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Bürgermeisterentschädigung
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GEMEINDEAMT LORÜNS Lorüns, am 19.05.2005
Zahl: 011/2005
VERORDNUNG:
der Gemeindevertretung von Lorüns über
den Monatsbezug des Bürgermeisters
Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 17.05.2005 wird gemäß $ 9 des Be- zügegesetzes 1998 verordnet:
Monatsbezug
1) Der Monatsbezug des Bürgermeisters beträgt 23,00 v. H. des Monatsbezuges gemäß $ 1 Abs. 1 lit. g des Bezügegesetzes 1998.
2) Die Bezüge nach Abs. 1 gebühren 14mal jährlich. Der 13. und 14. Bezug sind Sonderzah- lungen.
Wertsicherung
Der Monatsbezug nach $ 1 erhöht sich jährlich entsprechend dem Anpassungsfaktor nach $ 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionä-
Te.
Reisegebühren
Dem Bürgermeister gebühren Reisegebühren im Sinne der Gemeindereisegebührenverord- nung.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 01. Juni 2005 in Kraft. Mit Inkraftteten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Bürgermeisterentschädigung vom 01.07.1998 außer Kraft.
Der Vizebürgermeister:
Batlogg Klaus-Peter
angeschlagen am: 23.05.2005 j 3 D
abgenommen am: 23.06.2005 i CO? ,