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Hundeverordnung 2008
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GEMEINDE LORÜNS Lorüns, am 04.06.2008
Zahl: 920/06/2008
VERORDNUNG:
der Gemeindevertretung über die Haltung von Hunden gem. Gemeindevertretungsbeschluß vom 03.06.2008:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 03.06.2008 unter Tagesordnungspunkt 7 gem. $ 18 Abs. 1 Gemeindegesetz, LGBl. Nr. 40/1985 idgF, zur Vermeidung von Verunreini- gungen durch Hundekot auf Straßen und Gehwegen, Parkanlagen, Spiel- und Sportplätzen sowie von landwirtschaftlich genutzten Flächen im Gemeindegebiet von Lorüns durch Hunde
verordnet:
Hundehalter sind verpflichtet, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen (Hunde- kot) unverzüglich zu beseitigen.
Der Leinenzwang für Hunde besteht im direkten Wohngebiet (Radwegunterführung bis Firma Montana bzw. Illufer bis Kante Oberfeld) der Gemeinde Lorüns und auf allen öffentlichen Gemeindestraßen.
Für die Einhaltung der Verordnung ist der Hundehalter verantwortlich. Hat er das Tier einer anderen Person anvertraut, so obliegt dieser Person die Verantwortung.
Die Nichtbefolgung des $ 1 dieser Verordnung stellt eine Verwaltungsübertretung i.S.d.
& 18 Abs. 1 Gemeindegesetz dar.
Die Verordnung tritt mit 04.06.2008 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 06.12.2005 ausser Kraft, DE;
Der Bürgermeister:
Korb Kl
N
Ladner-Lothär
angeschlagen am: 04.06.2008 j
abgenommen am: 25.06.2008