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Kundmachung: Veröffentlichung des Entwurfs einer Verordnung der Gemeindevertretung Gaschurn über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Gaschurn
Kopie des Originaldokuments (Quelle: www.gaschurn-partenen.at). Auf dem Handy bitte „PDF öffnen“ verwenden.
Fundstellen
Raumplanung / Umwidmung
- … Zahl: gs031.2-21/2026-6 Gaschurn, am 01.10.2026 KUNDMACHUNG Veröffentlichung des Entwurfs einer Verordnung der Gemeindevertretung Gaschurn über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Gaschurn DerGemeindevorstandder Gemeinde Gaschurnhat in seinerSitzung vom 22.09.2026 den Entwurf einer Verordnung über eine Änderung des …
- … Daniel Sandrell ||GI_PADES_BLOCK_WITHOUT_BORDERS|| angeschlagen am: abgenommen am: Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn vom XX.XX.20XX wird gemäß § 23 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 39/1996 …
- … der Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn vom XX.XX.20XX wird gemäß § 23 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 39/1996 idgF, verordnet: Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Gaschurn wird gemäß dem Plan in der angeschlossenen Anlage geändert. Der Bürgermeister Daniel Sandrell Gemeinde Gaschurn Seite 1 von 2 …
- … Gaschurn Seite 1 von 2 Dorfstraße 2| A-6793 Gaschurn | +43 5558 8202 | gemeinde@gaschurn.at | www.gaschurn.at Erläuterungsbericht vom 29. September 2026 Flächenwidmungsplan der Gemeinde Gaschurn, Teiländerung Umwidmung: GST-NR 852/4, GB Gaschurn, von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Freifläche Sondergebiet – Carport“ …
Text des Dokuments (automatisch aus dem PDF gelesen, für Suche und Handy)
Gemeinde Gaschurn Seite 1von 2
Dorfstraße 2|A-6793Gaschurn|+43 5558 8202|gemeinde@gaschurn.at| www.gaschurn.at Auskunft:
Nico Rudigier
055588202-10
nico.rudigier@gaschurn.at
Zahl: gs031.2-21/2026-6
Gaschurn, am 01.10.2026
KUNDMACHUNG
Veröffentlichung des Entwurfs einer Verordnung der Gemeindevertretung Gaschurn über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Gaschurn DerGemeindevorstandder Gemeinde Gaschurnhat in seiner Sitzung vom 22.09.2026 den Entwurf einer Verordnung über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Gaschurnbetreffend dasGrundstück GST-NRN 852/4, KGGaschurn, gemäß § 23 Abs. 1 Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 39/1996 idgF, beschlossen.
Der Verordnungsentwurf undder Erläuterungsbericht samt dem Ergebnis der Umwelterheblichkeitsprüfung werden vier Wochen auf dem Veröffentlichungsportal (www.gaschurn-partenen.at)von 01.10.2026bis 30.10.2026veröffentlicht (§ 32e des Gemeindegesetzes).
Während der Zeit der Veröffentlichung kann jede Gemeindebürgerin/jeder Gemeindebürger oder Eigentümerin/Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Verordnungsentwurf bezieht, zum Verordnungsentwurf schriftlich Änderungsvorschläge erstatten.
Der Bürgermeister
Daniel Sandrell
angeschlagen am:
abgenommen am:
Verordnung
der Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn
über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes
Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Gaschurn vom XX.XX.20XX wird gemäß
§ 23 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 39/1996 idgF, verordnet:
Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Gaschurn wird gemäß dem Plan in der angeschlossenen Anlage geändert.
Der Bürgermeister
Daniel Sandrell
Gemeinde Gaschurn Seite 1 von 2
Dorfstraße 2| A-6793 Gaschurn | +43 5558 8202 | gemeinde@gaschurn.at | www.gaschurn.at
Erläuterungsbericht vom 29. September 2026
Flächenwidmungsplan der Gemeinde Gaschurn, Teiländerung
Umwidmung: GST-NR 852/4, GB Gaschurn, von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Freifläche Sondergebiet – Carport“
Nutzung: Errichtung eines Carports
Eigentümer: Hubert Netzer, Ober Trantrauas 78, 6793 Gaschurn
Antragsteller: Hubert Netzer, Ober Trantrauas 78, 6793 Gaschurn
Erläuterung:
Herr Hubert Netzer beabsichtigt auf dem GST-NR 852/4, GB Gaschurn, ein Carport zu errichten.
Es wurde zu diesem Zweck beantragt, das Teilflächen der GST -NR 852/4, GB Gaschurn, von „Freifläche Freihaltegebiet“ im Ausmaß von ca. 30m² in „Freifläche Sondergebiet
– Carport“ umzuwidmen.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Gaschurn hat den Entwurf des Flächenwidmungsplanes in seiner 18. Sitzung am 22.09.2026 beschlossen.
Für die gegenständliche, geplante Umwidmung wurde ein UEP-Verfahren durchgeführt. Die abschließende Stellungnahme vom 21. September 2026 liegt vor. Zur gegenständlichen Umwelterheblichkeitsprüfung nach dem Raumplanungsgesetz wird festgestellt, dass gemäß § 10a Abs. 3 und 4 iVm § 21a Abs. 1 RPG, LGBl.Nr. 33/2005, durch die geplante Änderung des Flächenwidmungsplanes in Gaschurn keine voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Nach Einholung der Stellungnahmen im Rahmen des UEP-Verfahrens sind folgende Stellungnahmen eingelangt:
- Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. VIIa – Raumplanung und Baurecht, Zahl: VIIa- OR.200_31.03-7//-6, 09.09.2026: keine Einwände
- Wildbach- und Lawinenverbauung, E-Mail vom 18.09.2026: keine Einwände
Befristung:
Die angedachte Widmung soll befristet und als Folgewidmung die Widmung „Freifläche Freihaltegebiet“ festgelegt werden.
Erschließung:
Die verkehrsmäßige Erschließung ist durch die bereits bestehende Straße „Ober Trantrauas“ gegeben.
Der Bürgermeister
Daniel Sandrell