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Spielplatzverordnung 2017
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GEMEINDE LORÜNS Lorüns, am 14.12.2017
Zahl: 003-3/09/17
VERORDNUNG:
der Gemeindevertretung über die Spielplatzordnung
gem. Gemeindevertretungsbeschluß vom 14.12.2017:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 14.12.2017 unter Tagesordnungspunkt 3 gem. $ 18 Abs. 1 Gemeindegesetz, LGBl. Nr. 40/1985 zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr.
79/2016 verordnet:
Geltungsbereich
1) Der Geltungsbereich dieser Verordnung erstreckt sich auf den Begegnungsplatz mit 10850 5 „ Gen DEgegnungsp Spielmöglichkeit „Sägaplatz“ GSt. Nr. 95/3. Das Geltungsgebiet ist in beiliegendem Lage- plan eingezeichnet, der als Bestandteil dieser Verordnung gilt.
(2) In Gesetzen oder Verordnungen des Bundes oder Landes enthaltene Bestimmungen werden durch diese Verordnung nicht berührt.
Allgemeines
Der Begegnungsplatz mit Spielmöglichkeit „Sägaplatz“ dient der Bevölkerung sowie Gästen als Aufenthalts- bzw. Spielplatz resp. allgemeiner öffentlicher Treffpunkt und kann im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie unter Beachtung dieser Verordnung zu diesem Zweck benützt werden.
Verbote
Folgende Handlungen und Unterlassungen, die für sich alleine oder im Zusammenwirken mit anderen Handlungen und Unterlassungen geeignet sind, als störender Missstand das örtliche Gemeinschaftsleben zu beeinträchtigen, sind auf den im $ 1 erwähnten Flächen und Anlagen verboten:
- mit jeglichen motorisierten Fahrzeugen, außer als jene zur Platzpflege, zu befahren
- jeglicher Konsum von alkoholischen Getränken
- Hunde auf den Begegnungsplatz mitzunehmen
- Abfälle außerhalb der vorgesehenen Entsorgungseinrichtungen zurück zu lassen
- die zweckwidrige Verwendung dieser Flächen einschließlich der darauf befindlichen Bauwerke und Einrichtungen
- Grillgeräte bzw. offenes Feuer zu machen und zu unterhalten
- Ruhezeiten sind unter Rücksicht auf Anrainer einzuhalten
- als Nachtruheplatz zu verwenden
g4
Verwaltungsübertretung
Wer die Bestimmungen des $ 3 verletzt, begeht eine Verwaltungsübertretung.
De Bürgermeister:
- angeschlagen am
- 15.12.2017 [ö chen AA Ps wi
- abgenommen am
- 02.01.2018 ‚Ladner Lothar‘,