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ÜbersichtSilbertalVerordnungen (Gemeinderecht)

Abgaben- und Gebührenverordnung 2026

Silbertal · Verordnungen Silbertal · 27.01.2026

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www.ris.bka.gv.at
VERORDNUNGSBLATT DER
GEMEINDE SILBERTAL
Jahrgang 2025 Ausgegeben am 24.12.2025
11. Verordnung: Abgaben- und Gebührenverordnung
Verordnung der Gemeinde Silbertal über die Abgaben und Gebühren für das Jahr 2026 Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung Silbertal vom 18.12.2025 werden die in den jeweils geltenden Verordnungen über Steuern, Abgaben und Gebühren festgelegten Prozentsätze bzw. Beträge gemäß § 17 Abs 1 und Abs 3 Z 1, 2 und 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2017, BGBl I Nr. 116/2016 idgF, in Verbindung mit § 11 Abs 1 und § 13 Abs 1 und 2 des Tourismusgesetzes, LGBl Nr. 1/2006 idgF, § 1, § 5 Abs. 1, sowie § 7 Abs. 1 Zweitwohnungsabgabegesetz, LGBl. Nr. 59/2023 idgF, § 16 bis 18 des Landes-Abfallwirtschaftsgesetzes, LGBl. Nr. 1/2006 idgF, § 28a des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 BGBl I Nr. 102/2002 idgF, § 12 Abs 1 des Kanalisationsgesetzes, LGBl Nr. 5/1989 idgF und § 42 Abs 1 des Bestattungsgesetzes, LBGl Nr. 58/1969 idgF, für das Kalenderjahr 2026 wie folgt geändert und festgesetzt:

a) Grundsteuer:
A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 500 v.H.
B für sonstige Grundstücke 500 v.H.

b) Gästetaxe: ab 01.12.2025 € 2,50
ab 01.12.2026 € 3,50

c) Tourismusbeitragssatz: 1,80 v.H.

d) Hundesteuer:
Für den 1. Hund im Haushalt (sofern dieser über 3 Monate alt ist) € 125,00 für jeden weiteren Hund im Haushalt € 150,00 für Listenhunde (Kampfhunde) € 150,00 Hundemarke pro Stück € 7,00 Befreit von der Hundesteuer sind Wachhunde, Blindenführerhunde, Hunde, welche in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden, Assistenzhunde von Menschen mit Behinderung, Jagdhunde von hauptberuflichen Jagdschutzorganen, Lawinenhunde sowie Diensthunde der Polizei, sofern hierfür eine Bestätigung der zuständigen Dienstbehörde vorgelegt werden kann.

e) Abfallbeseitigung:
Die Abfall-Grundgebühr wird wie folgt festgelegt:
Müllgebühren pro Person ab 15 Jahren € 10,91
Müllgebühren für Kinder bis 15 Jahre € 6,77
Müllgebühren pro Gästebett € 9,28
Restmüll wird nur in den dafür vorgesehenen Müllsäcken oder entsprechenden Müllbehältern mit Banderolen für 120-Liter und 240-Liter abgeführt. Die Restmüllsäcke (erhältlich in Rollen mit jeweils 6 Säcken) und die Banderolen (erhältlich in 5er Einheiten), sowie Bio-Müllsäcke, können im Gemeindeamt Silbertal/Bürgerservice käuflich erworben werden.
Der Kaufpreis pro Müllsack/Banderole beträgt bei einem

VBl. Gemeinde Silbertal Nr. 11/2025 - Ausgegeben am 24.12.2024 2 von 3 www.ris.bka.gv.at Müllsack – Fassungsvermögen 20 l € 2,10 Müllsack – Fassungsvermögen 40 l € 4,20 Banderole – Fassungsvermögen 120 l € 14,46 Banderole – Fassungsvermögen 240 l € 28,94 Sperrgutwertmarke pro Stück – für max. 35 kg € 15,32

Die Kosten pro Bio-Müllsack betragen bei einem
Bio-Müllsack – Fassungsvermögen 8 l € 1,02
Bio-Müllsack – Fassungsvermögen 15 l € 1,67

Die Kosten für die Entleerung bei Biotonnen betragen je Entleerung Biotonne – Fassungsvermögen 80 l + Reinigung € 17,12

Die Kosten für die Entleerung der Müllcontainer von Gewerbebetrieben betragen:
Container - Fassungsvermögen 120 l € 14,46
Container - Fassungsvermögen 240 l € 28,94
Container - Fassungsvermögen 660 l € 76,06
Container - Fassungsvermögen 800 l € 87,83
Container – Fassungsvermögen 1000 l € 104,68
Container – Fassungsvermögen 1100 l € 113,27

f) Wasserbezugsgebühr:
Jährliche Mindestgebühr - 80 m
je Anschluss € 171,20
eine darüberhinausgehende Bezugsgebühr je m
Wasser € 2,14
Je Kubikmeter bezogenes Garten- und Stallwasser € 0,30
Wasserzählermiete pro Wassermesser und Jahr € 25,32
Wasserzählermiete pro Wassermesser und Jahr (Funk) € 29,16

Gemäß Wassergebührenverordnung wird für an die Gemeindewasserversorgung angeschlossene Objekte (ausgenommen Wirtschaftsgebäude) ein jährlicher Mindestverbrauch von 80 m

vorgeschrieben.

g) Wasseranschlussbeitrag:
Für den Anschluss von Gebäuden und sonstigen Bauwerken an die Gemeindewasserversorgung wird ein Wasseranschlussbeitrag erhoben. Die Mindestfläche für die Berechnung beträgt 300 m2.

Das Mindestmaß (Mindestbewertungseinheit für einen Anschluss beträgt für)
 Einfamilienwohnhäuser 300 m

 Wohnhaus mit mehreren Wohnungen per Wohnung 250 m

 Maisäßhaus mit Landwirtschaft und Stall 300 m

 Ferienwohnung/Ferienhaus 450 m

 Gewerbebetrieb Gasthaus ab 15 Sitzplätze 600 m

 Pension ab 10 Betten 600 m

 Seilbahn 600 m

 Hotel ab 20 Betten 1.000 m

 Stall mit Dieja oder eingebauter Wohnung 300 m

Der Beitragssatz für die Berechnung beträgt € 9,88
Bei Ferienwohnungen-/Ferienhäusern (§ 16 Abs. 1 RPG) erhöht sich die Bewertungseinheit nach Abs. 2 um 50 v.H.

VBl. Gemeinde Silbertal Nr. 11/2025 - Ausgegeben am 24.12.2024 3 von 3 www.ris.bka.gv.at Der Gebührensatz beträgt 4 % der Durchschnittskosten von 247,00 Euro für die Herstellung eines Laufmeters des Wasserhauptrohrstranges aus Kunststoffrohren im Durchmesser von 150 mm in einer Tiefe von 1,60 m.

h) Kanalbenützungsgebühr:
Die Kanalbenützungsgebühr beträgt pro Kubikmeter Wasserverbrauch € 4,01

i) Kanalerschließungsbeitrag:
Die Bewertungseinheit für die Berechnung des Erschließungsbeitrages beträgt 5 v.H. der in den Einzugsbereich fallenden Grundstücksflächen (m ).
Der Beitragssatz beträgt € 44,63

j) Kanalanschlussbeitrag:
Für den Anschluss von Gebäuden und sonstigen Bauwerken an die Abwasserbeseitigungsanlage wird ein Kanalanschlussbeitrag erhoben. Die Bewertungseinheit beträgt 29 v.H. der Geschossfläche (ohne Außenwände) von Gebäuden oder Grundflächen sonstiger Bauwerke.
Der Beitragssatz beträgt € 44,63

k) Friedhofsgebühren:
Friedhofsbenützungsgebühren – Einzelgrab/Urnengrab € 25,00 Friedhofsbenützungsgebühren – Familiengrab/Urnengrab € 33,00 Erdgrab öffnen/schließen € 514,00 Urnengrab öffnen/schließen € 103,00 Erstankauf Einzel- bzw. Urnengrab für 18 Jahre € 216,00 Erstankauf Familien- bzw. Urnengrab für 18 Jahre € 311,00 Verlängerung Einzel- bzw. Urnengrab für 18 Jahre € 216,00 Verlängerung Familien- bzw. Urnengrab für 18 Jahre € 311,00

l) Kommunalabgabe: 3 %

m) Parkgebühr:
für Wohnwagen auf ausgewiesenen Stellplätzen (nur Tagestarif) € 30,00 Ganztags (Tagestarif von 05:00 Uhr bis 17:00 Uhr) € 6,00 Halbtags (Nachmittagstarif ab 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr) € 4,00 Parkgebühr-Rückvergütung (Ganztags) € 2,00 Parkgebühr-Rückvergütung (Halbtags) € 1,00 Strafgebühr für nicht entrichtete Parkabgabe € 25,00

n) Zweitwohnungsabgabe: Kategorie A
pro m
€ 22,27
Höchstbetrag je Wohnung € 3341,10

Diese Verordnung tritt gemäß § 32 Abs. 1 Gemeindegesetz (GG) idgG am 01.01.2026 in Kraft.
Für die Gemeindevertretung:
Der Bürgermeister:
T h o m a s Z u d r e l l