spora 11) Beschluss Beschwerdevorentscheidung gemäß § 14 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz: Beschwerde gegen den Bescheid gemäß § 16a Abs. 3 lit. a Raumplanungsgesetz, Hubert Keckeis, Unterziegerbergstraße 33a/1, 6774 Tschagguns 12) …
… mit dem beigeschlossenem Plan vom 11.06.2025 „Vollsporaweg“. Zu 10) Beschluss Beschwerdevorentscheidung gemäß § 14 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz: Beschwerde gegen den Bescheid gemäß § 16a Abs. 3 lit. a Raumplanungsgesetz, Hubert Keckeis, Unterziegerbergstraße 33a/1, 6774 Tschagguns Über das …
-
Tschagguns··43. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tschagguns PDF
… des Voreigentümers, da der Antragsteller nur zum Kreis der gesetzlichen Erben gehören müsse. Herbert Bitschnau erklärt, dass der erste Bescheid mit einem Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes aufgehoben wurde, da die Begründung nicht ausführlich genug in der Niederschrift der Gemeindevertretung festgehalten wurde. Die Bewilligung wurde in der …
-
Tschagguns··42. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tschagguns PDF
… hat im Vorfeld der Sitzung die Unterlagen zum Sachverhalt und zum Ermittlungsverfahren erhalten. Sämtliche Inhalte werden ausführlich erläutert. Mit einem Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes wurde der Bescheid der Gemeindevertretung Tschagguns aufgehoben, da der angefochtene Bescheid hinsichtlich seiner Begründung keine Deckung im Beschluss der …
… die Wohnung geerbt wurde. Der Eigentümer der Wohnung müsse zum Kreis der gesetzlichen Erben gehören und dieser müsse bereits verstorben sein. Mit einem Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes wurde der Bescheid der Gemeindevertretung Tschagguns aufgehoben, da der angefochtene Bescheid hinsichtlich seiner Begründung keine Deckung im Beschluss der …
… Kreis der gesetzlichen Erben der vormaligen bereits verstorbenen Eigentümerin gehört. Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat in seinem Erkenntnis Zahl: LVwG-302-15/2021- R19 vom 08.02.2022, unter anderem, zu einer Beschwerde betreffend die Versagung einer Bewilligung gemäß § 16 Abs. 4 lit. a Raumplanungsgesetz, Folgendes …
-
St. Gallenkirch··Protokoll - 33. Sitzung der Gemeindevertretung am 30.01.2025 PDF
… bei der BH Bludenz beantragt. Die Rechtssache mit Herrn Kurt Bawart ist dabei noch nicht ganz abgeschlossen. Nachdem die Entscheidung des Bezirksgerichtes durch den Senat am Landesgericht bestätigt wurde, ist derzeit eine außerordentliche Revision an den obersten Gerichtshof anhängig. Die positive Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg …
-
St. Gallenkirch··Protokoll - 31. Sitzung der Gemeindevertretung am 14.11.2024 PDF
… 2.0, welche vor der Sitzung an die Mandatare ausgeteilt wurde. Es verweist im speziellen auf die vom Verein angeführten Anliegen an die Mandatare. Im Rechtsstreit mit Kurt Bawart hat das Landesgericht Feldkirch der Gemeinde St. Gallenkirch auch in zweiter Instanz rechtgegeben. Herr Bawart wollte die Nutzung der Gst. Nr. …
-
Stand Montafon··39. Standessitzung: 08.10.2024 PDF
… Bürgermeistern zugestellt. b) Wie bereits berichtet wurde die Klage wegen Lärmbelästigung durch einen Nachbarn des Gastronomie-Lokales am Kirchplatz 15 vom Bezirksgericht Bludenz abgewiesen. Nun wird informiert, dass die klagende Partei gegen das Urteil berufen hat. c) Am Donnerstag den 3. Oktober fand eine Informationsveranstaltung über die …
-
Tschagguns··37. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tschagguns PDF
… des Bürgermeisters 3) Beschluss Vergabe Umbau Tanklöschfahrzeug Ortsfeuerwehr Tschagguns 4) Beschluss Beschwerdevorentscheidung gemäß § 14 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz: Beschwerde gegen den Bescheid gemäß § 16a Abs. 3 lit. a Raumplanungsgesetz, Hubert Keckeis, Unterziegerbergstraße 33a/1, 6774 Tschagguns 5) …
… Firma Magirus Lohr GmbH, Frikusweg 8, 8141 Premstätten in Höhe von Euro 49.685,12 brutto. Zu 4) Beschluss Beschwerdevorentscheidung gemäß § 14 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz: Beschwerde gegen den Bescheid gemäß § 16a Abs. 3 lit. a Raumplanungsgesetz, Hubert Keckeis, Unterziegerbergstraße 33a/1, 6774 Tschagguns Der …
… stellt der Vorsitzende den Antrag von der Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung durch die Gemeindevertretung Tschagguns abzusehen und dem Landesverwaltungsgericht Vorarlberg die Beschwerde des Verwaltungsverfahrens vorzulegen. Die Gemeindevertretung Tschagguns beschließt stimmenmehrheitlich mit 13 Stimmen zu 3 Stimmen (GfT-PLATN: Andrea Tschofen-Netzer, Anita Ritter, Reinald …
-
St. Gallenkirch··Protokoll - 29. Sitzung der Gemeindevertretung am 06.08.2024 PDF
… das neue Sportclubheim statt. Die Verhandlung verlief positiv und es kann in Kürze mit einem Genehmigungsbescheid gerechnet werden. In einer Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes wurde unsere Beschwerde gegen den Versagungsbescheid vom 06.11.2023 für die Umwidmung Zenz im Gortniel abgewiesen. Die Erfolgschancen in Richtung …
… vom 06.11.2023 für die Umwidmung Zenz im Gortniel abgewiesen. Die Erfolgschancen in Richtung Verfassungsgerichtshof oder eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshofin Wien wurden seitens der begleitenden Kanzlei Lercher & Hofmann als sehr gering eingeschätzt, weshalb von einem Rechtsmittel Abstand genommen wurde. …
-
Tschagguns··36. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tschagguns PDF
… 33a/1 in 6774 Tschagguns als Ferienwohnung erteilt. Die Gemeinde Tschagguns wurde zwischenzeitlich darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 28.02.2024 (Ro 2022/06/0008-4) ergangen ist im Zusammenhang mit dem Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg vom 08.02.2022 …
… (Ro 2022/06/0008-4) ergangen ist im Zusammenhang mit dem Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg vom 08.02.2022 (LVwG-302-15/2021-R19). Im Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg wird unter anderem ausgeführt: „Da der Antragsteller lediglich zum Kreise der gesetzlichen Erben gehören muss, kann daraus geschlossen …
… muss. Der Antragsteller kann die Wohnung daher auch bereits vor dem Tod des vormaligen (Mit-)Eigentümers – zB durch eine Schenkung – erwerben.„ Im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes wird unter anderem ausgeführt: „Der Ansicht des Verwaltungsgerichtes, wonach es für die Anwendung des § 16 Abs. 4 lit. a RPG ausreiche, dass der …
-
Stand Montafon··36. Standessitzung: 02.07.2024 PDF
… werden. Pkt. 4.) Berichte Berichte des Vorsitzenden: a) Am 18. Juni fand die vorerst letzte Verhandlung samt Ortsaugenschein und Zeugeneinvernahme im Gerichtsverfahren wegen Lärmbelästigung durch unseren Mieter Cafe Haller am Kirchplatz in Schruns statt. Eine Entscheidung ist nun binnen zwei Monaten zu erwarten. b) Am 22. …
-
St. Gallenkirch··Protokoll - 28. Sitzung der Gemeindevertretung am 25.06.2024 PDF
… Seite 19 von 11 Auskunft: Alexander Kasper l+43 5557 62051 alexander.kasper@st.gallenkirch.at In der Rechtssache Kurt Bawart ist zwischenzeitlich eine Revision an das Landesgericht Feldkirch eingegangen. Der Vorsitzende verweist auf den geplanten Infoabend für die Genossenschaftsmetzgerei am 01. Juli und die Sitzung der …
-
Stand Montafon··35. Standessitzung: 11.06.2024 PDF
… Nachtragsvereinbarung zusammenzufassen. Der Winterdienst bedarf noch einer weiteren Regelung, wozu noch ein entsprechendes Angebot eingeholt wird. g) Das Gerichtsverfahren hinsichtlich der eingeklagten Lärmbelästigung gegenüber dem Stand Montafon als Verpächter des Cafés im Museumsgebäude zieht sich nun schon über ein …
-
Silbertal··22. Gemeindevertreter-Sitzung vom 29.04.2024 PDF
… Neuaushang der Kundmachung von der Grundverkehrs-Landeskommission und ob dieser Kauf nicht genehmigt wurde. Der Vorsitzende teilt diesbezüglich mit, dass das Landesverwaltungsgericht den Bescheid der Grundverkehrs-Landeskommission aufgehoben hat, da in der 1. Kundmachung das Stallgebäude nicht angeführt war. m) Bgm. Thomas Zudrell informiert die Gemeindevertretung, dass das REP durch GR Anne …
-
Schruns··27. Sitzung der Gemeindevertretung PDF
… § 16 Abs. 4 lit. b RPG betreffend Wohnung W15, GST-NR .955, Bahnhof24, 6780 Schruns Aufgrund der fehlenden besonderen persönlichen Verhältnisse (siehe auch Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg LVwG-302-21/2020-R6) liegen die Voraussetzungen für die Erteilung der Ausnahmebewilligung im Sinne des § 16 Abs 4 lit b Raumplanungsgesetz …
-
St. Gallenkirch··Protokoll - 17. Sitzung der Gemeindevertretung am 02.02.2023 PDF
… mit Lernzentrum kam es leider zu keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung durch die Raumplanungsabteilung des Landes. Der Grund dafür liegt in einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, was dazu führte, dass derzeit vom Land Vorarlberg keine Sonderflächenwidmungen mehr aufsichtsbehördlich genehmigt werden können. Auf Grund dieser …
… noch keine neuen Erkenntnisse, so der Vorsitzende. Peter Lentsch erkundigt sich nach dem Stand in Sachen Regulierungsverfahren Hottis. Man wartet auf das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes, so der Vorsitzende. Franz Dönz informiert sich über das schlechte Erscheinungsbild der Säulen bei der Mittelschule Innermontafon und über allfällige …
-
Gaschurn··Niederschrift 16. GV-Sitzung PDF
… diesen Bescheid wurde beru- fen. Die Gemeindevertretung habe im Dezember 2018 den erstinstanzlichen Be- scheid bestätigt. Gegen den Berufungsbescheid wurde Beschwerde erhoben und das Verfahren beim Landesverwaltungsgericht behandelt, welches ebenfalls den Be- scheid bestätigte. Nach einer außerordentlichen Revision an den Verwaltungsge- richtshof wurde der Bescheid teilweise …
-
Gaschurn··Niederschrift 13. GV-Sitzung PDF
… Nutzung des Wohnhauses Bergerstraße 109, 6793 Gaschurn, als Ferienwohnung bereits abgelehnt wurde. Gegen den ergangenen Be- scheid habe Dietrich Oberdorfer Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Vorarlberg erhoben. Mit Eingabe vom 23. Dezember 2021 habe Dietrich Oberdorfer einen neuen Antrag gestellt und nun um die Bewilligung zur Nutzung des EG und …
-
St. Gallenkirch··Protokoll - 9. Sitzung der Gemeindevertretung vom 21.10.2021 PDF
… über den vorliegenden Entwurf Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt in der Bauangelegenheit Richard Burger. Er verweist auf das vorliegende Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg, welches auch an alle Gemeindemandatare ergangen ist. Aus Sicht des Vorsitzenden hat die Gemeinde nach bestehendem Recht zu handeln. Somit ist …
-
… vorgesehen. Der Wasserkastaster muss bis Ende 2025 erstellt werden. Klage der Fa. Arlberg Getränke an Gemeinde – Bei der von der Fa. Arlberg Getränke am Landesgericht Feldkirch eingebrachten Schadenersatzklage gegenüber der Gemeinde Stallehr ist das Amt der Vorarlberger Landesregierung an der Seite der Gemeinde als Nebenintervenientin dem …
-
Stand Montafon··3. Standessitzung: 19.01.2021 PDF
… und von Bgm Lechthaler korrigiert werden könnt e. Der Vorsitzende bestätigt diese Vorgehensweise. Pkt. 7.) Berichte Berichte des Vorsitzenden: a) Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts zur Finanzverwaltung Montafon Nachdem der Beitrittsbescheid des Standes zur Finanzverwaltung Anfang letztes Jahr von der BH Bludenz aufgehoben wurde, hat der …
… von der BH Bludenz aufgehoben wurde, hat der Stand mit Unterstützung des Gemeindeverbandes eine Beschwerde gegen die Aufhebung eingebracht. Nun liegt die Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts vor, wonach die Aufhebung des Beschlusses rechtmäßig ist. In der Sache selbst und fachlich wird es von allen Seiten beteuert, dass die Mitgliedschaft des …
-
St. Gallenkirch··Protokoll - 2. Sitzung der Gemeindevertretung vom 15.12.2020 PDF
… (828)/BKomm keine Folge gegeben und der angefochtene Bescheid bestätigt. Gegen diesen Bescheid haben Ludwig und Andrea Netzer mit Schreiben vom 04.03.2015 Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg erhoben. Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg vom 22.10.2015, ZI LVwG-318-022/R15- 2015-6, wurde der Beschwerde von Ludwig und …
… der Beschwerde von Ludwig und Andrea Netzer keine Folge gegeben und der angefochtene Bescheid bestätigt. Gegen diesen Bescheid haben Ludwig und Andrea Netzer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erhoben. Mit Erkenntnis vom 23.02.2017, ZI V 76/2016-9, hat der Verfassungsgerichtshof die Verordnung der Gemeinde St. Gallenkirch über eine Änderung des …
… als gesetzeswidrig aufgehoben. Mit Beschluss vom 23.02.2017, ZIE 2402/2015-19, hat der Verfassungsgerichtshof das von Ludwig und Andrea Netzer angefochtene Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg vom 22.10.2015, ZI LVwG-318-022/R15-2015-6, aufgehoben. Begründet führte der Verfassungsgerichtshof aus, dass Protokoll_GV_2. …
-
Gaschurn··46. Niederschrift Gemeindevertretungs-Sitzung PDF
… EWH habe jedoch einen Vertrag mit der Energie 360° abgeschlos- sen, welcher einzuhalten sei. Könne diese Einhaltung nicht gewährleistet werden, werde die Gemeinde mitunter verklagt. Artur Pfeifer verlässt um 20:55 Uhr die Sitzung. Der Vorsitzende erläutert, dass zuerst eine Äußerung der KPC ergehe, der Beschluss über die …
-
RIS (Bund)··LGBl. Nr. 67/2019 – Aarhus-Beteiligungsgesetz – Sammelnovelle PDF
… die bereits begonnene Ausführung durch drei Jahre unterbrochen und die Wirksamkeit der Bewilligung nicht verlängert worden ist. Wird gegen die Bewilligung Revision an den Verwaltungsgerichtshof oder Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erhoben, ist der Fristenlauf bis zur Entscheidung darüber unterbrochen. Die Wirksamkeit der Bewilligung ist auf schriftlichen Antrag jeweils um drei Jahre zu …
… ist in den in § 46b Abs. 1 genannten Verfahren berechtigt, zur Wahrung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftsentwicklung gegen eine Bewilligung Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht (Art. 132 B-VG) und gegen eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes Revision beim Verwaltungsgerichtshof (Art. 133 B-VG) zu erheben. (2) In folgenden …
… Zeitpunkt bereits erlassen worden waren und noch nicht in Rechtskraft erwachsen sind, zur Wahrung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftsentwicklung Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht (Art. 132 B-VG) zu erheben. Die Beschwerde ist binnen sechs Wochen ab dem Inkrafttreten der Novelle LGBl.Nr. 67/2019 einzureichen und hat keine aufschiebende …
Alle Entscheidungen
79 Entscheidungen (79 analysiert)
| Datum | Gemeinde | Gericht / GZ | Thema | Ergebnis | Zusammenfassung |
|---|---|---|---|---|---|
| 20.01.2026 |
St. Gallenkirch wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/06/0329 |
Baurecht Gemeinde als Behörde |
Gemeinde verloren | Die Bauwerberin erhob außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts, das die vom Bürgermeister der Gemeinde St. Gallenkirch erteilte Baubewilligung für den Umbau eines über 200 Jahre alten Bauernhauses aufgehoben hatte, weil ein Stiegenaufgang und ein Dachvorsprung ohne Zustimmung der Nachbarin über die Grundgrenze gebaut worden waren. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision zurück: Wer Eigentümer des überbauten Grundes ist, sei eine zivilrechtliche Vorfrage, und das Verwaltungsgericht habe die Bauführung ohne krasse Fehlbeurteilung als unredlich eingestuft. Die Aufhebung des Gemeindebescheids wurde damit rechtskräftig. RIS ↗ |
| 03.10.2025 |
St. Gallenkirch wurde geklagt |
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg LVwG-318-44/2024-R9 |
Baurecht Gemeinde als Behörde |
Gemeinde verloren | Eine Grundnachbarin focht beim Landesverwaltungsgericht Vorarlberg die vom Bürgermeister der Gemeinde St. Gallenkirch erteilte Baubewilligung für den Umbau eines Wohnhauses an, unter anderem wegen einer Abstandsnachsicht zu ihrem Grundstück. Das Gericht gab der Beschwerde Folge, hob den Bescheid des Bürgermeisters auf und wies den zugrundeliegenden Bauantrag zurück. Die außerordentliche Revision der Bauwerberin gegen dieses Erkenntnis wies der Verwaltungsgerichtshof im Jänner 2026 zurück, damit blieb es bei der Aufhebung. RIS ↗ |
| 26.08.2025 |
St. Anton Schruns wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/06/0167 |
Baurecht Gemeinde als Behörde |
Gemeinde verloren | Ein Anrainer focht die vom Bürgermeister der Gemeinde St. Anton im Montafon erteilte Baubewilligung für ein Lagergebäude an, weil aus seiner Sicht der Grenzabstand zu seinem Grundstück nicht eingehalten werde. Das Landesverwaltungsgericht hatte den Gemeindebescheid bestätigt, doch der Verwaltungsgerichtshof hob dieses Erkenntnis auf, weil ungeklärt blieb, wem der von einer alten Mauer überbaute Grundstücksteil rechtlich gehört. Die Gemeinde muss dem Anrainer die Verfahrenskosten ersetzen, der Fall geht damit neu vor das Landesverwaltungsgericht. RIS ↗ |
| 19.08.2025 |
Bartholomäberg Schruns wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/06/0219 |
Baurecht Gemeinde als Behörde |
Gemeinde gewonnen | Der Bürgermeister der Gemeinde Bartholomäberg hatte einem Grundeigentümer aufgetragen, ein ohne Bewilligung vollständig neu errichtetes Gebäude zu beseitigen, nachdem statt der angezeigten Sanierung eines Maisäß-Stallgebäudes ein kompletter Neubau (Ferienhaus) errichtet worden war. Der Betroffene bekämpfte diesen Beseitigungsauftrag erfolglos beim Landesverwaltungsgericht und danach beim Verwaltungsgerichtshof. Der Verwaltungsgerichtshof wies die außerordentliche Revision mangels ordnungsgemäß dargelegter Rechtsfrage zurück, sodass der Auftrag der Gemeinde rechtskräftig bestehen bleibt. RIS ↗ |
| 12.08.2025 |
Tschagguns Schruns wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/06/0158 |
Baurecht Gemeinde als Behörde |
Gemeinde verloren | Der Bürgermeister der Gemeinde Tschagguns hatte festgestellt, dass 1977 angezeigte Sanierungs- und Umnutzungsarbeiten an einem Maisäß-Stallgebäude nachträglich bewilligungspflichtig seien. Das Landesverwaltungsgericht hob diesen Bescheid zugunsten der Grundeigentümerin ersatzlos auf, weil die Behörde nach damaligem Recht nur innerhalb eines Monats ab der Bauanzeige hätte entscheiden dürfen. Die Eigentümerin erhob dennoch weiter Revision an den Verwaltungsgerichtshof, der diese jedoch zurückwies; die Aufhebung des Gemeindebescheids bleibt damit bestehen, wobei der Gerichtshof zugleich festhielt, dass die Gemeinde weiterhin die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes anordnen könnte, falls die Maßnahmen tatsächlich bewilligungspflichtig waren. RIS ↗ |
| 12.06.2025 |
St. Gallenkirch wurde geklagt |
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg LVwG-318-106/2024-R14 |
Baurecht Gemeinde als Behörde |
Gemeinde verloren | Der Bürgermeister der Gemeinde St. Gallenkirch hatte einem Bauwerber die nachträgliche Baubewilligung für eine im Keller errichtete Luftwärmepumpe erteilt. Nachbarn erhoben Beschwerde und machten geltend, die Behörde sei bei der Lärmberechnung von einer falschen, zu großen Entfernung zu ihrem tatsächlich nächstgelegenen Grundstück ausgegangen. Das Landesverwaltungsgericht gab der Beschwerde statt und versagte die Baubewilligung, weil die Luftwärmepumpe am gewählten Standort nicht als ortsüblich im Sinne des Baugesetzes gelten könne. RIS ↗ |
| 18.03.2025 |
Tschagguns Schruns wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/06/0221 |
Baurecht Gemeinde als Behörde |
Gemeinde gewonnen | Mehrere Nachbarn erhoben Einwendungen gegen eine vom Bürgermeister der Gemeinde Tschagguns erteilte Baubewilligung für den Umbau eines Wohngebäudes samt einer neuen Stützmauer. Das Landesverwaltungsgericht wies ihre Beschwerde ab und bestätigte den Gemeindebescheid, wogegen die Nachbarn Revision an den Verwaltungsgerichtshof erhoben. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision zurück, weil keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufgezeigt wurde, sodass die Baubewilligung der Gemeinde bestehen bleibt. RIS ↗ |
| 17.02.2025 |
Tschagguns wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/06/0164 |
Baurecht Gemeinde als Behörde |
Gemeinde verloren | Der Bürgermeister der Gemeinde Tschagguns hatte einem Unternehmen die angezeigte Errichtung eines Zauns zur Absicherung eines Kraftwerks wegen Widerspruchs zur landwirtschaftlichen Flächenwidmung untersagt. Das Landesverwaltungsgericht hob diesen Bescheid auf und verwies die Sache zur neuerlichen Entscheidung an die Gemeinde zurück, doch das Unternehmen bekämpfte auch diese Zurückverweisung beim Verwaltungsgerichtshof. Dieser gab der Revision statt, hob den Beschluss des Landesverwaltungsgerichts auf und verpflichtete die Gemeinde zum Kostenersatz, weil eine Zurückverweisung im konkreten Fall nicht gerechtfertigt gewesen sei. RIS ↗ |
| 07.01.2025 |
Tschagguns Schruns wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/06/0216 |
Baurecht Gemeinde als Behörde |
Gemeinde gewonnen | Der Bürgermeister der Gemeinde Tschagguns hatte einem Eigentümer aufgetragen, eine ohne Bewilligung im Obergeschoss eines Stallgebäudes eingerichtete Wohnnutzung samt einem unrechtmäßig veränderten Kamin zu beseitigen. Der Eigentümer bekämpfte diesen Auftrag ohne Erfolg beim Landesverwaltungsgericht und danach beim Verwaltungsgerichtshof. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision zurück, weil keine grundsätzliche Rechtsfrage aufgezeigt wurde, sodass der Wiederherstellungsauftrag der Gemeinde bestehen bleibt. RIS ↗ |
| 07.01.2025 |
Tschagguns Schruns wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/06/0215 |
Baurecht Gemeinde als Behörde |
Gemeinde gewonnen | Der Bürgermeister der Gemeinde Tschagguns hatte einem Eigentümer die nachträgliche Baubewilligung für den Umbau eines Stallgebäudes zu einer Wohnung versagt, weil das Vorhaben der landwirtschaftlichen Flächenwidmung widerspreche. Der Eigentümer bekämpfte die Versagung erfolglos beim Landesverwaltungsgericht und in weiterer Folge beim Verwaltungsgerichtshof. Der Verwaltungsgerichtshof wies die außerordentliche Revision zurück, sodass die abschlägige Entscheidung der Gemeinde bestätigt bleibt. RIS ↗ |
| 29.10.2024 |
Tschagguns wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/06/0164 |
Baurecht Gemeinde als Behörde |
unklar / offen | In einem Verfahren um die vom Bürgermeister der Gemeinde Tschagguns verfügte Untersagung eines angezeigten Zaunbauvorhabens beantragte das betroffene Unternehmen beim Verwaltungsgerichtshof, seiner gegen ein Zurückverweisungserkenntnis des Landesverwaltungsgerichts gerichteten Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Der Verwaltungsgerichtshof wies diesen Antrag ab, weil das Unternehmen die behaupteten wirtschaftlichen Nachteile nicht ausreichend konkretisiert hatte. Über die eigentliche Baurechtsfrage wurde damit noch nicht entschieden. RIS ↗ |
| 15.07.2024 |
Tschagguns wurde geklagt |
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg LVwG-318-42/2024-R8 |
Baurecht Gemeinde als Behörde |
Gemeinde verloren | Eine Bauwerberin hatte die Errichtung eines Zauns zur Absicherung eines Kraftwerks angezeigt; der Bürgermeister der Gemeinde Tschagguns untersagte das Vorhaben, weil es der Flächenwidmung „Freifläche Landwirtschaft“ widerspreche. Die Beschwerdeführerin berief sich auf höchstgerichtliche Judikatur, wonach Einfriedungen widmungsneutral seien und daher nicht widmungswidrig sein könnten. Das Landesverwaltungsgericht hob den Bescheid auf und verwies die Sache zur neuerlichen Entscheidung an den Bürgermeister zurück, u. a. weil offene Sachverhaltsfragen von der orts- und fachkundigen Baubehörde effizienter geklärt werden könnten. RIS ↗ |
| 29.04.2024 |
St. Gallenkirch wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof Ro 2021/06/0004 |
Raumplanung Gemeinde als Behörde |
Gemeinde gewonnen | Die Berufungskommission der Gemeinde St. Gallenkirch hatte im gemeindeinternen Instanzenzug die Bewilligung einer Ausnahme vom Flächenwidmungsplan für einen Geräteschuppen zur Imkerei versagt. Die Antragsteller bekämpften diese Entscheidung erfolglos beim Landesverwaltungsgericht und in weiterer Folge beim Verwaltungsgerichtshof. Der Verwaltungsgerichtshof wies die ordentliche Revision zurück, weil weder eine Abweichung von seiner bisherigen Rechtsprechung noch ein unschlüssiges Sachverständigengutachten aufgezeigt wurde, sodass es bei der Versagung durch die Gemeinde bleibt. RIS ↗ |
| 08.04.2024 |
Tschagguns Schruns hat geklagt |
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg LVwG-435-7/2023-R19 |
Wasserrecht Gemeinde als Partei |
Gemeinde gewonnen | Die Gemeinde erhob Beschwerde gegen einen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz, mit dem ihr die wasserrechtliche Bewilligung für die Erweiterung einer gemeindeeigenen Wasserversorgungsanlage versagt worden war. Das Landesverwaltungsgericht gab der Beschwerde der Gemeinde statt und erteilte die beantragte Bewilligung unter zahlreichen wasserbau-, gewässerschutz- und geologietechnischen Auflagen, da weder öffentliche noch private Interessen durch das Vorhaben beeinträchtigt würden. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof wurde für unzulässig erklärt. RIS ↗ |
| 05.02.2024 |
St. Gallenkirch wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/06/0001 |
Baurecht Gemeinde als Behörde |
Gemeinde gewonnen | Der Bürgermeister der Gemeinde St. Gallenkirch hatte einem Antragsteller die nachträgliche Baubewilligung für eine Luftwärmepumpe versagt, weil diese laut einem schalltechnischen Gutachten den ortsüblichen Lärmpegel im Wohngebiet um 7 bis 8 dB überschritt. Der Antragsteller bekämpfte die Versagung erfolglos beim Landesverwaltungsgericht und in weiterer Folge beim Verwaltungsgerichtshof. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision zurück, weil keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung dargetan wurde, sodass die abschlägige Entscheidung der Gemeinde bestehen bleibt. RIS ↗ |
| 21.12.2023 |
Schruns wurde geklagt |
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg LVwG-302-3/2023-R14 |
Raumplanung Gemeinde als Partei |
Gemeinde verloren | Grundeigentümer erhoben Beschwerde gegen einen Bescheid der Landesregierung, mit dem ein von der Gemeinde beantragtes Umlegungsverfahren für zwei benachbarte Grundstücke genehmigt worden war. Das Landesverwaltungsgericht gab den Beschwerden Folge und änderte den Bescheid dahin ab, dass der Antrag der Gemeinde auf Durchführung des Umlegungsverfahrens als unzulässig zurückgewiesen wurde. Strittig waren unter anderem die Zuständigkeit der Landesregierung sowie das Verhältnis von Umlegung zu einem möglichen Grenzänderungsverfahren. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof wurde für zulässig erklärt. RIS ↗ |
| 27.04.2023 |
Tschagguns Schruns wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/06/0063 |
Raumplanung Gemeinde als Behörde |
Gemeinde gewonnen | Ein Bauwerber erhob außerordentliche Revision gegen ein Erkenntnis, mit dem das Landesverwaltungsgericht die Versagung einer Ausnahmebewilligung vom Flächenwidmungsplan der Gemeinde Tschagguns für einen Pkw-Unterstellplatz bestätigt hatte. Strittig war vor allem, ob das Vorhaben zusammen mit einem bereits bestehenden Gebäude noch als kleinräumig im Sinne des Raumplanungsgesetzes gelten konnte. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision zurück, da keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufgezeigt wurde; die Versagung der Ausnahme blieb damit bestehen. RIS ↗ |
| 13.03.2023 |
Tschagguns Schruns wurde geklagt |
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg LVwG-302-10/2022-R8 |
Raumplanung Gemeinde als Behörde |
Gemeinde gewonnen | Ein Grundstückseigentümer focht den Bescheid des Gemeindevorstandes von Tschagguns an, mit dem ihm eine Ausnahme vom Flächenwidmungsplan für den Zubau eines Pkw-Unterstellplatzes zu einem bestehenden Schopfgebäude im Freihaltegebiet versagt worden war. Das Landesverwaltungsgericht bestätigte den Bescheid, da das Vorhaben in Verbindung mit dem bestehenden Gebäude nicht mehr als kleinräumig zu werten sei und kein Rechtsanspruch auf die Ausnahmebewilligung bestehe. Die Beschwerde wurde daher abgewiesen. RIS ↗ |
| 10.01.2023 |
Tschagguns Schruns wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/06/0221 |
Baurecht Gemeinde als Behörde |
unklar / offen | Nachbarn beantragten im Rahmen einer Revision gegen ein Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts, das eine vom Bürgermeister der Gemeinde Tschagguns erteilte Baubewilligung für den Umbau eines Wohngebäudes bestätigt hatte, die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung wegen befürchteter Lärmbelästigung und Erosionsgefahr. Der Verwaltungsgerichtshof wies den Antrag ab, da die Sachverhaltsannahmen des Verwaltungsgerichts nicht als unschlüssig zu erkennen seien und kein unverhältnismäßiger Nachteil für die Nachbarn ersichtlich sei. Über die eigentliche Revision war damit noch nicht entschieden. RIS ↗ |
| 22.08.2022 |
St. Gallenkirch Schruns wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/06/0092 |
Baurecht Gemeinde als Behörde |
Gemeinde gewonnen | Der Bürgermeister der Gemeinde St. Gallenkirch hatte einem Grundeigentümer die Beseitigung einer Stützmauer aufgetragen, die teilweise auf dem Nachbargrundstück errichtet worden war. Das Landesverwaltungsgericht bestätigte den Beseitigungsauftrag; der Verwaltungsgerichtshof wies die dagegen erhobene Revision zurück, weil ein einheitliches Bauwerk nicht nur teilweise entfernt werden muss und keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorlag. Der Bauauftrag der Gemeinde blieb bestehen. RIS ↗ |
| 15.02.2022 |
Schruns wurde geklagt |
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg LVwG-318-6/2021-R6 |
Baurecht Gemeinde als Behörde |
Gemeinde verloren | Nachbarn erhoben Beschwerde gegen eine vom Bürgermeister erteilte Baubewilligung für ein Einfamilienwohnhaus samt Nachsicht von den Mindestabständen. Sie machten geltend, dass die gesetzlichen Mindestabstände unter anderem wegen einer als Zufahrtsrampe errichteten baulichen Anlage nicht eingehalten würden. Das Landesverwaltungsgericht gab der Beschwerde Folge, hob die Baubewilligung auf und versagte sie, da die Rampe als sonstiges Bauwerk einen Mindestabstand von zwei Metern zur Nachbargrenze einzuhalten habe, der nicht eingehalten worden sei. RIS ↗ |
| 16.08.2021 |
St. Gallenkirch wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/06/0107 |
Baurecht Gemeinde als Behörde |
Gemeinde gewonnen | Ein Bauwerber hatte ein rund 200 Jahre altes Maisäß-Wohngebäude in St. Gallenkirch abgebrochen und neu errichtet; der Bürgermeister versagte die nachträgliche Baubewilligung, das Landesverwaltungsgericht bestätigte dies. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision zurück, weil nach dem Abbruch kein Bestand mehr vorlag, auf den die Regeln für Zu- und Umbauten anwendbar wären. Die Versagung durch die Gemeinde blieb aufrecht. RIS ↗ |
| 12.04.2021 |
Gaschurn Schruns wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/06/0118 |
Baurecht Gemeinde als Behörde |
teilweise | Ein Bauherr focht einen baupolizeilichen Auftrag an, mit dem ihm die Rückführung eigenmächtiger Umbauten an einem Stallgebäude aufgetragen worden war, darunter die Entfernung einer Satellitenschüssel, eines Stiegenaufgangs und eines Schlafzimmers sowie der Rückbau eines Stubenausbaus und eines Nebenraums, da das Gebäude raumplanungsrechtlich keine Wohnnutzung zulasse. Der Verwaltungsgerichtshof hob das bestätigende Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts nur hinsichtlich der Anordnung zum Nebenraum wegen unzureichender Bestimmtheit auf und wies die Revision im Übrigen zurück. Der überwiegende Teil des baupolizeilichen Auftrags blieb damit aufrecht, die Gemeinde musste dem Bauherrn aber anteilige Verfahrenskosten ersetzen. RIS ↗ |
| 08.02.2021 |
Vandans Schruns wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof Fr 2020/06/0016 |
Baurecht Gemeinde als Behörde |
unklar / offen | Ein Beteiligter eines Bauverfahrens hatte beim Verwaltungsgerichtshof einen Fristsetzungsantrag gestellt, weil das Landesverwaltungsgericht über seine Einwendungen gegen ein Bauvorhaben nicht rechtzeitig entschieden hatte. Da das Landesverwaltungsgericht das ausstehende Erkenntnis inzwischen erlassen hatte, stellte der Verwaltungsgerichtshof das Fristsetzungsverfahren ein. Die Gemeinde Vandans wurde als Verfahrenspartei zum Ersatz eines Teils der Aufwendungen des Antragstellers verpflichtet. RIS ↗ |
| 02.11.2020 |
St. Gallenkirch wurde geklagt |
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg LVwG-302-9/2019-R18 |
Raumplanung Gemeinde als Behörde |
Gemeinde gewonnen | Zwei Grundeigentümer hatten für einen Geräteschuppen (Imkerei) auf einer als Freifläche Landwirtschaft gewidmeten Liegenschaft eine Ausnahmebewilligung vom Flächenwidmungsplan beantragt, die von der Gemeinde St. Gallenkirch versagt wurde. Dagegen erhoben sie Beschwerde und beriefen sich u. a. auf die Nichtigkeit eines zugrunde gelegten Bebauungsplans sowie auf raumplanungsrechtliche Ziele wie den Erhalt der Imkerei. Das Landesverwaltungsgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte den Bescheid, da die kumulativen Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung nach § 22 Abs 2 RPG nicht vorlagen. RIS ↗ |
| 11.05.2020 |
Tschagguns Schruns wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/06/0106 |
Baurecht Gemeinde als Behörde |
Gemeinde gewonnen | Ein Bauherr focht einen baupolizeilichen Auftrag des Bürgermeisters von Tschagguns an, mit dem ihm die Beseitigung eines eigenmächtig errichteten Pkw-Unterstands im Freihaltegebiet aufgetragen worden war. Das Landesverwaltungsgericht bestätigte den Auftrag, da die Voraussetzungen für eine nachträgliche Bewilligung wegen der geltenden Flächenwidmung nicht vorlagen. Der Verwaltungsgerichtshof wies die dagegen erhobene Revision zurück, da keine grundsätzliche Rechtsfrage aufgezeigt wurde. RIS ↗ |
| 05.05.2020 |
St. Gallenkirch Schruns wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/06/0023 |
Baurecht Gemeinde als Behörde |
Gemeinde gewonnen | Ein Grundeigentümer bekämpfte einen Beschluss des Landesverwaltungsgerichts, mit dem seine Bauanzeige für eine Teichanlage, eine Zufahrtsstraße und weitere Anlagen mangels rechtzeitiger Vorlage liquider Zustimmungserklärungen der betroffenen Grundeigentümer zurückgewiesen worden war, nachdem zuvor die Berufungskommission der Gemeinde St. Gallenkirch das Vorhaben wegen Widerspruchs zum Flächenwidmungsplan und fehlender Zustimmungen untersagt hatte. Der Verwaltungsgerichtshof wies die außerordentliche Revision zurück, da weder eine unrichtige Fristbemessung noch eine Verletzung der Verhandlungspflicht vorlag. Die Zurückweisung der Bauanzeige blieb damit bestehen. RIS ↗ |
| 25.10.2019 |
Gaschurn Schruns wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/06/0118 |
Baurecht Gemeinde als Behörde |
unklar / offen | Im Rahmen einer Revision gegen ein Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts betreffend einen baupolizeilichen Auftrag der Gemeindevertretung Gaschurn beantragte der Bauherr die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung. Der Verwaltungsgerichtshof gab dem Antrag statt, da die belangte Behörde keine entgegenstehenden öffentlichen Interessen geltend gemacht hatte und dem Bauherrn bei sofortigem Vollzug ein unverhältnismäßiger wirtschaftlicher Nachteil gedroht hätte. Über die eigentliche Revision war damit noch nicht entschieden. RIS ↗ |
| 09.10.2019 |
Schruns hat geklagt |
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg LVwG-301-8/2019-R14 |
Sonstiges Gemeinde als Partei |
Gemeinde gewonnen | Eine gemeindenahe Unternehmung beantragte den grundverkehrsrechtlichen Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke, um sie künftig gegen Grundstücke zu tauschen, die sich für kommunale, im öffentlichen Interesse liegende Projekte der Marktgemeinde Schruns eignen. Die Grundverkehrs-Landeskommission hatte die Genehmigung zunächst versagt. Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg gab der Beschwerde der Erwerberin Folge und erteilte die Genehmigung unter Auflagen zum fristgerechten Grundstückstausch mit einem Landwirt. RIS ↗ |
| 01.08.2019 |
Vandans wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/06/0248 |
Baurecht Gemeinde als Behörde |
Gemeinde gewonnen | Nachbarn eines Bauvorhabens in Vandans fochten mit einer Revision beim Verwaltungsgerichtshof ein Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts an, das ihre Beschwerde gegen den im innergemeindlichen Instanzenzug ergangenen Bescheid der Gemeindevertretung Vandans zur nachträglichen Baubewilligung eines Mehrfamilienhauses abgewiesen hatte. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision zurück, da keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufgeworfen wurde. Damit blieb die von der Gemeinde erteilte Baubewilligung bestätigt. RIS ↗ |
| 17.07.2019 |
Schruns hat geklagt |
Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/13/0068 |
Abgaben und Gebühren Gemeinde als Partei |
Gemeinde verloren | Die Abgabenkommission der Marktgemeinde Schruns erhob Revision gegen einen Beschluss des Landesverwaltungsgerichts, mit dem ihr Bescheid zum Tourismusbeitrag 2013 einer Rehabilitationsklinik wegen fehlender Sachverhaltsfeststellungen aufgehoben und die Sache zurückverwiesen worden war. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision der Gemeinde zurück und verpflichtete die Marktgemeinde Schruns zum Ersatz der Verfahrenskosten der Klinik. Die Zurückverweisung an das Landesverwaltungsgericht blieb damit bestehen. RIS ↗ |
| 19.12.2018 |
Gaschurn wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/06/0215 |
Baurecht Gemeinde als Behörde |
Gemeinde gewonnen | Ein Anrainer erhob Revision beim Verwaltungsgerichtshof gegen ein Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts, das seine Beschwerde gegen den Bescheid der Gemeindevertretung Gaschurn zur Baubewilligung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage einer gemeinnützigen Bauträgergesellschaft bis auf zusätzliche Auflagen abgewiesen hatte. Er machte unter anderem geltend, es hätte ein Bebauungsplan erlassen werden müssen und es lägen Verfahrensmängel vor. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision zurück, da keine grundsätzliche Rechtsfrage vorlag, womit die Baubewilligung der Gemeinde im Ergebnis bestehen blieb. RIS ↗ |
| 12.09.2018 |
St. Gallenkirch wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/13/0040 |
Abgaben und Gebühren Gemeinde als Behörde |
Gemeinde gewonnen | Ein Handelsunternehmen mit einer Filiale in St. Gallenkirch bekämpfte mit einer Revision beim Verwaltungsgerichtshof die Vorschreibung von Tourismusbeiträgen für die Jahre 2011 bis 2015 durch die Abgabenkommission der Gemeinde, die zuvor bereits vom Landesverwaltungsgericht bestätigt worden war. Strittig war die Zuordnung der Umsätze verschiedener Warengruppen zu den Erwerbszweigen und Abgabegruppen der Tourismusabgabenverordnung. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision als unbegründet ab und bestätigte damit die Beitragsvorschreibung der Gemeinde. RIS ↗ |
| 27.03.2018 |
Gaschurn wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/06/0022 |
Wasserrecht Gemeinde als Behörde |
Gemeinde gewonnen | Eine Grundstückseigentümerin in Gaschurn bekämpfte mit einer Revision beim Verwaltungsgerichtshof ein Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts, das den Berufungsbescheid der Gemeindevertretung Gaschurn zu einer Kanalanschlussverpflichtung ersatzlos behoben hatte, weil ihre mündliche Berufung mangels gültiger Schriftform nie wirksam erhoben worden und der ursprüngliche Bescheid des Bürgermeisters daher bereits rechtskräftig geworden war. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision zurück und bestätigte damit im Ergebnis den Fortbestand der Kanalanschlussverpflichtung; die Revisionswerberin musste der Gemeinde Verfahrenskosten ersetzen. RIS ↗ |
| 28.02.2018 |
St. Gallenkirch wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/06/0063 |
Raumplanung Gemeinde als Behörde |
Gemeinde gewonnen | Zwei Eigentümer eines Wohnhauses in St. Gallenkirch erhoben Revision beim Verwaltungsgerichtshof gegen ein Erkenntnis, mit dem das Landesverwaltungsgericht ihren Antrag auf Ferienwohnungsbewilligung für das Hauptgebäude gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes St. Gallenkirch abgewiesen, für eine Einliegerwohnung aber bewilligt hatte. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision zurück, da keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufgezeigt wurde, und verpflichtete die Revisionswerber zum Kostenersatz an die Gemeinde. RIS ↗ |
| 31.01.2018 |
Schruns wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/17/0013 |
Abgaben und Gebühren Gemeinde als Behörde |
Gemeinde verloren | Eine Rehabilitationsklinik in Schruns bekämpfte mit einer Revision beim Verwaltungsgerichtshof ein Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts, das die Vorschreibung des Tourismusbeitrags 2013 durch die Abgabenkommission der Marktgemeinde Schruns bestätigt hatte. Strittig war die Zuordnung der Klinikumsätze zu den Erwerbszweigen Sanatorium und ärztliche Leistungen. Der Verwaltungsgerichtshof hob das Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts auf, weil ausreichende Feststellungen zur Ausstattung der Klinik hinsichtlich Verpflegung und Unterbringung fehlten. RIS ↗ |
| 24.10.2017 |
Schruns wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/06/0205 |
Raumplanung Gemeinde als Behörde |
Gemeinde gewonnen | Zwei Miteigentümer einer Wohnung in Schruns fochten mit einer außerordentlichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof ein Erkenntnis an, das ihren gegen die Berufungskommission der Marktgemeinde Schruns gerichteten Antrag auf Nutzungsänderung einer Wohnung zur Ferienwohnung abgewiesen hatte. Der Bürgermeister hatte den Antrag mangels raumplanerischer Voraussetzungen abgelehnt, was Berufungskommission und Landesverwaltungsgericht bestätigten. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision zurück, unter anderem weil kein Vorabentscheidungsersuchen zur behaupteten Unionsrechtswidrigkeit erforderlich war. RIS ↗ |
| 01.08.2017 |
Vandans Schruns wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/06/0072 |
Baurecht Gemeinde als Behörde |
Gemeinde verloren | Ein Bauwerber-Paar in Vandans erhob Revision beim Verwaltungsgerichtshof gegen ein Erkenntnis, mit dem das Landesverwaltungsgericht der Beschwerde eines Anrainers stattgegeben und die von der Gemeindevertretung Vandans erteilte Bewilligung für die Änderung der Dacheindeckung eines Nebengebäudes mangels nachweisbarem Baukonsens aufgehoben hatte. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision zurück, da keine grundsätzliche Rechtsfrage vorlag. Damit blieb die ursprünglich von der Gemeinde erteilte Bewilligung endgültig aufgehoben. RIS ↗ |
| 23.02.2017 |
St. Gallenkirch wurde geklagt |
Verfassungsgerichtshof V76/2016 |
Raumplanung Gemeinde als Behörde |
Gemeinde verloren | Der Verfassungsgerichtshof prüfte von Amts wegen aus Anlass einer Individualbeschwerde die Gesetzmäßigkeit der Verordnung der Gemeinde St. Gallenkirch über eine Änderung des Bebauungsplans Garfrescha, mit der die zulässige Bebauungsfläche auf 80 m² beschränkt und die zuvor bestehende Ausnahme für landwirtschaftliche Gebäude gestrichen worden war. Die Beschwerdeführer machten geltend, der Plan widerspreche dem Raumplanungsgesetz und beruhe nicht auf einer ordnungsgemäßen Grundlagenforschung. Der Verfassungsgerichtshof hob die Verordnung, soweit sie das betroffene Grundstück betrifft, wegen fehlender Grundlagenforschung als gesetzwidrig auf. RIS ↗ |
| 23.02.2017 |
St. Gallenkirch wurde geklagt |
Verfassungsgerichtshof E2402/2015 |
Raumplanung Gemeinde als Behörde |
Gemeinde verloren | Beschwerdeführer, denen die Gemeinde St. Gallenkirch die Baubewilligung für einen Geräteschuppen einer Imkerei verweigert hatte, erhoben Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof gegen das bestätigende Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts. Sie machten die Gesetzwidrigkeit des zugrundeliegenden Bebauungsplans Garfrescha der Gemeinde geltend. Der Verfassungsgerichtshof hob das Erkenntnis auf, weil damit eine im Parallelverfahren als gesetzwidrig erkannte Verordnung der Gemeinde angewendet worden war. RIS ↗ |
| 27.07.2016 |
Schruns wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/06/0056 |
Raumplanung Gemeinde als Behörde |
Gemeinde gewonnen | Zwei Eigentümer beantragten bei der Marktgemeinde Schruns eine Ferienwohnungsbewilligung für ein seit Jahrzehnten als Ferienwohnung genutztes Wohnhaus, obwohl die erforderliche Widmung fehlte und die Nutzung nie fristgerecht angezeigt worden war. Die Berufungskommission der Marktgemeinde und das Landesverwaltungsgericht wiesen den Antrag ab, weil keine besonders berücksichtigungswürdigen Gründe vorlagen und die Anzeigefrist versäumt worden war. Der Verwaltungsgerichtshof wies die dagegen erhobene Revision zurück, da keine grundsätzliche Rechtsfrage aufgeworfen wurde, und die Revisionswerber mussten der Marktgemeinde die Verfahrenskosten ersetzen. RIS ↗ |
| 21.04.2016 |
Vandans wurde geklagt |
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg LVwG-318-007/R8-2015 |
Baurecht Gemeinde als Behörde |
Gemeinde gewonnen | Eine Agrargemeinschaft hatte ein Almgebäude in der Gemeinde Vandans statt mit den vorgeschriebenen Holzschindeln mit Blech eingedeckt und focht den Bescheid der Gemeinde an, wonach diese Neueindeckung baubewilligungspflichtig sei und eine nachträgliche Bewilligung nicht erteilt werden könne. Das Landesverwaltungsgericht bestätigte den Gemeindebescheid, da das Grundstück von einem Bebauungsplan erfasst ist, der für dieses Gebiet zwingend eine Eindeckung mit Holzschindeln vorschreibt. Die Beschwerde wurde daher abgewiesen. RIS ↗ |
| 29.03.2016 |
Lorüns Schruns wurde geklagt |
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg LVwG-318-3/2015-R8, LVwG- |
Baurecht Gemeinde als Behörde |
teilweise | Mehrere Nachbarn erhoben Beschwerde gegen den Bescheid einer Gemeinde-Berufungskommission, mit dem einer Bauwerberfirma die Baubewilligung für ein mehrgeschoßiges Wohnhaus erteilt worden war, und befürchteten Senkungen und Gefährdungen ihrer angrenzenden Grundstücke durch die Baugrube. Das Landesverwaltungsgericht gab den Beschwerden teilweise Folge und ergänzte den Bescheid um zusätzliche Auflagen zur geotechnischen Bauaufsicht und Absicherung der Baugrube, bestätigte die Baubewilligung im Übrigen aber. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof wurde für unzulässig erklärt. RIS ↗ |
| 24.03.2016 |
Silbertal wurde geklagt |
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg LVwG-472-003/R11-2015 |
Abgaben und Gebühren Gemeinde als Behörde |
Gemeinde gewonnen | Eine Grundstückseigentümerin focht Bescheide der Abgaben- und Berufungskommission der Gemeinde Silbertal an, mit denen ihr Wasseranschlussgebühren für zwei Objekte vorgeschrieben wurden, obwohl diese Anschlüsse bereits vor Übernahme der Wasserversorgungsanlage durch die Gemeinde von einer Wassergenossenschaft errichtet und bezahlt worden waren. Das Landesverwaltungsgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte im Wesentlichen die Gebührenvorschreibung, da die Anschlussgebühr auch bei Übernahme einer bereits bestehenden Anlage durch die Gemeinde geschuldet sei. Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof wurde mangels einschlägiger Rechtsprechung für zulässig erklärt. RIS ↗ |
| 29.02.2016 |
Vandans Tschagguns wurde geklagt |
Verfassungsgerichtshof V130/2015 |
Raumplanung Gemeinde als Partei |
Gemeinde gewonnen | Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg beantragte beim Verfassungsgerichtshof, eine Bestimmung des Bebauungsplans der Gemeinde Vandans aufzuheben, die im Rellstal- und Lünerseegebiet eine Dacheindeckung mit Holzschindeln vorschreibt. Der Verfassungsgerichtshof wies den Antrag ab, weil die Erhaltung des einheitlichen Landschaftsbildes im öffentlichen Interesse liegt, die Gemeinde vor Erlassung der Verordnung eine umfassende Prüfung samt Sachverständigengutachten durchgeführt hatte und die damit verbundene Eigentumsbeschränkung nicht unverhältnismäßig war. Die Verordnung der Gemeinde blieb somit in Kraft. RIS ↗ |
| 07.08.2015 |
Gaschurn wurde geklagt |
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg LVwG-313-001/R10-2013 |
Dienst- und Gemeinderecht Gemeinde als Partei |
Gemeinde gewonnen | Die Vorarlberger Landesregierung stellte in einem Verfahren nach dem Gesetz über das Gemeindegut fest, dass mehrere Grundstücke in einem Ortsteil der Gemeinde Gaschurn Gemeindegut (Fraktionsgut) sind. Mehrere Nutzungsberechtigte erhoben dagegen Beschwerde und machten geltend, die Flächen stünden aufgrund eines historischen Waldteilungsvertrags im Eigentum einer eigenständigen Agrargemeinschaft und nicht der Gemeinde. Das Landesverwaltungsgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte die Einstufung als Gemeindegut, da keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine eigene Rechtspersönlichkeit der behaupteten Agrargemeinschaft vorlagen. RIS ↗ |
| 20.06.2013 |
Vandans wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof 2012/06/0098 |
Baurecht Gemeinde als Behörde |
Gemeinde verloren | Eine Agrargemeinschaft focht einen Bauauftrag der Gemeinde Vandans an, mit dem ihr die Beseitigung einer mit Blech neu eingedeckten Hirtenhütte und weiterer Almgebäude aufgetragen worden war. Der Verwaltungsgerichtshof hob den Bescheid teilweise auf, weil im Beseitigungsauftrag fälschlich Aluminiumschindeln als zu entfernendes Material genannt wurden, obwohl tatsächlich Blechbahnen verbaut worden waren, wodurch der Auftrag nicht erfüllbar war. Die Angelegenheit wurde zur neuerlichen, klareren Entscheidung an die Gemeindevertretung zurückverwiesen. RIS ↗ |
| 06.10.2010 |
Schruns wurde geklagt |
Verfassungsgerichtshof B298/10 |
Abgaben und Gebühren Gemeinde als Behörde |
Gemeinde gewonnen | Ein Grundstückseigentümer focht seinen von der Marktgemeinde Schruns erlassenen und von der Abgabenkommission bestätigten Grundsteuerbescheid beim Verfassungsgerichtshof an und machte geltend, die Anknüpfung der Grundsteuer an veraltete Einheitswerte sei gleichheitswidrig. Der Verfassungsgerichtshof wies die Beschwerde ab, da das Abstellen auf die historischen Einheitswerte angesichts der geringen steuerlichen Auswirkungen und der damit erzielten Verwaltungsvereinfachung verfassungsrechtlich unbedenklich sei. Der Grundsteuerbescheid der Gemeinde blieb somit aufrecht. RIS ↗ |
| 02.10.2010 |
Bartholomäberg wurde geklagt |
Verfassungsgerichtshof B1491/08 |
Raumplanung Gemeinde als Behörde |
Gemeinde verloren | Ein Bauwerber hatte bei der Gemeinde Bartholomäberg eine Baubewilligung für den Anbau und die Aufstockung einer Garage beantragt, die von Bürgermeister und Gemeindevertretung abgelehnt wurde, weil das Grundstück im Flächenwidmungsplan als Freihaltegebiet in einer Gefahrenzone gewidmet war. Der Verfassungsgerichtshof hob den die Ablehnung bestätigenden Bescheid auf, weil er in einem Parallelverfahren die zugrunde liegende Flächenwidmungsplanänderung der Gemeinde als gesetzwidrig aufgehoben hatte. Grund dafür war, dass die betroffenen Grundeigentümer vor der Umwidmung nicht ordnungsgemäß verständigt worden waren. RIS ↗ |
| 30.09.2010 |
Bartholomäberg wurde geklagt |
Verfassungsgerichtshof V56/10 |
Raumplanung Gemeinde als Partei |
Gemeinde verloren | Der Verfassungsgerichtshof prüfte von Amts wegen aus Anlass einer Beschwerde die Gesetzmäßigkeit einer Flächenwidmungsplanänderung der Gemeinde Bartholomäberg, mit der eine Teilfläche eines Grundstücks von Bauland in Freihaltegebiet umgewidmet worden war. Er hob die Verordnung als gesetzwidrig auf, weil die Gemeinde die betroffenen Grundstückseigentümer entgegen der gesetzlichen Verpflichtung nicht nachweislich vor der Beschlussfassung über die Umwidmung verständigt hatte. Die Umwidmung war damit nicht rechtswirksam zustande gekommen. RIS ↗ |
| 18.09.2007 |
Vandans Tschagguns wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof 2007/16/0089 |
Abgaben und Gebühren Gemeinde als Partei |
Gemeinde verloren | Im Parallelverfahren zur Getränkesteuer 1997 hatte die Landesregierung den Bescheid der Abgabenkommission der Gemeinde Vandans aufgehoben und zur neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen. Der Abgabepflichtige bekämpfte diesen Vorstellungsbescheid beim VwGH, der ihm Recht gab: Die Abgabenkommission habe die Getränkesteuer unzulässigerweise erstmals im Berufungsverfahren festgesetzt, weshalb der Bescheid der Landesregierung wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben wurde. Dem Land wurde Kostenersatz auferlegt. RIS ↗ |
| 18.09.2007 |
Vandans Tschagguns wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof 2007/16/0087 |
Abgaben und Gebühren Gemeinde als Partei |
Gemeinde verloren | Ein Gastronomiebetrieb bekämpfte beim VwGH die Getränkesteuervorschreibung der Gemeinde Vandans für 1998. Die Landesregierung hatte der Vorstellung des Abgabepflichtigen bereits Folge gegeben und den Abgabenbescheid der Gemeinde aufgehoben; der VwGH wies die vom Abgabepflichtigen dennoch erhobene weitere Beschwerde als unbegründet ab und bestätigte damit die Aufhebung. Eine zugleich erhobene Säumnisbeschwerde wurde als unzulässig zurückgewiesen. RIS ↗ |
| 18.09.2007 |
Vandans Tschagguns wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof 2007/16/0085 |
Abgaben und Gebühren Gemeinde als Behörde |
Gemeinde gewonnen | Ein Gastronomiebetrieb focht einen von der Gemeinde Vandans festgesetzten Getränkesteuerbescheid für das Jahr 1999 an und berief sich unter anderem auf Verjährung sowie auf ein EuGH-Urteil zur Besteuerung von Getränken im Gastgewerbe. Der Verwaltungsgerichtshof wies sowohl eine zugleich erhobene Säumnisbeschwerde als unzulässig zurück als auch die Bescheidbeschwerde als unbegründet ab, da die zehnjährige Verjährungsfrist wegen nicht vollständiger Entrichtung der Abgabe anzuwenden war. Der Getränkesteuerbescheid der Gemeinde blieb somit bestehen, und der Beschwerdeführer musste auch der Gemeinde als mitbeteiligter Partei Kosten ersetzen. RIS ↗ |
| 30.05.2007 |
Schruns wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof 2006/06/0276 |
Raumplanung Gemeinde als Behörde |
unklar / offen | Ein Pächter focht als Beschwerdeführer eine Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz an, mit der diese auf Vorstellung der Grundeigentümerin den Bescheid der Berufungskommission der Marktgemeinde Schruns über eine Ausnahmebewilligung vom Flächenwidmungsplan aufgehoben hatte, weil über eine bereits zurückgezogene Berufung entschieden worden war. Der VwGH wies die Beschwerde zurück, weil dem Pächter als Nicht-Grundeigentümer im Ausnahmeverfahren keine Parteistellung zukam. Zur inhaltlichen Frage der Ausnahmebewilligung äußerte sich der VwGH nicht. RIS ↗ |
| 04.12.2006 |
Tschagguns wurde geklagt |
Verfassungsgerichtshof V59/06 |
Raumplanung Gemeinde als Behörde |
Gemeinde verloren | Der VfGH prüfte von Amts wegen aus Anlass einer Beschwerde die Änderung des Flächenwidmungsplans der Gemeinde Tschagguns aus dem Jahr 2003, mit der Grundstücke als Baufläche-Mischgebiet für Landwirtschaft gewidmet wurden. Er kam zum Ergebnis, dass keine ausreichende Grundlagenforschung dokumentiert war und die Umwidmung erkennbar nur aus Anlass der geplanten Errichtung eines Pferdestalles erfolgte (unzulässige Anlasswidmung). Die Verordnung wurde als gesetzwidrig aufgehoben, die Landesregierung musste die Aufhebung kundmachen. RIS ↗ |
| 04.12.2006 |
Tschagguns wurde geklagt |
Verfassungsgerichtshof B329/05 |
Raumplanung Gemeinde als Behörde |
Gemeinde verloren | Ein Anrainer bekämpfte beim VfGH eine vom Bürgermeister der Gemeinde Tschagguns erteilte Baubewilligung für ein Stallgebäude, weil die zugrunde liegende Änderung des Flächenwidmungsplans mangels ausreichender Grundlagenforschung gesetzwidrig zustande gekommen sei. Der VfGH hob den Bescheid auf, da er auf einer gesetzwidrigen Verordnung beruhte, die im Parallelverfahren als unzulässige Anlasswidmung aufgehoben wurde. Das Land Vorarlberg musste dem Beschwerdeführer die Verfahrenskosten ersetzen. RIS ↗ |
| 11.10.2005 |
Gaschurn Bartholomäberg St. Anton St. Gallenkirch Schruns Silbertal Tschagguns Vandans hat geklagt |
Verfassungsgerichtshof G42/05, V38/05 |
Dienst- und Gemeinderecht Gemeinde als Partei |
Gemeinde verloren | Die Gemeinde Gaschurn beantragte beim VfGH als Individualantrag die Aufhebung von Bestimmungen des Vorarlberger Gemeindegutgesetzes sowie der Verordnung über den Gemeindeverband 'Forstfonds des Standes Montafon', mit denen acht Montafoner Gemeinden zur gemeinsamen Verwaltung des Gemeindegutes verpflichtet werden. Sie sah darin einen unzulässigen Eingriff in die Zivilrechtskompetenz des Bundes sowie verfassungswidrige Vorgaben für Gemeindeverbände. Der VfGH wies die Anträge ab, da weder gegen die Bildung des Gemeindeverbandes noch gegen die Kostenaufteilung auf die Mitgliedsgemeinden verfassungs- oder gesetzwidrige Bedenken bestanden. RIS ↗ |
| 02.10.2003 |
Schruns wurde geklagt |
Verfassungsgerichtshof G378/02 |
Abgaben und Gebühren Gemeinde als Behörde |
unklar / offen | Anlässlich einer Beschwerde einer Gesellschaft gegen einen Vorstellungsbescheid der Landesregierung zu Kommunalsteuerbescheiden der Abgabenkommission der Marktgemeinde Schruns prüfte der VfGH von Amts wegen die Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung, wonach eine Berufung gegen Abgabenbescheide keine aufschiebende Wirkung hat. Der VfGH kam zum Ergebnis, dass die Bestimmung nicht verfassungswidrig ist, weil Härtefälle durch Stundung und Nachsicht abgefedert werden können. Über die konkrete Kommunalsteuerfestsetzung der Gemeinde Schruns wurde in dieser Entscheidung nicht abgesprochen. RIS ↗ |
| 15.07.2003 |
Schruns hat geklagt |
Verwaltungsgerichtshof 2002/05/1220 |
Sonstiges Gemeinde als Partei |
Gemeinde verloren | Der Bürgermeister der Marktgemeinde Schruns hatte im Zusammenhang mit einem Hauptwohnsitzstreit nach dem Meldegesetz eine Beschwerde beim VwGH erhoben, die wegen unvollständiger Vorlage von Bescheidbeilagen eingestellt worden war. Er beantragte daraufhin die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Mängelbehebungsfrist. Der VwGH wies den Antrag ab, weil dem Rechtsvertreter kein bloß minderer Grad des Versehens, sondern auffallende Sorglosigkeit bei der Kontrolle der Beilagen anzulasten war. RIS ↗ |
| 18.03.2003 |
Stallehr Schruns Tschagguns wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof 2001/11/0286 |
Sonstiges Gemeinde als Behörde |
Gemeinde verloren | Nach dem Tod ihres getrennt lebenden Ehemanns, der auf Anordnung der Kinder am Friedhof der Gemeinde Stallehr bestattet worden war, beantragte die Witwe erfolglos bei der Gemeindevertretung die Enterdigung und Umbettung nach Schruns. Die dagegen erhobene Vorstellung wies die Bezirkshauptmannschaft Bludenz namens der Landesregierung als unzulässig zurück. Der VwGH hob diesen Zurückweisungsbescheid wegen Rechtswidrigkeit auf, weil die Kognitionsbefugnis der Aufsichtsbehörde zu eng ausgelegt worden war, und verwies die Sache zur inhaltlichen Prüfung zurück. RIS ↗ |
| 29.11.2001 |
Schruns wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof 2001/16/0557 |
Abgaben und Gebühren Gemeinde als Partei |
Gemeinde gewonnen | Eine Genossenschaft focht Bescheide der Vorarlberger Landesregierung an, mit denen ihre Vorstellungen gegen Entscheidungen der Abgabenkommission der Marktgemeinde Schruns zur Getränkesteuer 1997 und 1998 als unzulässig zurückgewiesen worden waren. Die Abgabenkommission hatte der Berufung hinsichtlich der Steuerfestsetzung teilweise stattgegeben, über den gesondert gestellten Rückzahlungsantrag aber noch nicht entschieden, weshalb der Instanzenzug diesbezüglich nicht erschöpft war. Der VwGH wies die Beschwerden der Genossenschaft als unbegründet ab, da über den Rückzahlungsantrag zunächst die Behörde erster Instanz entscheiden müsse. RIS ↗ |
| 13.11.2001 |
Schruns wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof 2001/05/0879 |
Sonstiges Gemeinde als Partei |
unklar / offen | In einem Reklamationsverfahren nach dem Meldegesetz stritten der Bürgermeister von Wien und der Bürgermeister der Marktgemeinde Schruns darüber, in welcher Gemeinde der Hauptwohnsitz einer Person zu führen ist; der Bescheid des Innenministeriums hatte den Hauptwohnsitz in Schruns belassen. Der Verwaltungsgerichtshof hob diesen Bescheid auf, weil vor der Entscheidung keine erforderliche Wohnsitzerklärung der betroffenen Person eingeholt worden war und die Behörde daher gar nicht inhaltlich entscheiden hätte dürfen. Über die eigentliche Frage des Hauptwohnsitzes wurde somit nicht abschließend entschieden. RIS ↗ |
| 17.09.2001 |
Schruns wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof 97/17/0280 |
Abgaben und Gebühren Gemeinde als Behörde |
Gemeinde verloren | Eine Bausparkasse wehrte sich gegen einen Fremdenverkehrsbeitrag, den die Marktgemeinde Schruns für einen dort unterhaltenen Beratungsdienst vorgeschrieben hatte. Die Landesregierung hatte als Aufsichtsbehörde bereits zuvor festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Abgabenpflicht nicht vorlagen, den daraufhin neuerlich ergangenen Berufungsbescheid der Gemeinde aber nicht wie geboten behoben. Der Verwaltungsgerichtshof hob den Vorstellungsbescheid der Landesregierung auf, weil diese an ihre eigene frühere Rechtsauffassung gebunden gewesen wäre und den gemeindlichen Abgabenbescheid hätte aufheben müssen. RIS ↗ |
| 13.11.2000 |
Schruns wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof 95/10/0141 |
Sonstiges Gemeinde als Behörde |
Gemeinde gewonnen | Ein ruhender Nachlass bekämpfte einen Bescheid, mit dem der Marktgemeinde Schruns nach dem Vorarlberger Sportgesetz das Recht eingeräumt worden war, auf privaten Grundstücken während der Schneezeit eine Skiloipe zu führen und zu pflegen. Die dagegen erhobene Vorstellung wurde von der Aufsichtsbehörde abgewiesen; der Verwaltungsgerichtshof bestätigte dies, weil der Bedarf an der Loipe schlüssig begründet war und keine unzumutbare Bewirtschaftungsbeeinträchtigung dargelegt wurde. Die Beschwerde blieb somit erfolglos. RIS ↗ |
| 24.02.2000 |
St. Gallenkirch wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof 98/06/0220 |
Baurecht Gemeinde als Behörde |
Gemeinde gewonnen | Ein Bauwerber bekämpfte die Versagung der nachträglichen Baubewilligung für einen Lagerschuppen in St. Gallenkirch, die zunächst der Bürgermeister und danach die Gemeindevertretung ausgesprochen hatten. Grund war die Lage des Grundstücksteils in einem als Freifläche/Freihaltegebiet gewidmeten und zugleich lawinen- sowie wildbachgefährdeten Bereich. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde als unbegründet ab und bestätigte damit die Entscheidung der Gemeinde. RIS ↗ |
| 20.12.1999 |
Stand Montafon Schruns Silbertal hat geklagt |
Verwaltungsgerichtshof 97/10/0197 |
Naturschutz und Umwelt Gemeinde als Partei |
Gemeinde gewonnen | Der Beschwerdeführer – nach den Umständen (Forststraße „Muttwald“ am Kristberg mit Seilkran-Erschließung von rund 40 Hektar Schutzwald, Sitz in Schruns) der Stand Montafon bzw. sein Forstfonds als Waldeigentümer – hatte eine landschaftsschutzrechtliche Bewilligung beantragt, die die Vorarlberger Landesregierung versagte. Der Verwaltungsgerichtshof hob den Bescheid wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften auf, weil die Behörde ihre Abwägung nicht ausreichend begründet hatte. Die Beschwerde war damit erfolgreich. RIS ↗ |
| 25.05.1998 |
St. Gallenkirch wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof 97/17/0214 |
Abgaben und Gebühren Gemeinde als Behörde |
Gemeinde gewonnen | Im Parallelverfahren zu einer am selben Tag entschiedenen Beschwerde bekämpfte derselbe Grundeigentümer eine von der Gemeinde St. Gallenkirch für mehrere Jahre vorgeschriebene Wasserbezugsgebühr und berief sich erneut auf ein privatrechtliches Wasserbezugsrecht. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde unter Verweis auf die Begründung des Parallelerkenntnisses als unbegründet ab. Der Antrag der Gemeinde auf Kostenersatz wurde mangels anwaltlicher Vertretung bei der Gegenschrift abgewiesen, was am Ausgang in der Sache nichts änderte. RIS ↗ |
| 25.05.1998 |
St. Gallenkirch wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof 97/17/0026 |
Abgaben und Gebühren Gemeinde als Behörde |
Gemeinde gewonnen | Ein Grundeigentümer bekämpfte eine von der Gemeinde St. Gallenkirch vorgeschriebene Wasseranschluss-Ergänzungsgebühr und berief sich auf ein angebliches unentgeltliches Wasserbezugsrecht am Gemeindebrunnen. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde gegen den die Gebühr bestätigenden Vorstellungsbescheid ab, da zivilrechtliche Vereinbarungen im Abgabenverfahren nicht zu berücksichtigen seien und das Parteiengehör gewahrt worden war. Der gemeindliche Gebührenbescheid blieb damit aufrecht. RIS ↗ |
| 03.06.1997 |
Schruns hat geklagt |
Verwaltungsgerichtshof 95/08/0043 |
Dienst- und Gemeinderecht Gemeinde als Partei |
Gemeinde verloren | Die Marktgemeinde Schruns bekämpfte als Trägerin eines Krankenhauses einen Bescheid des Arbeitsmarktservice, mit dem die vorzeitige Kündigung mehrerer Arbeitnehmer wegen Schließung einer Krankenstation bewilligt worden war. Die Gemeinde argumentierte, das Arbeitsmarktförderungsgesetz sei auf ihre Bediensteten mangels Bundeskompetenz nicht anwendbar. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde ab, da die Regelung über die vorzeitige Kündigungszustimmung in die Bundeskompetenz für Arbeitsrecht fällt und nicht das Dienstrecht der Gemeindebediensteten betrifft. RIS ↗ |
| 29.08.1996 |
Tschagguns wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof 96/06/0131 |
Raumplanung Gemeinde als Behörde |
Gemeinde gewonnen | Ein Bauwerber focht beim Verwaltungsgerichtshof die Versagung einer Verwendungszweck-Änderung für ein Stallgebäude in Tschagguns an, nachdem sein Ansuchen vom Bürgermeister, der Berufungskommission und zuletzt der Bezirkshauptmannschaft Bludenz abgelehnt worden war. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde als unbegründet ab, weil es sich um ein reines Stallgebäude und nicht um das begünstigte Maisäßgebäude handelte. Die Entscheidung der Gemeinde blieb damit bestehen. RIS ↗ |
| 22.11.1995 |
Vandans hat geklagt |
Verwaltungsgerichtshof 93/15/0114 |
Abgaben und Gebühren Gemeinde als Partei |
Gemeinde verloren | Die Gemeinde Vandans bekämpfte gemeinsam mit einer Landeshauptstadt die Aufteilung des Gewerbesteuermessbetrags eines Elektrizitätsunternehmens auf mehrere Gemeinden, weil sie sich durch den angewandten Verteilungsschlüssel benachteiligt sah. Der Verwaltungsgerichtshof wies beide Beschwerden als unbegründet ab, da der von der Behörde angewendete, auf einer historischen Vereinbarung beruhende Zerlegungsschlüssel im gesetzlichen Ermessensspielraum lag. Der bekämpfte Verteilungsbescheid blieb somit unverändert. RIS ↗ |
| 04.10.1994 |
Tschagguns wurde geklagt |
Verfassungsgerichtshof B545/93 |
Raumplanung Gemeinde als Behörde |
Gemeinde verloren | Einem Grundeigentümer wurde vom Bürgermeister und danach von der Berufungskommission der Gemeinde Tschagguns eine Baubewilligung für den Umbau eines Stallgebäudes versagt, weil die Grundstücke im Flächenwidmungsplan als Landwirtschaftsgebiet gewidmet waren. Auch die Bezirkshauptmannschaft Bludenz als Vorstellungsbehörde bestätigte die Versagung, worauf der Betroffene Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof erhob. Dieser hob den Bescheid auf, weil er den zugrunde liegenden Flächenwidmungsplan der Gemeinde in einem Parallelverfahren als gesetzwidrig aufgehoben hatte. Damit unterlag die Gemeinde in der Sache. RIS ↗ |
| 01.10.1994 |
Tschagguns wurde geklagt |
Verfassungsgerichtshof V63/94 |
Raumplanung Gemeinde als Behörde |
Gemeinde verloren | Aus Anlass einer Beschwerde gegen einen auf dem Flächenwidmungsplan der Gemeinde Tschagguns beruhenden Bauversagungsbescheid prüfte der Verfassungsgerichtshof von Amts wegen die Gesetzmäßigkeit zweier Textstellen dieses Plans. Er kam zum Ergebnis, dass die Bestimmungen wegen Vermischung verschiedener Widmungskategorien und fehlender eindeutiger planlicher Darstellung gegen das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot verstießen und hob sie als gesetzwidrig auf. Die Gemeinde hatte das Prüfverfahren nicht selbst beantragt und unterlag damit in der Sache. RIS ↗ |
| 18.10.1993 |
Stand Montafon Gaschurn St. Gallenkirch Schruns wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof 90/10/0053 |
Naturschutz und Umwelt Gemeinde als Partei |
unklar / offen | Der Bund als Straßenerhalter bekämpfte vor dem Verwaltungsgerichtshof seine Einbeziehung als Begünstigter in die Bannlegung eines Schutzwaldes in Gaschurn, die auf Anregung der Gemeinde Gaschurn und betroffener Anrainer zum Schutz vor Steinschlag und Lawinen verfügt worden war. Eigentümerin des betroffenen Waldes war der Stand Montafon (Forstfonds) als mitbeteiligte Partei, die das Verfahren nicht selbst ausgelöst hatte. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde des Bundes als unbegründet ab, sodass der Bannlegungsbescheid samt den Auflagen unverändert bestehen blieb. RIS ↗ |
| 24.09.1992 |
Bartholomäberg Lorüns hat geklagt |
Verwaltungsgerichtshof 88/06/0208 |
Raumplanung Gemeinde als Partei |
Gemeinde verloren | Die Gemeinde Bartholomäberg beantragte die aufsichtsbehördliche Genehmigung einer von der Gemeindevertretung beschlossenen Umwidmung landwirtschaftlicher Flächen in Bauland, die von der Landesregierung wegen negativer Gutachten zu Landschaftsbild, Landwirtschaft und Wasserableitung versagt wurde. Gegen diesen Versagungsbescheid erhob die Gemeinde Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof. Dieser wies die Beschwerde als unbegründet ab, da bloße Bauwünsche einzelner Grundeigentümer keinen wichtigen, im Raumplanungsgesetz geforderten Grund für eine Widmungsänderung darstellten. RIS ↗ |
| 11.06.1992 |
Bartholomäberg Schruns Silbertal hat geklagt |
Verwaltungsgerichtshof 88/06/0170 |
Raumplanung Gemeinde als Partei |
Gemeinde verloren | Die Gemeinde Bartholomäberg beantragte die aufsichtsbehördliche Genehmigung einer Umwidmung eines abgelegenen, oberhalb der Silbertaler Straße gelegenen Grundstücks von Landwirtschaftsgebiet in Bauland, die von der Landesregierung wegen Zersiedelungsgefahr und negativer landschaftsbildlicher Beurteilung versagt wurde. Die Gemeinde erhob dagegen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof, der sie als unbegründet abwies, da auch hier kein wichtiger, eine Widmungsänderung rechtfertigender Grund im Sinne des Raumplanungsgesetzes vorlag. RIS ↗ |
| 11.06.1992 |
Bartholomäberg Schruns hat geklagt |
Verwaltungsgerichtshof 88/06/0169 |
Raumplanung Gemeinde als Partei |
Gemeinde verloren | Die Gemeinde Bartholomäberg beantragte die aufsichtsbehördliche Genehmigung einer von der Gemeindevertretung beschlossenen Umwidmung von Landwirtschaftsflächen nahe der Grenze zu Schruns in Bauland, die von der Landesregierung wegen drohender weiterer Zersiedelung und landwirtschaftlicher Wertminderung versagt wurde. Die Gemeinde erhob dagegen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof, der sie als unbegründet abwies, weil soziale Erwägungen einzelner Betroffener keinen ausreichenden wichtigen Grund für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes bildeten. RIS ↗ |
| 23.10.1991 |
Silbertal wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof 90/06/0121 |
Baurecht Gemeinde als Behörde |
Gemeinde gewonnen | Zwei Bauwerber wollten am Kristberg in Silbertal ein Wirtschaftsgebäude errichten; die Gemeinde versagte die Baubewilligung, die Bezirkshauptmannschaft Bludenz bestätigte dies im Vorstellungsverfahren. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde der Bauwerber als unbegründet ab. Die Entscheidung der Gemeinde Silbertal blieb damit bestehen. RIS ↗ |
| 27.06.1991 |
Schruns wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof 90/06/0012 |
Baurecht Gemeinde als Behörde |
Gemeinde verloren | Eine Bauwerberin beantragte beim Bürgermeister der Marktgemeinde Schruns eine Ausnahme von den Abstandsvorschriften für einen geplanten Balkon, wogegen sich eine Nachbarin aussprach. Bürgermeister, Gemeindevorstand und Gemeindevertretung wiesen das Ansuchen ab, und auch die Vorstellung bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz blieb erfolglos. Der Verwaltungsgerichtshof gab der Beschwerde der Bauwerberin statt und hob den Vorstellungsbescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes auf, weil die herangezogene Abstandsbestimmung auf einen rückwärtigen Balkon gar nicht anwendbar war. Damit unterlag die Gemeinde in der Sache. RIS ↗ |