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Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH, Schruns – Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH, Schruns; Beschneiungsanlage Valisera und Versettla im Gemeindegebiet von St. Gallenkirch - naturschutzrechtliche Bewilligung und wasserrechtliche Bewilligung, Wiederverleihung

Land Vorarlberg / BH Bludenz · BH Bludenz · 09.09.2026 · Aushang bis 23.09.2026

section#voe p { font-weight:600; } section#voe p.printo { display:none; } @media print { section#voe p.printo { display: block; } } Teilen Wenn Sie dieses Feld durch einen Klick aktivieren, werden die Buttons aktiv und Sie können Ihre Empfehlung an Facebook oder per Email senden. Schon beim Aktivieren werden Informationen an diese Netzwerke übertragen und dort gespeichert. Näheres erfahren Sie hier Die Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH, Schruns, verfügt auf Grundlage des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 16.01.2007, Zl BHBL-II-3002-2003/0461, in der Fassung des Bescheides vom 09.07.2026, Zl BHBL-II-930-47/2026-33, über die zeitlich befristete naturschutzrechtliche Bewilligung und wasserrechtliche Bewilligung für den Betrieb der Beschnei-ungsanlage Valisera und Versettla im Skigebiet Nova im Gemeindegebiet von St. Gallenkirch. Die Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH, Schruns, hat nunmehr rechtzeitig um die Wiedererteilung der wasserrechtlichen Bewilligung sowie um die Neuerteilung der naturschutzrechtlichen Bewilligung für den Weiterbetrieb der Beschneiungsanlage Valisera und Versettla im Skigebiet Nova im Gemeindegebiet von St. Gallenkirch angesucht.

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Kopie des Originaldokuments (Quelle: vorarlberg.at). Auf dem Handy bitte „PDF öffnen“ verwenden.

Text des Dokuments (automatisch aus dem PDF gelesen, für Suche und Handy)

Bezirkshauptmannschaft Bludenz
Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz, Österreich | www.vorarlberg.at/bhbludenz | www.vorarlberg.at/datenschutz bhbludenz@vorarlberg.at | T +43 5552 6136 0 | F +43 5574 511 951095 Maria Vonbank, LLB T +43 5552 6136 51239

Zahl: BHBL-II-930-36/2019-81
Bludenz, am 08.09.2026

K U N D M A C H U N G

Die Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH, Schruns, verfügt auf Grundlage des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 16.01.2007, Zl BHBL-II-3002-2003/0461, in der Fassung des Bescheides vom 09.07.2026, Zl BHBL-II-930-47/2026-33, über die zeitlich befristete naturschutzrechtliche Bewilligung und wasserrechtliche Bewilligung für den Betrieb der Beschneiungsanlage Valisera und Versettla im Skigebiet Nova im Gemeindegebiet von St. Gallenkirch.

Die Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH, Schruns, hat nunmehr rechtzeitig um die Wiedererteilung der wasserrechtlichen Bewilligung sowie um die Neuerteilung der naturschutzrechtlichen Bewilligung für den Weiterbetrieb der Beschneiungsanlage Valisera und Versettla im Skigebiet Nova im Gemeindegebiet von St. Gallenkirch angesucht.

Über dieses Ansuchen wird eine mündliche Verhandlung auf

Mittwoch, den 23.09.2026,

mit der Zusammenkunft der Teilnehmer um 13:30 Uhr in der Alpinsportzentrale, Silvrettaplatz 1, 6780 Schruns, anberaumt.

Die Beteiligten können nach telefonischer Vereinbarung bis zum Tag vor der Verhandlung beim örtlichen Gemeindeamt oder bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz in die Projektsunterlagen einsehen.

Allfällige Einwendungen sind bis spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz oder während der mündlichen Verhandlung zu erheben.

Werden von einer Partei keine Einwendungen erhoben, so hat dies zur Folge, dass sie ihre Parteistellung verliert (§ 42 Abs 1 AVG). Beteiligte können sich vertreten lassen. Vertreter von beteiligten Privatpersonen haben Vollmachten vorzulegen, welche sie zur Abgabe vorbehaltloser Erklärungen ermächtigen.

Der Bezirkshauptmann
im Auftrag

Maria Vonbank, LLB