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Freitag, 23. Oktober 2026 · 2.246 Einträge aus 10 Gemeinden und dem Stand Montafon · Stand heute, 04:45 Uhr

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Gemeindeverband Aktivpark Montafon, Tschagguns – Tieferlegung des Grundwasserbrunnens beim Aktivpark Montafon in der Gemeinde Tschagguns

Land Vorarlberg / BH Bludenz · BH Bludenz · 06.10.2026 · Aushang bis 29.10.2026

Der Gemeindeverband Aktivpark Montafon, Tschagguns, hat mit Eingabe vom 01.10.2026 um die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Errichtung eines Grundwasserbrunnens auf GST-NR 2184/3 GB Tschagguns zum Betrieb der bestehenden Kälte- und Wärmeanlage angesucht.

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Bezirkshauptmannschaft Bludenz
Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz, Österreich | www.vorarlberg.at/bhbludenz | www.vorarlberg.at/datenschutz bhbludenz@vorarlberg.at | T +43 5552 6136 0 | F +43 5574 511 951095 Dr. Rebecca Oltmanns T +43 5552 6136 51218

Zahl: BHBL-II-930-246/2026-2
Bludenz, am 05.10.2026

K U N D M A C H U N G

Der Gemeindeverband Aktivpark Montafon, Tschagguns, hat mit Eingabe vom 01.10.2026 um die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Errichtung eines Grundwasserbrunnens auf GST-NR 2184/3 GB Tschagguns zum Betrieb der bestehenden Kälte- und Wärmeanlage angesucht.

Über dieses Ansuchen wird eine mündliche Verhandlung auf

Mittwoch, den 28.10.2026,

mit der Zusammenkunft der Teilnehmer um 09:00 Uhr vor Ort (Schwimmbadstraße 1, Tschagguns) anberaumt.

Die Beteiligten können nach telefonischer Vereinbarung bis zum Tag vor der Verhandlung beim örtlichen Gemeindeamt oder bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz in die Projektsunterlagen einsehen.

Allfällige Einwendungen sind bis spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz oder während der mündlichen Verhandlung zu erheben.

Werden von einer Partei keine Einwendungen erhoben, so hat dies zur Folge, dass sie ihre Parteistellung verliert (§ 42 Abs 1 AVG). Beteiligte können sich vertreten lassen. Vertreter von beteiligten Privatpersonen haben Vollmachten vorzulegen, welche sie zur Abgabe vorbehaltloser Erklärungen ermächtigen.

Der Bezirkshauptmann
im Auftrag

Dr. Rebecca Oltmanns