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Freitag, 23. Oktober 2026 · 2.246 Einträge aus 10 Gemeinden und dem Stand Montafon · Stand heute, 04:45 Uhr

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Niederschrift der 10. Gemeindevertretungssitzung vom 29.09.2026

St. Anton · Veröffentlichungsportal St. Anton · 21.10.2026

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Fundstellen

Vergabe / Ausschreibung

  • … und Andreas Schanung T A G E S O R D N U N G 1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Baumeisterarbeiten für die Erweiterung des ABA BA 04 sowie des WVA BA08, vorbehaltlich eines allfälligen Bietereinspruches innerhalb der Stillhaltefrist 3. …
  • … 7 Montafonerstraße 64 | A-6771 St. Anton i. M | +43 5552/67191 | gemeinde@stantonim.at | www.stantonim.at zu Punkt 2: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Baumeister- arbeiten für die Erweiterung des ABA BA 04 sowie des WVA BA08, vorbehaltlich eines allfälligen Bietereinspruches innerhalb der Stillhaltefrist …
  • … Laufmeter, Wasserleitung 755 Laufmeter. – Mitverlegung durch die illwerke vkw AG (Leerverrohrung Glasfaser) und die Montafonerbahn AG (Kabelschutzrohre). Vergabeverfahren und Angebote: Nach Vorliegen der wasserrechtlichen Bewilligung wurden die Bau- und Installationsarbeiten nach dem Bundesvergabegesetz (Regelungen für …
  • … Bewilligung wurden die Bau- und Installationsarbeiten nach dem Bundesvergabegesetz (Regelungen für Sektorenauftraggeber) im offenen Verfahren nach dem Billigstbieterprinzip ausgeschrieben. Auf der Vergabeplattform (ANKÖ) haben 24 Firmen die Unterlagen heruntergeladen, davon 17 Baufirmen; vier Baumeisterfirmen haben ein …

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Auskunft: Markus Rudigier, MAS
+43 5552 67191- 12
Zahl: at004.1- 10/2026- 3
St. Anton im Montafon, am 13.10 .2026

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Niederschrift
über die 10. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung St. Anton i. M., welche am 29. September 2026, um 19:00 Uhr im Sitzungszimmer der Gemeinde St. Anton i. M. stattgefunden hat.
Liste: Gemeinsam für St. Anton
Anwesende: Ersatzmandatare:
☒ Bgm. Helmut Pechhacker ☐ Kurt Tschofen
☒ Vizebgm. Christian Bitschnau ☒ Kurt Battlogg
☒ Alexandra Battlogg ☒ Günter Fleisch
☐ Martina Bickel ☒ Mag. Thomas Strauß
☒ Stefan Stemer ☒ Arnold Resch
☐ Fabienne Netzer ☐ Martin Anker
☐ Georg Sonderegger, MSc ☐ Walter Borger
☐ Alexander Wachter
☐ Melanie Bickel
☐ Andreas Schanung
☒ Nikolaus Battlogg
☒ Robert Heinzle

Entschuldigt:
Martina Bickel, Fabienne Netzer, Georg Sonderegger MSc, Alexander Wachter, Melanie Bickel und Andreas Schanung
T A G E S O R D N U N G

  • 1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • 2. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Baumeisterarbeiten für die Erweiterung des ABA BA 04 sowie des WVA BA08, vorbehaltlich eines allfälligen Bietereinspruches innerhalb der Stillhaltefrist
  • 3. Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise beim Waldfriedhof
  • 4. Beratung und Beschlussfassung über die Sanierung der Längsrigole für die Dorfstraße und den Kirchweg
  • 5. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.07.2026
  • 6. Berichte
  • 7. Allfälliges

zu Punkt 1: Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Mandatare, die Ersatzmitglieder Kurt Battlogg, Günter Fleisch, Mag. Thomas Strauß und Arnold Resch sowie die Zuhörerinnen und Zuhörer. Als Auskunftsperson zu Tagesordnungspunkt 2 begrüßt er DI Lutz Feldmann vom Ziviltechnikerbüro Adler & Partner.

Er stellt fest, dass die Einladung rechtzeitig ergangen ist, die Gemeindevertretung beschlussfähig ist und eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr.

Auskunft: Markus Rudigier, MAS
+43 5552 67191- 12
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St. Anton im Montafon, am 13.10 .2026

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Montafonerstraße 64 | A-6771 St. Anton i. M | +43 5552/67191 | gemeinde@stantonim.at | www.stantonim.at zu Punkt 2: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Baumeister- arbeiten für die Erweiterung des ABA BA 04 sowie des WVA BA08, vorbehaltlich eines allfälligen Bietereinspruches innerhalb der Stillhaltefrist Der Vorsitzende hält einleitend fest, dass die Beschlussfassung vorbehaltlich eines allfälligen Bietereinspruchs innerhalb der Stillhaltefrist erfolgt. Die Angebote wurden vor neun Tagen geöffnet; die zehntägige Stillhaltefrist endet am 30.09.2026. Sollte bis dahin ein Einspruch eines nicht zum Zug gekommenen Bieters einlangen, ist der heutige Beschluss hinfällig. Das Vorhaben wurde bereits im Bauausschuss und im Gemeindevorstand vorberaten.

DI Lutz Feldmann erläutert das Projekt anhand einer Präsentation:
Projektumfang:
– Austausch der teilweise sehr alten Wasserleitungen im Ortsnetz, die Lecks und Brüche aufweisen: Hochbehälterableitung vom Hochbehälter ins Dorf auf einer Länge von 205 m in PE da 225 mm, im Versorgungsnetz Leitungen da 125 mm; Ende des Bauabschnittes am Ende des Lochwegs.

– Herstellung eines Ringschlusses im Lochweg und dadurch Verbesserung der Löschwasserbereitstellung im gesamten Dorf.

– Erneuerung des Schmutzwasserkanals (Waldweg, Lochweg) in jenen Abschnitten, in denen ohnehin für die Wasserleitung gegraben wird; der Sanierungsbedarf ist aus dem Kanalkataster bekannt.

– Ausgeschriebener Umfang: Schmutzwasserkanal 326 Laufmeter, Wasserleitung 755 Laufmeter.

– Mitverlegung durch die illwerke vkw AG (Leerverrohrung Glasfaser) und die Montafonerbahn AG (Kabelschutzrohre).
Vergabeverfahren und Angebote:
Nach Vorliegen der wasserrechtlichen Bewilligung wurden die Bau- und Installationsarbeiten nach dem Bundesvergabegesetz (Regelungen für Sektorenauftraggeber) im offenen Verfahren nach dem Billigstbieterprinzip ausgeschrieben. Auf der Vergabeplattform (ANKÖ) haben 24 Firmen die Unterlagen heruntergeladen, davon 17 Baufirmen; vier Baumeisterfirmen haben ein Angebot gelegt. Die Angebote liegen zwischen rund € 894.000,-- netto und rund € 1,01 Mio. netto (Preisspreizung ca. 13 %).

Die Angebotsprüfung ergab, dass alle Bieter befugt, leistungsfähig und zuverlässig sind; sämtliche Angebote waren vollständig und formrichtig, Rechenfehler gab es keine. Die von zwei Bietern gewährten Nachlässe sind in den Summen bereits berücksichtigt. Billigstbieter ist die Fa. Swietelsky AG mit € 894.000,-- netto. Davon entfallen rund € 74.000,-- auf die illwerke vkw AG, rund € 89.000,- auf die Montafonerbahn AG und € 731.527,23 netto auf die Gemeinde St. Anton i. M. (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung sowie rund € 33.000,-- für den begleitenden Straßenbau).
Termine:
Baubeginn soll möglichst noch im Oktober 2026 sein, die genaue Abstimmung erfolgt mit der Baufirma. Für die Hochbehälterableitung ist aufgrund der bekannten Rohrbrüche ein pönalisierter Fertigstellungstermin mit 11. Dezember 2026 festgelegt. Die Restarbeiten, insbesondere die Asphaltierungsarbeiten, sollen bis Juni 2027 abgeschlossen sein.
Kosten und Förderung:
Der Angebotspreis wird als marktgerecht und angemessen beurteilt. Er liegt etwas über der Kostenschätzung des Einreichprojektes vom September 2025. Gründe dafür sind der im Wasserrechtsverfahren auf Anregung des Amtssachverständigen hinzugekommene Ringschluss im Lochweg (121 m, zusätzliche Reservelängen für Hausanschlüsse, dies entspricht den übliche Massenreserve von rund 7 % sowie die Preisentwicklung – der Baukostenindex Siedlungswasserbau ist von September 2025 bis Juli 2026 um 6,9 % gestiegen, insbesondere Kraftstoffe und Kunststoffrohre wurden deutlich teurer. Bereinigt um diese Faktoren beträgt die Abweichung zur Kostenschätzung bei der Wasserversorgung 3,5 % und beim Kanal (49 Laufmeter mehr als im Projekt) 1,2 %.

Auskunft: Markus Rudigier, MAS
+43 5552 67191- 12
Zahl: at004.1- 10/2026- 3
St. Anton im Montafon, am 13.10 .2026

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Montafonerstraße 64 | A-6771 St. Anton i. M | +43 5552/67191 | gemeinde@stantonim.at | www.stantonim.at Die Wasserversorgung wird derzeit mit insgesamt 41 % (Land 25 %, Bund 16 %), die Abwasserbeseitigung mit 30 % (Land 20 %, Bund 10 %) gefördert. Die Förderanträge werden nach der Beschlussfassung gestellt. Die illwerke vkw AG und die Montafonerbahn AG werden nach dem Beschluss informiert und schließen sich der Ausschreibung für ihren Leistungsumfang an.
Wortmeldungen:
Auf Nachfrage zur Kostentragung der Mitverleger erklärt DI Lutz Feldmann, dass die Grabarbeiten und das Verlegen ausgeschrieben wurden; das Material stellen die Mitverleger selbst bei. Abgerechnet wird nach dem Standardleistungsbuch über definierte, standardisierte Grabenbreiten je Leitung;
alle Projektbeteiligten werden zu den gleichen Einheitspreisen abgerechnet. Die Mitverleger zahlen damit ihren Anteil an der Grabenbreite, die Gemeinde trägt den auf Wasserleitung und Kanal entfallenden Anteil. Verhandelt wird üblicherweise nur über die Überlappungsflächen bei der Wiederherstellung des Deckbelags; hier wird auf die Interessen der Gemeinde geachtet.

Der Vorsitzende ergänzt, dass die Verlegung der Glasfaser-Leerverrohrung landesweit durch die illwerke vkw AG erfolgt. St. Anton i. M. liegt nicht im Breitband-Fördergebiet, eine eigene Verlegung durch die Gemeinde wäre daher nicht sinnvoll.

Zur Frage nach den größeren Leitungsquerschnitten wird erläutert, dass die Nennweiten auf Basis einer hydraulischen Berechnung unter Berücksichtigung des Löschwasserbedarfs festgelegt wurden. Bei Gussrohren wird der Innendurchmesser, bei PE-Rohren der Außendurchmesser angegeben; der tatsächliche Innendurchmesser des neuen PE-Rohres liegt bei ca. 180 mm.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, stellt der Vorsitzende den Antrag, entsprechend der Vergabeempfehlung die Baumeisterarbeiten für die Erweiterung der Abwasserbeseitigungsanlage BA 04 und der Wasserversorgungsanlage BA 08 an die Billigstbieterin, die Fa. Swietelsky AG, Zams, zum Angebotspreis von € 731.527,23 netto (Anteil Gemeinde) zu vergeben – vorbehaltlich eines allfälligen Bietereinspruchs innerhalb der Stillhaltefrist.

Dem Antrag wird durch die Gemeindevertretung einstimmig zugestimmt.

Im Anschluss wird nach den Wandstärken der Rohre gefragt. DI Lutz Feldmann hält fest, dass es sich um übliche und vielfach bewährte Rohrmaterialien handelt.

Zu den Fördersätzen des Bundes berichtet der Vorsitzende, dass eine Anfrage an die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (Service Team Wasserwirtschaft) gerichtet wurde, wie sich diese errechnen. St. Anton i. M. erhält vom Bund 10 % für Abwasser und 16 % für Wasser, die Gemeinde St. Gallenkirch hingegen 40 % für Abwasser und rund 25 % für Wasser. Laut Auskunft wird dabei unter anderem das Durchschnittseinkommen der Bevölkerung herangezogen; ein Zusammenhang mit dem Tourismus bzw. der Berechnung pro Einwohner wird vermutet. Der Berechnungsschlüssel ist für die Gemeinde nicht nachvollziehbar. Die Gemeinde wird eine offizielle Anfrage stellen.

zu Punkt 3: Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise beim Waldfriedhof Der Vorsitzende berichtet, dass die Gemeinde seit fast fünf Jahren an der Umsetzung des Waldfriedhofs arbeitet. Die Einreichunterlagen wurden von der Bezirkshauptmannschaft mehrfach mit neuen Forderungen zurückgeschickt, zum Teil wegen Kleinigkeiten, etwa der Bezeichnung des zentralen Platzes als „Ort der Besinnung“ bzw. „Ort des Gedenkens“. Nachdem die Unterlagen seitens der Bezirkshauptmannschaft vollständig waren, forderte eine Amtssachverständige des Landes Bodenproben, da die Asche Verstorbener Schwermetalle enthalten könnte.

Nach Rücksprache mit dem Geschäftsführer des Krematoriums, C laus Kergel, verdampfen allfällige Schwermetalle bei der Einäscherung bei 800 bis 1.000 Grad und werden über die Filteranlage abgeschieden. Zusätzlich ist bei der Bezirkshauptmannschaft eine dauerhafte Rodungsbewilligung einzuholen, da es sich um Wald im Sinne des Forstgesetzes handelt, auch wenn keine Bäume entfernt werden müssen. Nach einem Wechsel in der Sachbearbeitung bei der Bezirkshauptmannschaft will die neue Sachbearbeiterin das Verfahren nun anders abwickeln.

Auskunft: Markus Rudigier, MAS
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Montafonerstraße 64 | A-6771 St. Anton i. M | +43 5552/67191 | gemeinde@stantonim.at | www.stantonim.at Der Gemeindevorstand hat sich in seiner gestrigen Sitzung dafür ausgesprochen, das Projekt zur professionellen Weiterführung an das Krematorium zu übergeben. Der Gemeindeverband ist beim Krematorium beteiligt und sämtliche Bestatter des Landes arbeiten sehr eng mit dem Krematorium zusammen. Die Gemeinde erhält eine Beteiligung am Umsatz: Das erste Angebot lag bei 20 %;
nach Verhandlungen liegt es nun bei 25 % vom Umsatz (nicht vom Gewinn). Die Aufteilung zwischen dem Stand Montafon Forstfonds als Grundeigentümer und der Gemeinde als Standortgemeinde ist mit 50:50 vorgestellt; seitens des Forstfonds (Daniel Sandrell) wurde bereits signalisiert, dass über den Schlüssel zu diskutieren sein wird. Vor der Sitzung des Forstfonds soll sich das Kernteam des Standes Montafon zeitnah treffen, um die Argumente der Standortgemeinde abzustimmen. Der Gemeinde entstehen keine Kosten, es fallen ausschließlich Einnahmen an. Der Forstfonds kann seine Arbeitsleistungen dem Krematorium in Rechnung stellen.
Wortmeldungen:
Auf Nachfrage zu den zu erwartenden Erlösen wird als Vergleich angeführt, dass ein bestehender Waldfriedhof der Standortgemeinde im letzten Jahr bei einem Anteil von 25 % rund € 80.000, -- eingebracht hat. Bei einer Teilung 50:50 mit dem Forstfonds wären dies für St. Anton i. M. rund € 40.000,-- jährlich, wobei die Erlöse schwanken können. Die Zahl der Bestattungen ist derzeit nicht abschätzbar. Nach Auskunft des Krematoriums erfolgen die Verabschiedungen andernorts und die Urnenbeisetzungen im engsten Familienkreis mit maximal rund sechs Fahrzeugen. Weiters wird die für die Urnenbeisetzung erforderliche Erdbohrung angesprochen.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, stellt der Vorsitzende den Antrag, das Projekt Waldfriedhof – vorbehaltlich eines positiven Vertragsabschlusses mit dem Stand Montafon Forstfonds und dem Krematorium – dem Krematorium zur weiteren Bearbeitung zu übergeben.

Dem Antrag wird durch die Gemeindevertretung mehrheitlich mit einer Gegenstimme (Mag. Thomas Strauß) zugestimmt.

zu Punkt 4: Beratung und Beschlussfassung über die Sanierung der Längsrigole für die Dorfstraße und den Kirchweg Der Vorsitzende erläutert, dass die Seitenrigole in der Dorfstraße und im Kirchweg (zweimal im Bereich der Bäckerei Lang sowie beim Anwesen Walter Stüttl er) dringend saniert werden müssen. Es gab bereits einen Schadensfall, bei dem sich ein Gitterteil aufgestellt und ein Fahrzeug beschädigt hat; die Versicherung hat damals aus Kulanz bezahlt.

Im Budget sind für die Straßensanierung € 20 .000,-- vorgesehen. Anstelle der dort teilweise geplanten Kanaldeckelsanierungen sollen nun die drei Rigole erneuert werden. Es liegt ein Angebot jener Firma vor, die bereits die Kanaldeckel saniert hat. Zum Einsatz kommt ein geschlossenes System ohne lose Gitter; lediglich am Anfang und am Ende der Rigole befinden sich Revisionsöffnungen für die Hochdruckspülung, die außerhalb der Fahrspur liegen. Vorgesehen sind Rinnen mit 100 mm Durchmesser sowie beim Anwesen Walter Stüttler aufgrund der größeren Wassermenge mit 150 mm Durchmesser. Die Gesamtsumme beträgt € 14. 724,-- inklusive Mehrwertsteuer; darin enthalten sind das Aufschneiden, das Versetzen der Rigole und die Wiederherstellung des Asphalts.
Wortmeldungen:
Aus der Gemeindevertretung wird angeregt, alternativ durchgehende, verzinkte Gitterroste zu verwenden. Dazu wird festgehalten, dass das eigentliche Problem die ausgerissenen Verankerungswinkel sind und das geschlossene System insbesondere für Rad- und Motorradfahrer die sicherere Lösung darstellt.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, stellt der Vorsitzende den Antrag, die drei Längsrigole in der Dorfstraße und im Kirchweg zum Preis von € 14.724,-- inkl. MwSt. an die Fa.
Schafferer zu vergeben.

Dem Antrag wird durch die Gemeindevertretung einstimmig zugestimmt.

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Montafonerstraße 64 | A-6771 St. Anton i. M | +43 5552/67191 | gemeinde@stantonim.at | www.stantonim.at zu Punkt 5: Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.07.2026 Der Vorsitzende fragt nach, ob es Änderungs- oder Ergänzungswünsche zum Protokoll gibt. Nachdem es keine Wortmeldung gibt, stellt er den Antrag, die Sitzungsniederschrift vom 14.07.2026 zu genehmigen.

Die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde St. Anton i. M. genehmigen einstimmig die Niederschrift der Gemeindevertretungssitzung vom 14.07.2026.

zu Punkt 6: Berichte
Umbau Feuerwehrhaus:
Die Kostenschätzung liegt vor und wurde über den Sommer gemeinsam mit der Feuerwehr durchgesehen – welche Leistungen entfallen können, welche in Eigenleistung erbracht werden und welche Positionen noch fehlen. Das Büro 21 arbeitet diese Punkte derzeit ein. Anschließend erfolgt eine Besprechung mit dem Bauausschuss und Herbert Österle vom Landesfeuerwehrverband zu weiteren Einsparungspotenzialen und zur Förderbarkeit. Die Kosten liegen laut Kostenschätzung derzeit bei ca. € 2,5 Mio.; das Projekt wird bei der Finanzklausur im Oktober ausführlich zu diskutieren sein.
Statuten Stand Montafon:
Die Standesstatuten werden gemeinsam mit Prof. Dr. Peter Bußjäger überarbeitet. Am 19.10.2026 findet ein Workshop im Stand Montafon statt, an dem auch die Gemeindevorstände teilnehmen. Der Vorsitzende hält fest, dass er den ersten Entwurf in der vorgestellten Form der Gemeindevertretung nicht zur Beschlussfassung empfehlen könnte, da aus seiner Sicht zu viele Kompetenzen von den Gemeindevertretungen zu den Bürgermeistern verlagert würden – bis hin zu Entscheidungen über Investitionen in Millionenhöhe.
Vorstellung 10. MIP des Standes Montafon:
Das 10. Mittelfristige Investitionsprogramm wird am 08.10.2026 im Stand Montafon vorgestellt. Die Mandatare werden ersucht, sich bis Donnerstag über das Gemeindeamt anzumelden. Der Vorsitzende gibt zu bedenken, dass das 11. MIP aus seiner Sicht kaum finanzierbar sein wird – so sind etwa für den Umbau des Bahnhofs St. Anton i.M. (rund € 22 Mio.) bis 2030 nur jeweils € 50.000,-- für Planungsleistungen und 2031 € 1,5 Mio. vorgesehen. Er ersucht um zahlreiche Teilnahme und kritische Fragen.
UV-Anlage Hochbehälter:
Die neue UV-Anlage ist eingebaut und funktioniert gut. Anfangs wurden nur rund 10,6 Sekundenliter erreicht; nachdem der Höhenunterschied zwischen Hochbehälter und UV-Anlage als Ursache vermutet wurde, wurde das Wasser im Hochbehälter um einen Meter abgesenkt, seither werden rund 14 Sekundenliter erreicht. Es wird nochmals mit dem Planungsbüro Kontakt aufgenommen, da seitens des Herstellers 16 Sekundenliter versprochen wurden.
Prüfung Problemstoffsammlung:
Die Problemstoffsammlung wurde am 18.10.2025 von der Bezirkshauptmannschaft überprüft. Laut nun vorliegendem Prüfbericht ist alles in Ordnung, sämtliche Vorschriften werden eingehalten. Der Bericht enthält ein ausdrückliches Lob; der Vorsitzende bedankt sich beim Bauhof.
Abfallsammelzentrum / Bauhofkooperation:
Es fand eine erste Besprechung über die mögliche Errichtung eines zentral gelegenen Abfallsammelzentrums statt; die Gemeinde Bartholomäberg verfügt über ein relativ großes Grundstück. In diesem Zusammenhang wurde vorgeschlagen, auch eine Zusammenarbeit der Bauhöfe zu prüfen etwa durch gemeinsame Anschaffung und Nutzung von Geräten mit Kostenaufteilung nach Nutzung.

Dadurch könnten auch die gesetzlichen Vorgaben zur Bereitschaft (Wasserversorgung) eingehalten werden.

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Montafonerstraße 64 | A-6771 St. Anton i. M | +43 5552/67191 | gemeinde@stantonim.at | www.stantonim.at Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz:
Die Beantwortung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz wurde dem Bürgermeister übertragen, der den Gremien darüber berichtet. Die erste Anfrage von Herrn Mag. Peter langte am 19.09.2026 ein und betraf Informationen über sämtlichen gerichtlichen Verfahren, in denen die Gemeinde Partei war, im Zeitraum vom 01.01.2000 bis zum Tag der Beantwortung. Am 25.09.2026 wurde die Anfrage vom Antragsteller selbst eingeschränkt, um den Arbeitsaufwand für die Gemeinden in Grenzen zu halten; sie umfasst nun alle Verfahren ab dem 01.01.2020, unter anderem auch jene vom Landesverwaltungsgericht.
Urnengraberweiterung:
Die Ausschreibung für die Urneng raberweiterung wird heuer noch im Bauausschuss vorbereitet (Stefan Stemer), um günstigere Angebote zu erzielen. Das Projekt soll dann im Frühjahr (März/April
2027) realisiert werden.
zu Punkt 7: Allfälliges
Paketstation:
Die Post hat angeboten, eine Paketstation zwischen Parkplatz und Straße aufzustellen. Das Grundmodul umfasst drei Module zu je einem Meter Länge (insgesamt 3 m) bei einer Tiefe von 80 cm. Die Gemeinde hätte lediglich eine ebene Fläche mit Betonplatte herzustellen, alles Weitere übernimmt die Post. Die Station wird über ein Solarmodul betrieben, für die Gemeinde entstehen keine Kosten;
Bei einer Auslastung von rund 60 bis 70 % kann die Station um weitere Module erweitert werden.

Pakete können rund um die Uhr abgeholt und aufgegeben werden; die Abholung von RSa- und RSb- Briefen ist derzeit noch nicht möglich. Eine Mitbenützung durch Vandans ist nicht zu erwarten, da dort eine eigene Poststelle betrieben wird.

Spielplatz:
Es ist zu entscheiden, ob nur die notwendigsten Maßnahmen umgesetzt oder ein Gesamtkonzept unter Einbeziehung von Kindergarten und Schule erarbeitet werden soll. Angeregt wird, Musterbilder von Spielgeräten auszuhängen, die die Kinder bewerten können. Das Thema wird bei der Finanzklausur behandelt; die Mandatare werden ersucht, sich dazu Gedanken zu machen.
Laufveranstaltung:
Es ist eine Anfrage für eine Laufveranstaltungen im Sommer 2027 (voraussichtlich 23. bis 25. Juli)
mit insgesamt rund 100 Teilnehmenden eingelangt. Die Teilnehmer werden nicht gleichzeitig auf der Strecke sein. Die Strecke führt teilweise über Gemeindegebiet von St. Anton i. M. (Radweg Höhe Bahnhof auf der Vandanser Ill Seite).
Wortmeldungen:
Der Vorsitzende berichtet, dass der Pächter des St. Antöner Hock gekündigt hat und der Pachtvertrag noch bis zum 15. November 2026 läuft . Die Ausschreibung ist bei uns im Gemeindeblättle und auch auf der WIMO-Homepage ausgeschrieben; die Vorgangsweise wird nächste Woche auch mit der Gemeindeberatung besprochen. Eine Ausschreibung über die Nachbargemeinden wird geprüft;
anstelle eines zu teuren Inserats in den VN ist eine Veröffentlichung im Ländle Anzeiger vorgesehen.
Bisher liegt eine Interessensbekundung vor.

Weiters nimmt der Vorsitzende Bezug auf einen Bericht in den VN über die ARA Montafon, in dem aus seiner Sicht Unwahrheiten verbreitet wurden. Insbesondere die Darstellung, Mitarbeiter dürften nach Dienstschluss private Fahrzeuge reparieren, ist unrichtig. Er hat als Obmann des Abwasserverbandes nun darauf reagiert und ab sofort sämtliche Fahrzeugreparaturen untersagt. Dies gilt für die Mitarbeiter als auch für die Gemeinden und den Stand Montafon gleichermaßen. Diese müssen künftig Fachwerkstätten mit Stundensätzen von € 150,-- bis 160,-- anstelle von bisher € 48,-- in Anspruch nehmen.

Auskunft: Markus Rudigier, MAS
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Gemeinde St. Anton im Montafon Seite 7 von 7
Montafonerstraße 64 | A-6771 St. Anton i. M | +43 5552/67191 | gemeinde@stantonim.at | www.stantonim.at Aus der Gemeindevertretung wird auf defekte Straßenbeleuchtung im Bereich Bärgerstraße hingewiesen. Der Vorsitzende wird dies an den Bauhof weitergeben.

Drescha Monika hat gebeten, dass das Kanalrohr zwischen Sauerwein Robert und ihrem Anwesen zu überprüfen, da sie glaubt, dass der Kanal verstopft ist. S ie hat Angst, dass es zu Überschwemmungen kommen könnte.

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, bedankt sich der Vorsitzende bei den anwesenden GV-Mitgliedern und beendet die Sitzung um 20:17 Uhr.

Der Vorsitzende
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Der Schriftführer
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