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Protokoll - 17. Sitzung der Gemeindevertretung am 02.02.2023
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Fundstellen
Raumplanung / Umwidmung
- … Feststellung der Beschlussfähigkeit 02. Genehmigung der letzten Niederschrift vom 13.12.2022 03. Austausch mit Landesfeuerwehrinspektor Herbert Österle 04. Änderung des Flächenwidmungsplanes: a) Ronald Stampfer, Neuberg - Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach dem Auflageverfahren - Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen …
- … Auflageverfahren - Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung nach dem Auflageverfahren b) Alex Mangard, Gortipohl - Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach dem Anhörungsverfahren - Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung nach dem Auflageverfahren c) Richard Burger, St. …
- … - Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung nach dem Auflageverfahren c) Richard Burger, St. Gallenkirch - Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor dem Auflageverfahren d) Gemeinde St. Gallenkirch - Steuer Haus - Zurückziehung des Genehmigungsansuchens für das Umwidmungsverfahren „FS — …
- … - Steuer Haus - Zurückziehung des Genehmigungsansuchens für das Umwidmungsverfahren „FS — Beherbergungsbetrieb mit Lernzentrum“ - Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor dem Anhörungsverfahren 05. Erteilung einer Ferienwohnungsbewilligung gem. $ 16 Abs. 4 lit. d RPG: a) Antrag von David Felder, 6791 Gortipohl, …
Vergabe / Ausschreibung
- … Projektes statt. Die Verhandlung verlief recht positiv. Es werden noch zwei weitere Verfahren benötigt. Nach Auskunft der Projektbetreiber werde vor der Ausschreibung von Leistungen alle Bescheide abgewartet. Beim Ortsteilgespräch in Gargellen am selben Abend waren rund 20 Bürgerinnen und Bürger anwesend. Bei der 21. …
Gerichtsverfahren / Beschwerden
- … mit Lernzentrum kam es leider zu keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung durch die Raumplanungsabteilung des Landes. Der Grund dafür liegt in einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, was dazu führte, dass derzeit vom Land Vorarlberg keine Sonderflächenwidmungen mehr aufsichtsbehördlich genehmigt werden können. Auf Grund dieser …
- … noch keine neuen Erkenntnisse, so der Vorsitzende. Peter Lentsch erkundigt sich nach dem Stand in Sachen Regulierungsverfahren Hottis. Man wartet auf das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes, so der Vorsitzende. Franz Dönz informiert sich über das schlechte Erscheinungsbild der Säulen bei der Mittelschule Innermontafon und über allfällige …
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Protokoll
über die 17. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch am Donnerstag, den 02.02.2023, um 19:30 Uhr im Sitzungszimmer des Gemeindeamtes.
Anwesende von der Liste „Parteifreie Bürger und SPÖ“:
Bgm. Josef Lechthaler (Vorsitzender)
VBgm. Alexander Kasper
GR Johannes Sturm
GR Martin Kleboth
GV Alois Bitschnau
GV Niclas Bösch
GV Peter Lentsch
GV Hansjörg Schwarz
GV Franz Dönz
GV Norbert Marent
EM Christian Netzer
Entschuldigt:
GV Iris Sahler
GV Mario Tschofen
Anwesende von der Liste „ÖVP und Unabhängige“:
GR Daniel Fritz
GV Eugen Lorenzin
GV Gabi Juen
GV Jürgen Boden ab 19:40 Uhr
Entschuldigt:
GR Hubert Biermeier
GV Anton Feichtner
GV Nadine Saler
GV Steffen Röschl
GV Marietta Fiel
Zuhörer Innen: 8
Schriftführer: Alexander Kasper
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Auskunft: Alexander Kasper|+43 5557 6205 |alexander.kasper@st.gallenkirch.at
Tagesordnung:
- 01. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- 02. Genehmigung der letzten Niederschrift vom 13.12.2022
- 03. Austausch mit Landesfeuerwehrinspektor Herbert Österle
- 04. Änderung des Flächenwidmungsplanes:
- a) Ronald Stampfer, Neuberg
- Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach dem Auflageverfahren
- Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung nach dem Auflageverfahren
- b) Alex Mangard, Gortipohl
- Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach dem Anhörungsverfahren
- Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung nach dem Auflageverfahren
- c) Richard Burger, St. Gallenkirch
- Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor dem Auflageverfahren
- d) Gemeinde St. Gallenkirch - Steuer Haus
- Zurückziehung des Genehmigungsansuchens für das Umwidmungsverfahren „FS — Beherbergungsbetrieb mit Lernzentrum“
- Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor dem Anhörungsverfahren
- 05. Erteilung einer Ferienwohnungsbewilligung gem. $ 16 Abs. 4 lit. d RPG:
- a) Antrag von David Felder, 6791 Gortipohl, Islaweg 80a, bezüglich des Maisäß auf Gst. Nr. .295/2 (Oberer Netza)
- 06. Herbert und Kaspar Stocker, Hofweg 90 — Zustimmung zur teilweisen Überbauung des öffentlichen Gutes (Gst. Nr. 4664/2)
- 07. Andreas Stocker, Hofweg 90a - Teilweise Überbauung des Gst. Nr. 3830/2 sowie Zustimmung zur Zufahrt
- 08. Verordnung der Gemeinde St. Gallenkirch über die Einhebung einer Gästetaxe (Taxordnung) - Korrekturen
- 09. Bericht November 2022 der Gebarungskontrolle (lllc) über die Prüfung des Vollzugs der Zweitwohnsitzabgabe
- 10. Berichte des Bürgermeisters
- 11. Allfälliges
Erledigung der Tagesordnung:
zu 01.: Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende eröffnet um 19:30 Uhr die heutige Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. In der Folge begrüßt er die anwesenden Zuhörer.
zu 02.: Genehmigung der letzten Niederschrift vom 13.12.2022 Da keine Einwände gegen die Niederschrift über die 16. öffentliche Sitzung der
Gemeindevertretung vom 13.12.2022 eingebracht werden, kann diese als genehmigt betrachtet werden.
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Auskunft: Alexander Kasper| +43 5557 6205 |alexander.kasper@st.gallenkirch.at
zu 03.: Austausch mit Landesfeuerwehrinspektor Herbert Österle
Der Vorsitzende begrüßt Herrn Landesfeuerwehrinspektor Herbert Österle und bedankt sich für sein Kommen.
Niclas Bösch bedankt sich ebenfalls für die Anwesenheit von Herrn Österle und Kdt. Martin Mathies und erläutert die derzeitige Situation bei der Feuerwehr Gargellen an Hand einer Power-Point-Präsentation.
In erster Linie spricht dieser die geplante Neugründung der OF Gargellen an.
Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Bereitstellung und die dafür notwendige Ausbildung von Feuerwehrleuten für Gargellen.
Es sollen zukünftig auf jeden Fall die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden können.
Dazu spricht er auch die Adaptierung des Feuerwehrhauses zum Sicherheitszentrum an, für die es einen Zeitplan braucht.
Die Ziele für das Jahr 2023:
Die Absolvierung der notwendigen Ausbildungskurse und die offizielle Neugründung der OFW Gargellen.
Es ist auch zukünftig eine enge Zusammenarbeit mit der Bergrettung Gargellen vorgesehen.
Der Vorsitzende bedankt sich auch bei Lukas Bösch und Patrick Drexel für deren Bereitschaft, federführend bei der Neuausrichtung der Feuerwehr Gargellen zur Verfügung zu stehen. Auch Herrn Österle gilt ein großes Dankeschön für sein persönliches Engagement.
Landesfeuerwehrinspektor Herbert Österle bedankt sich für die Einladung und zeigt sich erfreut, dass junge Männer bereit sind, die Feuerwehr neu aufzustellen.
Aus seiner Sicht ist es ganz wichtig, dass in der Folge auch die entsprechende Ausrüstung samt Blaulichtzentrum zur Verfügung steht. Er spricht einen großen Dank an AFK Christof Ganahl für die Bereitschaft aus, bei der Ausbildung mit Rat und Tat zur Verfügung zu stehen.
Franz Dönz stellt die Frage, ob es von Seiten des Landesfeuerwehrverbandes keine Bedenken hinsichtlich der Einsatzbereitschaft gibt, wenn Feuerwehr und Bergrettung
solche Räumlichkeiten gemeinsam nutzen.
Herr Österle informiert darüber, dass zwischenzeitlich immer mehr Feuerwehren mit anderen Blaulichteinrichtungen Räumlichkeiten teilen.
Johannes Sturm erkundigt sich nach der Kategorie, in welche Gargellen eingereiht ist.
Lt. Herrn Österle ist Gargellen in der Kategorie B, das würde bedeuten, dass 30 Personen zur Verfügung stehen und mindestens zwei Fahrzeuge vorhanden sein müssen.
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Auskunft: Alexander Kasper | +43 5557 6205 | alexander.kasper@st.gallenkirch.at
Der gesetzliche Auftrag könne insofern erfüllt werden, da die Ortsfeuerwehr von St.
Gallenkirch unterstützend zur Verfügung steht.
Der Vorsitzende erläutert die bisherigen Planungsschritte hinsichtlich dem neu zu schaffenden Blaulichtzentrum. Recht zeitnah sollte dann eine endgültige Entscheidung für die Umsetzung erfolgen.
Eugen Lorenzin spricht gegenüber Herrn Österle die Situation unserer Feuerwehren an.
Dies stelle hinsichtlich der Finanzen eine sehr große Herausforderung für die Gemeinde
dar. Auch Daniel Fritz erkundigt sich nach den Förderrichtlinien der Förderungsgeber.
Die Anfragen von Eugen Lorenzin als auch jene von Daniel Fritz bezüglich der Förderkriterien wird von Herrn Österle beantwortet.
Der Vorsitzende bedankt sich bei den Vertretern der Feuerwehren für deren Kommen und ihren wertvollen Einsatz.
zu 04.: Änderung des Flächenwidmungsplanes:
a} Ronald Stampfer, Neuberg
- Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach dem Auflageverfahren
- Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung nach dem Auflageverfahren
In den Gemeindevertretungssitzungen vom 26.07.2022 und 13.12.2022 wurde die Auflage des Widmungsentwurfs samt UEP-Bericht und die Auflage des Verordnungsentwurfs über das Mindestmaß der baulichen Nutzung einstimmig beschlossen. Der Vorsitzende berichtet über die zwischenzeitlich durchgeführten Auflageverfahren. Es liegen keine negativen Stellungnahmen vor.
Von der Familie Stampfer liegt eine schriftliche Erklärung darüber vor, dass von der Gemeinde kein Wasser eingefordert wird, sofern die eigene Wasserversorgung nicht ausreichend wäre. Der Weiler liegt zudem nicht im verordneten Versorgungsbereich.
Beschlussfassung:
Befristung| Gewidmete
Betroffene Gst. (KG-GSTNR)!Widmung alt GST.|Widmung neu GST. uns Folgewidmung|besondere| Fläche pro Fläche Grundstück 190107-2832/1 FL Bw F ‚FL 294.2 90107-283271 FL IVS 8.3 [90107-283271 FL VS 30.4)
190107-2832/1 FL [VS 116.5
190107-2832/2 FL Bw F ‚FL 770.6
190107-2832/2 VS BW IF "FL 13.5)
190107-.728 FL BW F -FL 126.2
Summe 1359.7
Schließlich wird der vorliegende Umwidmungsentwurf nach erfolgter Auflage und die Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung mit der Baunutzungszahl 10, ebenfalls nach erfolgter Auflage einstimmig beschlossen.
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Auskunft: Alexander Kasper|+43 5557 6205| alexander.kasper@st.gallenkirch.at
- b) Alex Mangard, Gortipohl
- Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach dem Anhörungsverfahren
- Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung nach dem Auflageverfahren
Der Vorsitzende berichtet über den derzeitigen Stand nach den durchgeführten Anhörungs- und Auflageverfahren. Es liegen keine negativen Stellungnahmen vor.
Beschlussfassung:
. . Befristung . Befristung Gewidmete
Betroffene Gst. (KG-GSTNR)|Widmung alt GST.|Widmung neu GST. Widmung Folgewidmung besondere Fläche pro
Fläche Grundstück
190107-.231 BW BM-L 182.2
90107-.232 FL BW 1.4
[90107-4781 BW VS 132.7
90107-4791 FL . VS 53.9]
90107-774441 FL Bw 20.4
90107-775/1 BW BM-L 443.0)
90107-775/1 BW FL 54.4
190107-775/1 BW IVS 30.8)
190107-775/1 FL BM-L F -FL 455.6
190107-775/1 FL IVS 31.0)
90107-782/2 FL BM-L F ‚FL 405.3
Summe . 1810.7
Schließlich wird der vorliegende Umwidmungsentwurf nach erfolgter Anhörung und die Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung mit der Baunutzungszahl 5, ebenfalls nach erfolgter Auflage einstimmig beschlossen.
- c) Richard Burger, St. Gallenkirch
- Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor dem Auflageverfahren
Der Vorsitzende verweist auf eine ausgearbeitete Chronologie bezüglich der Bauangelegenheit von Richard Burger, welche von der Bauverwaltung Montafon erstellt und der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht wurde.
Der anwesende Richard Burger nimmt kurz Stellung und zeigt nicht wirklich Verständnis für den aktuellen Verfahrensstand. Er nennt in diesem Zusammenhang bewilligte Maisäß Außer Ertrag-Widmungen und hat wenig Verständnis für eine aus seiner Sicht hier stattfindende Ungleichbehandlung.
Peter Lentsch teilt gegenüber Richard Burger mit, dass es eine schriftliche Zusage dafür gibt, dass es am Lifinar zu diesen Maisäß Außer Ertrag gekommen ist.
Lt. Richard Burger war der Gang zum Unabhängigen Sachverständigenrat (USR) ein Schuss ins Knie.
Franz Dönz sieht hier eine eklatante Ungleichbehandlung. Die negative Stellungnahme der Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum zum Bauansuchen sei schlichtweg ein Hohn für den Antragsteller. Gepflegte Maisäßlandschaften mit den darauf befindlichen Gebäuden würden als wertvolles Kulturgut der Talschaft betrachtet.
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Auskunft: Alexander Kasper|+43 5557 6205| alexander.kasper@st.gallenkirch.at
Ein Rückbau auf die ursprüngliche Größe des Maisäßgebäudes sei anzustreben und nicht dessen Abriss.
Jürgen Boden verweist auf die Entscheidungen der jeweiligen Instanzen.
Dem schließt sich auch Alois Bitschnau an und gibt zu bedenken, dass bei Nichthandeln die Gefahr besteht, dass der Gemeinde (dem Bürgermeister) eine Amtshaftungsklage droht. Die Gemeindevertretung könne sich nicht einfach gegen bestehendes Recht aussprechen.
Daniel Fritz stellt die Frage, ob das ganze Verfahren noch von einer anderen Seite aufgegriffen werden könne. Vielleicht hinsichtlich einer Unterscheidung zwischen baurechtlicher und raumplanerischer Gesetzgebung.
Es könnte ja abgeklärt werden, ob hier möglicherweise doch noch eine Hintertüre offen steht.
Weiters würde er sich wünschen, dass das Kulturgut Montafon einen entsprechenden Stellenwert bekommt. Es wäre wünschenswert, wenn die Politik hier aktiver werden würde.
Aus seiner Sicht besteht in der Landesgesetzgebung noch weiterer Handlungsbedarf, um gewisse Benachteiligungen bei Landwirten abzustellen.
Auch Gabi Juen würde sich wünschen, dass der Stand Montafon viel stärker diese Thematik aufgreift, damit ein besserer Handlungsspielraum geschaffen wird.
Eugen Lorenzin stellt das Gutachten von Martin Rusch und des USR sehr in Frage. Dennoch spricht er die Tatsache an, dass die Verfahrensfehler bei Richard Burger selber liegen.
Aus Sicht des Vorsitzenden macht es keinen Sinn, hier noch einmal eine Ehrenrunde zu drehen. Für ihn sei der Sachverhalt klar und zur Kenntnis zu nehmen.
Johannes Sturm stellt die Frage, ob der Maisäß Blenischau als Maisäßgebiet verordnet worden ist. In der Folge verweist er auf die Möglichkeit einer Ungleichbehandlung, hinsichtlich geltendem EU-Recht.
Jürgen Boden spricht die erhaltungswürdige Maisäßlandschaft und deren kulturellen Wert an. Aus seiner Sicht sei dieses Thema schon sehr in den Fokus der Landesgesetzgebung gerückt.
Der Vorsitzende spricht sich schließlich dafür aus, die Gemeindevertretung möge einer Auflage des beantragten Widmungsentwurfs nicht zustimmen. Dies auf Grund des vorliegenden Sachverhaltes. Er verweist dabei auf die Erkenntnisse der Landeslegistik, des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg und des Unabhängigen Sachverständigenrates.
Die Gemeindevertretung schließt sich einstimmig der Meinung des Vorsitzenden an und lehnt eine Auflage des Widmungsentwurfs ab.
- d) Gemeinde St. Gallenkirch - Steuer Haus
- Zurückziehung des Genehmigungsansuchens für das Umwidmungsverfahren „FS - Beherbergungsbetrieb mit Lernzentrum“
- Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor dem Anhörungsverfahren
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Auskunft: Alexander Kasper |+43 5557 6205 | alexander.kasper@®st.gallenkirch.at
Nach der erfolgten Widmung in FS — Beherbergungsbetrieb mit Lernzentrum kam es leider zu keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung durch die Raumplanungsabteilung des Landes. Der Grund dafür liegt in einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, was dazu führte, dass derzeit vom Land Vorarlberg keine Sonderflächenwidmungen mehr aufsichtsbehördlich genehmigt werden können.
Auf Grund dieser Tatsache besteht nun die Gefahr, dass das geplante Rechtsgeschäft mit Christof und Carola Ganahl nicht zustande kommt. Der Vorsitzende hat mit der Familie Ganahl den Sachverhalt besprochen. Eine Entscheidung der Familie Ganahl diesbezüglich liegt noch nicht vor.
Nun soll anstelle der Sonderflächenwidmung eine Widmung in Bauwohngebiet erfolgen.
Dafür bedarf es nun erneut eines Anhörungsverfahrens.
Johannes Sturm stellt die Frage, ob seitens der Raumplanungsabteilung wenigstens die Zusage besteht, eine zeitnahe Erledigung zu ermöglichen. Gegenüber den anwesenden Christof und Carola Ganahl teilt dieser mit, dass er das von ihnen geplante und vorgestellte Projekt sehr begrüßen würde und hofft auf eine Umsetzung.
Auf Antrag des Vorsitzenden wird schließlich einstimmig das Genehmigungsansuchen für das Umwidmungsverfahren „FS — Beherbergungsbetrieb mit Lernzentrum“ zurückgezogen und
das Anhörungsverfahren für den neu vorgelegten Widmungsentwurf beschlossen.
zu 05.: Erteilung einer Ferienwohnungsbewilligung gem. $ 16 Abs. A lit. d RPG:
a) Antrag von David Felder, 6791 Gortipohl, Islaweg 80a, bezüglich des Maisäß auf Gst. Nr.
.295/2 (Oberer Netza)
Zu dieser Thematik kommt es noch einmal zu einer Diskussion darüber, wie mögliche Ungleichbehandlungen zwischen Maisäßbesitzern mit privatem Grundbesitz und Mitgliedern von Agrargemeinschaften oder sonstigen Interessentschaften ohne eigenen Grundbesitz verhindert werden können.
Johannes Sturm teilt mit, dass beispielsweise durch ein Gemeintagewerk die Verpflichtung zur Bewirtschaftung erfolgen könnte. Solche Regelungen würde es ja auch schon geben.
Am Beispiel Netza teilt Eugen Lorenzin mit, dass es geregelt werden könnte, wie diese Flächen gemeinschaftlich bewirtschaftet werden sollen.
Hansjörg Schwarz würde sich wünschen, den Antragsteller zu ermutigen, sich als Miteigentümer an der Agrargemeinschaft aktiv an der Bewirtschaftung dieser zu beteiligen.
Schließlich wird auf Antrag des Vorsitzenden der vorliegende Antrag gem. $ 16 Abs. 4 lit. d RPG einstimmig genehmigt.
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Auskunft: Alexander Kasper|+43 5557 6205 | alexander.kasper@st.gallenkirch.at
zu 06.: Herbert und Kaspar Stocker, Hofweg 90 - Zustimmung zur teilweisen Überbauung des öffentlichen Gutes (Gst. Nr. 4664/2)
Der Bauantrag zur nachträglichen Bewilligung der Überdachung einer Luftwärmepumpe wurde mit Bescheid vom 11.11.2022 vom Bürgermeister zurückgewiesen, weil Kaspar Stocker als Bauherr der Verfahrensanordnung zur Mängelbehebung bis dato nicht nachgekommen ist. Die Überdachung kann bewilligt werden, zumal die Zustimmung zur Unterschreitung der vorgeschriebenen Bauabstände durch einen gerichtlichen Vergleich vorliegt. Bei der Luftwärmepumpe selber sieht die Sache schwieriger aus. Lt.
lärmtechnischem Gutachten ist eine Bewilligung dieser bestehenden Luftwärmepumpe offensichtlich nicht möglich.
Vizebürgermeister Alexander Kasper informiert darüber, dass in einem heute stattgefundenen Telefongespräch mit Herbert und Kaspar Stocker darauf aufmerksam gemacht wurde, dass deren Vater Kaspar Stocker bereits in den 70iger Jahren das jetzt betroffene Grundstück gekauft bzw. abgetauscht hat. Aus ihrer Sicht sei es in der Folge von der Gemeinde verabsäumt worden, einen solchen Vertrag verbüchern zu lassen. Dies kann seitens der Gemeinde so nicht bestätigt werden.
Die Gemeindevertretung stimmt einstimmig einer teilweisen Überbauung It. Planbeilage des öffentlichen Gutes (Gst. Nr. 4664/2) in der Parzelle Hof zu.
zu 07.: Andreas Stocker, Hofweg 90a - Teilweise Überbauung des Gst. Nr. 3830/2 sowie Zustimmung zur Zufahrt
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt in der Sache Andreas Stocker bezüglich der Errichtung eines Unterstandes für die Ziegen auf Gst. Nr. 3830/2. Von Martin Rusch wurde die Notwendigkeit eines Unterstandes für die Ziegenhaltung schriftlich bestätigt. Nun bedarf es noch einer positiven Beurteilung durch die WLV, die nach Bestätigung der landwirtschaftlichen Notwendigkeit in Aussicht gestellt wird.
Die Gemeindevertretung stimmt einstimmig einer teilweisen Überbauung der Gst. Nr.
3830/2 sowie der beantragten Zufahrtsmöglichkeit It. Planbeilage über diese Grundparzelle zu. j
zu 08.: Verordnung der Gemeinde St. Gallenkirch über die Einhebung einer Gästetaxe (Taxordnung) - Korrekturen
Die derzeit bestehende Verordnung der Gemeinde St. Gallenkirch über die Einhebung einer Gästetaxe (Taxordnung), Beschlussfassung vom 13.10.2011, soll auf Vorschlag des Vorsitzenden in einigen Punkten abgeändert bzw. ergänzt werden. Die jeweiligen Änderungen werden der Gemeindevertretung klar ersichtlich (in roter Schrift) ausgewiesen.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die vom Vorsitzenden beantragten Änderungen bei der derzeit gültigen Taxordnung der Gemeinde St. Gallenkirch.
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Auskunft: Alexander Kasper |+43 5557 6205] alexander.kasper@st.gallenkirch.at
zu 09.: Bericht November 2022 der Gebarungskontrolle (Illc) über die Prüfung des Vollzugs der Zweitwohnsitzabgabe
Der vorliegende Prüfbericht der Gebarungskontrolle über die Prüfung des Vollzugs der Zweitwohnsitzabgabe wird vom Vorsitzenden erläutert. Die Überprüfung hat im letzten Jahr stattgefunden.
Johannes Sturm kritisiert die Vorgehensweise der Gebarungskontrolle hinsichtlich der Tatsache, dass es offensichtlich nicht wirklich eine Möglichkeit gab, die Sichtweise der Gemeinde in den Prüfbericht einzubringen.
Aus Sicht von Alois Bitschnau wäre es nützlich, wenn die Gemeinde konkret definieren könnte, was als historisches Maisäßgebäude betrachtet werden kann.
Für Hansjörg Schwarz ist eine solche Auslegung recht schwierig zu bestimmen.
Schließlich wird der vorliegende Prüfbericht der Gebarungskontrolle des Landes und.die Stellungnahme des Bürgermeisters über den Vollzug der Zweitwohnsitzabgabe von der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen.
zu 10.: Berichte des Bürgermeisters
Am 14. Dezember fand die gewerberechtliche und baurechtliche Verhandlung des VAYA- Projektes statt. Die Verhandlung verlief recht positiv. Es werden noch zwei weitere Verfahren benötigt. Nach Auskunft der Projektbetreiber werde vor der Ausschreibung von Leistungen alle Bescheide abgewartet.
Beim Ortsteilgespräch in Gargellen am selben Abend waren rund 20 Bürgerinnen und Bürger anwesend.
Bei der 21. Standessitzung am 20. Dezember wurde unter anderem der Voranschlag für 2023 beschlossen. Bei der 23. Forstfondssitzung ging es ebenfalls um den budgetären Rahmen im kommenden Jahr.
Am selben Abend fand die 5. Mitgliederversammlung der ARA Montafon statt. Neben dem Voranschlag 2023 wurden Vergaben für diverse Projekte beschlossen.
Am 21. Dezember gingen die Sitzung der Schulerhalterverbände Polytechnische Schule und SPZ Montafon über die Bühne. Außerdem tagte auch die Versammlung für den Standesamts-
und Staatsbürgerschaftsverband.
Am 17. Jänner wurde Kaspar Düngler für 70-jährige Mitgliedschaft bei der OF St. Gallenkirch bei sich zu Hause geehrt.
Am 18. Jänner tagt der Tourismusausschuss im Gemeindeamt St. Gallenkirch.
Eine Gemeindevertretungsklausur fand am 19. Jänner im Gemeindeamt statt.
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Die Ortsfeuerwehr Gortipohl lud am 20. Jänner zur Jahreshauptversammlung in das Hotel Traube. j
Der Kinderfasching am 28. Jänner wurde dieses Jahr vom Wintersportverein veranstaltet.
Die Ortsstelle St. Gallenkirch der Bergrettung hielt an diesem Abend ihre Jahreshauptversammlung ab.
Der Dienstbarkeitsvertrag bezüglich dem Blaas-Areal konnte verbüchert werden. Ein großer Dank an Hubert und Nadin Biermeier für die kostenlose Einräumung der Dienstbarkeit. Ein Baugrundstück ist noch zu verkaufen.
Der neue Pritschenwagen ist zwischenzeitlich geliefert. Das alte Auto soll wieder ausgeschrieben werden.
Das Regulierungsverfahren für die Alpe Vergalden ist abgeschlossen.
Der Bescheid für die Deponie sollte in Kürze kommen. Der Vorsitzende will diesbezüglich Gespräche mit Alexander Nöckl und weiteren, möglichen Betreibern führen.
Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung soll voraussichtlich am 16. März 2023 stattfinden. . .
zu 11.: Allfälliges
Johannes Sturm spricht einen schadhaften Kanaldeckel im Bereich der Fahrradstraße an.
Alois Bitschnau spricht das Avenida-Projekt an.
Es gebe diesbezüglich noch keine neuen Erkenntnisse, so der Vorsitzende.
Peter Lentsch erkundigt sich nach dem Stand in Sachen Regulierungsverfahren Hottis.
Man wartet auf das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes, so der Vorsitzende.
Franz Dönz informiert sich über das schlechte Erscheinungsbild der Säulen bei der Mittelschule Innermontafon und über allfällige Sanierungsmaßnahmen.
Norbert Marent informiert sich beim Vorsitzenden über anstehende Projekte der ARA Montafon.
Weiters möchte er wissen, was mit der angeblich bereits bestellten Bahnübergangsschranke für die St. Antöner Alma geschehen soll.
Daniel Fritz spricht das Projekt Bahnverlängerung an. Wann sind die weiteren Schritte diesbezüglich geplant.
Lt. dem Vorsitzenden soll im Laufe des Februar der Prozess fertig skizziert sein.
Norbert Marent möchte noch einmal wissen, warum im Bereich MPreis für den Schutzweg € 90.000,00 an Kosten für die Gemeinde erwachsen sollen.
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Daniel Fritz teilt mit, dass Rudi Tschanhenz von der BH Bludenz die Aufforderung erhalten habe, die ohne Bewilligung errichtete Straße zu entfernen.
Ende der Sitzung: 22:40 Uhr
Der Vorsitzende:
Der Schriftführer:
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