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Niederschrift der 08. Gemeindevertretungssitzung vom 28.04.2026
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Gemeindeamt
St. Anton im Montafon
Bez. Bludenz, Vorarlberg
Angeschlagen am:
Abgenommen am:
Niederschrift
über die 8. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
Auskunft: Markus Rudigier, MAS
+43 5552 67191-12
Zahl: at004.1-08/2026-3
St. Anton im Montafon, am 03.06.2026
St. Anton i. M., welche am
28. April 2026, um 19.30 Uhr im Sitzungszimmer der Gemeinde St. Anton i. M.
stattgefunden hat.
Liste: Gemeinsam für St. Anton
Anwesende: Ersatzmandatare:
x Bgm. Helmut Pechhacker m Kurt Tschofen
x] Vizebgm. Christian Bitschnau & Kurt Battlogg
m] Alexandra Battlogg x Günter Fleisch
& Martina Bickel iM] Mag. Thomas Strauß
Stefan Stemer oO Arnold Resch
&X Fabienne Netzer iM] Martin Anker
Georg Sonderegger, MSc m] Walter Borger
&X Alexander Wachter
Melanie Bickel
Oo Andreas Schanung
& Nikolaus Battlogg
&X Robert Heinzle
Entschuldigt:
Alexandra Battlogg und Fabienne Netzer
TAGESORDNUNG
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Beratung und Beschlussfassung über den Rechnung
Prüfbericht
3. Berichte
4. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.03.2
5. Allfälliges
sabschluss 2025 und den
zu Punkt 1 - Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Die Sitzung wurde um 19:30 Uhr eröffnet und die Beschlussfähigkeit festgestellt.
Der Vorsitzende begrüßt Severin Berthold von der
welcher als Auskunftsperson zu TOP 2 geladen wurde.
Gemeinde St. Anton im Montafon
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Finanzverwaltung Montafon,
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Bez. Blud
Gemeindeamt
St. Anton im Montafon
enz, Vorarlberg
Auskunft: Markus Rudigier, MAS
Zahl
+43 5552 67191-12
: at004.1-08/2026-3
St. Anton im Montafon, am 03.06.2026
zu Punkt 2 - Beratung und Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss 2025 und den Prüfbericht
Der Vorsitzende stellt fest, dass alle Gemeindevertretungsmitglieder den Rechnungsabschluss 2025 zeitgerecht erhalten haben, er ersucht Severin Berthold von der Finanzverwaltung Montafon, den Rechnungsabschluss 2025 zu erläutern.
Der Rechnungsabschluss 2025 wurde nach der VRV 2015 erstellt und weist somit eine Ergebnisrechnung und eine Finanzierungsrechnung aus.
Gesamthaushalt (inklusive interne Vergütungen)
Erträge / Einzahlungen (Summe operative und investive Gebarung)
Aufwendungen / Auszahlungen (Summe operative und investive Gebarung)
Gesamthaushalt (inklusive interne Vergütungen]
Erträge / Einzahlungen (Summe operative und investive Gebarung)
Ergebnishaushalt
2.354.362,31]
Finanzierungshaushalt
2.292.143, 22
Aufwendungen / Auszahlungen (Summe operative und investive Gebarung) 2.723.223,23 2.507.682, 86 (SA0) Nettoergebnis / (SA3) Nettofinanzierungssaldo -368.860,92| -215.539, 64] Entnahme von Haushaltsrücklagen / Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 165.509,42] 0,00)
Zuweisung von Haushaltsrücklagen / Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0,00) 86.197,85)
(SA00) Nettoergebnis nach Haushaltsrückl. / (SA5) Geldfluss aus der voranschlagswirks. Geb. -203.351,50) -301.737,49 -17.048,56
-318.786,05
(SA6) Geldfluss aus der nicht voranschlagswirksamen Gebarung (SA7) Veränderung an Liquiden Mitteln
‚Aktiva
(A) Langfristiges Vermögen
Vermögenshaushalt Passiva
6.977.811,00|(c) Nettovermögen
800.641,95|(D) Investitionszuschüsse
tE + F) Fremdmittel
4.939.443, 50]
1.461.043, 25
1.377.966, 20)
|(B) Kurzfristiges Vermögen
Summe Aktiva 7.778.452,95|Summe Passiva 7.778.452,95|
Ergebnishaushalt
Das Nettoergebnis ohne Rücklagenbewegungen beträgt € -368.860,92. Dieses Ergebnis wird maßgeblich durch die Abschreibungen (AfA) in Höhe von € 252.812,24 belastet.
Unter Berücksichtigung der Rücklagenbewegungen (Entnahmen aus der Abwasserbeseitigungs- und Müllrücklage in Höhe von € 34.789,42 sowie aus der allgemeinen Haushaltsrücklage in Höhe von € 130.720,00) ergibt sich ein Nettoergebnis von € -203.351,50.
Die Erträge aus der operativen Verwaltungstätigkeit liegen mit € -23.391,99 unter dem Voranschlag. Die Erträge aus eigenen Abgaben unterschreiten den Voranschlag um € 40.935,27, insbesondere aufgrund geringerer Kommunalsteuereinnahmen (€ - 43.117,22 gegenüber dem Voranschlag). Die Erträge aus den Ertragsanteilen liegen hingegen um € 19.466,00 über dem Voranschlag.
Aufgrund zusätzlichen Personals für die Schülerbetreuung, Umstufungen sowie der Auszahlung von Überstunden liegt der Personalaufwand um 5,20% über dem Voranschlag.
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Finanzierungshaushalt
Der Saldo (1) (Geldfluss aus der operativen Gebarung) beträgt € -108.524,12 und ist damit deutlich negativ. Der Saldo (5) (Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung) beläuft sich auf € -301.737,49.
Die Veränderung der liquiden Mittel inklusive der voranschlagsunwirksamen Gebarung beträgt € -318.786,05.
Sämtliche Investitionen in Höhe von € 166.467,25 sowie laufende Instandhaltungen wurden ohne Aufnahme neuer Fremdmittel finanziert.
Der Schuldenstand zum 31.12.2025 beträgt € 1.057.608,60, was einer Pro-Kopf- Verschuldung von € 1.452,76 entspricht. Diese liegt damit um € 100,90 über dem Vorjahreswert. Die frei verfügbaren Mittel betragen € -187.202,00.
Positiv hervorzuheben ist, dass sämtliche Investitionen aus dem laufenden Betrieb finanziert werden konnten. Durch die Aufnahme eines Kassenkredits zur Liquiditätssicherung erhöhte sich der Schuldenstand jedoch um € 82.172,18.
Wesentliche Abweichungen zum Voranschlag
Größere Abweichungen ergaben sich insbesondere durch die Anschaffung neuer Büromöbel in Höhe von € 17.683,24.
Die Personalausgaben lagen insgesamt um € 34.322,75 über dem Voranschlag. Dies ist auf zusätzliches Personal für die Schülerbetreuung, Umstufungen sowie die Auszahlung von Überstunden zurückzuführen.
Die Beiträge an die Finanzverwaltung Montafon lagen aufgrund eines höheren Stundenaufwands um € 9.109,45 über dem Voranschlag. Der MIP-Beitrag an die MBS fiel hingegen um € 24.232,58 geringer aus als erwartet.
Der geplante Neubau des Amtsgebäudes wurde nicht umgesetzt, weshalb keine Kosten und folglich auch keine Fördermittel anfielen. Für die Quartiersbetrachtung sind bislang ebenfalls keine Fördermittel eingegangen, da diese seitens des Landes noch zurückgehalten werden. Die Kosten für das REP lagen unter den Erwartungen;
die entsprechende Förderung wird im Folgejahr erwartet.
Beim Neubau des Feuerwehrhauses lagen die Planungskosten um € 28.720 unter dem Voranschlag. Auch die Kosten für den Umbau der Alarmierungs- und Funkanlage waren geringer. Ein Hydrant wurde weder errichtet noch ausgetauscht.
In der Wohnung bei der Volksschule wurde eine neue Küche eingebaut. Die Anschaffung einer neuen Reinigungsmaschine sowie eines Smartboards und die Umstellung auf LED-Beleuchtung waren nicht im Voranschlag vorgesehen.
Bei den Schulerhaltungsbeiträgen an den Schulverband Außermontafon ergaben sich Minderausgaben in Höhe von € 7.049,96. Demgegenüber lagen die Kosten für
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Schülerfreifahrten zum Bildungscampus Vandans für die Jahre 2023 und 2024 um € 18.382,19 über den Erwartungen.
Aufgrund höherer Personalkosten im Kindergarten im Jahr 2024 fiel die Restzahlung der Landesförderung entsprechend höher aus. Die Kosten für das Familienzentrum Montafon lagen um € 9.916,95 unter dem Voranschlag.
Beim Sport- und Veranstaltungszentrum (Vereineraum) entstanden zusätzliche Kosten für den Heizkörperverbau, einen Edelstahlhandlauf sowie anteilige Kosten für ein neues Kaminsystem. Auch hier war die Umstellung auf LED-Beleuchtung nicht budgetiert.
Die Abrechnung des Kostenanteils für das neue Einsatzfahrzeug der Bergrettung Vandans/St. Anton im Montafon erfolgt erst im Folgejahr. Der Beitragszuschuss zur Betriebsabgangsdeckung des Spitalsfonds für die Jahre 2023 und 2024 lag um € 12.968,00 über dem Voranschlag.
Für die Neuasphaltierung im Zuge der Wasserleitungs- und Kanalsanierung im Bereich Waldweg und Lochweg fielen im Jahr 2025 keine Kosten an, weshalb auch keine Darlehensaufnahme erforderlich war. Die Instandhaltungskosten für Gemeindestraßen lagen um € 17.739,02 unter dem Voranschlag. Die budgetierte Gehölzpflege an der Ill wird erst im Folgejahr umgesetzt.
Die Errichtung der Brücke über den Marentsbach erfolgt ebenfalls erst im Folgejahr.
Für das neu errichtete Trampolin wurde keine Landesförderung gewährt. Beim geplanten Waldfriedhof fielen keine Kosten für Parkplätze und Gehwege an.
Im Projekt „Erneuerung Wasserleitung, Kanal und Verlegung Glasfaserkabel im Bereich Lochweg“ sind bislang lediglich Planungskosten angefallen. Eine Darlehensaufnahme war daher noch nicht erforderlich. Die Körperschaftsteuererklärung für die Erlöse des Trinkwasserkraftwerks wird erst 2026 erstellt, weshalb im Jahr 2025 keine Zahlung der veranschlagten Körperschaftsteuer in Höhe von € 150.000,00 erfolgte. Die Restkosten für den Wasserleitungskataster lagen unter den Erwartungen; die entsprechenden Fördermittel von Bund und Land werden im Folgejahr erwartet.
Die Landesförderung für den BA 03 (Kanalresterschließung) wurde als Einmalbeitrag und nicht — wie vorgesehen — als laufender Zuschuss gewährt. Analog zur Wasserversorgung sind auch im Bereich Kanal/Glasfaser im Lochweg bislang nur Planungskosten angefallen, weshalb keine Darlehensaufnahme erforderlich war.
Durch den Leerstand des Cafes von Mai bis August lagen die Mieteinnahmen um € 6.550,00 unter dem Voranschlag.
Im Bereich Breitbandausbau fielen für die Projekte im Lochweg und Waldweg keine Kosten an, weshalb auch hier keine Fremdmittel aufgenommen werden mussten.
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Die Fördermittel der OeMAG sowie des Landes
Vorarlberg für die neu errichtete Photovoltaikanlage werden — ebenso wie die Endabrechnung - erst im Folgejahr wirksam.
Die Schuldzinsen für sämtliche Darlehen betrugen im Jahr 2025 insgesamt € 22.109,34 und lagen damit um € 14.600,66 unter dem Vorjahreswert.
Der allgemeinen Haushaltsrücklage wurden statt der budgetierten € 325.500,00 lediglich € 130.720,00 entnommen.
Die ausschließlichen Gemeindeabgaben lagen um € 40.935,27 unter dem Voranschlag, insbesondere aufgrund der um € 43.117,22 geringeren Kommunalsteuer. Die Ertragsanteile lagen hingegen um € 19.466,00 über dem Voranschlag. Der Eingang der Förderung aus dem KIG 2025 war im Voranschlag nicht berücksichtigt.
Nachdem keine weiteren Fragen gestellt wurden, ersucht der Bürgermeister Herrn Alexander Wachter, um den Bericht des Prüfungsausschusses.
Alexander Wachter berichtet, dass der Prüfungsausschuss, bestehend aus den Gemeindevertreter Innen Fabienne Netzer, Martina Bickel und Alexander Wachter, am 02.04.2026 den Rechnungsabschluss 2025 überprüften. Es wurde der Bargeldbestand und die Bestände bei den Geldinstituten überprüft, diese ergaben keinerlei Differenzen mit den Kontoständen in der Buchhaltung. Weiters wurden die Belege stichprobenweise geprüft, auch diese stimmten sachlich und rechnerisch mit der Buchhaltung überein.
Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den Rechnungsabschluss sowie den Prüfbericht 2025 in der vorliegenden Fassung zu genehmigen und den Gemeindekassier und Amtsleiter zu entlasten.
Dem Antrag wird durch die Gemeindevertretung einstimmig zugestimmt.
Der Bürgermeister bedankt sich bei Severin Berthold für die Erstellung und Präsentation des Rechnungsabschlusses 2025.
zu Punkt 3 - Berichte
Der Bürgermeister berichtet:
Ampelanlage Bahnhof - L188:
Ursprünglich wurde uns seitens des Landes mitgeteilt, dass die Gemeinde die Hälfte der Kosten für die Erneuerung der Ampelanlage beim Bahnhof zu tragen habe. Dies wären für uns € 35.000,-. Nach mehreren Gesprächen mit dem zuständigen Landesrat Christof Bitschi wurde uns zugesagt, dass von der Gemeinde lediglich ca.
€ 700,- beigesteuert werden müssen, da er ein Gesetz gefunden hat, dass der Hauptverursacher (1188) auch die Hauptkosten tragen muss.
Zusätzliche Bedarfszuweisung:
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Bez. Bludenz, Vorarlberg St. Anton im Montafon, am 03.06.2026
Die Gemeinde St. Anton erhält in den nächsten
drei Jahren zusätzlich € 215.000,- jährlich vom Land. Dies wurde vom Gemeindeverband mit dem Land vereinbart.
Dies ist eine Finanzspritze, die der Gemeinde sehr gut tut. Wir kommen dadurch von unserem „Minus“ in ein sattes „plus“.
Klimaticket:
Das übertragbare Klimaticket wird Mitte 2026 eingestellt. Der Vorsitzende wird beim Stand Montafon einbringen, dass sich alle Bürgermeister des Tales für die Weiterführung einsetzen, da dieses Ticket sehr gut angenommen wird.
Vorstellung Stand Montafon und Montafon Tourismus:
Der Standesrepräsendant Daniel Sandrell und der Geschäftsführer von Montafon Tourismus, Manuel Bitschnau, würden ihre Institutionen gerne vorstellen und werden zu einer der Nächsten GV-Sitzungen eingeladen.
Erneuerung WAKA:
Die Bauverhandlung bezüglich Erneuerung Wasser - Kanal hat stattgefunden. Am 29.04.2026 wird noch eine Begehung bezüglich einer Quelle im Nahbereich der Grabungsarbeiten stattfinden.
Brückensanierung:
Die Brücke über den Gravestobel — Bach wurde von den beiden Bauhofmitarbeitern saniert. Die morschen Bretter wurden erneuert und die Stahlteile entrostet und mit Rostschutzfarbe gestrichen. Somit befindet sich die Brücke wieder in einem tadellosen Zustand.
KKW Suggadin:
Tobias Muther (Projektleiter Kleinkraftwerk Suggadin) von der Iliweke — VKW wird bei der nächsten Gemeindeberatung das Projekt sowie die Beteiligungsmöglichkeit von Gemeinden vorstellen und allfällige Fragen beantworten.
Gebahrungskontrolle:
Heute fand die Schlussbesprechung über die Prüfung der Gemeinde St. Anton durch die Gebahrungskontrolle statt. Im Großen und Ganzen war die Überprüfung zufriedenstellend. Einige Anregungen wurden erläutert. In drei bis vier Wochen wird uns der Schlussbericht übermittelt. Innerhalb von zwei Monaten muss dann eine GV- Sitzung stattfinden, bei welcher unter einem eigenen TOP über die Prüfung berichtet wird.
zu Punkt 4 - Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.03.2026 Der Vorsitzende fragt nach, ob es Änderungs- oder Ergänzungswünsche zum
Protokoll gibt. Nachdem es keine Wortmeldung gibt, stellt er den Antrag, die Sitzungsniederschrift vom 17.03.2026 zu genehmigen.
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Die anwesenden Mitglieder der
Gemeindevertretung der Gemeinde St. Anton i. M. genehmigen einstimmig die Niederschrift der Gemeindevertretungssitzung vom 17.03.2026.
zu Punkt 7 - Allfälliges
GV Martina Bickel erkundigt sich nach dem Stand der Beckenräumung beim Steinbruch. Der Vorsitzende teilt mit, dass der Betriebsleiter des Forstfonds, Andreas Drexel, zusammen mit der Wildbach die Möglichkeit prüft, das anfallende Material für eine Dammerhöhung unmittelbar neben dem Auffangbecken zu verwenden.
GV Fabienne Netzer erkundigt sich nach dem Termin für die Finanzklausur. Für sie ist es wichtig, zeitnah einen Termin zu finden. Der BGM bestätigt, dass die Klausur Ende Mai, Anfang Juni stattfindet, wie bei der informellen Gemeindeberatung besprochen wurde. GV Stefan Stemer regt an, dass sich die GV zur Klausur trifft und Severin Berthold (FVM) 1 - 1,5 Stunden später dazu kommt, um offene Fragen zu beantworten. Dies wird von der GV für sinnvoll erachtet.
GV Martina Bickel findet, dass der Zustand des Kirchturmes schlecht ist und dieser neu gestrichen werden müsste. GV Stefan Stemer erklärt, dass er im Bauausschuss der Kirche ist und diese Angelegenheit in Arbeit ist.
GV Fabienne Netzer spricht das Thema „Gmewärch“ (Hand- und Zugdienste) an und erkundigt sich nach dem Stand in dieser Sache. Der Vorsitzende antwortet, dass noch die Haftungsfrage bei einem Unfall abgeklärt werden muss.
GV Fabienne Netzer merkt an, dass vor zwei Jahren Neophyten entfernt wurden und möchte wissen, ob hier nichts mehr passiert. Der BGM erklärt, dass damals mehrere Schulklassen beteiligt waren und dieses Interesse nicht mehr vorhanden ist.
GV Fabienne Netzer spricht die Niederschrift der letzten GV-Sitzung vom 17.03.26, bei welcher sie nicht anwesend war, an. Es geht um den TOP 5 - Berichte. Der BGM berichtete über die neuen Öffnungszeiten der Gemeinde und merkt an, dass diese auf positive Resonanz stoßen und ausschließlich positive Rückmeldungen verzeichnet wurden. Anscheinend habe sie ihre Kritik eine Woche zuvor sehr vorsichtig formuliert, da diese nicht als kritische Rückmeldung angekommen ist. Sie möchte ihre Aussage protokolliert haben: Prinzipiell hat sie nichts gegen eine Öffnungszeit ab 07:00 Uhr, dies ist zu begrüßen. Sie möchte trotzdem zur Schließung am Freitag eine Kritik anbringen. Ihrer Meinung nach haben wir genug Personal, um den Freitagvormittag abzudecken. Es muss kein Anreiz für neues Personal geschaffen werden und darum auf eine 4 — Tage — Woche zu gehen .Aus diesem Grund ist dies kein Argument für sie, warum am Freitag nicht mehr geöffnet ist. Durch diese Änderung erspart sich die Gemeinde keinen Cent an Personalkosten und sie möchte einfach noch einmal festhalten, dass sie es ganz klar für eine Verschlechterung in der Kundenfreundlichkeit hält.
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Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, bedankt sich der Vorsitzende bei den anwesenden GV - Mitgliedern und beendet die Sitzung um 20:25 Uhr
Der Vorsitzende Der Schriftführer
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