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ÜbersichtSt. AntonVerordnungen (Gemeinderecht)

Berechtigung der Kundmachung der Bezüge der Bgm.-Bezügeverordnung _RIS_Jahrgang_2025_4.VO_signiert

St. Anton · Verordnungen St. Anton · 22.12.2025

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VERORDNUNGSBLATT DER
GEMEINDE
ST. ANTON IM MONTAFON

Jahrgang 2025 Ausgegeben am 22. Dezember 2025
4.Verordnung: Berichtigung einer Kundmachung im Verordnungsblatt Berichtigung der Kundmachung der Verordnung der Gemeindevertretung über eine Änderung der Montasbezüge des Bürgermeisters (Bezügeverordnung)
durch den Bürgermeister der Gemeinde St. Anton im Montafon Aufgrund des § 32c Abs. 1 lit. b des Gemeindegesetzes, LGBl.Nr. 40/1985, in der Fassung LGBl.Nr.
4/2022, wird kundgemacht:
Die Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde St. Anton i.M. über die Festsetzung der Monatsbezüge des Bürgermeisters (Bezügeverordnung), beschlossen am 14. 10.2025 und kundgemacht am 20.10.2025, ist in der Weise zu berichtigen, dass folgender Kopfteil eingefügt wird:
VERORDNUNGSBLATT DER
GEMEINDE ST. ANTON IM
MONTAFON
Jahrgang 2025 Ausgegeben am 20. Oktober 2025
2.V Bezügeverordnung
Der Bürgermeister:
Helmut Pechhacker
www.ris.bka.gv.at