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Freitag, 23. Oktober 2026 · 2.246 Einträge aus 10 Gemeinden und dem Stand Montafon · Stand heute, 04:45 Uhr

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Gemeinde Tschagguns – Durchführung des Verbauungsprojektes "Landschisotttobel P 2025" auf den GST-NRN 738/2, 3285, 728/1 und 717 alle GB Tschagguns

Land Vorarlberg / BH Bludenz · BH Bludenz · 02.10.2026 · Aushang bis 20.10.2026

Mit Eingabe vom 24.03.2026 hat die Gemeinde Tschagguns um die Erteilung der naturschutzrechtlichen Genehmigung sowie der wasserrechtlichen Genehmigung für die Durchführung des Verbauungsprojektes „Landschisotttobel P 2025“ im Bereich der GST-NRN 738/2, 3285, 728/1 und 717 alle GB Tschagguns angesucht.

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Bezirkshauptmannschaft Bludenz
Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz, Österreich | www.vorarlberg.at/bhbludenz | www.vorarlberg.at/datenschutz bhbludenz@vorarlberg.at | T +43 5552 6136 0 | F +43 5574 511 951095 Susanne Humpeler T +43 5552 6136 51244

Zahl: BHBL-II-930-166/2026-19
Bludenz, am 02.10.2026

K U N D M A C H U N G

Mit Eingabe vom 24.03.2026 hat die Gemeinde Tschagguns um die Erteilung der naturschutzrechtlichen Genehmigung sowie der wasserrechtlichen Genehmigung für die Durchführung des Verbauungsprojektes „Landschisotttobel P 2025“ im Bereich der GST-NRN 738/2, 3285, 728/1 und 717 alle GB Tschagguns angesucht.

Über dieses Ansuchen wird eine mündliche Verhandlung auf

Dienstag, 20.10.2026,

mit der Zusammenkunft der Teilnehmer um 11:00 Uhr beim Gemeindeamt Tschagguns anberaumt.

Die Beteiligten können nach telefonischer Vereinbarung bis zum Tag vor der Verhandlung beim örtlichen Gemeindeamt oder bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz in die Projektsunterlagen einsehen.

Allfällige Einwendungen sind bis spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz oder während der mündlichen Verhandlung zu erheben.

Werden von einer Partei keine Einwendungen erhoben, so hat dies zur Folge, dass sie ihre Parteistellung verliert (§ 42 Abs 1 AVG). Beteiligte können sich vertreten lassen. Vertreter von beteiligten Privatpersonen haben Vollmachten vorzulegen, welche sie zur Abgabe vorbehaltloser Erklärungen ermächtigen.

Der Bezirkshauptmann
im Auftrag

Susanne Humpeler