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Kundmachung: Gargellner Bergbahnen GmbH & Co KG, Errichtung Messwehres und die Erhöhung des Jahreswasserkonsenswassermenge für die Beschneiungsanlage Schafberg

St. Gallenkirch · Veröffentlichungsportal St. Gallenkirch · 09.10.2026 · Aushang bis 04.11.2026

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Bezirkshauptmannschaft Bludenz
Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz, Österreich | www.vorarlberg.at/bhbludenz | www.vorarlberg.at/datenschutz bhbludenz@vorarlberg.at | T +43 5552 6136 0 | F +43 5574 511 951095 Dr. Rebecca Oltmanns T +43 5552 6136 51218

Zahl: BHBL-II-930-243/2026-2
Bludenz, am 09.10.2026

K U N D M A C H U N G

Die Gargellner Bergbahnen GmbH & Co KG, St Gallenkirch, hat mit Eingabe vom 28.08.2026 um die Erteilung der naturschutzrechtlichen Bewilligung und der wasserrechtlichen Bewilligung für die Errichtung eines Messwehres auf GST-NR 4600/1 und die Erhöhung der Jahreskonsenswassermenge auf 162.000 m³/Jahr für die Beschneiungsanlage Schafberg im Gemeindegebiet von St Gallenkirch angesucht.

Über dieses Ansuchen wird eine mündliche Verhandlung auf

Mittwoch, den 04.11.2026,

mit der Zusammenkunft der Teilnehmer um 09:00 Uhr im Gemeindeamt St Gallenkirch anberaumt.

Die Beteiligten können nach telefonischer Vereinbarung bis zum Tag vor der Verhandlung beim örtlichen Gemeindeamt oder bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz in die Projektunterlagen einsehen.

Allfällige Einwendungen sind bis spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz oder während der mündlichen Verhandlung zu erheben.

Werden von einer Partei keine Einwendungen erhoben, so hat dies zur Folge, dass sie ihre Parteistellung verliert (§ 42 Abs 1 AVG). Beteiligte können sich vertreten lassen. Vertreter von beteiligten Privatpersonen haben Vollmachten vorzulegen, welche sie zur Abgabe vorbehaltloser Erklärungen ermächtigen.

Der Bezirkshauptmann
im Auftrag

Dr. Rebecca Oltmanns