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Gemeindevertretungs-Sitzung vom 18.09.2025

Lorüns · Sitzungsprotokolle Lorüns · 18.09.2025

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Fundstellen

Verkauf / Erwerb / Versteigerung

  • … für Sägaplatz 4. Umlegung Zugangsweg Bahnhaltestelle 5. Genehmigung der letzten Niederschrift 6. Allfälliges Seite 2 / 9 ad 1: Berichte des Bürgermeisters Kaufvertrag Residenz LST GmbH + CoKG / Gemeinde Lorüns Der Kaufvertrag für die beiden Wohneinheiten wurde seitens der Gemeinde bereits am 27.12.2023 unterfertigt. Am …

Text des Dokuments (automatisch aus dem PDF gelesen, für Suche und Handy)

GEMEINDEAMT LORÜNS

Niederschrift
über die am 18.09.2025 um 19:00 Uhr
im Gemeindeamt Lorüns abgehaltene
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung

Anwesende

Vorsitz Batlogg Andreas, Ing.

Gemeindevertreter Zemma Batlogg Dominik, Dipl.Wirts.Ing., MBA Batlogg-Almberger Irene, Mag.
Sauerwein Christian
Daxer Markus, MSc.
Ersatzmitglieder Zemma Marte Franz
Peter Anton
Schnetzer Wilfried, BEd.
Batlogg Simon, BSc.
Schriftführer Batlogg Stephan

Entschuldigt

Gemeindevertreter Zemma Batlogg Mathias
Langer Florian, Ing.
Batlogg Martin
Kurzemann Johannes

Nachdem zur anberaumten Bürgerfragestunde um 19.00 Uhr keine Personen anwesend waren, eröffnet der Vorsitzende Bgm. Ing. Batlogg Andreas um 19:00 Uhr die Gemeindevertungs-Sitzung, stellt fest, dass die Einladung ordnungsgemäß ergangen ist und die Beschlussfähigkeit vorliegt.

Er teilt weiters mit, dass sich die Gemeindevertreter Batlogg Martin, Langer Florian, Johannes Kurzemann und Batlogg Mathias zur Sitzung entschuldigt haben und an ihrer Stelle die Ersatzmitglieder Batlogg Simon, Marte Franz, Peter Anton und Schnetzer Wilfried anwesend sind.

In weiterer Folge wird die Gemeindevertretungssitzung gemäß nachfolgender Tagesordnung abgehandelt.

Tagesordnung

  • 1. Berichte des Bürgermeisters
  • 2. Beschlussfassung der Verordnung über die Erlassung eines räumlichen Entwicklungsplanes (REP)
  • 3. Anschaffung Spielgerät für Sägaplatz
  • 4. Umlegung Zugangsweg Bahnhaltestelle
  • 5. Genehmigung der letzten Niederschrift
  • 6. Allfälliges

ad 1: Berichte des Bürgermeisters

Kaufvertrag Residenz LST GmbH + CoKG / Gemeinde Lorüns
Der Kaufvertrag für die beiden Wohneinheiten wurde seitens der Gemeinde bereits am 27.12.2023 unterfertigt. Am 29.8. bzw. 2.9.2025 übermittelte die Kanzlei Schwendinger nunmehr den seit über zwanzig Monaten erwarteten, aktualisierten Grundbuchsauszug sowie den dazu gehörigen Beschluss auf Grundlage der vertraglich festgelegten Parifizierung.

Der aktuelle Grundbuchsauszug sowie der Beschluss wurden umgehend an die Wohnbauförderstelle des Landes mit der Bitte um Weiterbearbeitung des Antrags und Auszahlung des Wohnbau- Förderdarlehens weitergeleitet.

Somit stehen der Gemeinde zwei attraktive zusätzliche Kleinwohnungen zur Vermietung an unsere Mitbürger zur Verfügung.

Gemeinschaftsprojekt Garagen/Bauhof Lorüns
Am 4.9.2025 erfolgte die mündliche Verhandlung hinsichtlich Ansuchen und der Eingabe vom 18.06.2025 der Gemeinde Lorüns um die Erteilung der Baubewilligung und der gewerberechtlichen Genehmigung für den Abbruch eines Lagergebäudes auf GST-NR .101 und Neuerrichtung auf den GST-NRN .101, 194 und 195. Das positive Verhandlungsergebnis der Verhandlung wurde seitens des Vorsitzenden zustimmend zur Kenntnis genommen.

Wie in einem Vorgespräch mit Martin Batlogg festgehalten, soll im Anschluss an die Bescheid- Ausfertigung der Baurechtsvertag ausgearbeitet werden. Parallel dazu sollen die Rahmenbedingungen für die Beauftragung der Leistungen sowie die Umsetzungstermine abgestimmt werden.

Außerschulische Schulkindbetreuung - Kooperation mit der Gemeinde St. Anton i.M.

Am 16.7.2025 wurden die finalen Anmeldungen für die außerschulische Schulkindbetreuung in Kooperation mit der Gemeinde St. Anton i.M. gemäß Umfrage der Gemeinde übermittelt. Von den in Aussicht gestellten Möglichkeiten wird lt. Anmeldungen nur der Dienstag in Anspruch genommen. Insgesamt wurden 12 Kinder für die außerschulische Schulkindbetreuung angemeldet und haben bereits in der ersten Schulwoche das Angebot in Anspruch genommen.

Kleinkindbetreuung-Kooperation illwerkevkw-FAMON
Am 4.9.2025 wurde am Standort Haus Montafon in Schruns eine liebevoll gestaltete Kleinkindbetreuung für Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren in Kooperation mit illwerkevkw und FAMON (Familienzentrum Montafon) feierlich eröffnet. In Kooperation mit FAMON startet ab September 2025 eine neue Gruppe in den umgebauten Räumlichkeiten im ersten Stock des Gebäudes.

Gemeindearzt
Dr. Kurt Jenny mit seiner Pensionierung die Funktion des Gemeindearztes zurückgelegt. In mehreren Gesprächen mit dem Bürgermeister der Gemeinde Stallehr wurde eine Gemeinschaftslösung angestrebt und Dr. Angerer diesbezüglich angefragt. Dr. Angerer hat sich in einem Gespräch am 28.8.2025 mit dem Vorsitzenden bereit erklärt, als Gemeindearzt für die Gemeinde Lorüns bestellt zu werden.

Der Gemeindearztvertragt wurde in der Gemeindevorstandssitzung am 10.9.2025 beschlossen und tritt am 1.Oktober 2025 in Kraft. Der Vertrag ist auf 5 Jahre befristetet und endet voraussichtlich am 30. September 2030. Erfolgt keine Vertragsbeendigung gemäß Pkt. 3, verlängert sich die Frist um weitere 5 Jahre.

Gemeindearbeiter
Der Gemeindearbeiter Leon Göbel hat seine Kündigung per Ende September 2025 eingereicht.

Die Gemeinde wird die Stelle erneut ausschreiben. Der Vorsitzende berichtet, dass ab Oktober, die bisher vom Gemeindearbeiter ausgeführten Arbeiten bis auf Weiteres von Renato Moosbrugger übernommen werden.

Volksschule Lorüns
Der Vorsitzende berichtet:
a) von der Aufnahme eines weiteren Schülers aus Bludenz, Volksschule St. Peter. Somit werden heuer in der Volksschule Lorüns insgesamt 20 Schüler unterrichtet.

b) auf Ersuchen der Stadt Bludenz wird der Volksschule St. Peter die Nutzung des Turnsaales in der Volksschule Lorüns vorab bis zu den Herbstferien gestattet. Nach Rücksprache mit Fr. Dir.

Riedl (VS St. Peter) werden jeweils am Donnerstagvormittag zwei Klassen (3. und 4. Schulstufe)
mit insgesamt ca. 70 Schulkindern den Turnsaal in Lorüns nutzen. Nachdem für uns die Auswirkungen auf den sonstigen Schulbetrieb und mögliche zusätzliche Aufwendungen wie Reinigungsdienst, Reparaturen, Abnutzung, etc. nur sehr schwer abschätzbar sind, wurde vorab eine „Probezeit“ bis zu den Herbstferien vereinbart.

L188 - Änderung 30km/h Beschilderung
Am 22.8.2025 hat Herbert Tschofen als Vertreter der "Bürgerinitiative zur Verkehrsberuhigung und Verkehrsentlastung – Gantschier (BIG)“ die Bgm. von St. Anton und Lorüns bezüglich der Problematik mit der 30 km/h-Beschilderung an der L188 jeweils bei den Ortstafeln angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten.

Der Vorsitzende hat in seiner Stellungnahme erklärt, dass ihm die Problematik grundsätzlich bekannt ist. Der Gemeindevorstand hat in der letzten Sitzung beschlossen, sofern keine negativen Stellungnahmen zu diesem Thema von Seiten der Bevölkerung resp. der Anrainer kommen, soll die Situation so belassen werden und keine Änderung beantragt werden.

ad 2: Beschlussfassung der Verordnung über die Erlassung eines räumlichen Entwicklungsplanes (REP)

In der Gemeindevertretungssitzung am 22.5.2025 erfolgte unter Top. 2 „Beratung und Beschlussfassung - Räumlicher Entwicklungsplan (REP) Lorüns – Auflage“ die Beschlussfassung der Auflage. Gemäß § 11 Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 39/1996, idgF wurde der Entwurf der Verordnung über den Räumlichen Entwicklungsplan (REP) der Gemeinde Lorüns (Stand: 24.4.2025), bestehend aus Textteil und Zielplan einstimmig mittels Handzeichen beschlossen und das Veröffentlichungsverfahren gestartet.

Der Verordnungsentwurf (Textteil und Zielplan) wurde samt Erläuterungsbericht und dem Ergebnis der SUP (Umweltbericht) auf der Homepage der Gemeinde Lorüns vom 26.5.2025 bis 26.6.2025 veröffentlicht.

Die Veröffentlichung erfolgt gemäß § 11 Abs. 4 RPG durch Anschlag an der Amtstafel, auf dem Veröffentlichungsportal der Gemeinde und Verständigung der öffentlichen Stellen. Während der Zeit der Veröffentlichung konnte jede Person auch im Gemeindeamt während der Amtsstunden in den Entwurf Einsicht nehmen. Jede Gemeindebürgerin/jeder Gemeindebürger sowie Eigentümerinnen/ Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Verordnungsentwurf bezieht, konnte zum Verordnungsentwurf schriftlich Änderungsvorschläge erstatten. Im Zuge der Auflage des REPs wurde gleichzeitig auch das Straßenwegekonzept SWK zur öffentlichen Einsicht aufgelegt.

Während der Auflage des REPs mit der Möglichkeit zur Stellungnahme sind bei der Gemeinde 4 Stellungnahmen fristgerecht von folgenden Personen bzw. öffentlichen Stellen wie folgt eingegangen:

  • Altbgm. Lothar Ladner
  • Christian Sauerwein
  • Amt der Vbg. Landesregierung – Abt. Raumplanung
  • Amt der Stadt Bludenz
  • Nach Ablauf der Frist – Gemeinde Stallehr

Diese wurden alle an stadtland, Hrn. DI Herbert Bork, zur fachlichen Bearbeitung weitergeleitet.

Am 5.8.2025 hat die Gemeinde die fachliche Behandlung der Einwendungen zur Prüfung bzw.
Anpassung retour erhalten.

Zur heutigen Beratung des Tagesordnungspunkts begrüßt der Vorsitzende den Vertreter vom Büro stadtland, DI Herbert Bork, der digital via Zoom-Konferenz zugeschaltet wird und bedankt sich bei ihm für seine Bereitschaft die fachliche Expertise bezüglich der Stellungnahmen darzulegen.

DI Herbert Bork erläuterte jede eingelangte Stellungnahme bzw. die Änderungswünsche im Detail samt dem von ihm ausgearbeiteten fachlichen Behandlungsvorschlag vom 5.8.2025 vor der jeweiligen anschließenden Beschlussfassung:

1. Stellungnahmen öffentlicher Stellen

1.1 Amt der Vbg. Landesregierung, Abt. VIIa, Raumplanung und Baurecht, 8.7.2025

Der Amtssachverständige hält fest, „dass die Gemeinde Lorüns mit dem REP einen nachvollziehbaren strategischen Rahmen zur Weiterentwicklung der Gemeinde geschaffen hat. Die Verordnung und der Zielplan enthalten alle Mindestinhalte gemäß § 11 RPG sowie gemäß der Richtlinie der Landesregierung über die Förderung raumplanerischer Konzepte und sonstiger Gemeinde- und Regionalentwicklungsplanung. Die Verordnungsinhalte sind schlüssig und nachvollziehbar. Es ist kein Widerspruch zu den Zielen der Raumplanung gemäß § 2 RPG und kein Widerspruch zu einem Landesraumplan zu erkennen.“

Vorschlag stadtland: keine Änderungen im REP erforderlich; die gewünschten digitalen Daten wurden am 8.7.2025 zur Überprüfung an das Land übermittelt.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen - kein Beschluss erforderlich

1.2 Stadt Bludenz, 12.06.2025

„Zusätzliche Verbindungen in die Nachbargemeinde werden grundsätzlich begrüßt, allerdings wird die im Zielplan dargestellte zusätzliche Fuß- und Radbrücke über die Alfenz aufgrund der hohen Investitionskosten und schwierigen Eigentumsverhältnisse als kaum umsetzbar gesehen.“

Vorschlag stadtland: eine Anpassung des REPs wird nicht empfohlen. Auch wenn aus heutiger Sicht eine Umsetzung kaum möglich erscheint, sollte das Ziel für eine neue Brücke im Zielplan eingetragen werden. Dadurch wird einerseits das Ziel nicht aus den Augen verloren und anderseits besteht hiermit eine fachliche und politische Basis, sollte sich (überraschenderweise) doch eine Option für eine Umsetzung ergeben.

Beschluss der Gemeindevertretung: Dem Behandlungsvorschlag von stadtland wird einstimmig mittels Handzeichen zugestimmt – es erfolgt keine Anpassung.

2. Allgemeine Änderungsvorschläge

2.1 Stellungnahme Alt-Bgm. Ladner Lothar, 26.06.2025

Zu § 2 Örtliche Vorzüge
Vorschlag Umbenennung des § 2 in „Örtliche Vorzüge und Ziele“.

stadtland: Im Abschnitt 1 werden in erster Linie Grundsätze für die räumliche Entwicklung der Gemeinde Lorüns angeführt, auf den Begriff „Ziele“ wurde daher bei den Paragrafen im Abschnitt 1 bewusst verzichtet. Erst im Abschnitt 2 werden in den Paragrafen dezidiert Ziele erwähnt.

Vorschlag stadtland: eine Anpassung wird nicht empfohlen.

Beschluss der Gemeindevertretung: Dem Behandlungsvorschlag von stadtland wird einstimmig mittels Handzeichen zugestimmt – es erfolgt keine Anpassung.

„Das hervorragende Trinkwasser, schöne noch weitgehend unberührte Auen und Wiesenlandschaften, dörfliche Struktur ergänzen“.

stadtland: Die Formulierung der Grundsätze ist das Ergebnis eines langen Diskussionsprozesses mit der eigens eingerichteten Arbeitsgruppe. Prinzipiell spricht nichts dagegen, diese Punkte zusätzlich aufzunehmen, aus fachlicher Sicht ist dies jedoch nicht unbedingt notwendig, da die hier erwähnten besonderen Qualitäten in den folgenden Paragrafen der Verordnung behandelt werden.

Vorschlag stadtland: eine Anpassung kann erfolgen, ist aber aus fachlicher Sicht nicht notwendig.

Beschluss der Gemeindevertretung: Dem Behandlungsvorschlag von stadtland wird einstimmig mittels Handzeichen zugestimmt – es erfolgt keine Anpassung.

Anmerkung: Hinweis auf hervorragendes Trinkwasser ist in anderen Punkten mehrfach enthalten.

Zu § 4 Allgemeine Ziele zur Siedlungsentwicklung

stadtland: Im Abs. 1 werden die Siedlungsränder gemäß Zielplan angeführt.

„Ist die Unterbrechung des Siedlungsrandes im Zielplan im Bereich Haltestelle beabsichtigt oder ist dies nicht korrekt dargestellt?“
Die Unterbrechung ist beabsichtig, da die genaue Lage des Siedlungsrandes aufgrund des Gefahrenbereichs „Steinschlag“, der in diesem Bereich besteht, erst noch definiert werden muss.

Vorschlag stadtland: Eine Anpassung ist nicht notwendig.

Beschluss der Gemeindevertretung: Dem Behandlungsvorschlag von stadtland wird einstimmig mittels Handzeichen zugestimmt – es erfolgt keine Anpassung.

Zu § 8 Ziele zum Dorf- und Zusammenleben
„Glasfaserausbau ist anzustreben“

stadtland: Dies müsste als eigener Punkt aufgenommen werden, wurde im Erstellungsprozess zum REP bisher nicht diskutiert

Vorschlag stadtland: Eine Anpassung ist möglich.

Beschluss der Gemeindevertretung: Eine dementsprechende Ergänzung nach Punkt 4 (als Punkt 5) wird als sinnvoll erachtet und einstimmig mittels Handzeichen beschlossen.

Zu § 13 Ziele zum Fuß- und Radverkehr

Im Absatz 1b sollte die Formulierung ergänzt werden: Die bestehende Anbindung des Siedlungsgebietes an den Erholungsraum an der Ill – bei talauswärts liegender Ortseinfahrt – bleibt erhalten und eine entsprechende Anbindung des taleinwärts liegenden Siedlungsgebietes geschaffen werden.

Vorschlag stadtland: Die Anbindung des Siedlungsgebietes an den Erholungsraum an der Ill wurde in der Gemeindevertretung intensiv diskutiert. Da eine neue Ortsumfahrung aber hoch priorisiert wird, wurde auf die Verordnung von Zielen verzichtet, die eine Realisierung der Ortsumfahrt erschweren würden. Im Rahmen der Projektplanung sollen diese Anliegen jedoch seitens der Gemeinde eingebracht werden.
Eine Anpassung wird nicht empfohlen.

Beschluss der Gemeindevertretung: Dem Behandlungsvorschlag von stadtland wird einstimmig mittels Handzeichen zugestimmt – es erfolgt keine Anpassung.

Zu § 15 Ziele zum Straßen- und Wegenetz

Im Abs. 2a stellt sich die Frage. Ob die Formulierung „Gemeindestraßen werden nicht ausgebaut“
zu eng gehalten wird.

Vorschlag stadtland: Diese Aussage wurde in der Arbeitsgruppe intensiv diskutiert und bewusst so gewählt. Eine Abänderung ist prinzipiell möglich, wenn die Gemeindevertretung dies als gut erachtet.

Vorschlag für Anpassung:
„Gemeindestraßen sollen nicht ausgebaut werden, um das Geschwindigkeitsniveau niedrig zu halten.“

Beschluss der Gemeindevertretung: Das Gremium entscheidet sich einstimmig mittels Handzeichen für vorgenannte Anpassung

Der Abs. 4 lautet: Das Betriebsgebiet soll mit Gemeindestraßen erschlossen werden. Wie ist dies zu verstehen? Straße bei der Fa. LCS …

Stadtland: Genau, diese Aussage bezieht sich auf das erwähnte Betriebsareal, das derzeit nur über Privatstraßen erschlossen wird.
Eine Anpassung ist nicht notwendig

Auf die Fragebeantwortung ist kein Beschluss erforderlich.

Beim Plan „Straßen- und Wegekonzept“ sind teilweise die privaten Hauszufahrten angeführt bzw.
verschiedene fehlen.

Hauszufahrten Hnr. 69 bzw. 70 Leopolder, Hnr. 76 Haller, Hnr. 90 Engstler, Hnr. 122 Mayr

stadtland: Die Auswahl erfolgte in Sinne einer Betrachtung auf Gemeindeebene. Daher werden nicht notwendigerweise alle privaten Hauszufahrten ersichtlich gemacht.
Eine Anpassung ist nicht notwendig.

Beschluss der Gemeindevertretung: Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mittels Handzeichen, die (orange) ausgewiesenen privaten Hauszufahrten entfernen zu lassen, um Missverständnisse zu vermeiden.

„Wenn ein Wanderweg auf dem Oberfeld geplant ist, sollte auch auf Prazalanz überlegt und dargestellt werden.“

stadtland: Die Notwendigkeit dazu ist bisher nicht diskutiert worden, kann aber bei Bedarf ergänzt werden. Eine Anpassung ist möglich.

Beschluss der Gemeindevertretung: Eine Ergänzung wird auf Grund des bestehenden Wanderwegekonzeptes wird einstimmig mittels Handzeichen als nicht notwendig erachtet. Ein Hinweis auf das Wanderwegekonzept wird ergänzt.

Abschnitt 7 Klima und Energieplanung
„Das Thema Naturgefahren durch die Klimaveränderung sollte auch Berücksichtigung finden.“
Starkniederschläge und somit Hochwasserschutz (Hochwasserschutzbauten an der Ill, Retentionsbecken, ...)
Zunehmender Steinschlag (Rappakopfgebiet, Gavalina, Runschen .…)
- Schutzbauten erhalten, Gefahrengebiete beobachten ………

stadtland: Auf Naturgefahren wird unter § 10, Abs. 2 eingegangen. Auf Naturgefahren auch im Abschnitt 7 einzugehen, die sich aufgrund der Klimaveränderungen ergeben, ist aus fachlicher Sicht empfehlenswert.
Eine Anpassung wird empfohlen.

Vorschlag stadtland: §16, Abs 2d:
Die durch die Klimaveränderung bedingten und erhöhten Naturgefahren werden laufend beobachtet, bestehende Schutzeinrichtungen in Abstimmung mit der Wildbach- und Lawinenverbauung evaluiert und bei Bedarf ergänzt.

Beschluss der Gemeindevertretung: die dementsprechende Ergänzung wird als sinnvoll erachtet und einstimmig mittels Handzeichen zugestimmt.

2.2 Stellungnahme Sauerwein Christian, 25.06 2025

Eigentümer der Grundstücke 209/2 und 209/3: „Bereits im Jahre 1999 wo ich die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück 209/3 geplant habe und danach dies auch errichtet habe, war diese Wegverbindung bereits ein Thema. Bei unzähligen Gesprächen mit der Gemeinde Lorüns beziehungsweise mit den angrenzenden Nachbarn gab es auch seinerzeit keine annehmbare Gesamtlösung über eine Wegverbindung. „So habe ich meine Planung für mich so gestaltet, dass ich Grund und Boden auf dem Grundstück 209/3 sparen kann. Es verwundert mich jetzt ein wenig, dass 25 Jahre später dies wieder ein Thema ist. Ich persönlich kann mir keine Wegverbindung oder was ähnliches über meine Grundstücke 209/2 und 209/3 vorstellen. Daher kann ich und werde ich dies nicht Befürworten.“

Stadtland: Die offensichtlich schon seit Jahrzehnten geführte Diskussion zu dieser Wegverbindung, zeugt von der Notwendigkeit bzw. dem Bedarf einer fußläufigen Verbindung durch den Bereich zwischen Landesstraße und Gemeindestraße. Insbesondere bei einer baulichen Entwicklung auf dem Grundstück Nr. 208 ist daher unbedingt auf eine Durchwegung zu achten. Prinzipiell kann eine Durchwegung auch abseits der Grundstücke des Einwenders ermöglicht werden. Auch wenn eine Realisierung aus heutiger Sicht äußerst unwahrscheinlich ist, sollte das Ziel einer Wegverbindung im Zielplan bzw. Straßen- und Wegekonzept erhalten bleiben, um zumindest keine Entwicklung zu ermöglichen, die eine Umsetzung zusätzlich erschwert oder verunmöglicht.
Eine Anpassung wird nicht empfohlen.

Nach eingehender Diskussion und nachdem seitens der Grundeigentümer keine Zustimmung für ein solches Projekt erwartet wird, erfolgt folgender

Beschluss der Gemeindevertretung: Die im SWK (Straßen-Wege-Konzept) eingetragene Wegverbindung wird einstimmig aus dem SWK entfernt. (GV Sauerwein Christian erklärt sich für den Tagesordnungspunkt für befangen).

GR Batlogg Dominik erkundigt sich, ob noch weitere Stellungnahmen abgegeben wurden, nachdem er von Dr. Walser darauf angesprochen wurde.

Die innerhalb der Auflagefrist abgegebenen und zu behandelnden Stellungnahmen wurden wie o.a.

allesamt gewürdigt. Ältere Stellungnahmen die während der Erarbeitung des Entwurfs des REP’s eingebracht wurden, wurden von der Arbeitsgruppe bei der Erstellung des Entwurfes bereits gewürdigt.

Nach der ausführlichen Behandlung der eingelangten Stellungnahmen und Änderungswünsche bedankte sich der Vorsitzende bei DI Herbert Bork für seine Unterstützung und verabschiedet ihn aus der Video-Konferenz.

Nachfolgend fasst die Gemeindevertretung einstimmig mittels Handzeichen folgende Beschlüsse:

a) Die Änderungsvorschläge und Äußerungen zum räumlichen Entwicklungsplan, gemäß § 11 Abs. 5 des Raumplanungsgesetzes, LGBI. Nr. 39/1996, in der Fassung LGBl.Nr. 28/2011, Nr. 4/2019, Nr. 57/2023 und Nr. 21/2025 wurden zur Kenntnis genommen. Alle eingelangten Stellungnahmen wurden einzeln gewürdigt und die Einarbeitung von Änderungen beschlossen.

b) Die Erlassung der Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Lorüns über einen räumlichen Entwicklungsplan samt dem Verordnungstext (Anlage 1) und den Zielplan (Anlage 2), gemäß § 11 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBI. Nr. 39/1996, in der Fassung LGBl.Nr.
28/2011, Nr. 4/2019, Nr. 57/2023 und Nr. 21/2025.

c) das Straßenwegekonzept (SWK) Version Plan Nr. 031.09-05/25 vom 18.09.2025

ad 3: Anschaffung Spielgerät für Sägaplatz

Wie budgetär vorgesehen, wurde vom Spielplatz-Beirat über ein neues sicheres und wartungsfreies Spielgerät für den „Sägaplatz“ als Ersatz für den entfernten Kletterbaum beraten. Seitens des Spielplatz-Beirats wird vorgeschlagen, ein Bodentrampolin wie es auf mehreren Spielplätzen in der Umgebung bereits vorzufinden ist, anzuschaffen.

Es wurden dafür mehrere Angebote eingeholt welche sich im Rahmen von ca. € 3.900 bis € 7.500,00 bewegen. Seitens des Spielplatz-Beirats wird das Günstigste, von der Firma Betzold angebotene Trampolin mit den Maßen 1,5 x 1,5 m als ausreichend angesehen und zur Anschaffung empfohlen.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mittels Handzeichen die Anschaffung eines Bodentrampolins wie vom Spielplatz-Beirat empfohlen von der Firma Betzold zum heute noch Online geänderten Preis von € 3.534,00 incl. USt. sowie dessen Einbau beim Sägaplatz.

ad 4: Umlegung Zugangsweg Bahnhaltestelle

Andreas Breuß hat in seiner Funktion als Wanderwegbeauftragter die Umlegung des Zugangswegs zur Bahnhaltestelle im Bereich des ehem. GH-Hirschen angeregt. Aus seiner Sicht sollte der Weg nach dem Durchgang im Zaun näher zum Stall GH-Hirschen auf die leichte Anhöhe an den Rand der hinteren Zufahrt umgelegt werden, da insbesondere nach Regenfällen durch Pfützenbildung die Wegbenutzung nur erschwert möglich ist.

Im Zuge der Diskussion wurde festgestellt, dass diese Möglichkeit sicherlich sinnvoll ist, jedoch mit der Grundeigentümer-Familie Trenker-Walser Rücksprache gehalten werden sollte, ob eine einfache Einschotterung des Weges möglich wäre. (Kosten hierfür könnten im Budget 2026 berücksichtigt werden).

ad 5: Genehmigung der letzten Niederschrift

Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen die Verhandlungsschrift der Sitzung der Gemeindevertretung am 03.07.2025 keine Einwendungen erhoben wurden. Die vorgelegte Verhandlungsschrift gilt daher gemäß § 47 Abs. 5 GG als genehmigt.

ad 6: Allfälliges

Zum Thema Energiegemeinschaft Lorüns wurde seitens des Gemeindevorstandes die Bildung einer Arbeitsgruppe (evtl. Umweltausschuss) vorgeschlagen. Der Vorsitz soll von Martin Batlogg wahrgenommen werden.

Weiters hat der Vorsitzenden den Vorschlag für eine gemeinsame quartalsweise Beratung/ Arbeitssitzung der Gemeindevertreter und Ersatzmitglieder zur Erarbeitung dringlicher Themen und zugleich als Vorbereitung für die Gemeindevertretungssitzungen - ab Oktober (4. Quartal 2025) vorgeschlagen. Dabei sollen in ungezwungener Atmosphäre anstehende und zukünftige Aufgaben, Themen und Ideen aufgegriffen und beraten und der gegenseitige Austausch gefördert werden.

Vizebgm. Batlogg-Almberger Irene fragt wegen Verwachsung alte Straße; ob hier nochmals Kontakt mit der Stadt Bludenz gehalten werden kann, dass der Weg zumindest begehbar bleibt. Die Kosten dafür könnten geteilt bzw. Notfalls von der Gemeinde übernommen werden (zB Freihaltung durch Moosbrugger R.).

Aufgrund vermehrter Fahrten der Firma Normputz mit überhöhter Geschwindigkeit soll eine entsprechende Beschwerde an die Firma Normputz erfolgen. Die Mitarbeiter sollen speziell jetzt bei Schulbeginn aufmerksam gemacht werden, die Geschwindigkeit unbedingt einzuhalten und generell Fahrten durch das Dorf zu vermeiden.

GR Batlogg Dominik teilt mit, dass die Fahrspuren nach der Holznutzung (Borkenkäfer) in der Au(Riedle) ausgebessert und nachgearbeitet werden sollten.

Batlogg Simon ergänzt dazu, dass speziell in der Lorünser Au Richtung Rafatschina/ Leue die Neophyten stark Überhand nehmen und schlägt vor, im kommenden Frühjahr/Sommer eine Aktion zur Entfernung und Bekämpfung (Aktionstag) anzusetzen.

Keine weiteren Wortmeldungen.

Schluss der Sitzung: 21:10 Uhr

Der Schriftführer: Der Bürgermeister:

Stephan Batlogg Ing. Andreas Batlogg