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Montag, 21. September 2026 · 1.927 Einträge aus 10 Gemeinden und dem Stand Montafon · Stand heute, 04:45 Uhr

Recht: Die Montafoner Gemeinden vor Gericht

Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg, des Verfassungsgerichtshofs, des Verwaltungsgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts und der ordentlichen Gerichte (OGH) aus dem RIS, in denen eine Montafoner Gemeinde oder der Stand Montafon Partei war – als Klägerin, Beschwerdeführerin oder Revisionswerberin („hat geklagt“) oder als Beklagte bzw. belangte Behörde, deren Bescheid oder Verordnung angefochten wurde („wurde geklagt“). Die Einordnung (Beteiligung, Rolle, Thema, gewonnen/verloren) und die Kurzzusammenfassung werden automatisiert mit einem Sprachmodell erstellt und können Fehler enthalten – maßgeblich ist immer der verlinkte Originaltext. Vollständigkeit: Das LVwG Vorarlberg veröffentlicht nur ausgewählte Entscheidungen im RIS, der OGH anonymisiert Gemeindenamen in neueren Entscheidungen, und auch das LVwG kürzt die Gemeinde in manchen Texten auf den Anfangsbuchstaben („Gemeinde S“) – die Zuordnung erfolgt dann aus dem Zusammenhang (etwa über die zugehörige VwGH-Entscheidung) und kann unsicher sein. Die Zahlen sind daher eine Untergrenze. Gezählt werden Entscheidungen (Instanzen), nicht Fälle – ein Verfahren mit LVwG- und VwGH-Entscheidung zählt zweimal.

Bilanz aller Gemeinden

79
Entscheidungen mit Gemeindebeteiligung
11
Gemeinde hat geklagt · 27 % gewonnen
68
Gemeinde wurde geklagt · 57 % gewonnen
36
gewonnen (52 %) der entschiedenen
33
verloren (48 %)

Rechtsstreitigkeiten je Gemeinde

„Hat geklagt“: die Gemeinde (oder ein Gemeindeorgan) hat Klage, Beschwerde, Revision oder einen Antrag eingebracht. „Wurde geklagt“: gegen die Gemeinde wurde geklagt oder ihr Bescheid bzw. ihre Verordnung wurde angefochten. „Gewonnen“ = das Gericht entschied im Sinne der Gemeinde, „verloren“ = gegen sie (Aufhebung/Abänderung ihres Bescheids zählt als verloren). Hellere Balken: Entscheidungen, in denen die Gemeinde nur erwähnt wird.

GemeindeEntscheidungenhat geklagtwurde geklagtgewonnenverlorenteilweiseunklarnur erwähnt
Schruns 17 4 1:3 13 5:5 6 (43 %) 8 0 3 72
Tschagguns 17 1 1:0 16 7:7 8 (53 %) 7 0 2 15
St. Gallenkirch 16 0 16 11:5 11 (69 %) 5 0 0 13
Vandans 10 1 0:1 9 4:4 4 (44 %) 5 0 1 8
Gaschurn 6 1 0:1 5 3:0 3 (75 %) 1 1 1 14
Bartholomäberg 6 3 0:3 3 1:2 1 (17 %) 5 0 0 9
Silbertal 2 0 2 2:0 2 (100 %) 0 0 0 3
Stand Montafon 2 1 1:0 1 1 (100 %) 0 0 1 0
Lorüns 1 0 1 0 0 1 0 3
St. Anton 1 0 1 0:1 0 (0 %) 1 0 0 1
Stallehr 1 0 1 0:1 0 (0 %) 1 0 0 1
Alle Gemeinden 79 11 3:8 68 33:25 36 (52 %) 33 2 8

Kleine Zahlen hinter „hat geklagt“/„wurde geklagt“: gewonnen:verloren in dieser Rolle.

Nach Gericht

GerichtEntscheidungenhat geklagtwurde geklagtgewonnenverlorenteilweiseunklar
Verwaltungsgerichtshof5484627 (59 %)1917
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg132117 (58 %)510
Verfassungsgerichtshof121112 (18 %)901

Nach Thema

ThemaEntscheidungengewonnenverlorenteilweiseunklar
Baurecht3114 (56 %)1124
Raumplanung229 (43 %)1201
Abgaben und Gebühren147 (54 %)601
Sonstiges52 (50 %)201
Dienst- und Gemeinderecht31 (33 %)200
Naturschutz und Umwelt21 (100 %)001
Wasserrecht22 (100 %)000

Aus den Sitzungsprotokollen: Beschwerden, Erkenntnisse, aufgehobene Bescheide

Viele Verfahren stehen nicht im RIS – das LVwG Vorarlberg veröffentlicht nur ausgewählte Erkenntnisse und anonymisiert die Gemeinden. Die Gemeindevertretungen berichten aber in ihren Sitzungen darüber. Hier die Fundstellen aus den Protokollen und Gemeindeblättern, neueste zuerst; der Wortlaut stammt aus dem jeweiligen Dokument (bei gescannten Protokollen aus der Texterkennung).

Alle Veröffentlichungen zum Thema Gerichtsverfahren →

Alle Entscheidungen

22 Entscheidungen (22 analysiert)

Datum Gemeinde Gericht / GZ Thema Ergebnis Zusammenfassung
29.04.2024 St. Gallenkirch
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ro 2021/06/0004
Raumplanung
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Die Berufungskommission der Gemeinde St. Gallenkirch hatte im gemeindeinternen Instanzenzug die Bewilligung einer Ausnahme vom Flächenwidmungsplan für einen Geräteschuppen zur Imkerei versagt. Die Antragsteller bekämpften diese Entscheidung erfolglos beim Landesverwaltungsgericht und in weiterer Folge beim Verwaltungsgerichtshof. Der Verwaltungsgerichtshof wies die ordentliche Revision zurück, weil weder eine Abweichung von seiner bisherigen Rechtsprechung noch ein unschlüssiges Sachverständigengutachten aufgezeigt wurde, sodass es bei der Versagung durch die Gemeinde bleibt. RIS ↗
21.12.2023 Schruns
wurde geklagt
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg
LVwG-302-3/2023-R14
Raumplanung
Gemeinde als Partei
Gemeinde verloren Grundeigentümer erhoben Beschwerde gegen einen Bescheid der Landesregierung, mit dem ein von der Gemeinde beantragtes Umlegungsverfahren für zwei benachbarte Grundstücke genehmigt worden war. Das Landesverwaltungsgericht gab den Beschwerden Folge und änderte den Bescheid dahin ab, dass der Antrag der Gemeinde auf Durchführung des Umlegungsverfahrens als unzulässig zurückgewiesen wurde. Strittig waren unter anderem die Zuständigkeit der Landesregierung sowie das Verhältnis von Umlegung zu einem möglichen Grenzänderungsverfahren. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof wurde für zulässig erklärt. RIS ↗
27.04.2023 Tschagguns Schruns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2023/06/0063
Raumplanung
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Ein Bauwerber erhob außerordentliche Revision gegen ein Erkenntnis, mit dem das Landesverwaltungsgericht die Versagung einer Ausnahmebewilligung vom Flächenwidmungsplan der Gemeinde Tschagguns für einen Pkw-Unterstellplatz bestätigt hatte. Strittig war vor allem, ob das Vorhaben zusammen mit einem bereits bestehenden Gebäude noch als kleinräumig im Sinne des Raumplanungsgesetzes gelten konnte. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision zurück, da keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufgezeigt wurde; die Versagung der Ausnahme blieb damit bestehen. RIS ↗
13.03.2023 Tschagguns Schruns
wurde geklagt
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg
LVwG-302-10/2022-R8
Raumplanung
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Ein Grundstückseigentümer focht den Bescheid des Gemeindevorstandes von Tschagguns an, mit dem ihm eine Ausnahme vom Flächenwidmungsplan für den Zubau eines Pkw-Unterstellplatzes zu einem bestehenden Schopfgebäude im Freihaltegebiet versagt worden war. Das Landesverwaltungsgericht bestätigte den Bescheid, da das Vorhaben in Verbindung mit dem bestehenden Gebäude nicht mehr als kleinräumig zu werten sei und kein Rechtsanspruch auf die Ausnahmebewilligung bestehe. Die Beschwerde wurde daher abgewiesen. RIS ↗
02.11.2020 St. Gallenkirch
wurde geklagt
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg
LVwG-302-9/2019-R18
Raumplanung
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Zwei Grundeigentümer hatten für einen Geräteschuppen (Imkerei) auf einer als Freifläche Landwirtschaft gewidmeten Liegenschaft eine Ausnahmebewilligung vom Flächenwidmungsplan beantragt, die von der Gemeinde St. Gallenkirch versagt wurde. Dagegen erhoben sie Beschwerde und beriefen sich u. a. auf die Nichtigkeit eines zugrunde gelegten Bebauungsplans sowie auf raumplanungsrechtliche Ziele wie den Erhalt der Imkerei. Das Landesverwaltungsgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte den Bescheid, da die kumulativen Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung nach § 22 Abs 2 RPG nicht vorlagen. RIS ↗
28.02.2018 St. Gallenkirch
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2015/06/0063
Raumplanung
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Zwei Eigentümer eines Wohnhauses in St. Gallenkirch erhoben Revision beim Verwaltungsgerichtshof gegen ein Erkenntnis, mit dem das Landesverwaltungsgericht ihren Antrag auf Ferienwohnungsbewilligung für das Hauptgebäude gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes St. Gallenkirch abgewiesen, für eine Einliegerwohnung aber bewilligt hatte. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision zurück, da keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufgezeigt wurde, und verpflichtete die Revisionswerber zum Kostenersatz an die Gemeinde. RIS ↗
24.10.2017 Schruns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2017/06/0205
Raumplanung
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Zwei Miteigentümer einer Wohnung in Schruns fochten mit einer außerordentlichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof ein Erkenntnis an, das ihren gegen die Berufungskommission der Marktgemeinde Schruns gerichteten Antrag auf Nutzungsänderung einer Wohnung zur Ferienwohnung abgewiesen hatte. Der Bürgermeister hatte den Antrag mangels raumplanerischer Voraussetzungen abgelehnt, was Berufungskommission und Landesverwaltungsgericht bestätigten. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision zurück, unter anderem weil kein Vorabentscheidungsersuchen zur behaupteten Unionsrechtswidrigkeit erforderlich war. RIS ↗
23.02.2017 St. Gallenkirch
wurde geklagt
Verfassungsgerichtshof
V76/2016
Raumplanung
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Der Verfassungsgerichtshof prüfte von Amts wegen aus Anlass einer Individualbeschwerde die Gesetzmäßigkeit der Verordnung der Gemeinde St. Gallenkirch über eine Änderung des Bebauungsplans Garfrescha, mit der die zulässige Bebauungsfläche auf 80 m² beschränkt und die zuvor bestehende Ausnahme für landwirtschaftliche Gebäude gestrichen worden war. Die Beschwerdeführer machten geltend, der Plan widerspreche dem Raumplanungsgesetz und beruhe nicht auf einer ordnungsgemäßen Grundlagenforschung. Der Verfassungsgerichtshof hob die Verordnung, soweit sie das betroffene Grundstück betrifft, wegen fehlender Grundlagenforschung als gesetzwidrig auf. RIS ↗
23.02.2017 St. Gallenkirch
wurde geklagt
Verfassungsgerichtshof
E2402/2015
Raumplanung
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Beschwerdeführer, denen die Gemeinde St. Gallenkirch die Baubewilligung für einen Geräteschuppen einer Imkerei verweigert hatte, erhoben Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof gegen das bestätigende Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts. Sie machten die Gesetzwidrigkeit des zugrundeliegenden Bebauungsplans Garfrescha der Gemeinde geltend. Der Verfassungsgerichtshof hob das Erkenntnis auf, weil damit eine im Parallelverfahren als gesetzwidrig erkannte Verordnung der Gemeinde angewendet worden war. RIS ↗
27.07.2016 Schruns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2014/06/0056
Raumplanung
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Zwei Eigentümer beantragten bei der Marktgemeinde Schruns eine Ferienwohnungsbewilligung für ein seit Jahrzehnten als Ferienwohnung genutztes Wohnhaus, obwohl die erforderliche Widmung fehlte und die Nutzung nie fristgerecht angezeigt worden war. Die Berufungskommission der Marktgemeinde und das Landesverwaltungsgericht wiesen den Antrag ab, weil keine besonders berücksichtigungswürdigen Gründe vorlagen und die Anzeigefrist versäumt worden war. Der Verwaltungsgerichtshof wies die dagegen erhobene Revision zurück, da keine grundsätzliche Rechtsfrage aufgeworfen wurde, und die Revisionswerber mussten der Marktgemeinde die Verfahrenskosten ersetzen. RIS ↗
29.02.2016 Vandans Tschagguns
wurde geklagt
Verfassungsgerichtshof
V130/2015
Raumplanung
Gemeinde als Partei
Gemeinde gewonnen Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg beantragte beim Verfassungsgerichtshof, eine Bestimmung des Bebauungsplans der Gemeinde Vandans aufzuheben, die im Rellstal- und Lünerseegebiet eine Dacheindeckung mit Holzschindeln vorschreibt. Der Verfassungsgerichtshof wies den Antrag ab, weil die Erhaltung des einheitlichen Landschaftsbildes im öffentlichen Interesse liegt, die Gemeinde vor Erlassung der Verordnung eine umfassende Prüfung samt Sachverständigengutachten durchgeführt hatte und die damit verbundene Eigentumsbeschränkung nicht unverhältnismäßig war. Die Verordnung der Gemeinde blieb somit in Kraft. RIS ↗
02.10.2010 Bartholomäberg
wurde geklagt
Verfassungsgerichtshof
B1491/08
Raumplanung
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Ein Bauwerber hatte bei der Gemeinde Bartholomäberg eine Baubewilligung für den Anbau und die Aufstockung einer Garage beantragt, die von Bürgermeister und Gemeindevertretung abgelehnt wurde, weil das Grundstück im Flächenwidmungsplan als Freihaltegebiet in einer Gefahrenzone gewidmet war. Der Verfassungsgerichtshof hob den die Ablehnung bestätigenden Bescheid auf, weil er in einem Parallelverfahren die zugrunde liegende Flächenwidmungsplanänderung der Gemeinde als gesetzwidrig aufgehoben hatte. Grund dafür war, dass die betroffenen Grundeigentümer vor der Umwidmung nicht ordnungsgemäß verständigt worden waren. RIS ↗
30.09.2010 Bartholomäberg
wurde geklagt
Verfassungsgerichtshof
V56/10
Raumplanung
Gemeinde als Partei
Gemeinde verloren Der Verfassungsgerichtshof prüfte von Amts wegen aus Anlass einer Beschwerde die Gesetzmäßigkeit einer Flächenwidmungsplanänderung der Gemeinde Bartholomäberg, mit der eine Teilfläche eines Grundstücks von Bauland in Freihaltegebiet umgewidmet worden war. Er hob die Verordnung als gesetzwidrig auf, weil die Gemeinde die betroffenen Grundstückseigentümer entgegen der gesetzlichen Verpflichtung nicht nachweislich vor der Beschlussfassung über die Umwidmung verständigt hatte. Die Umwidmung war damit nicht rechtswirksam zustande gekommen. RIS ↗
30.05.2007 Schruns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
2006/06/0276
Raumplanung
Gemeinde als Behörde
unklar / offen Ein Pächter focht als Beschwerdeführer eine Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz an, mit der diese auf Vorstellung der Grundeigentümerin den Bescheid der Berufungskommission der Marktgemeinde Schruns über eine Ausnahmebewilligung vom Flächenwidmungsplan aufgehoben hatte, weil über eine bereits zurückgezogene Berufung entschieden worden war. Der VwGH wies die Beschwerde zurück, weil dem Pächter als Nicht-Grundeigentümer im Ausnahmeverfahren keine Parteistellung zukam. Zur inhaltlichen Frage der Ausnahmebewilligung äußerte sich der VwGH nicht. RIS ↗
04.12.2006 Tschagguns
wurde geklagt
Verfassungsgerichtshof
V59/06
Raumplanung
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Der VfGH prüfte von Amts wegen aus Anlass einer Beschwerde die Änderung des Flächenwidmungsplans der Gemeinde Tschagguns aus dem Jahr 2003, mit der Grundstücke als Baufläche-Mischgebiet für Landwirtschaft gewidmet wurden. Er kam zum Ergebnis, dass keine ausreichende Grundlagenforschung dokumentiert war und die Umwidmung erkennbar nur aus Anlass der geplanten Errichtung eines Pferdestalles erfolgte (unzulässige Anlasswidmung). Die Verordnung wurde als gesetzwidrig aufgehoben, die Landesregierung musste die Aufhebung kundmachen. RIS ↗
04.12.2006 Tschagguns
wurde geklagt
Verfassungsgerichtshof
B329/05
Raumplanung
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Ein Anrainer bekämpfte beim VfGH eine vom Bürgermeister der Gemeinde Tschagguns erteilte Baubewilligung für ein Stallgebäude, weil die zugrunde liegende Änderung des Flächenwidmungsplans mangels ausreichender Grundlagenforschung gesetzwidrig zustande gekommen sei. Der VfGH hob den Bescheid auf, da er auf einer gesetzwidrigen Verordnung beruhte, die im Parallelverfahren als unzulässige Anlasswidmung aufgehoben wurde. Das Land Vorarlberg musste dem Beschwerdeführer die Verfahrenskosten ersetzen. RIS ↗
29.08.1996 Tschagguns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
96/06/0131
Raumplanung
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Ein Bauwerber focht beim Verwaltungsgerichtshof die Versagung einer Verwendungszweck-Änderung für ein Stallgebäude in Tschagguns an, nachdem sein Ansuchen vom Bürgermeister, der Berufungskommission und zuletzt der Bezirkshauptmannschaft Bludenz abgelehnt worden war. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde als unbegründet ab, weil es sich um ein reines Stallgebäude und nicht um das begünstigte Maisäßgebäude handelte. Die Entscheidung der Gemeinde blieb damit bestehen. RIS ↗
04.10.1994 Tschagguns
wurde geklagt
Verfassungsgerichtshof
B545/93
Raumplanung
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Einem Grundeigentümer wurde vom Bürgermeister und danach von der Berufungskommission der Gemeinde Tschagguns eine Baubewilligung für den Umbau eines Stallgebäudes versagt, weil die Grundstücke im Flächenwidmungsplan als Landwirtschaftsgebiet gewidmet waren. Auch die Bezirkshauptmannschaft Bludenz als Vorstellungsbehörde bestätigte die Versagung, worauf der Betroffene Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof erhob. Dieser hob den Bescheid auf, weil er den zugrunde liegenden Flächenwidmungsplan der Gemeinde in einem Parallelverfahren als gesetzwidrig aufgehoben hatte. Damit unterlag die Gemeinde in der Sache. RIS ↗
01.10.1994 Tschagguns
wurde geklagt
Verfassungsgerichtshof
V63/94
Raumplanung
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Aus Anlass einer Beschwerde gegen einen auf dem Flächenwidmungsplan der Gemeinde Tschagguns beruhenden Bauversagungsbescheid prüfte der Verfassungsgerichtshof von Amts wegen die Gesetzmäßigkeit zweier Textstellen dieses Plans. Er kam zum Ergebnis, dass die Bestimmungen wegen Vermischung verschiedener Widmungskategorien und fehlender eindeutiger planlicher Darstellung gegen das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot verstießen und hob sie als gesetzwidrig auf. Die Gemeinde hatte das Prüfverfahren nicht selbst beantragt und unterlag damit in der Sache. RIS ↗
24.09.1992 Bartholomäberg Lorüns
hat geklagt
Verwaltungsgerichtshof
88/06/0208
Raumplanung
Gemeinde als Partei
Gemeinde verloren Die Gemeinde Bartholomäberg beantragte die aufsichtsbehördliche Genehmigung einer von der Gemeindevertretung beschlossenen Umwidmung landwirtschaftlicher Flächen in Bauland, die von der Landesregierung wegen negativer Gutachten zu Landschaftsbild, Landwirtschaft und Wasserableitung versagt wurde. Gegen diesen Versagungsbescheid erhob die Gemeinde Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof. Dieser wies die Beschwerde als unbegründet ab, da bloße Bauwünsche einzelner Grundeigentümer keinen wichtigen, im Raumplanungsgesetz geforderten Grund für eine Widmungsänderung darstellten. RIS ↗
11.06.1992 Bartholomäberg Schruns Silbertal
hat geklagt
Verwaltungsgerichtshof
88/06/0170
Raumplanung
Gemeinde als Partei
Gemeinde verloren Die Gemeinde Bartholomäberg beantragte die aufsichtsbehördliche Genehmigung einer Umwidmung eines abgelegenen, oberhalb der Silbertaler Straße gelegenen Grundstücks von Landwirtschaftsgebiet in Bauland, die von der Landesregierung wegen Zersiedelungsgefahr und negativer landschaftsbildlicher Beurteilung versagt wurde. Die Gemeinde erhob dagegen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof, der sie als unbegründet abwies, da auch hier kein wichtiger, eine Widmungsänderung rechtfertigender Grund im Sinne des Raumplanungsgesetzes vorlag. RIS ↗
11.06.1992 Bartholomäberg Schruns
hat geklagt
Verwaltungsgerichtshof
88/06/0169
Raumplanung
Gemeinde als Partei
Gemeinde verloren Die Gemeinde Bartholomäberg beantragte die aufsichtsbehördliche Genehmigung einer von der Gemeindevertretung beschlossenen Umwidmung von Landwirtschaftsflächen nahe der Grenze zu Schruns in Bauland, die von der Landesregierung wegen drohender weiterer Zersiedelung und landwirtschaftlicher Wertminderung versagt wurde. Die Gemeinde erhob dagegen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof, der sie als unbegründet abwies, weil soziale Erwägungen einzelner Betroffener keinen ausreichenden wichtigen Grund für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes bildeten. RIS ↗