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13. Sitzung der Gemeindevertretung
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Fundstellen
Verkauf / Erwerb / Versteigerung
- … mit Prof. Bußjäger bezüglich eines neuen Standesstatuts. Die Kosten von 20.000,00 Euro werden nicht ausreichen. • Standesberatung bezüglich Maria Rast: Baurechtsvertrag mit dem Stand Montafon und der KHBG bzw. dem Land Vorarlberg. Zu 8. Mi?eilungen. • Der Sendemast bei der Kulturbühne wird im Verlauf des Herbstes …
- … des Bürgermeisters und einer Delega?on aus der Partnerstadt Myoko (Japan). Zu 9. Allfälliges. M. Borger: Wie ist der Stand beim Kindergarten und beim Baurechtsvertrag? J. Haller: Anfang Juli fanden Gespräche zwischen Diözese und Pfarre sta?. Die Diözese schickt im Verlauf des Sommers einen Vorschlag. M. Borger: …
Vergabe / Ausschreibung
- … Bauhof Schruns in Höhe von Euro 337.670,57 ne?o. b. Verlegung des Geh- und Radwegs einschließlich Unterführungsbauwerk im Bereich der L 84 Zelfastraße; Vergabe der Baumeisteraufgaben an den Bestbieter. c. Erweiterung des Bauloses Silvre?astraße bezüglich der Gemeindewasserversorgungsanlage. 4. Antrag gemäß § 41 …
- … Für den Kranau)au seien zwei Angebote eingeholt worden (Firma Walser, Palfinger, 175.195,00 Euro ne?o und Firma Wohlgenannt, Hiab, 164.000,00 Euro ne?o). Billigstbieter sei die Firma Wohlgenannt. Die Beschaffung erfolge über den Betrieb gewerblicher Art (BGA) des Bauhofes („Fuhrpark“). Für das Al?ahrzeug sei ein …
- … wird eins?mmig beschlossen. Zu 3b. AuLragsvergaben: Verlegung des Geh- und Radwegs einschließlich Unterführungsbauwerk im Bereich der L 84 Zelfastraße; Vergabe der Baumeisteraufgaben an den Bestbieter. Der Vorsitzende führte aus, dass die Radunterführung für die Radwegverbindung von wesentlicher Bedeutung sei. Das …
- … Radunterführung für die Radwegverbindung von wesentlicher Bedeutung sei. Das Vorhaben sei budge?ert, Förderungen von Land und Bund seien vorgesehen. Das Vergabeverfahren sei als Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung gemäß § 47 BVergG 2018 im Unterschwellenbereich durchgeführt und vom Vorarlberger Gemeindeverband …
Text des Dokuments (automatisch aus dem PDF gelesen, für Suche und Handy)
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VerhandlungsschriL
über die am 8. Juli 2026, 19:00 Uhr in der „Jagdausstellung“ des Hotel Taube sta?gefundene 13. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns.
Anwesend:
☒ Bürgermeister Jürgen Haller, Vorsitz
Parteifrak?on: Schrunser Volkspartei und Parteifreie
☒ Sadjak Mar?n ☒ Ganahl Werner
☒ Haumer Norbert ☒ Fürstler Florine
☒ Stemer Markus ☒ Vergud Peter
☒ Braun Laura ☒ Spannring Roman
☒ Zuderell Natalie ☒ Gantner Michael
☒ Ladurner Heike, Ersatzmitglied
Parteifrak?on: Metnand för Schru
☒ Ra? Günter ☒ Fitsch Chiara
☒ Fritz Mar?n ☒ Ganahl Daniel
☒ Goll Birgit ☒ Fränkel Max
☒ Netzer Albert ☒ Mangeng Emil, Ersatzmitglied
☒ Kogler Aurelia, Ersatzmitglied
Parteifrak?on: Schrunser FPÖ und Parteifreie
☒ Thöny Daniel ☒ Sauerwein Ralph
Parteifrak?on SPÖ und Parteifreie
☒ Borger Mar?n
Entschuldigt abwesend:
Sachverständige(r)/AuskunLspersonen:
☒ Gerald Vonbank und Frank Neyer zu TOP 3a bis 3c
SchriLführer:
☒ AL Mag. Christof Obwegeser
A U S K U N F T :
Mag. Christof Obwegeser
+43 5556 724 35-210
christof.obwegeser@schruns.at
Zahl: 004-1/2026
Schruns, 11. Oktober 2026
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Der Vorsitzende begrüßt die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung sowie die AuskunLspersonen und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.
Vor Eingang in die Sitzung wird das Ersatzmitglied Aurelia Kogler gemäß § 37 Gemeindegesetz angelobt.
Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene Tagesordnung:
1. Nicht öffentlicher Teil der Sitzung
2. Beschlussfassung zum Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages zwischen der Marktgemeinde Schruns und der Silvre?a Montafon Bergbahnen GmbH.
- 3. AuLragsvergaben:
- a. Ankauf eines LastkraLfahrzeuges für den Bauhof Schruns in Höhe von Euro 337.670,57 ne?o.
b. Verlegung des Geh- und Radwegs einschließlich Unterführungsbauwerk im Bereich der L 84 Zelfastraße; Vergabe der Baumeisteraufgaben an den Bestbieter.
c. Erweiterung des Bauloses Silvre?astraße bezüglich der Gemeindewasserversorgungsanlage.
4. Antrag gemäß § 41 Abs. 2 Gemeindegesetz durch die Frak?on Team Mar?n Sadjak – Schrunser Volkspartei und Parteifreie: „KünLige Vorgehensweise der Marktgemeinde Schruns bei der gemeindeübergreifenden Zusammenarbeit im Montafon - Beratung und Beschlussfassung.“
5. Kenntnisnahme des Berichtes des Prüfungsausschusses zum Rechnungsabschluss 2025.
6. Genehmigung der VerhandlungsschriL über die 12. Sitzung der Gemeindevertretung.
7. Berichte des Bürgermeisters aus den öffentlichen Verbandssitzungen.
8. Mi?eilungen des Vorsitzenden.
9. Allfälliges.
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Zu 1.
Nicht öffentlicher Teil der Sitzung.
Zu 2.
Beschlussfassung zum Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages zwischen der Marktgemeinde Schruns und der Silvre?a Montafon Bergbahnen GmbH.
Die Silvre?a Montafon Bergbahnen GmbH (SIMO) beabsich?ge, die bestehende Hochjochbahn (Pendelbahn)
abzubrechen und durch eine moderne Seilbahn auf leicht geänderter Trasse zu ersetzen. Der Vorsitzende führte aus, dass die SIMO unter Zeitdruck stehe, da der Vertrag noch in dieser Woche benö?gt werde. Den Gemeindevertretern lagen der Vertragsentwurf vom 29. Juni 2026 samt Grundbuchauszug und Lageplan sowie ein Aktenvermerk der Amtsleitung vom 6. Juli 2026 vor.
Gegenstand des Vertrages sei die Einräumung einer unentgeltlichen Grunddienstbarkeit zugunsten des GST-NR .1119 in EZ 735, KG 90104 Schruns, im Eigentum der SIMO, für die Errichtung, den Betrieb, die Instandhaltung und die Erneuerung einer Seilbahn über die Gemeindestraßen GST-NR 3252 (Hofweg), GST-NR 3251/3 (Gstüdweg), GST-NR 3251/1 (Alter Kropfenweg) und GST-NR 3274 (Gamplaschgerweg), alle in EZ 452, KG 90104 Schruns. Die Dienstbarkeitsfläche werde auf höchstens 10 m beidseits der Seilbahnachse erweitert (Lichtraumprofil höchstens 20 m). Umfasst seien unter anderem das Recht der Überspannung, die Verlegung erdverlegter Leitungen, ein Geh- und Fahrrecht, ein Bestockungsverbot sowie ein Bauverbot für seilbahnfremde Anlagen im Abstand von 12 m. Zugleich erteile die Marktgemeinde Schruns als Straßenerhalterin die Zus?mmung zum Sondergebrauch gemäß § 5 Straßengesetz. Die Dienstbarkeit werde unbefristet eingeräumt und erlösche mit dem Wegfall der behördlichen Konzession. Sämtliche Kosten, Gebühren und Steuern trage die SIMO, die die Gemeinde schad- und klaglos halte. Bei Auflassung sei die Anlage binnen fünf Jahren auf Kosten der SIMO rückzubauen.
Der Abschluss des Dienstbarkeitsvertrages zwischen der Marktgemeinde Schruns und der Silvre?a Montafon Bergbahnen GmbH in der Fassung vom 29. Juni 2026 wird mehrheitlich (fünf Gegens?mmen: G. Ra?, B. Goll, C.
Fitsch, A. Kogler, M. Borger) beschlossen.
Zu 3a.
AuLragsvergaben:
Ankauf eines LastkraLfahrzeuges für den Bauhof Schruns in Höhe von Euro 337.670,57 ne?o.
Der bei Schruns Kommunal eingesetzte LKW mit Ladekran sei rund 24 Jahre alt und reparaturbedürLig. Die Funkfernsteuerung des Kranes sei defekt und mangels Ersatzteilen nicht mehr zu ersetzen. Kranarbeiten seien derzeit nur direkt am Fahrzeug und teilweise nur mit einer zweiten Person als Einweiser möglich. Die kurzfris?g notwendigen Instandhaltungen würden auf rund 50.000 Euro geschätzt.
Vorgesehen sei ein MAN 6x4 mit gelenkter Nachlaufachse und rund acht Tonnen Nutzlast (bisher rund drei Tonnen), der auch für den Winterdienst ausgerüstet werden könne. Das Fahrgestell werde über einen Rahmenvertrag der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) um 173.670,57 Euro ne?o beschaO. Für den Kranau)au seien zwei Angebote eingeholt worden (Firma Walser, Palfinger, 175.195,00 Euro ne?o und Firma Wohlgenannt, Hiab, 164.000,00 Euro ne?o). Billigstbieter sei die Firma Wohlgenannt. Die Beschaffung erfolge über den Betrieb gewerblicher Art (BGA) des Bauhofes („Fuhrpark“). Für das Al?ahrzeug sei ein Verkaufserlös von voraussichtlich 20.000 Euro zu erwarten.
Gemeindevertreter Vergud fragte, ob der Kran beim 6x4 am Heck mon?ert sei und ob Schaufel und Holzgreifer vorhanden seien. Gerald Vonbank erläuterte, dass die dri?e Achse eine nicht angetriebene Nachlaufachse sei
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und der Kran am Heck mon?ert werde. In der Praxis sei der Heckkran besser geeignet. Das Zubehör des derzei?gen LKW sei vorhanden und kompa?bel.
Gemeindevertreter Borger fragte, ob der alte Kran von Palfinger sei, ob für den neuen Kran eine lange Einlernzeit erforderlich sei und ob eine Vermietung an andere Gemeinden möglich sei. Gerald Vonbank bestä?gte, dass der alte Kran von Palfinger sei. Eine lange Einlernzeit sei nicht erforderlich, das Service könne in Vorarlberg erfolgen. Der Fuhrpark diene im Grundgedanken gerade dazu, Geräte auch anderen Gemeinden zur Verfügung zu stellen.
Gemeindevertreter Stemer fragte unter Hinweis auf den Schuldenstand der Gemeinde von rund 17 Millionen Euro, warum kein gebrauchter LKW angeschaO werde. Gerald Vonbank führte aus, dass kein passendes und wirtschaLlich vertretbares Gebrauch?ahrzeug gefunden worden sei. Bei Gebrauch?ahrzeugen fehlten zudem Garan?e und Gewährleistung.
Gemeindevertreter Sauerwein hielt fest, dass der alte LKW 24 Jahre alt und die Neuanschaffung daher in Ordnung sei. Die Kranverlängerung (Flyjib) sei im Angebot jedoch nicht enthalten. Sie koste 26.000,00 Euro.
Damit könne ein Personenkorb am Kran befes?gt und die Christbaumbeleuchtung in Eigenregie aufgehängt werden. Auf Dauer könnten so Kosten für Fremdleistungen eingespart werden.
Ersatzmitglied Kogler erkundigte sich, mit wie vielen Betriebsstunden pro Jahr zu rechnen sei und ob Leasingmodelle oder Fremddienstleister geprüL worden seien. Gerald Vonbank erläuterte, dass Leasing bei der geplanten Nutzungsdauer von 20 Jahren nicht sinnvoll sei. Andere Nutzungsmodelle seien nicht geprüL worden, weil keine sinnvollen Vergleiche möglich gewesen seien. Ergänzend wurde ausgeführt, dass etwa der Maschinenring nur für planbare Leistungen in Betracht komme, der LKW aber täglich im Einsatz sei.
Der Ankauf eines LastkraLfahrzeuges für den Bauhof Schruns in Höhe von 337.670,57 Euro ne?o (Fahrgestell MAN 6x4 über die BBG um 173.670,57 Euro und Kranau)au der Firma Wohlgenannt um 164.000,00 Euro)
zuzüglich einer Kranverlängerung (Flyjib) in Höhe von 26.000,00 Euro wird eins?mmig beschlossen.
Zu 3b.
AuLragsvergaben:
Verlegung des Geh- und Radwegs einschließlich Unterführungsbauwerk im Bereich der L 84 Zelfastraße;
Vergabe der Baumeisteraufgaben an den Bestbieter.
Der Vorsitzende führte aus, dass die Radunterführung für die Radwegverbindung von wesentlicher Bedeutung sei. Das Vorhaben sei budge?ert, Förderungen von Land und Bund seien vorgesehen.
Das Vergabeverfahren sei als Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung gemäß § 47 BVergG 2018 im Unterschwellenbereich durchgeführt und vom Vorarlberger Gemeindeverband fachlich begleitet worden.
Fristgerecht seien vier Angebote eingelangt. Mit den drei bestgereihten Bietern seien am 21. Mai 2026 Verhandlungsgespräche geführt worden. Nach einer technischen Variantenprüfung am 12. Juni 2026 sei anstelle der ursprünglich vorgesehenen Stahlträgerkonstruk?on eine Stahlbetondecke festgelegt worden. Alle betroffenen Bieter hä?en darau,in überarbeitete Angebote legen können. Bewertet worden sei nach dem Bestbieterprinzip (Preis 96 Punkte, Gewährleistungsfrist 2 Punkte, HaLrücklass 2 Punkte) mit folgendem Ergebnis:
- 1. Jäger Bau GmbH, Bludenz: 489.999,99 Euro ne?o, 96,00 Punkte
- 2. Nägele Hoch- und Tie)au GmbH: 522.922,13 Euro ne?o, 92,74 Punkte
- 3. Wilhelm + Mayer Bau GmbH: 522.952,22 Euro ne?o, 89,95 Punkte
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Nicht Bestandteil der Vergabe sei der Abschni? des Radwegneubaus zwischen dem Bereich der Firma Jäger und der geplanten Unterführung.
Gemeindevertreter Borger fragte, ob die Kosten nicht von der Firma Jäger zu tragen seien. Vizebürgermeister Sadjak erwiderte, dass die Firma Jäger die Kosten bis zur Unterführung trage. Die Unterführung selbst trage die Gemeinde.
Gemeindevertreter Vergud erkundigte sich, ob die Förderzusagen bereits eingelangt seien. Er merkte an, dass der Angebotspreis ne?o zu verstehen sei und noch 20 Prozent Umsatzsteuer hinzukämen. Die Unterführung sei daher nicht güns?ger als budge?ert. Mit Förderzusagen in Höhe von rund 70 Prozent sei sie jedoch wesentlich güns?ger als im Budget vorgesehen.
Die Vergabe der Baumeisterarbeiten für die Verlegung des Geh- und Radwegs einschließlich Unterführungsbauwerk im Bereich der L 84 Zelfastraße an die Bestbieterin Jäger Bau GmbH, Bludenz, zu einer Angebotssumme von 489.999,99 Euro ne?o wird mehrheitlich (dagegen: M. Borger) beschlossen.
Zu 3c.
AuLragsvergaben:
Erweiterung des Bauloses Silvre?astraße bezüglich der Gemeindewasserversorgungsanlage.
Die Montafonerbahn AG (MBS) habe weitere Kabelverlegungen für Strom bis zum neuen Trafo im Bereich Silvre?astraße 89 geplant. Es biete sich an, zugleich die alte Wasserversorgungsanlage zu erneuern. Die Illwerke VKW AG verlege dabei Lichtwellenleiter mit. Da die Baustelle bereits eingerichtet sei, sei der Zeitpunkt für eine Erweiterung güns?g. Auch der Zustand der Fahrbahn sei deutlich sanierungsbedürLig.
Das laufende Baulos reiche vom Hotel Alpenrose bis zum Wohnhaus Kessler (Silvre?astraße 67). Bauabschni? 2 führe weiter bis zum Wuhrweg, Bauabschni? 3 bis zum Wohnhaus Bargehr (Silvre?astraße 89). Die Kosten stellten sich wie folgt dar:
Bauabschni? 2: Erneuerung Wasserleitung 89.000 Euro abzüglich Förderung 34.000 Euro, Straßenbau 190.000 Euro, gesamt rund 245.000 Euro.
Bauabschni? 3: Erneuerung Wasserversorgung 113.000 Euro abzüglich Förderung 43.000 Euro, Straßenbau 240.000 Euro, gesamt rund 310.000 Euro.
Sämtliche Beträge verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Die Förderung für die Wasserversorgungsanlage betrage 38 Prozent, bezogen auf eine Verlegebreite von 2,5 Metern. Die Umsatzsteuer falle bei der Realisierung nicht als Kostenbelastung an. Eine einspurige Verkehrsführung sei bei einem Graben von 50 mal 3 Metern nicht möglich, es sei eine Vollsperrung erforderlich. Die MBS beteilige sich an den Kosten für die Adap?erung (BA 1: 32.000 Euro, BA 2: 42.000 Euro).
Gemeindevertreter Borger merkte an, dass die Erweiterung nicht im Budget vorgesehen sei, und fragte, ob die Fernwärme angefragt worden sei. Gerald Vonbank bestä?gte dies, die Fernwärme habe jedoch abgelehnt. Der Vorsitzende ergänzte, dass die MBS die Straße ohnehin öffnen würde. Gehe die Gemeinde jetzt mit, werde die Asphaltdecke kein Fleckerlteppich.
Gemeindevertreter Ra? forderte, dass Beginn und Ende der Baustelle mit der Baufirma vereinbart werden.
Gemeindevertreter Sauerwein ergänzte, dass das Bauende vertraglich samt Vertragsstrafen zu vereinbaren sei.
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Einhellig wird verlangt, dass die Silvre?astraße noch in diesem Jahr samt Feinbelag fer?ggestellt wird. Dazu ist bei der Firma Jäger ein Angebot einzuholen bzw. die Firma Nägele zu verbindlichen Zugeständnissen (Garan?e, Vertragsstrafe bei Verzug) zu bewegen.
Die Verlängerung des Bauloses Silvre?astraße wird eins?mmig beschlossen.
Zu 4.
Antrag gemäß § 41 Abs. 2 Gemeindegesetz durch die Frak?on Team Mar?n Sadjak – Schrunser Volkspartei und Parteifreie: „KünLige Vorgehensweise der Marktgemeinde Schruns bei der gemeindeübergreifenden Zusammenarbeit im Montafon - Beratung und Beschlussfassung.“
Vizebürgermeister Sadjak und Gemeindevertreter Haumer erläuterten die Hintergründe des Antrages:
Angesichts der großen Herausforderungen der Gemeinden sollten Koopera?onen gestärkt und die Zusammenarbeit im Tal intensiviert werden. Die Gemeindevertretung habe in ihrer Sitzung vom 18. März 2026 mehrheitlich den Beitri? zum neu zu gründenden Mehrzweckgemeindeverband „Gemeindeverband IT und Kompetenzzentrum Montafon“ beschlossen. Dieser Beschluss habe auf der Annahme beruht, dass die neue Struktur von allen Gemeinden des Montafons mitgetragen werde. Dies erscheine derzeit nicht möglich, wie etwa der Beschluss der Gemeindevertretung Tschagguns vom 18. Juni 2026 zeige. Einen Mehrzweckgemeindeverband nur mit einem Teil der Gemeinden zu verwirklichen, sei kri?sch zu hinterfragen.
Ziel müssten tragfähige, leistbare und breit getragene Modelle der gemeindeübergreifenden Zusammenarbeit sein. Beim Stand Montafon liefen derzeit unter Beiziehung von Prof. Peter Bußjäger Beratungen der Bürgermeister über eine Reform des Standesstatuts mit einem modernen Aufgabenkatalog.
Der Antrag lautete:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
1. Die Marktgemeinde Schruns steht dem Vorhaben posi?v gegenüber und wirkt daran mit, dass das Standesstatut möglichst rasch reformiert und der Aufgabenkatalog angepasst wird.
2. In Anbetracht der geänderten Rahmenbedingungen wird von einer Gründung und einem Beitri? der Marktgemeinde Schruns zu einem neuen Mehrzweckgemeindeverband zum jetzigen Zeitpunkt Abstand genommen. Der grundsätzliche Wert der Lösung wird anerkannt. Bei veränderter Ausgangslage ist die Gemeindevertretung erneut damit zu befassen.
3. Die Marktgemeinde Schruns beteiligt sich ak?v und offen an Prozessen zur Erarbeitung von Lösungsmodellen für eine stärkere gemeindeübergreifende Zusammenarbeit, die auf eine breitere Zus?mmung der anderen Gemeinden abzielen und bestehende Bedenken reduzieren.
Gemeindevertreter Borger hielt fest, dass Koopera?onen nicht zwingend voraussetzten, dass alle Gemeinden dabei seien. Dies kenne man bereits von den Schulverbänden Innermontafon und Außermontafon und vom Fors?onds, dem nur acht Gemeinden angehörten. Man solle mu?g vorangehen, auch wenn nicht alle von Anfang an dabei sein wollten oder könnten.
Gemeindevertreter Ra? führte aus, dass die poli?schen Geplänkel bekannt seien. Auch bei der Wahl des Standesrepräsentanten sei erkennbar gewesen, welche Gemeinden bei zu viel Druck seitens der Landespoli?k eingeknickt seien und ihre Entscheidung revidiert hä?en. Man solle jetzt vorangehen und sich zum Wohle der Region klar für den Mehrzweckgemeindeverband posi?onieren. Wer nicht dabei sein wolle, dürfe sich so entscheiden.
Gemeindevertreter Sauerwein hielt fest, dass jede Gemeindevertretung im Rahmen ihrer eigenen Verantwortlichkeiten entscheiden könne. Die Gemeindevertretung dürfe ihre Haltung zu so wich?gen Themen nicht ständig ändern. Wenn nicht alle von Anfang an dabei seien, dann solle es so sein.
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Gemeindevertreter Haumer bezeichnete den Mehrzweckgemeindeverband als sinnvolles Projekt, vor allem weil die Verwaltung von der poli?schen Ebene getrennt sein solle. Ungeachtet dessen sei bei diesem Thema ein diploma?scher Ansatz zu bevorzugen.
Gemeindevertreter Gantner betonte, dass der Stand Montafon bei diesem Thema nicht unter die Räder kommen dürfe. Man solle mit den anderen Gemeinden über ihre Vorbehalte sprechen.
Der Vorsitzende führte aus, dass sich die Bürgermeister für eine Reform des Standesstatuts ausgesprochen hä?en. Bis diese beschlussreif sei, werde es jedoch sehr lange dauern. Geplant sei, sämtliche aktuellen und künLigen Koopera?onsthemen beim Stand anzusiedeln (Prof. Bußjäger). Angesichts der gegenwär?gen Beschlusslage zum Mehrzweckgemeindeverband brauche es keine sogenannte „Pausetaste“. Sollte das Statut geändert werden, müsse ohnehin die Gemeindevertretung befasst werden. Die Marktgemeinde Schruns habe sich in den letzten Jahren mehr als nur ak?v anderen Gemeinden angeboten. Nun müsse man sich auf die eigene Gemeinde konzentrieren. Wenn andere Gemeinden kooperieren wollten, könnten sie mit Schruns reden.
Gemeindevertreter Werner Ganahl hielt fest, dass die Idee eines Mehrzweckgemeindeverbandes Montafon nicht ausgereiL sei.
Über die Antragspunkte wird getrennt abges?mmt:
1. Antragspunkt 1 erhält bei S?mmengleichheit (zwölf S?mmen dafür: Schrunser Volkspartei und Parteifreie sowie SPÖ und Parteifreie, zwölf S?mmen dagegen) nicht die gemäß § 44 Abs. 1 Gemeindegesetz erforderliche Mehrheit und ist damit abgelehnt.
2. Antragspunkt 2 wird mehrheitlich (dafür: Schrunser Volkspartei und Parteifreie, elf S?mmen)
abgelehnt.
3. Antragspunkt 3 wird mehrheitlich (dafür: Schrunser Volkspartei und Parteifreie, elf S?mmen)
abgelehnt.
Zu 5.
Kenntnisnahme des Berichtes des Prüfungsausschusses zum Rechnungsabschluss 2025.
Der Bericht des Prüfungsausschusses über die Prüfung des Rechnungsjahres 2025 gemäß § 52 Gemeindegesetz vom 25. Juni 2026 lag den Gemeindevertretern vor. Demnach s?mme der Bargeldbestand zum Prüfungstag am
11. Juni 2026 mit dem buchmäßigen Kassastand überein. Die Bestände bei den Geldins?tuten hä?en zum 31.
Dezember 2025 keine Differenzen ergeben. Die s?chprobenweise geprüLen Belege s?mmten sachlich und rechnerisch mit der Buchhaltung überein.
Gegenüber dem Voranschlag seien in der opera?ven Gebarung um rund 1.415.500 Euro weniger Ausgaben und rund 1.804.400 Euro Mehreinnahmen angefallen. Ausgabensei?g seien vor allem Instandhaltungen von rund 934.000 Euro auf 2026 oder die Folgejahre verschoben worden. Einnahmensei?g wirke sich die posi?ve Entwicklung in Tourismus und Gewerbe aus. Inves?ert worden seien rund 1.776.000 Euro. Sta? der budge?erten 5 Millionen Euro hä?en nur 2 Millionen Euro an Darlehen aufgenommen werden müssen. Der Schuldenstand habe sich um 861.000 Euro auf 17,1 Millionen Euro erhöht, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 4.278 Euro entspreche.
Die finanzielle Situa?on habe sich durch die Mehreinnahmen etwas gebessert, sei aber angesichts der bevorstehenden Projekte (Mi?inanzierung Schwimmbadbrücke, Kindergartenneubau, Zu- und Umbau Volksschule, Sanierung Bahnhof-Tiefgarage) weiterhin extrem angespannt. Der Prüfungsausschuss fordere
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Bürgermeister, Gemeindevorstand und Gemeindevertretung auf, weiterhin einen konsequenten Sparkurs einzuhalten, um diese zum Teil unaufschiebbaren Projekte zu ermöglichen. Der Prüfungsausschuss danke der Gemeindeverwaltung für die gewissenhaLe Arbeit.
Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Zu 6.
Genehmigung der VerhandlungsschriL über die 12. Sitzung der Gemeindevertretung.
Eins?mmig unverändert genehmigt.
Zu 7.
Berichte des Bürgermeisters aus den öffentlichen Verbandssitzungen.
• Klausur mit Prof. Bußjäger bezüglich eines neuen Standesstatuts. Die Kosten von 20.000,00 Euro werden nicht ausreichen.
• Standesberatung bezüglich Maria Rast: Baurechtsvertrag mit dem Stand Montafon und der KHBG bzw.
dem Land Vorarlberg.
Zu 8.
Mi?eilungen.
• Der Sendemast bei der Kulturbühne wird im Verlauf des Herbstes en?ernt.
• Besuch des Bürgermeisters und einer Delega?on aus der Partnerstadt Myoko (Japan).
Zu 9.
Allfälliges.
M. Borger: Wie ist der Stand beim Kindergarten und beim Baurechtsvertrag?
J. Haller: Anfang Juli fanden Gespräche zwischen Diözese und Pfarre sta?. Die Diözese schickt im Verlauf des Sommers einen Vorschlag.
- M. Borger
- Entstehen durch die Rolle als Host City 2027 Zusatzbelastungen?
- J. Haller
- Nein. Transporte und Shu?leservice werden zum Beispiel von anderen organisiert.
- M. Borger
- Wie ist der Stand der ARGE ParkraumbewirtschaLung?
- M. Gantner
- Die Angebote für die Systeme wurden neu eingeholt.
D. Thöny: In der Nähe des Sprungs wurde Holz geschlägert. Dabei wurden Banke? und Belag beschädigt.
R. Sauerwein: Beim Schwimmbadparkplatz steht ein Autowrack, das man dem Eigentümer zurückgeben sollte.
M. Sadjak: Danke für die Zusammenarbeit und eine schöne Sommerpause.
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Ende der Sitzung: 22:00 Uhr
Der Vorsitzende Der SchriLführer