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Kundmachung gemäß §13 und §14 AVG sowie §85 BAO (01.02.2026)
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Zahl: 015-1/2026
KUN D M A C H U N G
gemäß § 13 Abs 2 und 5, § 42 Abs 1a AVG sowie § 85 Abs. 3 Bundesabgabenordung (BAO), BGBl.Nr. 194/1961 idgF
1. Schriftliche Anbringen an bei der Gemeinde eingerichteten Behörden können rechtswirksam wie folgt eingebracht werden:
Postadresse: Gemeinde St. Anton im Montafon, Montafonerstraße 64, 6771 St. Anton im Montafon Telefax: +43 (0) 5552 67191 9 E-Mail: gemeinde@stantonim.at Elektronische Zustelladresse:
911000731553
Gemeinsames Aktenverwaltungsprogramm des Landes und der Gemeinden (V-DOK):
Gemeinde St. Anton im Montafon, Amtsadresse
Gemeinde St. Anton im Montafon, Bürgerservice
Gemeinde St. Anton im Montafon, Sicherheit und Ordnung
Gemeinde St. Anton im Montafon, Bauwesen und feuerpolizeiliche Prüfungen Gemeinde St. Anton im Montafon, Kinder, Jugend, Bildung und Sport Gemeinde St. Anton im Montafon, Kunst und Kultur Gemeinde St. Anton im Montafon, Soziales und Gesundheit Gemeinde St. Anton im Montafon, Infrastruktur, Umweltschutz und räumliche Gestaltung Gemeinde St. Anton im Montafon, Finanzen, Wirtschaftsförderung und Vermögensverwaltung
Schriftliche Anbringen können auch bei der Bürgerservicestelle persönlich abgegeben werden.
2. Parteienverkehr – für persönliche Vorsprachen:
Mo, Di, Mi von 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do von 07.00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Fr geschlossen
Ausgenommen davon sind gesetzliche Feiertage und der 24.12. sowie der 31.12.
Die Öffnungszeiten sind in der Fußzeile der Homepage zu finden: https://www.stantonim.at
3. Amtsstunden – für die Entgegennahme schriftlicher Eingaben:
Mo, Di, Mi von 07 :00 Uhr - 12:00 Uhr
Do von 07.00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Fr geschlossen
Ausgenommen davon sind gesetzliche Feiertage der 24.12., 31.12. sowie der Nachmittag des Faschingsdienstages.
4. Der Empfang per E-Mail sowie das Gemeinsame Aktenverwaltungsprogramm der Gemeinde sind auch außerhalb der Amtsstunden empfangsbereit.
Anbringen gelten auch dann als rechtzeitig eingebracht, wenn sie außerhalb der Amtsstunden einlangen, sofern die Frist noch offen ist. Dies ist beispielsweise bei schriftlichen Einwendungen im Zusammenhang mit mündlichen Verhandlungen nicht der Fall, da hier die gesetzliche Frist mit dem Ende der Amtsstunden am Tag vor dem Beginn einer mündlichen Verhandlung endet.
Bitte beachten Sie, dass der Absender die mit der Übermittlungsart verbundenen Risiken (z.B.
Übertragungsfehler, Verlust eines Schriftstückes) trägt.
Die Bearbeitung von E-Mails, die an die persönliche E-Mail-Adresse einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters gesendet werden, ist – insbesondere im Fall der Abwesenheit der betreffenden Person – nicht sichergestellt.
5. Kundmachungen, die die Gemeinde vorzunehmen hat, können – je nach gesetzlichen Vorschriften - auf der Internet-Seite der Gemeinde, an der Amtstafel oder im RIS erfolgen.
6. Inkrafttreten
Die mit dieser Kundmachung getroffenen Maßnahmen treten am 01.02.2026 in Kraft.
Gemeinde St. Anton im Montafon
Bürgermeister
Helmut Pechhacker
Dieses Dokument wurde amtssigniert.
Dieses Dokument ist amtssigniert im Sinne des E-Government-Gesetzes.
Mechanismen zur Überprüfung des elektronischen Dokuments sind unter https://www.vorarlberg.at/signaturpruefung
verfügbar.