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Gemeindevertretungs-Sitzung vom 11.12.2025
Kopie des Originaldokuments (Quelle: www.loruens.at). Auf dem Handy bitte „PDF öffnen“ verwenden.
Fundstellen
Raumplanung / Umwidmung
- … zur Aufschließung für Gewerbe- oder Industriegebiete“ nicht förderbar sind. Da sich das gegenständliche Objekt auf einer Fläche befindet, die gemäß Flächenwidmungsplan als „Baufläche, Betriebsgebiet“ ausgewiesen ist, können die Kosten für dessen Erschließung nicht mit Bundesmitteln gefördert werden. Somit wurde der …
Vergabe / Ausschreibung
- … Beschlussfassung erfolgte auf Basis der Kostenschätzung des Büro Adler. Am 23.10.2023 wurde das Büro Adler mit der diesbezüglichen Planung beauftragt. Die Auftragsvergabe für die Erweiterung des Abwasserkanals an die Fa. Bitschnau erfolgte in der Gemeindevertretungssitzung am 14.12.2023. Mit Schreiben vom 30.6.2025 wurde …
Text des Dokuments (automatisch aus dem PDF gelesen, für Suche und Handy)
GEMEINDEAMT LORÜNS
Niederschrift
über die am 11.12.2025 um 18:15 Uhr
im Gemeindeamt Lorüns abgehaltene
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
Anwesende
Vorsitz Batlogg Andreas, Ing.
Gemeindevertreter Zemma Batlogg Dominik, Dipl.Wirts.Ing., MBA Batlogg Martin Batlogg Mathias Batlogg-Almberger Irene, Mag.
Langer Florian, Ing.
Sauerwein Christian
Ersatzmitglieder Zemma Batlogg Simon, BSc.
Marte Franz
Schriftführer Batlogg Stephan
Entschuldigt
Gemeindevertreter Zemma Daxer Markus, MSc.
Kurzemann Johannes
Der Vorsitzende Bgm. Ing. Batlogg Andreas eröffnet um 18.15 Uhr die Sitzung, stellt fest, dass die Einladung ordnungsgemäß ergangen ist und die Beschlussfähigkeit vorliegt.
Er teilt weiters mit, dass sich die Gemeindevertreter Daxer Markus und Kurzemann Johannes zur Sitzung entschuldigt haben und an ihrer Stelle die Ersatzmitglieder Batlogg Simon und Marte Franz anwesend sind. Ebenfalls dürfen 4 Zuhörer begrüßt werden.
In weiterer Folge wird die Gemeindevertretungssitzung gemäß nachfolgender Tagesordnung abgehandelt.
Tagesordnung
- 1. Voranschlag 2026
- 2. Beschäftigungsrahmenplan 2026
- 3. Nachbesetzung von Ausschüssen
- 4. Beschlussfassung Planfreigabe Grenzbereinigung Landesstraße L188
- 5. Schulbibliothek-Einrichtung
- 6. Erneuerung Server-Infrastruktur Gemeindeamt
- 7. Weiterverfolgung Umstellung Straßennamen Lorüns
- 8. Beratung Hand- und Zugdienste
- 9. Genehmigung der letzten Niederschrift vom 19.11.2025
- 10. Berichte des Bürgermeisters
- 11. Allfälliges
ad 1: Voranschlag 2026
Gemäß § 73 Abs. 4 des Vbg. Gemeindegesetzes, wurde der Voranschlag 2026 vom Vorsitzenden Bgm. Ing. Batlogg Andreas erstellt und in der Sitzung des Gemeindevorstandes am 01.12.2025 dem Gemeindevorstand zur Kenntnis gebracht und darüber beraten. Die Stellungnahme des Gemeindevorstandes sowie der Voranschlag 2026 wurden jedem Gemeindevertreter rechtzeitig vor der Beschlussfassung vorgelegt.
Die Erstellung des Voranschlags 2026 erfolgte entsprechend den Vorgaben der VRV 2015 und besteht im Wesentlichen aus dem Ergebnisvoranschlag und dem Finanzierungsvoranschlag die alle geplanten Erträge und Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen umfassen.
Der Voranschlag basiert auf Daten vorangegangener Finanzjahre und geplanter Erträge und Aufwendungen entsprechend den Beratungen in den Finanzausschusssitzungen für das Haushaltsjahr 2026.
Ausgabenseitig galt es unter Bedachtnahme auf die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit, den wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und auch sozialen Gesichtspunkten Rechnung zu tragen. Dementsprechend wurden neben der 2026 maßgeblich ergebniswirksamen, bereits 2024 beschlossenen Ersatzbeschaffung eines neuen Tanklöschfahrzeugs für die Ortsfeuerwehr, nur die unbedingt notwendigen bzw. aus wirtschaftlicher Sicht vertretbaren Vorhaben und Investitionen berücksichtigt.
Die wesentlichen Vorhaben und Investitionen des Voranschlags 2026 stellen sich wie folgt dar:
- Ersatzbeschaffung neues Tanklöschfahrzeug und Ausrüstung ca. € 635.000,00
- Neustrukturierung Friedhof ca. € 150.000,00
- Radwegbeleuchtung Radweg Lorüns-Bludenz ca. € 135.000,00
- Volksschule – Sanierungsmaßnahmen und mobile Bibliothek ca. € 35.000,00
- Unterflur-Altglascontainerstation ca. € 30.000,00
- Alphütte Alpe Rongg - Erneuerung Elektroinstallation ca. € 35.000,00
- Fußwegverbindung Bahnhof ca. € 25.000,00
Die weiteren Ausgaben für die immer umfangreicheren Aufgaben der Gemeinde, speziell im Gesundheits- und Sozialbereich sowie im Bildungs- und Verwaltungsbereich engen den finanziellen Spielraum der Gemeinde erheblich ein. Nichtsdestotrotz wird auf die Konsolidierung der Gemeindefinanzen größten Wert gelegt.
Der Ergebnisvoranschlag 2026 sieht somit unter Berücksichtigung der Erträge (Mittelaufbringung)
von € 1.471.400,00 und Aufwendungen (Mittelverwendung) von € 1.446.700,00 einen Überschuss (Gesamtsaldo) in Höhe von € 24.700,00 vor.
Dem gegenüber sieht der Finanzierungsvoranschlag 2026 unter Berücksichtigung der Einzahlungen (Mittelaufbringung) von € 1.828.300,00 und Auszahlungen (Mittelverwendung) von € 2.263.800,00 einen Abgang (Gesamtsaldo) in Höhe von - € 435.500,00 vor.
Die Finanzkraft der Gemeinde Lorüns beträgt gemäß § 73 Abs. 3 Gemeindegesetz € 550.100,00 und liegt somit unter dem Vorjahreswert.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mittels Handzeichen den vorgelegten Voranschlag 2026.
ad 2: Beschäftigungsrahmenplan 2026
Der Beschäftigungsrahmenplan 2026 sieht nach einer Kündigung nur mehr drei Dienstposten vor.
Dies sind der Dienstposten des Gemeindesekretärs-/Gemeindekassiers, der Dienstposten der Schulwartin sowie der Dienstposten einer handwerklichen Hilfskraft.
Die Zahlenangaben entsprechen vollen Beschäftigungsverhältnissen.
lt. VA tatsächlich VA Tatsächlich
Funktionen der Gehaltsklasse 1 bis 6 0,625 0,625 Funktionen der Gehaltsklasse 20 Funktionen der Gehaltsklasse 7 bis 14 1 1 Funktionen der Gehaltsklasse 21 Funktionen der Gehaltsklasse 15 bis 18 Funktionen der Gehaltsklasse 22 Funktionen der Gehaltsklasse 19 Funktionen der Gehaltsklasse 23 1,625 1,625
Zahlenmäßiges Verhältnis von Frauen und Männern nach Dienstverhältnis
Frauen in % Männer In% Gesamt
lt. VA tatsächlich lt. VA tatsächlich lt. VA tatsächlich lt. VA tatsächlich lt. VA tatsächlich Beamte Angestellte 1 1 100 100 1 1 100 100 2 2 Angestellte i.h.V. 1 1 100 100 1 1 Summe 3 3
Frauen in % Männer In% Gesamt
lt. VA tatsächlich lt. VA tatsächlich lt. VA tatsächlich lt. VA tatsächlich lt. VA tatsächlich Gehaltsklasse 1 bis 6 1 1 100 100 1 1 100 100 2 2 Gehaltsklasse 7 bis 14 1 1 100 100 1 1 Summe 3 3
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mittels Handzeichen den vorgelegten Beschäftigungsrahmenplan für 2026.
ad 3: Nachbesetzung von Ausschüssen
Nach dem Verzicht auf die Ausübung seines Mandates aus persönlichen Gründen von GV Otto Schuh, wie in der Gemeindevertretungssitzung am 22.5.2025 bekanntgegeben, wurde vom Gemeindevorstand ein Entwurf für die Nachbesetzung seiner Funktionen in den Ausschüssen ausgearbeitet und der Gemeindevertretung wie folgt präsentiert:
Gemeinde-Überprüfungsausschuss:
Langer Florian (Obmann)
Daxer Markus (Obmann-Stv.)
Walter Robin (Mitglied)
Nigsch Norbert (Mitglied)
Kurzemann Johannes (Ersatzmitglied)
Infrastruktur-Gemeindeentwicklung:
Bgm. Ing. Batlogg Andreas (Obmann)
Kurzemann Johannes (Obmann-Stv.)
Sauerwein Christian (Mitglied)
Daxer Markus (Mitglied)
Batlogg Simon (Mitglied)
Marte Franz (Mitglied)
Walter Robin (Mitglied)
Breuß Andreas (Mitglied)
Batlogg Dominik (Ersatzmitglied)
Langer Florian (Ersatzmitglied)
Nigsch Norbert (Ersatzmitglied)
Neu eingerichtet wird die Arbeitsgruppe:
EEG (Energiegemeinschaft)-Arbeitsgruppe
Batlogg Dominik (Vorsitz)
Batlogg Martin (Stellvertreter)
Langer Florian (Mitglied)
Batlogg Simon (Mitglied)
Peter Anton (Mitglied)
Breuß Andreas (Mitglied)
Nigsch Norbert (Mitglied)
Die REP-Arbeitsgruppe indessen wird auf Grund des positiven Bescheides der Raumplanung resp.
Abschluss des Projektes aufgelöst.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mittels Handzeichen, die Nachbesetzung der betreffenden Ausschüsse wie davor im Sachverhalt dargelegt.
ad 4: Beschlussfassung Planfreigabe Grenzbereinigung Landesstraße L188
Nach der Mitteilung bezüglich der Beschlussfassung zum Kauf der beiden Grundstücke von Frau Wachter bei der letzten Gemeindevertretungssitzung an Christian Fiel (Leiter UFB Liegenschaftsmanagement), hat Herr Fiel per E-Mail am 4.12.2025 mitgeteilt, dass er, nachdem auch die Gemeinde im Zuge der Grenzbereinigung Flächen an das Land abtritt, eine entsprechende Zustimmung dafür benötigt.
Der Vorsitzende erläuterte anhand des zu genehmigenden Vermessungsplanes die in der Natur festgelegten Korrekturen. Die Durchführung der Korrekturen erfolgt gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz.
Auf Antrag des Vorsitzenden genehmigt die Gemeindevertretung einstimmig mittels Handzeichen den vorgelegten Vermessungsplan in der Vermessungsurkunde Geschäftszahl:
93/2022B, Plandatum: 21.06.2024 mit den darin angeführten und festgelegten Korrekturen.
ad 5: Schulbibliothek-Einrichtung
Auf Wunsch von VS-Direktorin Bacher wurde eine „mobile Bibliothek“ im Foyer der Volksschule im Budget 2026 berücksichtigt. Für die weitere Umsetzung wurde bereits ein Angebot der Fa. Piller Schul- und Objekteinrichtung mit Kosten von € 5.439,12 incl. USt. vorgelegt.
Die Gemeindevertretung erachtet generell die Einrichtung einer Bibliothek als wertvolle Ergänzung und Bildungsbeitrag um die Lesebegeisterung der Kinder zu fördern.
Die Gemeindevertretung beschließt daher einstimmig mittels Handzeichen, dem Kauf der Einrichtungsgegenstände gemäß dem vorliegenden Angebot der Fa. Piller zum Preis von EUR 5.439,12 incl. USt. zuzustimmen.
ad 6: Erneuerung Server-Infrastruktur Gemeindeamt
Wie bereits in mehreren Beratungen diskutiert und berichtet, ist der Server der Gemeinde nicht mehr auf dem aktuellsten Stand resp. gilt es diesen zu erneuern oder eine entsprechende Lösung zu finden, um hier wieder betriebssicher zu sein.
Für eine gemeinsame Montafon weite Serverlösung wurde seitens der Marktgemeinde Schruns nun neuerlich ein Angebot erstellt, bei welcher mittlerweile 5 Partner (Gemeinden Schruns, St. Anton i.M., Vandans, Bartholomäberg sowie der Stand Montafon) und wir als 6. Partner eingeladen wären teilzunehmen.
Die Vor- und Nachteile einer solchen Gemeindekooperation wurden von der IT-Abteilung in Schruns zusammengefasst und vom Vorsitzenden vorgetragen. Neben erheblichen Kostenvorteilen ergeben sich maßgebliche Vorteile in der Wartung und Betriebsführung gegenüber einer eigenständigen Lösung.
Als einmalige Anschaffungskosten (für die nächsten 5 Jahre) werden ca. € 9.000,00 prognostiziert (bei 6 teilnehmenden Gemeinden) sowie laufende jährliche Kosten in der Höhe von ca. € 700,00.
Demgegenüber wurden alternativ für die Erneuerung der bestehenden Serveranlage im Gemeindeamt € 17.500,00 von der Fa. ACP genannt.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig mittels Handzeichen, das von der Gemeinde Schruns für die Erneuerung der Serverinfrastruktur vorgelegte Konzept gemeinsam mit derzeit sechs Teilnehmern weiter zu verfolgen.
ad 7: Weiterverfolgung Umstellung Straßennamen Lorüns
Wie in den vergangenen Sitzungen bereits mehrfach festgestellt, konnte sich die Gemeindevertretung bislang nicht auf die Umstellung des derzeitigen Hausnummernsystems ohne Straßennamen auf ein Hausnummernsystem mit Straßennamen einigen bzw. werden keine wesentlichen Vorteile durch die Umstellung gesehen.
Die Gemeindevertretung beschließt daher einstimmig, von einer Umstellung auf Straßennamen bis auf Weiteres Abstand zu nehmen.
ad 8: Beratung Hand- und Zugdienste
Wie in mehreren Gemeinden Vorarlbergs bereits vorordnet, wird die Diskussion über die Einführung von Hand und Zugdiensten immer mehr thematisiert. (Eine diesbezügliche Beratung erfolgt angeblich auch heute bei der Sitzung des Vorarlberger Landtags).
Grundsätzlich betreffen Hand- und Zugdienste öffentliche Aufgaben (Rasenmähen, Rinnenputzen, Neophytenpflege, Jungpflanzen setzen/ausschneiden, Wanderwege ausmähen/pflegen etc.)
Vordergründig werden als eigentliche Idee für die Einführung die gemeinschaftliche Erledigung der anstehenden Aufgaben genannt um dadurch die Dorfgemeinschaft zu stärken und den Zusammenhalt zu intensivieren.
Die Gemeindevertretung beschließt die Einführung von Hand- und Zugdiensten für Lorüns weiter zu beraten resp. weiter zu verfolgen mit 8 :1 Stimmen.
ad 9: Genehmigung der letzten Niederschrift vom 19.11.2025
Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen die Verhandlungsschrift der Sitzung der Gemeindevertretung am 19.11.2025 keine Einwendungen erhoben wurden. Die vorgelegte Verhandlungsschrift gilt daher gemäß § 47 Abs. 5 GG als genehmigt.
ad 10: Berichte des Bürgermeisters
Rappenkopf – Gutachten Wildbach- und Lawinenverbauung
Die lange erwartete, fachliche Beurteilung der Steinschlag- und Felssturzgefahr und Wirkungsanalyse des Fachzentrums Geologie der Wildbach und Lawinenverbauung liegt nun seit Anfang Dezember 2025 vor. Die Gebietsbauleitung Bludenz hat das Fachzentrum am 20.02.2025 zur geologischen Unterstützung für die Bewertung der Steinschlag- und Felssturzgefährdung aus dem Rappenkopf, einem Felspfeiler am Einhang orographisch rechts der Ill, angefordert. Am 25.3.2025 fand eine erste Begehung des Hangfußes am orographisch rechten Ufer der Ill sowie der oberen Begrenzung des Pfeilers bzw. der Felswand statt. Am 22.4.2025 wurde die Felswand im zentralen, südöstlichen und nordwestlichen Bereich am Seil durchstiegen.
Im Sachverhalt des Berichts wird neben den örtlichen Gegebenheiten auf die Geologie mit Ereignischronik, Trennflächenaufnahmen etc. eingegangen. Aufgrund detaillierter Vermessungsdaten ergibt sich aus dem Rissbild eine potenzielle Versagenskubatur von insgesamt ca. 10.000 m³ und somit Felssturzmasse aufgelockert von ca. 15.000m³ aus dem abgelösten Felspfeiler, die auch dem Gutachten zu Grunde gelegt wurde. Eingangs des Gutachtens wird erläutert, dass es derzeit keine Hinweise auf eine fortschreitende Destabilisierung des Rappenkopfes in Form einer Weitung der Risse, frischen Abplatzungen an der Basis der Steilwand o. ä. gibt. Es liegen somit keine Indizien für ein in naher Zukunft bevorstehendes Versagen des Felspfeilers vor. Im Gutachten selbst erfolgen nach verschiedenster Simulationsverfahren Abschätzungen des potenziellen Wirkungsbereiches von Sturzprozessen mit unterschiedlichsten Ergebnissen.
Zusammenfassend kommt das Fachzentrum zur Erkenntnis, dass ein Überwinden der orographisch linken Uferböschung (Illuferweg) durch einen allfälligen Felssturz für sehr unwahrscheinlich angesehen wird. Gleiches gilt für singuläre Steinschlagereignisse, für die geringere Reichweiten als für einen Felssturz zu unterstellen sind. Ein allfälliges Restrisiko aus Randerscheinungen und allfälligen Folgeprozessen wie Streusplitter mit größeren Reichweiten, Auf- und Rückstau der Ill mit nachfolgender "Hochwasserwelle“ bzw. seitlicher Ausbruch etc. besteht jedoch durchaus. Dies gilt vor allem für die Nutzungen im Bereich des Forstwegs (alte Straße“) orographisch rechts der Ill.
Aus derzeitiger Sicht sind seitens des Fachzentrums aber keine technischen Maßnahmen zum Schutz des Siedlungsraumes dringend bzw. zwingend erforderlich. Das Restrisiko aus den unterstellten Sturzprozessen für den Verkehrs- und Siedlungsraum orographisch links der Ill wird als gering eingeschätzt. Eine weitestgehende Eliminierung dieser Restrisiken könnte durch Maßnahmen wie z.B. eine Aufweitung des Bachbetts der Ill im Gefährdungsbereich erreicht werden. Durch den Einbau eines Riss-Monitoring-Systems könnte sichergestellt werden, dass ein sich ankündigendes Ereignis (Weitung der Spalten, erhöhte Steinschlagfrequenz) frühzeitig für eine allenfalls für notwendig erachtete Sperre der Montafonerbahn und der Landesstraße erkennen lässt. Damit könnte mit einer Eingrenzung des Ereigniszeitpunktes auch das bestehende geringe Restrisiko weitestgehend eliminiert werden.
Auf Grundlage des Gutachtens gilt es nun, weiter mit den Verantwortlichen der Wildbach- und Lawinenverbauung abzuklären, inwieweit die Festlegungen im Gefahrenzonenplan noch zutreffend sind bzw. wie der Gefahrenzonenplan neu zu evaluieren ist.
Gewässerpflegemaßnahmen Illufer
Die im Zuge der Gemeindevertretungssitzung am 23.10.2025 beauftragten Gewässerpflegemaßnahmen für den Oberlauf Ill in den beiden Abschnitten zwischen Fkm 29,90 und 32,70 wurden plangemäß von der Fa. Fritsch ausgeführt.
Erweiterung Kanal-/Trinkwasserversorgung Betriebsgebiet LCS In der Gemeindevertretungssitzung am 14.9.2023 erfolgte die Beschlussfassung der Umsetzung der Kanal-/Trinkwasserinfrastruktur von der Firma LCS bis zum Wohngebäude Lorüns HNr. 33.
Somit wurde das letzte noch nicht angeschlossene Objekt in Lorüns an die Abwasserversorgung angeschlossen.
Die Beschlussfassung erfolgte auf Basis der Kostenschätzung des Büro Adler. Am 23.10.2023 wurde das Büro Adler mit der diesbezüglichen Planung beauftragt. Die Auftragsvergabe für die Erweiterung des Abwasserkanals an die Fa. Bitschnau erfolgte in der Gemeindevertretungssitzung am 14.12.2023.
Mit Schreiben vom 30.6.2025 wurde seitens Kommunalkredit mitgeteilt, dass gemäß Förderungsrichtlinien Kosten für „Maßnahmen zur Wasserversorgung oder Abwasserableitung zur Aufschließung für Gewerbe- oder Industriegebiete“ nicht förderbar sind. Da sich das gegenständliche Objekt auf einer Fläche befindet, die gemäß Flächenwidmungsplan als „Baufläche, Betriebsgebiet“
ausgewiesen ist, können die Kosten für dessen Erschließung nicht mit Bundesmitteln gefördert werden. Somit wurde der Antrag storniert. Trotz Intervention durch das Büro Adler und in weiterer Folge durch LR Christian Gantner wurde die Absage bzw. Stornierung des Antrags bestätigt und nicht aufgehoben. Durch die Ablehnung der Bundesförderung aufgrund der BB II Widmung entstehen der Gemeinde Mehrkosten von knapp € 20.000.- für die Erfüllung der Anschlussverpflichtung.
Zudem haben Ausführungs- und Leistungsänderungen zu Mehrkosten von insgesamt ca. € 7.200,00 insbesondere bei der Erweiterung der Trinkwasserversorgung geführt.
Montafontourismus – Druckwerk „Echt Montafon“
Bürgermeister Ing. Andreas Batlogg hat sein Unverständnis für die Ausführungen im Druckwerk „Echt Montafon“ dem Standesrepräsentanten und dem GF von Montafontourismus schriftlich mitgeteilt und sie für ein Gespräch nach Lorüns einladen. Es soll dabei unter anderem besprochen werden, warum unter montafon.at oder bei Montafon Tourismus das Montafon ohne die Gemeinden Stallehr und Lorüns dargestellt wird bzw. das „Montafon“ ohne die beiden Gemeinden für Werbezwecke irreführend verwendet wird.
Zapfwellen-Notstromaggregat
Die Anschaffung des wie in der vergangenen Sitzung beschlossenen Zapfwellen-Aggregates, wurde auf einer Agrarmesse in Tirol günstiger vorgefunden und konnte zum Preis von € 3.990,00 anstatt von € 6.144,00 erworben werden. Es wurde von unserer Ortsfeuerwehr dankenswerterweise bereits in Imst abgeholt.
Heizwerk-Bludenz-Bürs
Das Behördenverfahren für die Neuerrichtung des geplanten Heizwerks Bludenz-Bürs auf dem Zementwerkareal im Gemeindegbiet Stallehr, fand am 10.12.2025 im Davennasaal in Stallehr statt.
Montafoner Resonanzen
Der Obmann der Montafoner Resonanzen – Hr. Felbermayer, teilte dem Vorsitzenden mit, dass geplant ist im nächsten Jahr (voraussichtlich am 09. August 2026) eine Veranstaltung in Lorüns (Kirchplatz) abzuhalten.
ad 11: Allfälliges
Der Vorsitzende des Überprüfungs-Ausschusses Langer Florian teilt mit, dass eine unangemeldete Kassaprüfung am 28.11.2025 in der Gemeinde erfolgt ist und alles in bester Ordnung vorgefunden wurde bis auf die fehlende Veröffentlichung des Gemeindekassiers auf der Veröffentlichungsplattform der Gemeinde (Homepage). Diese erfolgte sodann umgehend.
Dominik Batlogg berichtet in seiner Funktion als Obmann der Jagdgenossenschaft, dass seitens der BH Bludenz eine Sitzung im Gemeindeamt Lorüns zum Thema TBC in den Gemeinden im Montafon stattgefunden hat.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgten, bedankte sich der Vorsitzende für die gute Zusammenarbeit während des ganzen Jahres und wünscht den Mandataren und ihren Familien ein besinnliches Weihnachtsfest und ein paar ruhige Feiertage sowie alles Gute im neuen Jahr.
Schluss der Sitzung: 19:45 Uhr
Der Schriftführer: Der Bürgermeister:
Stephan Batlogg Ing. Andreas Batlogg