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Naturschutz: Vorarlberger Gemeindeverband begrüßt Zielsetzung des Naturschutz-Deregulierungsgesetzes
Die Begutachtungsfrist für das von der Vorarlberger Landesregierung vorgelegte Naturschutz-Deregulierungsgesetz 2026 endet am 25. September 2026. Die Vorarlberger Gemeinden begrüßen die Entbürokratisierungsbemühungen der vorgelegten Sammelnovelle, stellen jedoch klar, dass die Mitwirkungs- und Rechtsmittelrechte der Standortgemeinde erhalten bleiben müssen. Zudem wird eine Erhöhung des Anteils der Standortgemeinde an der Naturschutzabgabe gefordert.
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