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Montag, 21. September 2026 · 1.927 Einträge aus 10 Gemeinden und dem Stand Montafon · Stand heute, 04:45 Uhr

Recht: Die Montafoner Gemeinden vor Gericht

Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg, des Verfassungsgerichtshofs, des Verwaltungsgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts und der ordentlichen Gerichte (OGH) aus dem RIS, in denen eine Montafoner Gemeinde oder der Stand Montafon Partei war – als Klägerin, Beschwerdeführerin oder Revisionswerberin („hat geklagt“) oder als Beklagte bzw. belangte Behörde, deren Bescheid oder Verordnung angefochten wurde („wurde geklagt“). Die Einordnung (Beteiligung, Rolle, Thema, gewonnen/verloren) und die Kurzzusammenfassung werden automatisiert mit einem Sprachmodell erstellt und können Fehler enthalten – maßgeblich ist immer der verlinkte Originaltext. Vollständigkeit: Das LVwG Vorarlberg veröffentlicht nur ausgewählte Entscheidungen im RIS, der OGH anonymisiert Gemeindenamen in neueren Entscheidungen, und auch das LVwG kürzt die Gemeinde in manchen Texten auf den Anfangsbuchstaben („Gemeinde S“) – die Zuordnung erfolgt dann aus dem Zusammenhang (etwa über die zugehörige VwGH-Entscheidung) und kann unsicher sein. Die Zahlen sind daher eine Untergrenze. Gezählt werden Entscheidungen (Instanzen), nicht Fälle – ein Verfahren mit LVwG- und VwGH-Entscheidung zählt zweimal.

Bilanz aller Gemeinden

79
Entscheidungen mit Gemeindebeteiligung
11
Gemeinde hat geklagt · 27 % gewonnen
68
Gemeinde wurde geklagt · 57 % gewonnen
36
gewonnen (52 %) der entschiedenen
33
verloren (48 %)

Rechtsstreitigkeiten je Gemeinde

„Hat geklagt“: die Gemeinde (oder ein Gemeindeorgan) hat Klage, Beschwerde, Revision oder einen Antrag eingebracht. „Wurde geklagt“: gegen die Gemeinde wurde geklagt oder ihr Bescheid bzw. ihre Verordnung wurde angefochten. „Gewonnen“ = das Gericht entschied im Sinne der Gemeinde, „verloren“ = gegen sie (Aufhebung/Abänderung ihres Bescheids zählt als verloren). Hellere Balken: Entscheidungen, in denen die Gemeinde nur erwähnt wird.

GemeindeEntscheidungenhat geklagtwurde geklagtgewonnenverlorenteilweiseunklarnur erwähnt
Schruns 17 4 1:3 13 5:5 6 (43 %) 8 0 3 72
Tschagguns 17 1 1:0 16 7:7 8 (53 %) 7 0 2 15
St. Gallenkirch 16 0 16 11:5 11 (69 %) 5 0 0 13
Vandans 10 1 0:1 9 4:4 4 (44 %) 5 0 1 8
Gaschurn 6 1 0:1 5 3:0 3 (75 %) 1 1 1 14
Bartholomäberg 6 3 0:3 3 1:2 1 (17 %) 5 0 0 9
Silbertal 2 0 2 2:0 2 (100 %) 0 0 0 3
Stand Montafon 2 1 1:0 1 1 (100 %) 0 0 1 0
Lorüns 1 0 1 0 0 1 0 3
St. Anton 1 0 1 0:1 0 (0 %) 1 0 0 1
Stallehr 1 0 1 0:1 0 (0 %) 1 0 0 1
Alle Gemeinden 79 11 3:8 68 33:25 36 (52 %) 33 2 8

Kleine Zahlen hinter „hat geklagt“/„wurde geklagt“: gewonnen:verloren in dieser Rolle.

Nach Gericht

GerichtEntscheidungenhat geklagtwurde geklagtgewonnenverlorenteilweiseunklar
Verwaltungsgerichtshof5484627 (59 %)1917
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg132117 (58 %)510
Verfassungsgerichtshof121112 (18 %)901

Nach Thema

ThemaEntscheidungengewonnenverlorenteilweiseunklar
Baurecht3114 (56 %)1124
Raumplanung229 (43 %)1201
Abgaben und Gebühren147 (54 %)601
Sonstiges52 (50 %)201
Dienst- und Gemeinderecht31 (33 %)200
Naturschutz und Umwelt21 (100 %)001
Wasserrecht22 (100 %)000

Aus den Sitzungsprotokollen: Beschwerden, Erkenntnisse, aufgehobene Bescheide

Viele Verfahren stehen nicht im RIS – das LVwG Vorarlberg veröffentlicht nur ausgewählte Erkenntnisse und anonymisiert die Gemeinden. Die Gemeindevertretungen berichten aber in ihren Sitzungen darüber. Hier die Fundstellen aus den Protokollen und Gemeindeblättern, neueste zuerst; der Wortlaut stammt aus dem jeweiligen Dokument (bei gescannten Protokollen aus der Texterkennung).

Alle Veröffentlichungen zum Thema Gerichtsverfahren →

Alle Entscheidungen

31 Entscheidungen (31 analysiert)

Datum Gemeinde Gericht / GZ Thema Ergebnis Zusammenfassung
20.01.2026 St. Gallenkirch
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2025/06/0329
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Die Bauwerberin erhob außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts, das die vom Bürgermeister der Gemeinde St. Gallenkirch erteilte Baubewilligung für den Umbau eines über 200 Jahre alten Bauernhauses aufgehoben hatte, weil ein Stiegenaufgang und ein Dachvorsprung ohne Zustimmung der Nachbarin über die Grundgrenze gebaut worden waren. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision zurück: Wer Eigentümer des überbauten Grundes ist, sei eine zivilrechtliche Vorfrage, und das Verwaltungsgericht habe die Bauführung ohne krasse Fehlbeurteilung als unredlich eingestuft. Die Aufhebung des Gemeindebescheids wurde damit rechtskräftig. RIS ↗
03.10.2025 St. Gallenkirch
wurde geklagt
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg
LVwG-318-44/2024-R9
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Eine Grundnachbarin focht beim Landesverwaltungsgericht Vorarlberg die vom Bürgermeister der Gemeinde St. Gallenkirch erteilte Baubewilligung für den Umbau eines Wohnhauses an, unter anderem wegen einer Abstandsnachsicht zu ihrem Grundstück. Das Gericht gab der Beschwerde Folge, hob den Bescheid des Bürgermeisters auf und wies den zugrundeliegenden Bauantrag zurück. Die außerordentliche Revision der Bauwerberin gegen dieses Erkenntnis wies der Verwaltungsgerichtshof im Jänner 2026 zurück, damit blieb es bei der Aufhebung. RIS ↗
26.08.2025 St. Anton Schruns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2024/06/0167
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Ein Anrainer focht die vom Bürgermeister der Gemeinde St. Anton im Montafon erteilte Baubewilligung für ein Lagergebäude an, weil aus seiner Sicht der Grenzabstand zu seinem Grundstück nicht eingehalten werde. Das Landesverwaltungsgericht hatte den Gemeindebescheid bestätigt, doch der Verwaltungsgerichtshof hob dieses Erkenntnis auf, weil ungeklärt blieb, wem der von einer alten Mauer überbaute Grundstücksteil rechtlich gehört. Die Gemeinde muss dem Anrainer die Verfahrenskosten ersetzen, der Fall geht damit neu vor das Landesverwaltungsgericht. RIS ↗
19.08.2025 Bartholomäberg Schruns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2025/06/0219
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Der Bürgermeister der Gemeinde Bartholomäberg hatte einem Grundeigentümer aufgetragen, ein ohne Bewilligung vollständig neu errichtetes Gebäude zu beseitigen, nachdem statt der angezeigten Sanierung eines Maisäß-Stallgebäudes ein kompletter Neubau (Ferienhaus) errichtet worden war. Der Betroffene bekämpfte diesen Beseitigungsauftrag erfolglos beim Landesverwaltungsgericht und danach beim Verwaltungsgerichtshof. Der Verwaltungsgerichtshof wies die außerordentliche Revision mangels ordnungsgemäß dargelegter Rechtsfrage zurück, sodass der Auftrag der Gemeinde rechtskräftig bestehen bleibt. RIS ↗
12.08.2025 Tschagguns Schruns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2025/06/0158
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Der Bürgermeister der Gemeinde Tschagguns hatte festgestellt, dass 1977 angezeigte Sanierungs- und Umnutzungsarbeiten an einem Maisäß-Stallgebäude nachträglich bewilligungspflichtig seien. Das Landesverwaltungsgericht hob diesen Bescheid zugunsten der Grundeigentümerin ersatzlos auf, weil die Behörde nach damaligem Recht nur innerhalb eines Monats ab der Bauanzeige hätte entscheiden dürfen. Die Eigentümerin erhob dennoch weiter Revision an den Verwaltungsgerichtshof, der diese jedoch zurückwies; die Aufhebung des Gemeindebescheids bleibt damit bestehen, wobei der Gerichtshof zugleich festhielt, dass die Gemeinde weiterhin die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes anordnen könnte, falls die Maßnahmen tatsächlich bewilligungspflichtig waren. RIS ↗
12.06.2025 St. Gallenkirch
wurde geklagt
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg
LVwG-318-106/2024-R14
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Der Bürgermeister der Gemeinde St. Gallenkirch hatte einem Bauwerber die nachträgliche Baubewilligung für eine im Keller errichtete Luftwärmepumpe erteilt. Nachbarn erhoben Beschwerde und machten geltend, die Behörde sei bei der Lärmberechnung von einer falschen, zu großen Entfernung zu ihrem tatsächlich nächstgelegenen Grundstück ausgegangen. Das Landesverwaltungsgericht gab der Beschwerde statt und versagte die Baubewilligung, weil die Luftwärmepumpe am gewählten Standort nicht als ortsüblich im Sinne des Baugesetzes gelten könne. RIS ↗
18.03.2025 Tschagguns Schruns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2022/06/0221
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Mehrere Nachbarn erhoben Einwendungen gegen eine vom Bürgermeister der Gemeinde Tschagguns erteilte Baubewilligung für den Umbau eines Wohngebäudes samt einer neuen Stützmauer. Das Landesverwaltungsgericht wies ihre Beschwerde ab und bestätigte den Gemeindebescheid, wogegen die Nachbarn Revision an den Verwaltungsgerichtshof erhoben. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision zurück, weil keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufgezeigt wurde, sodass die Baubewilligung der Gemeinde bestehen bleibt. RIS ↗
17.02.2025 Tschagguns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2024/06/0164
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Der Bürgermeister der Gemeinde Tschagguns hatte einem Unternehmen die angezeigte Errichtung eines Zauns zur Absicherung eines Kraftwerks wegen Widerspruchs zur landwirtschaftlichen Flächenwidmung untersagt. Das Landesverwaltungsgericht hob diesen Bescheid auf und verwies die Sache zur neuerlichen Entscheidung an die Gemeinde zurück, doch das Unternehmen bekämpfte auch diese Zurückverweisung beim Verwaltungsgerichtshof. Dieser gab der Revision statt, hob den Beschluss des Landesverwaltungsgerichts auf und verpflichtete die Gemeinde zum Kostenersatz, weil eine Zurückverweisung im konkreten Fall nicht gerechtfertigt gewesen sei. RIS ↗
07.01.2025 Tschagguns Schruns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2024/06/0216
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Der Bürgermeister der Gemeinde Tschagguns hatte einem Eigentümer aufgetragen, eine ohne Bewilligung im Obergeschoss eines Stallgebäudes eingerichtete Wohnnutzung samt einem unrechtmäßig veränderten Kamin zu beseitigen. Der Eigentümer bekämpfte diesen Auftrag ohne Erfolg beim Landesverwaltungsgericht und danach beim Verwaltungsgerichtshof. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision zurück, weil keine grundsätzliche Rechtsfrage aufgezeigt wurde, sodass der Wiederherstellungsauftrag der Gemeinde bestehen bleibt. RIS ↗
07.01.2025 Tschagguns Schruns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2024/06/0215
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Der Bürgermeister der Gemeinde Tschagguns hatte einem Eigentümer die nachträgliche Baubewilligung für den Umbau eines Stallgebäudes zu einer Wohnung versagt, weil das Vorhaben der landwirtschaftlichen Flächenwidmung widerspreche. Der Eigentümer bekämpfte die Versagung erfolglos beim Landesverwaltungsgericht und in weiterer Folge beim Verwaltungsgerichtshof. Der Verwaltungsgerichtshof wies die außerordentliche Revision zurück, sodass die abschlägige Entscheidung der Gemeinde bestätigt bleibt. RIS ↗
29.10.2024 Tschagguns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2024/06/0164
Baurecht
Gemeinde als Behörde
unklar / offen In einem Verfahren um die vom Bürgermeister der Gemeinde Tschagguns verfügte Untersagung eines angezeigten Zaunbauvorhabens beantragte das betroffene Unternehmen beim Verwaltungsgerichtshof, seiner gegen ein Zurückverweisungserkenntnis des Landesverwaltungsgerichts gerichteten Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Der Verwaltungsgerichtshof wies diesen Antrag ab, weil das Unternehmen die behaupteten wirtschaftlichen Nachteile nicht ausreichend konkretisiert hatte. Über die eigentliche Baurechtsfrage wurde damit noch nicht entschieden. RIS ↗
15.07.2024 Tschagguns
wurde geklagt
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg
LVwG-318-42/2024-R8
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Eine Bauwerberin hatte die Errichtung eines Zauns zur Absicherung eines Kraftwerks angezeigt; der Bürgermeister der Gemeinde Tschagguns untersagte das Vorhaben, weil es der Flächenwidmung „Freifläche Landwirtschaft“ widerspreche. Die Beschwerdeführerin berief sich auf höchstgerichtliche Judikatur, wonach Einfriedungen widmungsneutral seien und daher nicht widmungswidrig sein könnten. Das Landesverwaltungsgericht hob den Bescheid auf und verwies die Sache zur neuerlichen Entscheidung an den Bürgermeister zurück, u. a. weil offene Sachverhaltsfragen von der orts- und fachkundigen Baubehörde effizienter geklärt werden könnten. RIS ↗
05.02.2024 St. Gallenkirch
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2024/06/0001
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Der Bürgermeister der Gemeinde St. Gallenkirch hatte einem Antragsteller die nachträgliche Baubewilligung für eine Luftwärmepumpe versagt, weil diese laut einem schalltechnischen Gutachten den ortsüblichen Lärmpegel im Wohngebiet um 7 bis 8 dB überschritt. Der Antragsteller bekämpfte die Versagung erfolglos beim Landesverwaltungsgericht und in weiterer Folge beim Verwaltungsgerichtshof. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision zurück, weil keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung dargetan wurde, sodass die abschlägige Entscheidung der Gemeinde bestehen bleibt. RIS ↗
10.01.2023 Tschagguns Schruns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2022/06/0221
Baurecht
Gemeinde als Behörde
unklar / offen Nachbarn beantragten im Rahmen einer Revision gegen ein Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts, das eine vom Bürgermeister der Gemeinde Tschagguns erteilte Baubewilligung für den Umbau eines Wohngebäudes bestätigt hatte, die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung wegen befürchteter Lärmbelästigung und Erosionsgefahr. Der Verwaltungsgerichtshof wies den Antrag ab, da die Sachverhaltsannahmen des Verwaltungsgerichts nicht als unschlüssig zu erkennen seien und kein unverhältnismäßiger Nachteil für die Nachbarn ersichtlich sei. Über die eigentliche Revision war damit noch nicht entschieden. RIS ↗
22.08.2022 St. Gallenkirch Schruns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2022/06/0092
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Der Bürgermeister der Gemeinde St. Gallenkirch hatte einem Grundeigentümer die Beseitigung einer Stützmauer aufgetragen, die teilweise auf dem Nachbargrundstück errichtet worden war. Das Landesverwaltungsgericht bestätigte den Beseitigungsauftrag; der Verwaltungsgerichtshof wies die dagegen erhobene Revision zurück, weil ein einheitliches Bauwerk nicht nur teilweise entfernt werden muss und keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorlag. Der Bauauftrag der Gemeinde blieb bestehen. RIS ↗
15.02.2022 Schruns
wurde geklagt
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg
LVwG-318-6/2021-R6
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Nachbarn erhoben Beschwerde gegen eine vom Bürgermeister erteilte Baubewilligung für ein Einfamilienwohnhaus samt Nachsicht von den Mindestabständen. Sie machten geltend, dass die gesetzlichen Mindestabstände unter anderem wegen einer als Zufahrtsrampe errichteten baulichen Anlage nicht eingehalten würden. Das Landesverwaltungsgericht gab der Beschwerde Folge, hob die Baubewilligung auf und versagte sie, da die Rampe als sonstiges Bauwerk einen Mindestabstand von zwei Metern zur Nachbargrenze einzuhalten habe, der nicht eingehalten worden sei. RIS ↗
16.08.2021 St. Gallenkirch
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2021/06/0107
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Ein Bauwerber hatte ein rund 200 Jahre altes Maisäß-Wohngebäude in St. Gallenkirch abgebrochen und neu errichtet; der Bürgermeister versagte die nachträgliche Baubewilligung, das Landesverwaltungsgericht bestätigte dies. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision zurück, weil nach dem Abbruch kein Bestand mehr vorlag, auf den die Regeln für Zu- und Umbauten anwendbar wären. Die Versagung durch die Gemeinde blieb aufrecht. RIS ↗
12.04.2021 Gaschurn Schruns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2019/06/0118
Baurecht
Gemeinde als Behörde
teilweise Ein Bauherr focht einen baupolizeilichen Auftrag an, mit dem ihm die Rückführung eigenmächtiger Umbauten an einem Stallgebäude aufgetragen worden war, darunter die Entfernung einer Satellitenschüssel, eines Stiegenaufgangs und eines Schlafzimmers sowie der Rückbau eines Stubenausbaus und eines Nebenraums, da das Gebäude raumplanungsrechtlich keine Wohnnutzung zulasse. Der Verwaltungsgerichtshof hob das bestätigende Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts nur hinsichtlich der Anordnung zum Nebenraum wegen unzureichender Bestimmtheit auf und wies die Revision im Übrigen zurück. Der überwiegende Teil des baupolizeilichen Auftrags blieb damit aufrecht, die Gemeinde musste dem Bauherrn aber anteilige Verfahrenskosten ersetzen. RIS ↗
08.02.2021 Vandans Schruns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Fr 2020/06/0016
Baurecht
Gemeinde als Behörde
unklar / offen Ein Beteiligter eines Bauverfahrens hatte beim Verwaltungsgerichtshof einen Fristsetzungsantrag gestellt, weil das Landesverwaltungsgericht über seine Einwendungen gegen ein Bauvorhaben nicht rechtzeitig entschieden hatte. Da das Landesverwaltungsgericht das ausstehende Erkenntnis inzwischen erlassen hatte, stellte der Verwaltungsgerichtshof das Fristsetzungsverfahren ein. Die Gemeinde Vandans wurde als Verfahrenspartei zum Ersatz eines Teils der Aufwendungen des Antragstellers verpflichtet. RIS ↗
11.05.2020 Tschagguns Schruns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2020/06/0106
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Ein Bauherr focht einen baupolizeilichen Auftrag des Bürgermeisters von Tschagguns an, mit dem ihm die Beseitigung eines eigenmächtig errichteten Pkw-Unterstands im Freihaltegebiet aufgetragen worden war. Das Landesverwaltungsgericht bestätigte den Auftrag, da die Voraussetzungen für eine nachträgliche Bewilligung wegen der geltenden Flächenwidmung nicht vorlagen. Der Verwaltungsgerichtshof wies die dagegen erhobene Revision zurück, da keine grundsätzliche Rechtsfrage aufgezeigt wurde. RIS ↗
05.05.2020 St. Gallenkirch Schruns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2019/06/0023
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Ein Grundeigentümer bekämpfte einen Beschluss des Landesverwaltungsgerichts, mit dem seine Bauanzeige für eine Teichanlage, eine Zufahrtsstraße und weitere Anlagen mangels rechtzeitiger Vorlage liquider Zustimmungserklärungen der betroffenen Grundeigentümer zurückgewiesen worden war, nachdem zuvor die Berufungskommission der Gemeinde St. Gallenkirch das Vorhaben wegen Widerspruchs zum Flächenwidmungsplan und fehlender Zustimmungen untersagt hatte. Der Verwaltungsgerichtshof wies die außerordentliche Revision zurück, da weder eine unrichtige Fristbemessung noch eine Verletzung der Verhandlungspflicht vorlag. Die Zurückweisung der Bauanzeige blieb damit bestehen. RIS ↗
25.10.2019 Gaschurn Schruns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2019/06/0118
Baurecht
Gemeinde als Behörde
unklar / offen Im Rahmen einer Revision gegen ein Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts betreffend einen baupolizeilichen Auftrag der Gemeindevertretung Gaschurn beantragte der Bauherr die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung. Der Verwaltungsgerichtshof gab dem Antrag statt, da die belangte Behörde keine entgegenstehenden öffentlichen Interessen geltend gemacht hatte und dem Bauherrn bei sofortigem Vollzug ein unverhältnismäßiger wirtschaftlicher Nachteil gedroht hätte. Über die eigentliche Revision war damit noch nicht entschieden. RIS ↗
01.08.2019 Vandans
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2017/06/0248
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Nachbarn eines Bauvorhabens in Vandans fochten mit einer Revision beim Verwaltungsgerichtshof ein Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts an, das ihre Beschwerde gegen den im innergemeindlichen Instanzenzug ergangenen Bescheid der Gemeindevertretung Vandans zur nachträglichen Baubewilligung eines Mehrfamilienhauses abgewiesen hatte. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision zurück, da keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufgeworfen wurde. Damit blieb die von der Gemeinde erteilte Baubewilligung bestätigt. RIS ↗
19.12.2018 Gaschurn
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2018/06/0215
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Ein Anrainer erhob Revision beim Verwaltungsgerichtshof gegen ein Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts, das seine Beschwerde gegen den Bescheid der Gemeindevertretung Gaschurn zur Baubewilligung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage einer gemeinnützigen Bauträgergesellschaft bis auf zusätzliche Auflagen abgewiesen hatte. Er machte unter anderem geltend, es hätte ein Bebauungsplan erlassen werden müssen und es lägen Verfahrensmängel vor. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision zurück, da keine grundsätzliche Rechtsfrage vorlag, womit die Baubewilligung der Gemeinde im Ergebnis bestehen blieb. RIS ↗
01.08.2017 Vandans Schruns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2017/06/0072
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Ein Bauwerber-Paar in Vandans erhob Revision beim Verwaltungsgerichtshof gegen ein Erkenntnis, mit dem das Landesverwaltungsgericht der Beschwerde eines Anrainers stattgegeben und die von der Gemeindevertretung Vandans erteilte Bewilligung für die Änderung der Dacheindeckung eines Nebengebäudes mangels nachweisbarem Baukonsens aufgehoben hatte. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision zurück, da keine grundsätzliche Rechtsfrage vorlag. Damit blieb die ursprünglich von der Gemeinde erteilte Bewilligung endgültig aufgehoben. RIS ↗
21.04.2016 Vandans
wurde geklagt
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg
LVwG-318-007/R8-2015
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Eine Agrargemeinschaft hatte ein Almgebäude in der Gemeinde Vandans statt mit den vorgeschriebenen Holzschindeln mit Blech eingedeckt und focht den Bescheid der Gemeinde an, wonach diese Neueindeckung baubewilligungspflichtig sei und eine nachträgliche Bewilligung nicht erteilt werden könne. Das Landesverwaltungsgericht bestätigte den Gemeindebescheid, da das Grundstück von einem Bebauungsplan erfasst ist, der für dieses Gebiet zwingend eine Eindeckung mit Holzschindeln vorschreibt. Die Beschwerde wurde daher abgewiesen. RIS ↗
29.03.2016 Lorüns Schruns
wurde geklagt
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg
LVwG-318-3/2015-R8, LVwG-
Baurecht
Gemeinde als Behörde
teilweise Mehrere Nachbarn erhoben Beschwerde gegen den Bescheid einer Gemeinde-Berufungskommission, mit dem einer Bauwerberfirma die Baubewilligung für ein mehrgeschoßiges Wohnhaus erteilt worden war, und befürchteten Senkungen und Gefährdungen ihrer angrenzenden Grundstücke durch die Baugrube. Das Landesverwaltungsgericht gab den Beschwerden teilweise Folge und ergänzte den Bescheid um zusätzliche Auflagen zur geotechnischen Bauaufsicht und Absicherung der Baugrube, bestätigte die Baubewilligung im Übrigen aber. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof wurde für unzulässig erklärt. RIS ↗
20.06.2013 Vandans
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
2012/06/0098
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Eine Agrargemeinschaft focht einen Bauauftrag der Gemeinde Vandans an, mit dem ihr die Beseitigung einer mit Blech neu eingedeckten Hirtenhütte und weiterer Almgebäude aufgetragen worden war. Der Verwaltungsgerichtshof hob den Bescheid teilweise auf, weil im Beseitigungsauftrag fälschlich Aluminiumschindeln als zu entfernendes Material genannt wurden, obwohl tatsächlich Blechbahnen verbaut worden waren, wodurch der Auftrag nicht erfüllbar war. Die Angelegenheit wurde zur neuerlichen, klareren Entscheidung an die Gemeindevertretung zurückverwiesen. RIS ↗
24.02.2000 St. Gallenkirch
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
98/06/0220
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Ein Bauwerber bekämpfte die Versagung der nachträglichen Baubewilligung für einen Lagerschuppen in St. Gallenkirch, die zunächst der Bürgermeister und danach die Gemeindevertretung ausgesprochen hatten. Grund war die Lage des Grundstücksteils in einem als Freifläche/Freihaltegebiet gewidmeten und zugleich lawinen- sowie wildbachgefährdeten Bereich. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde als unbegründet ab und bestätigte damit die Entscheidung der Gemeinde. RIS ↗
23.10.1991 Silbertal
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
90/06/0121
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Zwei Bauwerber wollten am Kristberg in Silbertal ein Wirtschaftsgebäude errichten; die Gemeinde versagte die Baubewilligung, die Bezirkshauptmannschaft Bludenz bestätigte dies im Vorstellungsverfahren. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde der Bauwerber als unbegründet ab. Die Entscheidung der Gemeinde Silbertal blieb damit bestehen. RIS ↗
27.06.1991 Schruns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
90/06/0012
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Eine Bauwerberin beantragte beim Bürgermeister der Marktgemeinde Schruns eine Ausnahme von den Abstandsvorschriften für einen geplanten Balkon, wogegen sich eine Nachbarin aussprach. Bürgermeister, Gemeindevorstand und Gemeindevertretung wiesen das Ansuchen ab, und auch die Vorstellung bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz blieb erfolglos. Der Verwaltungsgerichtshof gab der Beschwerde der Bauwerberin statt und hob den Vorstellungsbescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes auf, weil die herangezogene Abstandsbestimmung auf einen rückwärtigen Balkon gar nicht anwendbar war. Damit unterlag die Gemeinde in der Sache. RIS ↗