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Wohn- und Heizkostenzuschuss 2026/27
Antragstellung und Höhe der Auszahlung Der Wohn- und Heizkostenzuschuss kann im Zeitraum vom Mo, 19.10.2026 bis Fr, 12.02.2027 entweder während der Amtsstunden oder ganz bequem von zuhause aus über die Homepage der Gemeinde Gaschurn mittels Onlineformular beantragt werden. Bei persönlicher Antragstellung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Der Zuschuss beträgt einmalig maximal 250 Euro. Zum Nachweis der Anspruchsberechtigung ist das aktuelle Einkommen nachzuweisen. Für die Antragsberechtigung ist ausschließlich der Hauptwohnsitz maßgeblich. Bei allfälligen Wohnungswechseln während des Aktionsz
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