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ÜbersichtSt. AntonVerordnungen (Gemeinderecht)

Gästetaxe Verordnung 2026

St. Anton · Verordnungen St. Anton · 28.01.2026

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www.ris.bka.gv.at
VERORDNUNGSBLATT DER
GEMEINDE
ST. ANTON IM MONTAFON

Jahrgang 2025 Ausgegeben am 23.12.2025
6. Verordnung: Taxordnung
Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde St. Anton i.M.
über die Einhebung einer Gästetaxe (Taxordnung)

Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde St. Anton im Montafon vom 16.12.2025 wird gemäß § 13 Abs. 1 Tourismusgesetz, LGBl.Nr. 86/1997 i.d.g.F., verordnet:

§ 1

Einhebung und örtlicher Geltungsbereich
(1) Die Gemeinde St. Anton i.M. hebt zur Deckung ihres Aufwandes für tourismusfördernde Maßnahmen und Einrichtungen im ganzen Gemeindegebiet von St. Anton i.M. eine Gästetaxe ein.

§ 2

Abgabenschuldner
(1) Abgabenpflichtig sind alle Gäste, die im Gemeindegebiet nächtigen und nicht gemäß § 3 von der Abgabenpflicht befreit sind.

§ 3

Befreiung
(1) Es gelten die Befreiungstatbestände des § 15 Tourismusgesetz, LGBl.Nr. 86/1997 idgF.

§ 4

Zeitlicher Geltungsbereich
(1) Die Gästetaxe gelangt während des ganzen Jahres ohne Berücksichtigung von Saisonzeiten zur Einhebung.

§ 5

Höhe der Gästetaxe
(1) Die Höhe der Gästetaxe wird in der Gebührenordnung der Gemeinde St. Anton i.M. festgesetzt.

§ 6

Fälligkeit und Entrichtung
(1) Der Unterkunftsgeber hat der Gemeinde über die Gästetaxe Rechnung zu legen und den in einem Kalendermonat eingehobenen Betrag bis spätestens 15. des darauffolgenden Monats an die Gemeinde abzuführen.

VBl. Gemeinde St. Anton im Montafon Nr. 6/2025 - Ausgegeben am 23.12.2025 2 von 2 www.ris.bka.gv.at

§ 7

Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 01.01.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die geltende Verordnung über die Einhebung einer Gästetaxe (Taxordnung) mit der VBl. Nr. 5/2024 außer Kraft.

Der Bürgermeister:
Helmut Pechhacker