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Wohn- und Heizkostenzuschuss 2026/2027
Der Heizkostenzuschuss in Höhe von max. 250 Euro kann im Zeitraum vom 19.10.2026 bis 12.02.2027 persönlich beim Wohnsitzgemeindeamt oder online beantragt werden. Zum Nachweis der Anspruchsberechtigung ist der Hauptwohnsitz maßgeblich und es ist das aktuelle Einkommen anhand von Unterlagen (Gehaltszettel, Pensionsbescheid usw.) nachzuweisen. An Personen oder Haushalte, die eine Unterstützung aus der offenen Sozialhilfe erhalten, wird ein reduzierter Heizkostenzuschuss von Amts wegen von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ausbezahlt. Nähere Informationen finden Sie unter Heizkostenzuschuss 2
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