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Konstituierende Gemeindevertretungs-Sitzung vom 29.03.2025

Lorüns · Sitzungsprotokolle Lorüns · 29.03.2025

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GEMEINDEAMT LORÜNS

Niederschrift
über die am 29.03.2025 um 19:00 Uhr
im Mehrzwecksaal der Volksschule Lorüns abgehaltene
öffentliche konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung

Anwesende

Vorsitz Batlogg Andreas, Ing.

Gemeindevertreter Zemma Batlogg Dominik, Dipl.Wirts.Ing.
Batlogg Martin
Batlogg Mathias
Batlogg-Almberger Irene, Mag.
Daxer Markus
Langer Florian
Sauerwein Christian
Schuh Otto
Schriftführer Batlogg Stephan

Entschuldigt

Tagesordnung

  • 1. Begrüßung und Festsetzung der Stimmenzähler
  • 2. Feststellung der Beschlußfähigkeit (§ 43 GG)
  • 3. Angelobung der Gemeindevertreter (§ 37 Abs. 1 GG)
  • 4. Angelobung der Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung (§ 37 Abs. 1 GG)
  • 5. Bestellung eines Schriftführers (§ 47 Abs. 2 GG)
  • 6. Festsetzung der Zahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes (§ 55 GG)
  • 7. Wahl des Gemeindevorstandes (§ 56 GG)
  • 8. Wahl des Vizebürgermeisters (§ 62 Abs. 1 GG)
  • 9. Genehmigung der letzten Niederschrift vom 06.03.2025
  • 10. Allfälliges

ad 1: Begrüßung und Festsetzung der Stimmenzähler

Der Vorsitzende Bgm. Andreas Batlogg eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung und begrüßt die neu gewählten Gemeindevertreter und Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung. Weiters begrüßt der die zahlreich erschienen Lorünserinnen und Lorünser, Altbgm. Lothar Ladner, den neuen Feuerwehrkommandanten Ing. Wolfgang Kurz mit einer Fahnenabordnung der Feuerwehr Lorüns und ganz besonders die Harmoniemusik Stallehr-Bings-Radin und Kaplan Jakob Geiger. Der Vorsitzende gratulierte der neu gewählten Gemeindevertreterin und den neu gewählten Gemeindevertretern und Ersatzmitgliedern zu ihrer Wahl und bedankte sich für ihre Bereitschaft zur Mitarbeit zum Wohle der Gemeinde. Nach der Wahl vom 16.3.2025 mit erfreulich hoher Wahlbeteiligung wurde heute fristgerecht gemäß GG die konstituierende Sitzung der neugewählten Gemeindevertretung einberufen. Die Einladung ist ordnungsgemäß an alle neuen Gemeindevertreter ergangen und wird entsprechend der festgelegten Tagesordnung abgehandelt.

Für die nachfolgend anberaumten Wahlgänge für den Gemeindevorstand und den Vizebürgermeister werden Christian Sauerwein und Markus Daxer als Stimmenzähler festgesetzt.

ad 2: Feststellung der Beschlußfähigkeit (§ 43 GG)

Der Vorsitzende stellt fest, dass die Einladung zur konstituierenden Sitzung ordnungsgemäß zugestellt wurde und alle 9 Gemeindevertreter anwesend sind und somit die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

ad 3: Angelobung der Gemeindevertreter (§ 37 Abs. 1 GG)

Die Gemeindevertreter haben in der konstituierenden Sitzung vor dem Leiter der für die Gemeindewahl zuständigen Gemeindewahlbehörde das Gelöbnis nach § 37 Abs. 1 GG abzulegen.
Der Vorsitzende liest die Gelöbnisformel:
„Ich gelobe, die Verfassung sowie alle übrigen Gesetze gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde Lorüns nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.“

vor und die Gemeindevertreter legen vor dem Vorsitzenden durch Handschlag mit den Worten „ich gelobe“ das Gelöbnis ab.

Nach dem Gelöbnis der Gemeindevertreter legte auch der Gemeindewahlleiter und Bürgermeister das Gelöbnis vor allen übrigen Gemeindevertretern ab.

ad 4: Angelobung der Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung (§ 37 Abs. 1 GG)

Im Anschluss an die Angelobung der Gemeindevertreterin und der Gemeindevertreter werden auch die anwesenden Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung vom Gemeindewahlleiter angelobt. Der Vorsitzende liest die Gelöbnisformel nochmalig vor und die anwesenden Ersatzmitglieder legen mit Handschlag und den Worten „ich gelobe“ gegenüber dem Vorsitzenden das Gelöbnis ab.

ad 5: Bestellung eines Schriftführers (§ 47 Abs. 2 GG)

Mit den Aufgaben des Schriftführers wird entsprechend der Vorperiode der Gemeindesekretär Stephan Batlogg betraut. Als Ersatz bei Verhinderung soll Gemeindevertreter Mag.
Batlogg-Almberger Irene diese Funktion übernehmen.

Dieser Vorschlag wird von den Gemeindevertretern einstimmig mittels Handzeichen angenommen.

ad 6: Festsetzung der Zahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes (§ 55 GG)

Der Vorsitzende erklärte, dass gemäß § 55 GG die Gemeindevertretung in ihrer konstituierenden Sitzung die Zahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes festzusetzen hat. Die Zahl muss mindestens drei betragen, darf aber im Übrigen den vierten Teil der Zahl der Gemeindevertreter nicht übersteigen. Die neu gewählte Gemeindevertretung besteht aus 9 Gemeindevertretern. Somit beantragt der Vorsitzende die Zahl der Mitglieder des Gemeindevorstands mit drei festzusetzten.

Der Antrag, die Zahl der Mitglieder des Gemeindevorstands mit drei festzusetzten wird einstimmig mittels Handzeichen angenommen.

ad 7: Wahl des Gemeindevorstandes (§ 56 GG)

Der Vorsitzende erklärte, dass die Mitglieder des Gemeindevorstandes einzeln aus der Mitte der Gemeindevertreter auf die Funktionsdauer der Gemeindevertretung durch Stimmzettel zu wählen sind. Es bedarf hierzu der unbedingten Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen.

Die Funktionsdauer endet nach der Wahl des neuen Gemeindevorstandes.

Wenn alle Gemeindevertreter derselben Partei angehören, wie dies in Lorüns dieses Mal der Fall ist, sind die Mitglieder des Gemeindevorstandes in je einem gesonderten Wahlakt in sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen über die Wahl des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung zu wählen. Es besteht somit auch nicht die Möglichkeit einen verbindlichen schriftlichen Wahlvorschlag einzubringen, wie dies der Fall ist, wenn mehrere Parteifraktionen der Gemeindevertretung angehören. Die Wahl hat frei und geheim mittels Stimmzettel zu erfolgen.

Der Vorsitzenden erklärte, um den Wählerwillen bestmöglich zu respektieren war es in Lorüns gelebte und geläufige Praxis, bei Wahlgängen vergangener Funktionsperioden, das Wahlergebnis der Gemeindevertretungswahl der Wahl des Gemeindevorstands zu Grunde zu legen. Auf Grundlage des Ergebnisses der Wahl der Gemeindevertretung am 16.03.2025 erfolgte ein unverbindliches Gespräch auf Einladung des neu gewählten Bürgermeisters mit den Gemeindevertretern Dominik Batlogg und Irene Batlogg-Almberger insbesondere auch hinsichtlich der möglichen Übernahme des Amtes eines Gemeindevorstandsmitgliedes. Dabei wurde prinzipiell von allen die Bereitschaft bekundet, unter der Voraussetzung, dass sich bei der Wahl auch entsprechende Mehrheiten ergeben, das Amt eines Gemeindevorstandsmitgliedes zu übernehmen. Folge dessen wurde seitens des Vorsitzenden folgender unverbindlicher Vorschlag für die Wahl des Gemeindevorstands eingebracht:

  • 1. Gemeindevorstand Bgm. Ing. Andreas Batlogg
  • 2. Gemeindevorstand Dipl.-Wirt. Ing. Dominik Batlogg
  • 3. Gemeindevorstand Mag. Irene Batlogg-Almberger

Im Anschluss an die Ausführungen des Vorsitzenden erfolgte die Wahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes in je einem gesonderten geheimen Wahlakt in sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen über die Wahl des Bürgermeisters mit folgendem Abstimmungsergebnis:

1. Gemeindevorstand:
9 abgegebene Stimmen, 8 gültige Stimmen für Batlogg Andreas, 1 ungültige Stimme
2. Gemeindevorstand:
9 abgegebene Stimmen, 8 gültige Stimmen für Batlogg Dominik, 1 ungültige Stimme
3. Gemeindevorstand:
9 abgegebene Stimmen, 7 gültige Stimmen für Batlogg-Almberger Irene, 2 ungültige Stimmen

Der Vorsitzende gratuliert den neu gewählten Mitgliedern des Gemeindevorstands. Die neugewählten Mitglieder des Gemeindevorstands erklären jeweils einzeln, dass sie die Wahl annehmen.

Der Vorsitzende bedankte sich anschließend noch bei Vbgm. Otto Schuh und Gemeinde- Vorstand Christian Loretz für die angenehme und äußerst konstruktive Zusammenarbeit im Gemeindevorstand der abgelaufenen Funktionsperiode.

ad 8: Wahl des Vizebürgermeisters (§ 62 Abs. 1 GG)

Der Vorsitzende erklärt, dass die Gemeindevertretung in der konstituierenden Sitzung nach der Wahl des Gemeindevorstandes ein Mitglied des Gemeindevorstandes als Vizebürgermeister und somit als Stellvertreter des Bürgermeisters zu wählen hat. Die Wahl hat geheim mittels Stimmzettel zu erfolgen.

Prinzipiell gilt auch für die Wahl des Vizebürgermeisters, dass es keine Möglichkeit gibt, einen verbindlichen Wahlvorschlag einzubringen. Seitens des Vorsitzenden wird das Gemeindevorstandsmitglied Mag. Irene Batlogg-Almberger unverbindlich für das Amt der Vizebürgermeisterin vorgeschlagen.

Im Anschluss an die Ausführungen des Vorsitzenden erfolgte die Wahl des Vizebürgermeisters in einem freien, geheimen Wahlakt in sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen über die Wahl des Bürgermeisters mit folgendem Abstimmungsergebnis:

9 abgegebene Stimmen, 6 gültige Stimmen für Mag. Batlogg-Almberger Irene, 3 ungültige Stimmen

Der Vorsitzende gratuliert der neugewählten Vizebürgermeisterin Mag. Irene Batlogg-Almberger zur Wahl. Die neugewählte Vizebürgermeisterin bedankte sich für das Vertrauen und erklärte, die Wahl anzunehmen.

ad 9: Genehmigung der letzten Niederschrift vom 06.03.2025

Die Niederschrift vom 06.03.2025 wurde allen Gemeindevertretern zugesandt, eine neuerliche Verlesung wurde als nicht notwendig erachtet. Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen die Verhandlungsschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung am 06.03.2025 keine Einwendungen erhoben wurden. Die vorgelegte Verhandlungsschrift gilt daher gemäß § 47 Abs.
5 GG als genehmigt

ad 10: Allfälliges

Der Vorsitzende bedankte sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen als Bürgermeister der Gemeinde Lorüns und gratulierte nochmals allen neu angelobten Gemeindevertretern und Ersatzleuten zu ihrer neuen Aufgabe. Weiters bedankte er sich auch noch bei den auf eigenen Wunsch ausgeschiedenen Mandataren Gemeindevorstand Ing. Christian Loretz, den Gemeindevertretern Norbert Batlogg und Michael Hartmann für die sehr angenehme und konstruktive Zusammenarbeit in der abgelaufenen Funktionsperiode. Er führte aus, dass die abgelaufene Periode vordergründig mit dem Projekt der ortsnahen Umlegung der L188 sehr Infrastruktur lastig geprägt war. Mit dem Kauf von zwei Waldgrundstücken am Lorünser Berg, dem Kauf des ehem. Gasthaus Hirschen und von zwei Kleinwohnungen in der Wohnanlage Residenz konnte der Immobilienbesitz maßgeblich aufgewertet werden. Als größte Einzelinvestition erwähnte er die Ersatzbeschaffung des neuen TLF. Mit anderen Vorhaben wie der Adaptierung des Friedhofs und dem Gemeinschaftsprojekt Bauhof wurden erste Schritte unternommen. Die Vorhaben gilt es in der neuen Funktionsperiode weiterzuentwickeln und auch umzusetzen. Diese und auch zukünftige neue Aufgaben, in durchaus für alle herausfordernden Zeiten, gilt es gemeinsam zum Besten für unsere Gemeinde wie bisher zu bewältigen, führte er weiter aus. Der Vorsitzende zeigte sich zuversichtlich, dass dies gemeinsam auch gelingen wird.

Im Anschluss lädt der Vorsitzende noch alle Anwesenden zu einem kleinen Umtrunk ins Foyer ein.

Schluss der Sitzung: 19:35 Uhr

Der Schriftführer: Der Bürgermeister:

Stephan Batlogg Ing. Andreas Batlogg