section#voe p { font-weight:600; } section#voe p.printo { display:none; } @media print { section#voe p.printo { display: block; } } Teilen Wenn Sie dieses Feld durch einen Klick aktivieren, werden die Buttons aktiv und Sie können Ihre Empfehlung an Facebook o…
section#voe p { font-weight:600; } section#voe p.printo { display:none; } @media print { section#voe p.printo { display: block; } } Teilen Wenn Sie dieses Feld durch einen Klick aktivieren, werden die Buttons aktiv und Sie können Ihre Empfehlung an Facebook o…
Die Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH, Schruns, verfügt auf Grundlage des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 16.01.2007, Zl BHBL-11-3002-2003/0461, in der Fassung des Bescheides vom 09.07.2026, Zl BHBL-11-930-47/2026-33, über die zeitlich befr…
Bei der aktuellen Vorschreibung der Wasser/Kanal- & Müllgebühren 2026 ist es aufgrund eines Programmfehlers zu einer falschen Bezeichnung gekommen: Im Betreff wurde irrtümlich „3. Vorschreibung 2023 (Wasser/Kanalgebühren)/BESCHEID Müllgebühren 2. Halbjahr 202…
Allgemeine rechtliche und technische Bestimmungen § 1 Allgemeines Der Anschluss der Bauwerke und befestigten Flächen, die im Einzugsbereich eines Sammelkanales liegen, an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage und die Einleitung der von diesen Bauwerken u…
Allgemeine rechtliche und technische Bestimmungen § 1 Allgemeines Der Anschluss der Bauwerke und befestigten Flächen, die im Einzugsbereich eines Sammelkanales liegen, an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage und die Einleitung der von diesen Bauwerken u…
(2) Der Erschließungsbeitrag wird erhoben für die Erschließung innerhalb des Einzugsbereiches eines Sammelkanales gelegener Grundstücke, die in einem Flächenwidmungsplan als Bauflächen oder als bebaubare Sondergebiete gewidmet sind. (3) Der Anschlussbeitrag w…
der Gemeinde St. Gallenkirch über die Festsetzung der Kanalanschluss- und benützungsgebühren im Gemeindegebiet St. Gallenkirch. Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 16.12.2025 werden gemäß § 17 Abs. 3 Zif 4 Finanzausgleichsgesetz 2024, BGBl.Nr.…
der Gemeindevertretung der Gemeinde Tschagguns über den Anschluss an die Gemeindewasserversorgungsanlage (Wasserleitungsordnung) Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Tschagguns vom 18.12.2025 wird aufgrund des Gesetzes über die öffentl…
(2) Der Erschließungsbeitrag wird eingehoben für die Erschließung innerhalb des Einzugsbereiches eines Schmutzwasserkanales gelegener Grundstücke, die im Flächenwidmungsplan als Bauflächen oder als bebaubare Sonderflächen gewidmet sind. Bei Grundstücken im Ei…
2) Der Erschließungsbeitrag wird erhoben für die Erschließung innerhalb des Einzugsbereiches eines Sammelkanales gelegener Grundstücke, die in einem Flächenwidmungsplan als Bauflächen oder als bebaubare Sondergebiete gewidmet sind. Bei Grundstücken im Einzugs…
4. Verordnung: Einzugsbereich Sammelkanal Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tschagguns über den Einzugsbereich des Sammelkanales der Gemeinde Tschagguns Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Tschagguns vom 13.03.2025 wird g…
5. Verordnung: Versorgungsbereich Gemeindewasserversorgungsanlage Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tschagguns über den Versorgungsbereich der Gemeindewasserversorgungsanlage der Gemeinde Tschagguns Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung…
über den Einzugsbereich der Sammelkanäle der Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans Gemäß $ 3 Abs. 1 und 2 des Kanalisationsgesetzes, LGBl. Nr. 44/2013 i.d.g.F, wird aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung Vandans vom 11. Juli 2019, unter Pun…
Die Gemeindevertretung Stallehr hat mit Beschluss vom 14.07.2022, auf Grund des Gesetzes über die öffentliche Wasserversorgung durch die Gemeinden in Vorarlberg (Wasserversorgungsgesetz), LGBI.Nr.3/1999 i.d.g.F verordnet:
wird erhoben für die Erschließung innerhalb des Einzugsbereiches eines Sammelkanales gelegener Grundstücke oder Grundstücksteile, die im Flächenwidmungsplan a) als Baufläche oder als bebaubares Sondergebiet gewidmet sind oder b) sonstige Flächen, auf denen an…
der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch vom 21.12.2018 über die Festlegung eines Kanaleinzugbereiches. Aufgrund des 83 Abs. 1 und 2 Kanalisationsgesetz, LGBI.Nr. 5/1989 in der Fassung LGBI.Nr. 34/2018, in Verbindung mit 82 der Kanalordnung der Gemeinde St.…
(2) Der Erschließungsbeitrag wird erhoben für die Erschließung innerhalb des Einzugsbereiches eines Sarmmmelkanales gelegener Grundstücke, die in einem Flächenwidmungsplan als Bauflächen oder als bebaubare Sondergebiete gewidmet sind. (3) Der Anschlussbeitrag…
der Gemeindevertretung von St. Anton im Montafon vom 18.12.2014 über die öffentliche Wasserversorgung (Wasserleitungsordnung) Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung St Anton im Montafon vom 18.12.2014 wird gemäß 88 6 und 7 des Gesetzes über die öffen…
Gemäß § 3 Abs. 1 und 2 des Kanalisationsgesetzes, LGBl. Nr. 5/1989 idgF, wird auf Grund des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 23.10.2023 verordnet: Der Einzugsbereich des Sammelkanals für das Gemeindegebiet Lorüns wird gemäß § 3 Abs. 1 und 2 des Kanalisation…
2) Der Erschließungsbeitrag wird erhoben für die Erschließung innerhalb des Einzugsbereiches eines Sammelkanales gelegener Grundstücke, die in einem Flächenwidmungsplan als Bauflächen oder als bebaubare Sondergebiete gewidmet sind. Bei Grundstücken im Einzugs…
Auf Grund des Gesetzes über die öffentliche Wasserversorgung durch die Gemeinden (Wasserversorgungsgesetzes) LGBl. Nr. 3/1999 idgF, wird gemäß Gemeindevertretungsbeschluss vom 23. Oktober 2023 verordnet:
Jahrgang 2024 Ausgegeben am 27. Dezember 2024 29. Verordnung: Kanalisationsbeiträge und Kanalisationsgebühren Verordnung über die Kanalisationsbeiträge und Kanalisationsgebühren Aufgrund des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 18. Dezember 2024 wird gemäß § 17…
2) Der Erschließungsbeitrag wird erhoben für die Erschließung innerhalb des Einzugsbereiches eines Sammelkanales gelegener Grundstücke, die in einem Flächenwidmungsplan als Bauflächen oder als bebaubare Sondergebiete gewidmet sind sowie für Grundstücke, bei d…
Verordnung des Landeshauptmannes über eine Änderung der Verordnung über die Verlängerung der Ausnahme von der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht nach § 32 WRG 1959 für bestehende Kleinkläranlagen
Verordnung des Landeshauptmannes über eine Änderung der Verordnung über die Verlängerung der Ausnahme von der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht nach § 32 WRG 1959 für bestehende Kleinkläranlagen
Verordnung des Landeshauptmannes über eine Änderung der Verordnung über die Verlängerung der Ausnahme von der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht nach § 32 WRG 1959 für bestehende Kläranlagen
Verordnung des Landeshauptmannes über eine Änderung der Verordnung über die Verlängerung der Ausnahme von der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht nach § 32 WRG 1959 für bestehende Kleinkläranlagen