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Freitag, 23. Oktober 2026 · 2.246 Einträge aus 10 Gemeinden und dem Stand Montafon · Stand heute, 04:45 Uhr

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illwerke vkw AG, Bregenz – illwerke vkw AG, Bregenz; Errichtung einer Streckenbeleuchtung der Golmerbahn II und III samt Verlegung eines Erdkabels im Gemeindegebiet von Tschagguns

Land Vorarlberg / BH Bludenz · BH Bludenz · 30.09.2026 · Aushang bis 20.10.2026

Mit Eingabe vom 22.04.2026 hat die illwerke vkw AG, Bregenz, um die Erteilung der natur schutzrechtlichen Bewilligung und der forstrechtlichen Bewilligung für die Streckenbeleuchtung der Golmerbahn II und III mittels Verlegung von Erdkabeln sowie eines LWL-Schutzrohres DN50 für Telekommunikationszwecke entlang der bestehenden Seilbahntrasse im Gemeindegebiet von Tschagguns angesucht.

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Bezirkshauptmannschaft Bludenz
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Zahl: BHBL-II-960-49/2026-20
Bludenz, am 30.09.2026

K U N D M A C H U N G

Mit Eingabe vom 22.04.2026 hat die illwerke vkw AG, Bregenz, um die Erteilung der naturschutzrechtlichen Bewilligung und der forstrechtlichen Bewilligung für die Streckenbeleuchtung der Golmerbahn II und III mittels Verlegung von Erdkabeln sowie eines LWL-Schutzrohres DN50 für Telekommunikationszwecke entlang der bestehenden Seilbahntrasse im Gemeindegebiet von Tschagguns angesucht.

Mit Eingabe vom 11.05.2026 wurden überarbeitete Projektunterlagen vorgelegt.

Über dieses Ansuchen wird eine mündliche Verhandlung auf

Dienstag, den 20.10.2026,

mit der Zusammenkunft der Teilnehmer um 09:00 Uhr im Sitzungszimmer der Gemeinde Tschagguns anberaumt.

Die Beteiligten können nach telefonischer Vereinbarung bis zum Tag vor der Verhandlung beim örtlichen Gemeindeamt oder bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz in die Projektsunterlagen einsehen.

Allfällige Einwendungen sind bis spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz oder während der mündlichen Verhandlung zu erheben.

Werden von einer Partei keine Einwendungen erhoben, so hat dies zur Folge, dass sie ihre Parteistellung verliert (§ 42 Abs 1 AVG). Beteiligte können sich vertreten lassen. Vertreter von beteiligten Privatpersonen haben Vollmachten vorzulegen, welche sie zur Abgabe vorbehaltloser Erklärungen ermächtigen.

Der Bezirkshauptmann
im Auftrag

Susanne Humpeler