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ÜbersichtSt. AntonVerordnungen (Gemeinderecht)

Bezügeverordnung des Bürgermeisters 2025

St. Anton · Verordnungen St. Anton · 28.01.2026

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VERORDNUNGSBLATT DER
GEMEINDE
ST. ANTON IM MONTAFON

Jahrgang 2025 Ausgegeben am 20. Oktober 2025

8.Verordnung: Bezügeverordnung

Verordnung über die Festsetzung der Monatsbezüge
des Bürgermeisters (Bezügeverordnung)

Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 14. Oktober 2025 wird gemäß § 9 des Bezügegesetzes 1998, LBGl.Nr. 7/2010, in Verbindung mit der Verordnung der Landesregierung über die Monatsbezüge der Bürgermeister, LGBl. Nr. 54/2011, verordnet:

§ 1

Monatsbezug
(1) Der Monatsbezug des Bürgermeisters beträgt € 7.524,00 (2) Die Bezüge nach Abs. 1 gebühren 14mal jährlich. Der 13. und 14. Bezug sind Sonderzahlungen.

§ 2

Wertsicherung
Der Monatsbezug nach § 1 verändert sich jährlich zum 1. Jänner entsprechend dem Anpassungsfaktor, den der Präsident des Rechnungshofes gemäß § 3 Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre (BezBegrBVG), BGBl. I Nr. 64/1997 idgF veröffentlicht.

§ 3

Reisegebühren
Dem Bürgermeister gebühren Reisegebühren im Sinne der Gemeindereisegebührenverordnung, LGBl.Nr. 66/2005 idgF.

§ 4

Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 15.10.2025 in Kraft.. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung vom 16. Juli 2015 über Festsetzung der Monatsbezüge des Bürgermeisters (Bezügeverordnung) der Gemeinde St. Anton i.M. außer Kraft.

Der Bürgermeister:
Helmut Pechhacker

www.ris.bka.gv.at