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Gemeindevertretungs-Sitzung vom 24.04.2025
Kopie des Originaldokuments (Quelle: www.loruens.at). Auf dem Handy bitte „PDF öffnen“ verwenden.
Fundstellen
Raumplanung / Umwidmung
- … Seite 2 / 6 Tagesordnung 1. Forstweg Davenna "Leckboden-Hirschbad" Stadt Bludenz 2. Nahwärme Bludenz-Bürs - Projektvorstellung 3. Beschlußfassung Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Lorüns im Bereich Runschen 4. Beratung und Beschlussfassung REP Lorüns 5. Ansuchen um Verlängerung des Mietverhältnisses 6. …
- … rechnet man mit einer Jahresmenge von ca. 35.000 SRm benötigtes Hackgut. Im Heizwerk selbst können rd. 3000 SRm eingelagert werden. ad 3: Beschlußfassung Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Lorüns im Bereich Runschen Der in der Sitzung vom 6.3.2025 beschlossene Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes liegt zur …
- … zur Sitzung bzw. per SessionNet zur Kenntnis gebracht. In weiterer Folge wird der Entwurf folgender Verordnung vorgelegt: Verordnung über die Änderung eines Flächenwidmungsplanes Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Lorüns über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung der …
- … Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Lorüns vom 24.04.2025 wird gemäß § 23 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 39/1996, verordnet: Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Lorüns wird gemäß dem Plan in der angeschlossenen Anlage geändert. Die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Lorüns nach Auflage …
Text des Dokuments (automatisch aus dem PDF gelesen, für Suche und Handy)
GEMEINDEAMT LORÜNS
Niederschrift
über die am 24.04.2025 um 19:30 Uhr
im Gemeindeamt Lorüns abgehaltene
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
Anwesende
Vorsitz Batlogg Andreas, Ing.
Gemeindevertreter Zemma Batlogg Dominik, Dipl.Wirts.Ing., MBA Batlogg-Almberger Irene, Mag.
Schuh Otto
Sauerwein Christian
Langer Florian, Ing.
Batlogg Martin
Daxer Markus, MSc.
Ersatzmitglieder Zemma Marte Franz
Schriftführer Batlogg Stephan
Entschuldigt
Gemeindevertreter Zemma Batlogg Mathias
Der Vorsitzende Bgm. Ing. Batlogg Andreas eröffnet um 19:30 Uhr die Sitzung, stellt fest, dass die Einladung ordnungsgemäß ergangen ist und die Beschlussfähigkeit vorliegt. Weiters teilt er mit, dass sich GV Batlogg Mathias kurzfristig entschuldigt hat und an seiner Stelle das Ersatzmitglied Marte Franz anwesend ist. Er ersucht einleitend um Ergänzung der Tagesordnung um die beiden Punkte Top 1 - Forstweg Davenna „Leckboden-Hirschbad“ Stadt Bludenz – Kurzpräsentation von Omar Yilmaz sowie Top 2 – Nahwärme Bludenz-Bürs – Projektvorstellung M. Heubuch (illwerkevkw)/M.Visintainer (Stadt Bludenz).
Die anwesenden Gemeindevertreter stimmen der Aufnahme der beiden Tagesordnungspunkte
TOP 1 und TOP 2 einstimmig mittels Handzeichen zu. Da die beiden Projekte von Auskunftspersonen vorgestellt werden, werden die beiden Tagesordnungspunkte zum Beginn der Sitzung eingeschoben und die anderen Tagesordnungspunkte verschieben sich somit nach hinten.
Weiters wird ersucht den Tagesordnungspunkt REP-Lorüns von der Tagesordnung abzusetzen, nachdem die vorhandenen Unterlagen nicht vollständig waren und so nicht behandelt werden können.
Ebenfalls begrüßt wird ein Zuhörer und als Auskunftspersonen werden Omar Yilmaz und Hr.
Heubuch und Hr. Visintainer begrüßt.
Nachdem die Angelobung der Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung in der konstituierenden Sitzung nach Gemeindegesetz nicht vorgesehen ist und somit nicht rechtsgültig war, wird das Ersatzmitglied Marte Franz neuerlich angelobt. Der Vorsitzende liest die Gelöbnisformel vor und das Ersatzmitglied Franz Marte legt mit Handschlag und den Worten „ich gelobe“ gegenüber dem Vorsitzenden das Gelöbnis ab.
Es gilt daher um die Abhandlung folgender Tagesordnung:
Tagesordnung
- 1. Forstweg Davenna "Leckboden-Hirschbad" Stadt Bludenz
- 2. Nahwärme Bludenz-Bürs - Projektvorstellung
- 3. Beschlußfassung Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Lorüns im Bereich Runschen
- 4. Beratung und Beschlussfassung REP Lorüns
- 5. Ansuchen um Verlängerung des Mietverhältnisses
- 6. Rechnungsabschluss 2024
6.1. Vorlage Rechnungsabschluss 2024 und dessen Abweichungen 6.2. Vorlage des Prüfberichtes zum Rechnungsabschluss 2024 6.3. Beschlussfassung Rechnungsabschluss und Prüfbericht 2024
- 7. Berichte des Bürgermeisters
- 8. Genehmigung der letzten Niederschrift vom 07.04.2025
- 9. Allfälliges
ad 1: Forstweg Davenna "Leckboden-Hirschbad" Stadt Bludenz
Mit Schreiben vom 11.04.2025 per e-mail von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz, wurde die Gemeinde bezüglich der naturschutzrechtlichen Bewilligung für die Errichtung eines Forstweges auf der Davenna im Bereich „Leckboden-Hirschbad“ informiert und zur Ortsaugenscheinverhandlung am 07.05.2025 eingeladen.
Gemäß den Ausführungen von DI Omar Yilmaz wurde die ca. 2,2 km lange Weganlage ausgehend vom Bereich der Mähder mit entsprechendem Längsgefälle, den örtlichen Gegebenheiten angepasst trassiert. Besonders berücksichtigt wurden dabei ausgewiesene Biotopflächen. Bis auf eine Querung wurde die Weganlage in Randbereichen geführt. Exponierte Wegabschnitte und auch eine Kehre wären wohl auch von Lorüns aus einsichtig. Mittels der geplanten Weganlage ist die nachhaltige Nutzung großer Waldflächen mit Altbeständen möglich. Bislang war die Nutzung nur sehr umständlich und eingeschränkt mit langen Seilbahnen möglich. Mit einem kurzen Stichweg kann auch das Jagdhaus Manahl an den Weg angebunden werden.
Die Kosten der Weganlage werden mit ca. 0,5 Mio. € veranschlagt. Einen realistischen Umsetzungstermin im Falle einer positiven Beurteilung des Projekts seitens der Behörde konnte DI Yilmaz noch nicht angeben.
ad 2: Nahwärme Bludenz-Bürs - Projektvorstellung
Am 18.3.2025 hat Herr Michael Heubuch von illwerkevkw per e-mail um einen Termin für die Vorstellung des Projekts Nahwärme Bludenz-Bürs gemeinsam mit Markus Visintainer vom Amt der Stadt Bludenz in der Gemeindevertretung ersucht.
Am 18.4.2025 hat Horst Böhler kurzfristig um einen Gesprächstermin mit dem Vorsitzenden gebeten. Dabei hat er mitgeteilt, dass er für das vorgenannte Projekt ein Grundstück im ehemaligen Zementwerksareal im Gemeindegebiet von Stallehr den Projektbetreibern im Baurecht zur Verfügung stellen wird.
Für die heutige Sitzung konnte kurzfristig die Vorstellung des Projekts durch illwerkevkw mit Herrn DI Heubuch Michael und der Stadt Bludenz vertreten durch Mag. Markus Visintainer organisiert werden. DI Heubuch erläuterte anhand einer Präsentation eindrücklich das Projekt, den zeitlichen Ablauf - geplanter Baubeginn ist 2026 - und auch die geplanten Etappen der Umsetzung des Wärmenetzes. Der Standort Stallehr für das Heizwerk in absoluter Randlage stellt nach mehreren geprüften Standorten offensichtlich die beste der nicht optimalen Standorte dar. Das Heizwerk wird im Verbund mit der Abwärmenutzung der Fa. Getzner und in weiterer Folge mit Abwärme aus dem geplanten Lünerseewerk II betrieben.
Neben der Funktion des Heizwerkes wurde explizit die Abgasreinigung erläutert. Die gesetzlichen Grenzwerte für Emissionen werden insbesondere aufgrund der für die Inanspruchnahme von Fördermitteln erheblich niedriger festgelegten Grenzwerte weit unterschritten. Der Anschluss der Gemeinde Lorüns ist aufgrund fehlender Großabnehmer aus Sicht der Betreiber unwirtschaftlich. Die Lieferung von Brennmaterial durch die Gemeinde Lorüns würde seitens der Betreiber begrüßt.
Nachdem im unmittelbaren Bereich des Heizwerkes keine Lagerflächen für Rundholz bzw. Hackgut bestehen, wird derzeit nach diesbezüglichen Möglichkeiten im Nahbereich gesucht. Insgesamt rechnet man mit einer Jahresmenge von ca. 35.000 SRm benötigtes Hackgut. Im Heizwerk selbst können rd. 3000 SRm eingelagert werden.
ad 3: Beschlußfassung Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Lorüns im Bereich Runschen
Der in der Sitzung vom 6.3.2025 beschlossene Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes liegt zur Beschlussfassung nach Auflage vor. Während der Auflage sind keine negativen Stellungnahmen eingelangt. Die Stellungnahmen, der Verordnungsentwurf, die Anlage und der Erläuterungsbericht wurden der Gemeindevertretung mit der Einladung zur Sitzung bzw. per SessionNet zur Kenntnis gebracht.
In weiterer Folge wird der Entwurf folgender Verordnung vorgelegt:
Verordnung über die Änderung eines Flächenwidmungsplanes Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Lorüns über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Lorüns vom 24.04.2025 wird gemäß § 23 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 39/1996, verordnet:
Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Lorüns wird gemäß dem Plan in der angeschlossenen Anlage geändert.
Die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Lorüns nach Auflage wird der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt und mit 8 Stimmen mittels Handzeichen beschlossen.
(GV Batlogg Martin erklärt sich auf Grund der Bauführung für befangen.)
ad 4: Beratung und Beschlussfassung REP Lorüns
Nachdem die bereitgestellten Unterlagen noch unvollständig sind, wird dieser Tagesordnungspunkt einstimmig mittels Handzeichen von der Tagesordnung abgesetzt und auf eine der nächsten Sitzung verschoben.
ad 5: Ansuchen um Verlängerung des Mietverhältnisses
Nachdem der Mietvertrag für die Wohnung in der Gemeindewohnanlage HNr. 5 Top 3 bereits im vergangenen September abgelaufen ist und es seitens der Gemeinde leider verabsäumt wurde, die Weiterführung des Mietverhältnisses einzufordern, wurde im Rahmen der Energiekostenabrechnung festgestellt, dass dies dringend nachzuholen ist.
Die betreffenden Mieter der Gemeindewohnanlage HNr. 5/TOP 3 Fam. Marte, haben mit Schreiben vom 28.03.2025 somit um Verlängerung ihres bisherigen Mietvertrages gebeten, welcher mit 30.09.2024 abgelaufen ist.
Die Gemeindevertretung beschließt mit 7 Stimmen mittels Handzeichen die Verlängerung des bestehenden Vertrages zu den bisherigen Konditionen auf 5 Jahre gegenüber bisher 3 Jahren und somit bis 30.09.2029. (Die GV Marte Franz und Langer Florian erklären sich für befangen).
ad 6: Rechnungsabschluss 2024
ad 6.1: Vorlage Rechnungsabschluss 2024 und dessen Abweichungen
Gemäß Gemeindegesetz § 78 Abs. 1 ist der Rechnungsabschluss vom Bürgermeister zu erstellen und der Gemeindevertretung zur Genehmigung vorzulegen. Der Rechnungsabschluss 2024 wurde nach den Richtlinien der VRV 2015 erstellt und gesetzeskonform den Gemeindevertretern am 17.04.2025 rechtzeitig vor der Beschlussfassung zugestellt.
Der Ergebnishaushalt mit einer Mittelaufbringung (Einnahmen) von € 1.468.278,77 und einer Mittelverwendung (Ausgaben) von € 1.482.935,36 weist somit ein Nettoergebnis in Höhe von
- € 14.656,59 bzw. ein Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen von € 32.332,61aus.
Der Finanzierungshaushalt weist bei einer Mittelaufbringung von € 1.427.924,36 und einer Mittelverwendung von € 2.711.248,39 ein Nettoergebnis von - € 1.283.324,03 aus. Die Veränderung der liquiden Mittel zzgl. der voranschlagswirksamen Gebarung beträgt – € 1.311.390,12. Hier schlägt natürlich in erster Linie die Umbuchung der längerfristig gebundenen Finanzmittel wie von der Gebarungskontrolle vorgeschrieben zu buche.
Der Vermögenshaushalt (Bilanz) weist auf der Aktivseite ein Sachanlagevermögen von € 14.037.971,12 aus. Durch die Reduktion der Haushaltrücklagen um -€ 49.133,21 ergibt sich ein neuer Rücklagenstand in Höhe von € 1.137.393,72 der durch liquide Mittel abgedeckt werden kann.
Die Gesamtsumme des Vermögenshaushaltes (Aktiva/Passiva) beträgt per 31.12.2024 € 15.535.010,24.
Die Erläuterung der in der Anlage des Rechnungsabschlusses detailliert aufgelisteten Abweichungen gegenüber dem Voranschlag wurde von der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen.
Der Haushaltsquerschnitt ergibt einen negativen Finanzierungssaldo (Maastricht-Ergebnis) von
- € 368.886,96.
ad 6.2: Vorlage des Prüfberichtes zum Rechnungsabschluss 2024
Der Überprüfungsausschuss hat gemäß § 52 Abs. 3 Gemeindegesetz am 14.04.2025 den Rechnungsabschluss geprüft.
Der Obmann des Überprüfungsausschusses, GV Langer Florian, berichtet über die vorgenommene Überprüfung des Rechnungsabschlusses 2024 und attestiert eine vorbildlich korrekte Erstellung des Rechnungsabschlusses der Gemeinde in Bezug auf ihre ziffernmäßige Richtigkeit, Übereinstimmung mit den Vorschriften und ferner auf die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.
ad 6.3: Beschlussfassung Rechnungsabschluss und Prüfbericht 2024
Über Antrag des Vorsitzenden Bgm. Ing. Batlogg Andreas werden der Rechnungsabschluss 2024 sowie die angeführten Abweichungen gegenüber dem Voranschlag 2024 mit nachstehend angeführten Summen von der Gemeindevertretung einstimmig mittels Handzeichen beschlossen:
Ergebnishaushalt
Mittelaufbringung (Einnahmen) € 1.517.411,98
Mittelverwendung (Ausgaben) € 1.485.079,37
Nettoergebnis (nach der Haushaltsrücklage): € 32.332,61
Finanzierungshaushalt
Mittelaufbringung (Einnahmen) € 1.427.924,36
Mittelverwendung (Ausgaben) € 2.711.248,39
Nettofinanzierungssaldo: € -1.283.324,03
Vermögenshaushalt (Aktiva/Passiva) € 15.535.010,24
Die Finanzkraft gem. § 73 Abs. 3 des Gemeindegesetzes beträgt € 613.105,09.
Des Weiteren genehmigt die Gemeindevertretung einstimmig mittels Handzeichen den vorgelegten Prüfbericht des Überprüfungsausschusses vom 14.04.2025.
ad 7: Berichte des Bürgermeisters
Reinigung Hochbehälter:
Die Gemeinde wurde im Zuge der Überprüfung der Trinkwasseranlagen aufgefordert, beim Hochbehälter den Nachweis über den Einbau einer Froschklappe für die Entleerleitung zu erbringen, mögliche Schäden des Deckenanstrichs auszubessern sowie die Kammern zu reinigen.
Die Entleerleitungen wurden zwischenzeitlich mit Froschklappen ausgestattet und eine Kammer gereinigt, der Anstrich ausgebessert und bautechnisch vom Büro Adler begutachtet. Die zweite Kammer wird diese Woche noch abgelassen und gereinigt. Gleichzeitig wird wiederum der Anstrich ausgebessert und die Kammer bautechnisch begutachtet.
Mit der bautechnischen Begutachtung wurde zugleich eine noch ausständige Maßnahme für die Erstellung der Trinkwasserkatasters erfüllt.
Vertragsunterzeichnung Pachtvertrag BSL:
Am 16.4.2024 wurde gemeinsam mit GF DI Franz Kaiser der Pachtvertrag der Brech- und Siebwerk Lorüns GmbH (BSL) für die von der BSL für die Errichtung der Ver- und Entladestelle Ost
- Anschlussbahn Zementwerk Lorüns benötigten Flächen im Gemeindeamt Lorüns unterzeichnet.
Gemeinschaftsprojekt Lager/Gemeindebauhof:
Das Einreichprojekt für das „Gemeinschaftsprojekt-Lagergebäude/Bauhof“ von Martin Batlogg und der Gemeinde und wurde am 15.4.2025 an RA Rainer Stemmer für die Ausarbeitung eines Baurechts-Vertragsentwurfs und Klärung, wer als Antragsteller im Bauverfahren auftreten soll, übermittelt. Die für die Projektrealisierung erforderliche Änderung des FWP wurde in TOP 3 bereits beschlossen.
Angelobung Bürgermeister und Vizebürgermeisterin:
Am 23.4.2025 wurden der Bürgermeister Andreas Batlogg und die Vizebürgermeisterin Irene Batlogg-Almberger von Bezirkshauptmann Dr. Dreher mit allen anderen neu gewählten Bürgermeistern und deren Stellvertreter des Bezirks Bludenz im Rathaus Bludenz feierlich angelobt.
Korrektur Wegbenützungsgebühren
Bei der Erstellung der Gebühren für das Jahr 2025 wurden die Wegbenützungs-Gebühren für die Holzabfuhr vom Lorünserberg für Privatgrundbesitzer versehentlich mitangehoben. Nachdem es sich hier aber um keine „üblichen“ Gemeindegebühren sondern um eine vertraglich vereinbarte Abgabe handelt (5 % vom Holz-Tagessatz/angepasst) erfolgt die Korrektur auf den bisherigen Vorjahres-Betrag (2,50 bzw. 4,50/fm).
Sitzungstermine Gemeindevertretung und Bürgerfragestunde
Anstatt der bei der letzten Gemeindevertretungssitzung andiskutierten Abhaltung von quartalsmäßigen Bürgerfragestunden vor der Gemeindevertretungssitzung schlägt der Vorsitzende vor, diese grundsätzlich vor jeder Gemeindevertretungssitzung ab Mai 2025 flexibel je nach Bedarf abzuhalten.
Die Einladungen zur Gemeindevertretungssitzung sollen daher wie folgt ergänzt werden:
Von 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr findet je nach Bedarf eine öffentliche Bürgerfragestunde statt. Sollte jedoch kein diesbezüglicher Bedarf bestehen, wird unverzüglich mit der Sitzung der Gemeindevertretung begonnen.
ad 8: Genehmigung der letzten Niederschrift vom 07.04.2025
Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen die Verhandlungsschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung am 07.04.2025 eine schriftliche Einwendung von GV Otto Schuh eingebracht wurde, welche seitens der Gemeindevertretung einstimmig mittels Handzeichen zugestimmt wurde.
Die Ergänzung beim Protokoll der Sitzung vom 07.04.2025 unter TOP 5 „Allfälliges“ lautet wie folgt:
Laut Sachverständigen-Gutachten von DI Angerer Bernd wurden für die beiden Wohnungen der Gemeinde in Lorüns 119 Top1a und Top1b gesamt rund € 3.000.- brutto für Mängel festgestellt.
Die somit vorliegende ergänzte Verhandlungsschrift gilt daher gemäß § 47 Abs. 5 GG als genehmigt.
ad 9: Allfälliges
Ersatzmitglied Marte Franz bedankt sich im Namen der Funkenzunft für das bereitgestellte Brennholz für den kommenden Funken und die Unterstützung der Gemeinde für das Brauchtum.
GV Batlogg Martin informiert sich, bis wann beabsichtigt ist, die von der Volksschule entworfenen Kinder-Schutztafeln für den Radweg aufzustellen; - dies sollte zeitnah erfolgen.
GV Otto Schuh fragt, ob über den derzeitigen Stand bezüglich dem geplanten Abbruch/Neubau der Schupfe noch eine Information an die Bevölkerung ausgegeben wird.
Schluss der Sitzung: 21:45 Uhr
Der Schriftführer: Der Bürgermeister:
Stephan Batlogg Ing. Andreas Batlogg