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Freitag, 23. Oktober 2026 · 2.246 Einträge aus 10 Gemeinden und dem Stand Montafon · Stand heute, 04:45 Uhr

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Kundmachung zur mündlichen Verhandlung um die Erteilung der Baubewilligung und der gewerberechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Fitnessstudios im Gebäude Schulstraße 6b, 6793 Gaschurn

Gaschurn · Veröffentlichungsportal Gaschurn · 06.10.2026 · Aushang bis 21.10.2026

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Bezirkshauptmannschaft Bludenz
Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz, Österreich | www.vorarlberg.at/bhbludenz | www.vorarlberg.at/datenschutz bhbludenz@vorarlberg.at | T +43 5552 6136 0 | F +43 5574 511 951095 Mag.a Jennifer Bauer T +43 5552 6136 51242

Zahl: BHBL-II-910-173/2026-9
Bludenz, am 05.10.2026

K U N D M A C H U N G

Mit Eingabe vom 27.08.2026 hat Yvonne Dietiker, Brand, um die Erteilung der Baubewilligung und der gewerberechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Fitnessstudios im Gebäude Schulstraße 6b, 6793 Gaschurn, GST-NR 2269/4 GB Gaschurn, angesucht.

Über dieses Ansuchen wird eine mündliche Verhandlung auf

Mittwoch, den 21.10.2026,

mit der Zusammenkunft der Teilnehmer um 14:00 Uhr an Ort und Stelle (Schulstraße 6b, Gaschurn) anberaumt.

Die Beteiligten können nach telefonischer Vereinbarung bis zum Tag vor der Verhandlung beim örtlichen Gemeindeamt oder bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz in die Projektsunterlagen einsehen.

Allfällige Einwendungen sind bis spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz oder während der mündlichen Verhandlung zu erheben.

Werden von einer Partei keine Einwendungen erhoben, so hat dies zur Folge, dass sie ihre Parteistellung verliert (§ 42 Abs 1 AVG). Beteiligte können sich vertreten lassen. Vertreter von beteiligten Privatpersonen haben Vollmachten vorzulegen, welche sie zur Abgabe vorbehaltloser Erklärungen ermächtigen.

Der Bezirkshauptmann
im Auftrag

Mag.a Jennifer Bauer