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Kundmachung zur mündlichen Verhandlung um die Erteilung der Baubewilligung und der gewerberechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Fitnessstudios im Gebäude Schulstraße 6b, 6793 Gaschurn
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Bezirkshauptmannschaft ]m|Vomriberg
Bludenz unser Land
Mag.aJennifer Bauer
T+43 5552 6136
Zahl: BHBL-11-910-173/2026-4
Bludenz, am 17.09.2026
KUNDMACHUNG
Mit Eingabe vom 27.08.2026 hat Yvonne Dietiker, Brand, um die Erteilung der Baubewilligung und der gewerberechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Fitnessstudios im Gebäude Schulstraße 6b, 6793 Gaschurn, GST-NR 2269/4 GB Gaschurn, angesucht.
Über dieses Ansuchen wird eine mündliche Verhandlung auf Donnerstag, 29.10.2026 mit der Zusammenkunft der Teilnehmer um 14:00 Uhr an Ort und Stelle (Schulstraße 6b, Gaschurn) anberaumt.
Die Beteiligten können nach telefonischer Vereinbarung bis zum Tag vor der Verhandlung beim örtlichen Gemeindeamt oder bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz in die Projektsunterlagen einsehen.
Allfällige Einwendungen sind bis spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz oder während der mündlichen Verhandlung zu erheben.
Werden von einer Partei keine Einwendungen erhoben, so hat dies zur Folge, dass sie ihre Parteistellung verliert (§ 42 Abs l AVG). Beteiligte können sich vertreten lassen. Vertreter von beteiligten Privatpersonen haben Vollmachten vorzulegen, welche sie zur Abgabe vorbehaltloser Erklärungen ermächtigen.
Baurechtlich können Nachbarn (§ 2 Abs l lit k BauG) durch Einwendungen die Einhaltung der im § 26 Abs l BauG enthaltenen Vorschriften geltend machen. Gewerberechtlich können Nachbarn (§ 75 Abs 2 GewO 1994) durch Einwendungen die Einhaltung der im § 74 Abs 2 GewO 1994 enthaltenen Vorschriften geltend machen, soweit sie den Nachbarn einen Schutz gewähren.
Der Bezirkshauptmann
im Auftrag
Mag.aJennifer Bauer
Bezirkshauptmannschaft Bludenz
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