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Verfahren_Umwidmung
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Fundstellen
Raumplanung / Umwidmung
- … e. Erläuterungsbericht zum „Entwurf“ in allgemein verständlicher Form muß während der Auflagefrist im Gemeindeamt aufliegen. f. Der Entwurf eines Flächenwidmungsplanes ist Menschen mit schwerer Sehbehinderung während der Auflagefrist auf Verlangen zu erläutern. x x |xX|xX x x. x xx g.Notwendiger Hinweis in der …
- … x. x xx g.Notwendiger Hinweis in der Kundmachung: Während der Auflagefrist kann jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstü- cken, auf die sich der Flächenwidmungsplan bezieht, zum Entwurf schriftlich oder mündlich Änderungsvorschläge erstatten. 4. Information der betroffenen Beteiligten a. RsB Mitteilung b. angemessenen …
- … für Wildbach- und Lawinenverbauung f. das Landeswasserbauamt, g.alle angrenzenden Gemeinden h. sonstige öffentlichen Dienststellen, deren Belange durch den Flächenwidmungsplan wesentlich berührt werden. 6. Änderungsvorschläge: Während der Auflagefrist kann jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich …
- … berührt werden. 6. Änderungsvorschläge: Während der Auflagefrist kann jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Flächenwidmungsplan bezieht, zum Entwurf schriftlich oder mündlich Änderungsvorschläge erstatten. x |xX x x x x xxx 7. Eingelangte Änderungsvorschläge und Äußerungen der …
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Verfahren
Auflage- und
Anhörungsverfahren
1. Erarbeitung der raumplanerischen Grundlagen und Diskussion mit der Gemeinde, die in einen Entwurf münden.
2. Gemeindevertretung beschließt ‚Entwurf‘ des FWP
3. Kundmachung der Verordnung und der erläuternden Bemerkungen durch:
a. Auflage im Gemeindeamt 1 Monat lang
b.Anschlag an der Amtstafel 1 Monat lang
c. Kundmachung im Amtsblatt der Gemeinde (=Gemeindeblatt) (sofern vorhanden) und
d.in mindestens einer Tageszeitung, deren Erscheinungsort in Vorarlberg liegt
e. Erläuterungsbericht zum „Entwurf“ in allgemein verständlicher Form muß während der Auflagefrist im Gemeindeamt aufliegen.
f. Der Entwurf eines Flächenwidmungsplanes ist Menschen mit schwerer Sehbehinderung während der Auflagefrist auf Verlangen zu erläutern.
x x |xX|xX x x. x xx
g.Notwendiger Hinweis in der Kundmachung: Während der Auflagefrist kann jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstü- cken, auf die sich der Flächenwidmungsplan bezieht, zum Entwurf schriftlich oder mündlich Änderungsvorschläge erstatten.
4. Information der betroffenen Beteiligten
a. RsB Mitteilung
b. angemessenen Zeit zur Stellungnahme (üblicherweise mit 2 Wochen zu veranschlagen)
c. Vorlage der eingegangenen Stellungnahmen bei der GV
5. Von der Auflage sind zu verständigen (Auflageverfahren) bzw. Stellungnahmen sind einzuholen von (verkürztes Verfahren):
a. Amt der Landesregierung
b.das Militärkommando für Vorarlberg
c. die Agrarbezirksbehörde
d.die zuständige Bergbehörde
e.die Sektion Bregenz der Forsttechnischen Abteilung für Wildbach- und Lawinenverbauung
f. das Landeswasserbauamt,
g.alle angrenzenden Gemeinden
h. sonstige öffentlichen Dienststellen, deren Belange durch den Flächenwidmungsplan wesentlich berührt werden.
6. Änderungsvorschläge: Während der Auflagefrist kann jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Flächenwidmungsplan bezieht, zum Entwurf schriftlich oder mündlich Änderungsvorschläge erstatten.
x |xX x x x x xxx
7. Eingelangte Änderungsvorschläge und Äußerungen der genannten Stellen sind der Gemeindevertretung vor der Beschlussfas- sung über den Flächenwidmungsplan zur Kenntnis zu bringen. (Die Gewichtung eventuell sich widersprechender Zielvorstellungen obliegt der Gemeindevertretung.)
8. Wenn beabsichtigt ist,
a. Flächen als Vorbehaltsflächen oder
b.nicht mehr als Bauflächen, Bauerwartungsflächen oder Sondergebiete zu widmen,
sind die betroffenen Grundeigentümer vor der Beschlussfassung nachweislich darüber in Kenntnis zu setzen und ist ihnen eine angemessene Frist zur Stellungnahme einzuräumen. Der Pflicht zur nachweislichen Verständigung kann dadurch entsprochen werden, dass die Gemeinde einen eingeschriebenen Brief an die ihr bekannte oder von ihr ohne Schwierigkeiten festzustellende Abgabestelle schickt oder, wenn dies nicht möglich ist, die Verständigung an der Amtstafel anschlägt.
9. Beschluss des FWP durch Gemeindevertretung
10. Vorlage bei der Landesregierung zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung
a. dreifach
b. Erläuterungsbericht
c. Äußerungen der öff. Stellen ($21, Abs. 2)
d. Äußerungen der betroffenen Grundeigentümer