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Verständigung über die Auflage des Entwurfes einer Änderung des Flächenwidmungsplanes
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Fundstellen
Raumplanung / Umwidmung
- … daniel.spechtenhauser@bartholomaeberg.at Zahl: ba031.2-22/2026 Bartholomäberg, am 19.10.2026 KUNDMACHUNG Verständigung über die Auflage des Entwurfes einer Änderung des Flächenwidmungsplanes Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bartholomäberg hat in der Sitzung vom 14.10.2026 den Entwurf zur Festlegung eines Maßes der baulichen Nutzung gemäß …
- … KG Bartholomäberg. Die einmonatige Auflage erfolgt vom 19.10.2026 bis einschließlich 19.11.2026. Die maßgebenden Unterlagen – Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes und Erläuterungsbericht – liegen gemäß § 21 Abs. (1) RPG während der Auflagefrist zu den Amtsstunden mit Parteienverkehr im Gemeindeamt …
- … zur Einsichtnahme auf. Während der Auflagefrist kann gemäß § 21 Abs. 3 RPG jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich die Änderung des Flächenwidmungsplanes bezieht, zum Entwurf schriftlich oder mündlich Änderungsvorschläge erstatten. Der Bürgermeister: Im Auftrag Daniel Spechtenhauser KUNDMACHUNGSVERMERK …
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Gemeinde Bartholomäberg Luttweg 1, 6781 Bartholomäberg Tel 05556 73II4-0, Fax DW 6 gemeinde@bartholomaeberg.at
Sachbearbeiter:
Daniel Spechtenhauser
05556/ 73114-20
daniel.spechtenhauser@bartholomaeberg.at
Zahl: ba031.2-22/2026
Bartholomäberg, am 19.10.2026
KUNDMACHUNG
Verständigung über die Auflage des Entwurfes einer Änderung des Flächenwidmungsplanes
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bartholomäberg hat in der Sitzung vom 14.10.2026 den Entwurf zur Festlegung eines Maßes der baulichen Nutzung gemäß § 31 Abs. 1 iVm § 12 Abs. 5 RPG beschlossen.
Entwurf einer Änderung des Flächenwidmungsplanes und
für GST-NR. 1225/4, 1230, 1231/1, 1231/2, 1231/3, 1231/5, 1231/7, 1233/3, 1235/1, 1235/2, 1235/3, 1235/4, 1235/5,3473, KG Bartholomäberg.
Die einmonatige Auflage erfolgt vom 19.10.2026 bis einschließlich 19.11.2026.
Die maßgebenden Unterlagen – Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes und Erläuterungsbericht – liegen gemäß § 21 Abs. (1) RPG während der Auflagefrist zu den Amtsstunden mit Parteienverkehr im Gemeindeamt Bartholomäberg zur Einsichtnahme auf.
Während der Auflagefrist kann gemäß § 21 Abs. 3 RPG jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich die Änderung des Flächenwidmungsplanes bezieht, zum Entwurf schriftlich oder mündlich Änderungsvorschläge erstatten.
Der Bürgermeister:
Im Auftrag
Daniel Spechtenhauser
KUNDMACHUNGSVERMERK
Diese Kundmachung wurde
an die Amtstafel angeschlagen am 19.10.2026
von der Amtstafel abgenommen am
Der Bürgermeister / im Auftrag des Bürgermeisters