gemeinde.montafon.biz

Montag, 21. September 2026 · 1.927 Einträge aus 10 Gemeinden und dem Stand Montafon · Stand heute, 04:45 Uhr

ÜbersichtLorünsSitzungsprotokolle

Gemeindevertretungs-Sitzung vom 22.05.2025

Lorüns · Sitzungsprotokolle Lorüns · 22.05.2025

Der Browser zeigt das PDF hier nicht an – PDF öffnen.

Kopie des Originaldokuments (Quelle: www.loruens.at). Auf dem Handy bitte „PDF öffnen“ verwenden.

Fundstellen

Verkauf / Erwerb / Versteigerung

  • … bereits beantragt. Parallel zum Behördenverfahren werden die entsprechenden Angebote für den Neubau eingeholt und die privatrechtlichen Vereinbarungen (Baurechtsvertrag) mit Martin Batlogg aufgesetzt. Am 11.3.2025 wurde seitens der BHBL auf Nachfrage der BVM mitgeteilt, dass die Gemeinde für das Projekt als alleinige …

Text des Dokuments (automatisch aus dem PDF gelesen, für Suche und Handy)

GEMEINDEAMT LORÜNS

Niederschrift
über die am 22.05.2025 um 19:00 Uhr
im Gemeindeamt Lorüns abgehaltene
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung

Anwesende

Vorsitz Batlogg Andreas, Ing.

Gemeindevertreter Zemma Batlogg Dominik, Dipl.Wirts.Ing., MBA Batlogg-Almberger Irene, Mag.
Sauerwein Christian
Batlogg Mathias
Langer Florian, Ing.
Batlogg Martin
Daxer Markus, MSc.
Kurzemann Johannes

Schriftführer Batlogg Stephan

Tagesordnung

  • 1. Vorstellung Projekt Lünerseewerk II durch illwerkevkw
  • 2. Beratung und Beschlussfassung - Räumlicher Entwicklungsplan (REP) Lorüns - Auflage
  • 3. Änderung der Hundeabgabenverordnung der Gemeinde Lorüns
  • 4. Gemeinschaftsprojekt Garagen/Bauhof Lorüns - Behördeneinreichung
  • 5. Genehmigung der letzten Niederschrift 24.04.2025
  • 6. Berichte des Bürgermeisters
  • 7. Allfälliges

Der Vorsitzende Bgm. Ing. Batlogg Andreas eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung, stellt fest, dass die Einladung ordnungsgemäß ergangen ist und die Beschlussfähigkeit vorliegt.

Es wird ein Zuschauer begrüßt. Weiters begrüßt er zum Tagesordnungspunkt 1 die Vertreter von illwerkevkw, Herrn DI Klemens Schüssling und DI Simon Dörler.

Er führte weiters aus, dass Gemeindevertreter Otto Schuh in einem Gespräch mit dem Vorsitzenden am 30.4.2025 im Gemeindeamt seinen Verzicht auf die Ausübung seines Mandates aus persönlichen Gründen erklärt und die schriftliche Verzichtserklärung persönlich übergeben hat. Die Verzichtserklärung ist ab der Übergabe unwiderruflich und mit der Übergabe wirksam. In der daraufhin abgehaltenen Sitzung der Gemeindewahlbehörde wurde das frei gewordene Mandat Johannes Kurzemann, als nächstfolgendem Ersatzmitglied angeboten. Johannes Kurzemann erklärte sich schriftlich bereit das Mandat anzunehmen. Vor der Abhandlung der Tagesordnung wird Johannes Kurzemann als neuer Gemeindevertreter angelobt. Der Vorsitzende liest die Gelöbnisformel vor und Gemeindevertreter Johannes Kurzemann legt mit Handschlag und den Worten „ich gelobe“ gegenüber dem Vorsitzenden das Gelöbnis ab.

ad 1: Vorstellung Projekt Lünerseewerk II durch illwerkevkw

Die Gemeinde Lorüns wurde vom Amt der Landesregierung informiert, dass von illwekevkw das Vorverfahren gemäß §4 UVP-Gesetz 2000 betreffend die Errichtung und Betrieb des Pumpspeicherkraftwerkes Lünerseewerk II bei der Vorarlberger Landesregierung eingebracht wurde.

Die Gemeinde Lorüns wurde eingeladen, im Rahmen des Vorverfahrens eine Stellungnahme bezüglich den vorgelegten Unterlagen bis zum 30.6.2025 abzugeben.

Um den Gemeindevertretern einen Überblick über das Projektes zu verschaffen, wurde dieses heute Abend von illwerkevkw durch DI Klemens Schüssling und DI Simon Dörler der Gemeindevertretung vorgestellt wie folgt vorgestellt:

Die illwerke vkw plant, zwischen dem Lünersee und den Pumpspeicherbecken in Rodund, das Pumpspeicherkraftwerk „Lünerseewerk II“ (LÜW II) zu errichten. Ziel ist den umweltschonenden Ausbau der heimischen Wasserkraft weiter voranzutreiben.

Das Lünerseewerk II ist als Pumpspeicherkraftwerk mit untertägig verlaufendem Triebwasserweg und einem Kavernenkrafthaus in Bürs konzipiert, sodass der größte Teil der Anlage untertage zu liegen kommt. Es nutzt die Gefällestufe zwischen dem Lünersee und den Pumpspeicherbecken Rodund und somit bereits bestehende Ressourcen zur Wälzpumpspeicherung. Mit dem Lünerseewerk II werden keine zusätzlichen Wasserressourcen als die bisher bewilligten genutzt.

Das Lünerseewerk II ist als modernes Pumpspeicherkraftwerk konzipiert. Zur bestmöglichen Anpassung an die energiewirtschaftlichen Erfordernisse kommen drei hochflexible, rasch und voll regelfähige Maschinensätze zum Einsatz.

Dem Lünerseewerk II dienen der Speicher Lünersee als Oberbecken und die Pumpspeicherbecken Rodund als Unterbecken. Das Nutzvolumen des Speichers Lünersee beträgt 78,3 Mio. m³. Die Pumpspeicherbecken Rodund verfügen insgesamt über ein Nutzvolumen von 2,1 Mio. m³. Das Lünerseewerk II wird im Bereich Bürs unterwasserseitig an den bestehenden Walgaustollen angeschlossen. Der Walgaustollen wurde in den 1980er Jahren errichtet und bildet die rd. 21 km lange Oberwasserführung des Walgauwerks. Er verbindet die Pumpspeicherbecken Rodund mit dem in Nenzing, im Ortsteil Beschling, situierten Walgauwerk (WAW). Im Bereich des bestehenden Fensterstollen Bürs wird das geplante Lünerseewerk II an den Walgaustollen angebunden. Der Walgaustollen wird zukünftig von Walgauwerk und Lünerseewerk II wasserwirtschaftlich gemeinsam genutzt.

Technische Daten - Lünerseewerk II
Wirkleistung Turbinenbetrieb: rd. 1.100 MW
Wirkleistung Pumpbetrieb: rd. 1.050 MW
Bruttofallhöhe Speicherschwerpunkt: rd. 1.300 m
(Lünersee – Pumpspeicherbecken Rodund)

Durchfluss Turbinenbetrieb
QT,A = rd. 105 m³/s
Durchfluss Pumpbetrieb
QP,A = rd. 85 m³/s

Das Lünerseewerk II ergänzt die Kraftwerksgruppe Obere Ill - Lünersee (OIL) und führt zu einer deutlichen Leistungserhöhung bei Turbinen- und Pumpleistung. Als weiteres Pumpspeicherkraftwerk im Verbund trägt es dazu bei, überschüssige Energie im System in Schwachlastzeiten aufzunehmen und diese in Hochlastzeiten wieder abzugeben (Wälzpumpspeicherung).

Durch die Schaffung einer direkten Verbindung zwischen dem Lünersee und den Pumpspeicherbecken Rodund, den am niedrigsten gelegenen Becken der Kraftwerksgruppe, kann die Flexibilität des Einsatzes der Kraftwerke weiter gesteigert werden.

Bereits heute leistet die Kraftwerksgruppe Obere Ill - Lünersee einen bedeutsamen Beitrag zur Stabilität des europäischen Verbundsystems durch die Bereitstellung von Regelenergie aller geforderter Qualitäten (Primärregelleistung, Sekundärregelleistung und Sekundärregelarbeit sowie Minutenreserveleistung). Die Maschinen des Lünerseewerks II können die gesamte Turbinen- bzw.

Pumpleistung in kleinteiligen Schritten innerhalb kürzester Zeit erbringen, und das Kraftwerk wird

somit in der Lage sein, ebenfalls an jeglicher Form von Auktionen im Regelleistungsmarkt teilzunehmen.

Durch den immens hohen Zubau an Erneuerbaren Energien in Europa ist damit zu rechnen, dass es im Tagesverlauf (beispielsweise abhängig von der Intensität der Sonneneinstrahlung) zu großen Erzeugungsschwankungen am Markt kommen wird. Das Lünerseewerk II kann durch die hohe Gefällestufe zwischen dem Lünersee und den Pumpspeicherbecken Rodund sehr große Mengen an Energie aufnehmen bzw. bereitstellen, um diese Volatilität am Markt zu bedienen.

Im Anschluss an das UVP-Vorverfahren und die Ausarbeitung der UVE ist die Einreichung des Genehmigungsantrags für das UVP-Verfahren im ersten Halbjahr 2026 vorgesehen. Nach Erhalt des Genehmigungsbescheids kann der Baubeschluss von der Projektwerberin getroffen werden, danach beginnt die Umsetzungsphase. Derzeit wird mit einer Hauptbauphase von rd. 7,5 Jahren gerechnet, ehe die Kraftwerksanlage im Jahr 2036 in Betrieb gehen kann.

ad 2: Beratung und Beschlussfassung - Räumlicher Entwicklungsplan (REP) Lorüns - Auflage

Nachdem der Tagesordnungspunkt aufgrund unzureichender Unterlagen von der Tagesordnung der letzten Gemeindevertretung abgesetzt wurde, wurden die Unterlagen von stadtland nochmals überarbeitet und zur Beschlussfassung der Auflage retourniert. Ebenso wurde die Stellungnahme zum Umweltbericht des Landes richtiggestellt. Somit liegen nunmehr die Unterlagen in der finalen Fassung zur Beschlussfassung der Auflage vor.
Sachverhalt:
Der Vorsitzende erläuterte rückblickend den Verlauf des REP-Prozesses, der bereits am 12.06.2019 begonnen hatte. In insgesamt 9 Arbeitsgruppensitzungen wurde gemeinsam mit dem Büro stadtland der nunmehr vorliegende Entwurf erarbeitet. Der Entwurf wurde von den Mitarbeitern des Büros Stadtland auch den interessierten Teilnehmern in Form einer Ausstellung am 6.10.2023 fachkundig präsentiert. Daran anschließend standen die Mitarbeiter für Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Neue Erkenntnisse, Anregungen und Ideen aus den regen Diskussionen und Gesprächen sowie in der weiteren Folge schriftlich nachgereicht, wurden im Zuge der abschließenden Sitzung der Arbeitsgruppe am 27.11.2023 noch in den Entwurf eingearbeitet. Bei dieser Sitzung wurde auch der Umweltbericht den Mitgliedern der Arbeitsgruppe präsentiert. Der Umweltbericht wurde am 15.12.2023 dem Land in weiterer Folge zur Prüfung übermittelt. Am 28.3.2025 erfolgte seitens der Umweltabteilung die Mitteilung, dass auf Basis des Zielplanes vom 26.03.2025 der Umweltbericht vom 10.12.2024 hinsichtlich dessen Umfang und Detaillierungsgrad zur Kenntnis genommen werden kann. In weiterer Folge wurde seitens stadtland der Verordnungsentwurf und Erläuterungsbericht final überarbeitet und der Gemeinde per e-mail übermittelt.

Der Verordnungsentwurf samt Zielplan wurde den Mitgliedern der Gemeindevertretung per sessionnet zur Vorbereitung auf die heutige Gemeindevertretungssitzung zur Verfügung gestellt. Der Verordnungsentwurf sowie der Zielplan ist von der Gemeindevertretung zu beschließen und das Auflageverfahren zu starten.

Der von der Gemeindevertretung beschlossene Entwurf des räumlichen Entwicklungsplanes samt allgemein verständlichem Erläuterungsbericht ist mindestens vier Wochen auf dem Veröffentlichungsportal im Internet zu veröffentlichen (§ 32e des Gemeindegesetzes). Auf die Möglichkeit zur Stellungnahme nach Abs. 5 ist hinzuweisen. Die Landesregierung, die Sektion Vorarlberg des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung, alle angrenzenden Gemeinden und jene sonstigen öffentlichen Stellen und Regionalplanungsgemeinschaften, deren Belange durch den räumlichen Entwicklungsplan wesentlich berührt werden, sind von der Veröffentlichung zu verständigen. In der Verständigung ist auf die Möglichkeit zur Stellungnahme nach Abs. 5 hinzuweisen. Die Unterlassung der Verständigung hat auf die Wirksamkeit der Verordnung keinen Einfluss. Während der Zeit der Veröffentlichung kann jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der räumliche Entwicklungsplan bezieht, zum Entwurf schriftlich Änderungsvorschläge erstatten. Eingelangte Änderungsvorschläge und Äußerungen der im Abs. 4 erster Satz genannten Stellen sind der Gemeindevertretung vor der Beschlussfassung über den räumlichen Entwicklungsplan zur Kenntnis zu bringen.

Der Räumliche Entwicklungsplan (REP) ist eine Verordnung gemäß § 11 Raumplanungsgesetz (RPG). Die Verordnung richtet sich ausschließlich an die Gemeinde als Grundlage für Planungen und Maßnahmen nach dem RPG, welche die Entwicklungsziele in einem längeren Zeithorizont (10-15 Jahre) definiert. Beim räumlichen Entwicklungsplan der Gemeinde handelt es sich – aus raumplanungsfachlicher Sicht – um ein strategisches Instrument. In REPs werden von der Gemeindevertretung die grundsätzlichen Ziele und Strategien zur zukünftigen Entwicklung der Gemeinde festgelegt und daraus Vorgaben für die zukünftige räumliche Entwicklung abgeleitet.

Der räumliche Entwicklungsplan ist daher ein strategischer Handlungsrahmen, der die generelle Entwicklungsrichtung einer Gemeinde bestimmt. Er lässt zwar mit seinen grundsätzlichen Aussagen Handlungsspielräume für die Planungsinstrumente auf der Umsetzungsebene offen und es ist nicht jede Entwicklung detailliert vorzugeben, jedoch ist aufgrund der Natur einer Verordnung eine hinreichende Bestimmtheit verfassungsrechtlich geboten.

Außerdem muss der räumliche Entwicklungsplan sich als Verordnung mit den – allenfalls über § 11 Abs. 1 lit. a bis l RPG hinausgehenden Inhalten – auf das Gesetz stützen lassen. Dies ist dann der Fall, wenn er eine Grundlage, für die im Raumplanungsgesetz vorgesehenen Planungen und privatwirtschaftlichen Maßnahmen der Gemeinde bildet. Im REP kann eine Gemeinde festlegen, wo sie durch ihre Raumordnung eine bestimmte Raumqualität erhalten bzw. herstellen will.

Beschlussantrag:
Gemäß § 11 Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 39/1996, idgF wird der Entwurf der Verordnung über den Räumlichen Entwicklungsplan (REP) der Gemeinde Lorüns (Stand: 22.5.2025), bestehend aus Textteil und Zielplan einstimmig mittels Handzeichen beschlossen und das Veröffentlichungsverfahren gestartet. Der Verordnungsentwurf (Textteil und Zielplan) wird samt Erläuterungsbericht samt dem Ergebnis der SUP (Umweltbericht) auf der Homepage der Gemeinde Lorüns vom 26.5.2025 bis 26.6.2025 veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt gemäß § 11 Abs.

4 RPG durch Anschlag an der Amtstafel, Mitteilung im Gemeindeblatt und Verständigung der öffentlichen Stellen. Während der Zeit der Veröffentlichung kann jede Person auch im Gemeindeamt während der Amtsstunden in den Entwurf Einsicht nehmen. Während der Zeit der Veröffentlichung kann jede Gemeindebürgerin/jeder Gemeindebürger sowie Eigentümerinnen/ Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Verordnungsentwurf bezieht, zum Verordnungsentwurf schriftlich Änderungsvorschläge erstatten.

Im Zuge der Auflage des REPs wird gleichzeitig das Straßenwegekonzept SWK zur öffentlichen Einsicht aufgelegt.

ad 3: Änderung der Hundeabgabenverordnung der Gemeinde Lorüns

Die in der Sitzung am 21. November 2024 beschlossene Hundeabgabenverordnung für 2025 wurde am 22. November 2024 wie gemäß § 84 Gemeindegesetz gefordert zur Verordnungsprüfung an die Gemeindeaufsicht/BH Bludenz übermittelt.

Nun erfolgte mit E-Mail vom 22. April 2025 die Stellungnahme der Behörde zu dieser Verordnung resp. zur Verbesserung dieser in folgenden Punkten:

  • Berichtigung des BGBl. Nr. 168/2023 FAG 2024 – wurde geändert
  • Fälligkeit der Hundeabgabe, wenn der Stichtag jeweils der 31.03. ist, müsste auf 1. Mai geändert werden – wurde geändert
  • § 6 Strafbestimmungen des Abgabenverfahrensgesetzes ist obsolet, nachdem dies mit 01.01.2010 außer Kraft getreten ist – wurde entfernt

Die überarbeitete Verordnung wird der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht und als Anhang dieser Niederschrift beigelegt.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mittels Handzeichen die korrigierte Hundeabgabenverordnung wie vorgelegt resp. gemäß Anlage.

ad 4: Gemeinschaftsprojekt Garagen/Bauhof Lorüns - Behördeneinreichung

Die Gemeinde Lorüns beabsichtigt den bestehenden Gemeindeschuppen durch einen gemeinsam mit dem benachbarten Unternehmer Martin Batlogg genutzten Ersatzneubau zu ersetzen. In diesem Ersatzneubau sollen neben einer Garage mit einer Grundfläche von ca. 100m² für das Unternehmen von Martin Batlogg Räumlichkeiten für den Bauhof der Gemeinde über zwei Geschosse verteilt mit insgesamt ca. 65m² Platz finden. Der Neubau wird mit einem extensiv begrünten Pultdach und einer Fassade mit vorvergrauten Fichtenholzschirm ausgeführt. Die Gründung erfolgt über eine flächige Bodenplatte. Die umliegenden Verkehrsflächen werden im Zuge der Bauführung neu asphaltiert und die Oberflächenentwässerung optimiert. Das Gebäude wird unbeheizt ausgeführt und an die öffentliche Trink- und Abwasserversorgung angeschlossen.

Der Vorsitzende präsentierte die Einreichunterlagen für das geplante Gemeinschaftsprojekt Garagen/Bauhof Lorüns. Die aufsichtsbehördliche Bewilligung der erforderlichen Änderung des FWP wurde bereits beantragt.

Parallel zum Behördenverfahren werden die entsprechenden Angebote für den Neubau eingeholt und die privatrechtlichen Vereinbarungen (Baurechtsvertrag) mit Martin Batlogg aufgesetzt.

Am 11.3.2025 wurde seitens der BHBL auf Nachfrage der BVM mitgeteilt, dass die Gemeinde für das Projekt als alleinige Antragstellerin auftreten soll. Begründet wurde dies damit, dass der Baubewilligungsbescheid dingliche Wirkung hat. Die Gemeinde kann die Nutzung als Garage auch für den Unternehmer Martin Batlogg im Projekt offen darlegen.

Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt die Gemeindevertretung einstimmig das Gemeinschaftsprojekt Garagen/Bauhof Lorüns bei der Bezirkshauptmannschaft zur Genehmigung einzureichen. (GV Batlogg Martin enthält sich der Abstimmung auf Grund von Befangenheit.)

ad 5: Genehmigung der letzten Niederschrift 24.04.2025

Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen die Verhandlungsschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung am 24.04.2025 keine Einwendungen erhoben wurden. Die vorgelegte Verhandlungsschrift gilt daher gemäß § 47 Abs. 5 GG als genehmigt.

ad 6: Berichte des Bürgermeisters

Forststraße Davenna "Leckboden - Hirschbad" Stadt Bludenz:

Am 7.5.2025 erfolgte auf Einladung der BHBL die Ortsaugenscheinverhandlung für die Forststraße Davenna mit den ASV für Naturschutz, WLV, Geologie, Naturschutzanwaltschaft, dem Obmann der Agrargemeinschaft Stallehr, einem Privatbeteiligtem und dem Vertreter der Stadt Bludenz.

Bei der Begehung ausgehend vom Ende der bestehenden Forststraße hat sich gezeigt, dass es sich um ein sehr anspruchsvolles und steiles Gelände handelt. Der Eingriff in die Natur ist erheblich.

Die Trassierung insbesondere ab Weganfang bis Jägerstand ist zu hinterfragen (Trasse bereits vorhanden). Der Hauptbereich der neuen Forststraße liegt oberhalb Prazalanz und sollte vom Tal aus nicht einsichtig sein (Ber. ARA Montafon). Die Ausführung soll frühestens in 5-10 Jahren erfolgen.

Sprechtag in Lorüns
Am kommenden Dienstag, 27.05.2025 findet eine Sprechstunde mit LTVP Dr. Monika Vonier im Gemeindeamt Lorüns um 17.00 Uhr statt.

Adaptierung Friedhof

Der Vorsitzende berichtet von der Besprechung mit Arch. Achammer und Bmstr. Ing. Groß am 21.5.2025 bezüglich des Projektes „Adaptierung Friedhof“. Dabei wurde von Bmstr. Ing. Groß das Projekt Erweiterung Friedhof St Gerold vorgestellt. Beim Seniorenausflugs im vergangenen Herbst hatten wir die Möglichkeit den Friedhof im Zuge einer Klosterführung zu besichtigen. Arch.

Achammer wird für die weiterführende Planung neben den bereits vorgestellten Ideen der Vorstudie für die Adaptierung des Friedhofs Lorüns eine weitere Variante in Anlehnung an das Projekt St. Gerold bis Mitte/Ende Juni erarbeiten.

Radwegbeleuchtung

In Gesprächen mit der Radwegabteilung des Landes wurde das Projekt „Beleuchtung Radweg Bludenz-Lorüns“ befürwortet uns als durchaus förderfähig erachtet. Die Ausarbeitung des Projekts soll weiterverfolgt werden. Dabei soll geprüft werden, inwieweit bestehende Leerverrohrungen mitverwendet werden können.

Radwegfiguren „Achtung Kinder“

Im Zuge einer Begehung am 5.5.2025 wurden die Aufstellorte der von den Volksschülern angefertigten Radwegfiguren „Achtung Kinder“ festgelegt. Nach Ausführung der Fundamente durch die Gemeindearbeiter sollen die Radwegfiguren demnächst aufgestellt werden.

ad 7: Allfälliges

GV Batlogg Mathias teilt mit, dass der Sportclubs beabsichtigt einen Rasenmähroboter anzuschaffen. Er fragt, ob dafür eine gestaffelte Förderung seitens der Gemeinde möglich wäre.

Vbgm. Batlogg-Almberger Irene regt noch einmal an, die Leitschiene entlang der L188 bis auf Höhe Montana zu verlängern und somit die klare Abgrenzung des Radweges (und Fußweges) sicherzustellen – seitens des Bürgermeisters wurde darüber schon mit Straßenmeister Dönz gesprochen.

Die konstituierende Sitzung beim Stand Montafon und die mediale Berichterstattung darüber, sorgten nicht unbedingt für einen harmonischen und gemeinschaftlichen Start in die neue Periode.

Bezüglich der seitens Montafon-Tourismus geplanten Landmark im Bereich der Fahrbahnaufweitung im westlichen Einfahrtsbereich des Dorfes wird in einer der nächsten Sitzungen weiter informiert.

Schluss der Sitzung: 22:00 Uhr

Der Schriftführer: Der Bürgermeister:

Stephan Batlogg Ing. Andreas Batlogg