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Kundmachung gemäß den § 13 Absatz 2 und 5, § 42 Absatz 1a Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBI. Nr. 51/1991 i.d.g.F, sowie § 85 Absatz 3 der Bundesabgabenordnung, BGBI. Nr. 194/1961 i.d.g.F
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GEMEINDE GASCHURN
Jahrgang 2025 Ausgegeben am 02. Juni 2025
Kundmachung: Amtstafel, Amtsstunden und Anbringen
KUNDMACHUNG
des Burgermeisters der Gemeinde Gaschurn, mit der gemaB den § 13 Absatz 2 und 5,
§ 42 Absatz la Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGB1. Nr. 51/1991 i.d.g.F, sowie
§ 85 Absatz 3 der Bundesabgabenordnung, BGB1. Nr. 194/1961 i.d.g.F, die Adressen fur schriftliche Anbringen, die Amtsstunden und die flir den Parteienverkehr bestimmten Zeiten festgelegt werden:
Amtstafel
(1) Die Amtstafel der Gemeinde Gaschurn befindet sich in Tanzlaube Gaschurn. An dieser Amtstafel werden alle Verordnungen der Gemeindeorgane, die zu ihrer Rechtswirksamkeit der offentlichen Kundmachung bedurfen, angeschlagen. Verordnungen, deren Umfang oder Art den Anschlag an der Amtstafel nicht zulassen, werden im Geineindeamt Gaschurn innerhalb der Kundmachungsfrist zur offentlichen Einsicht wahrend der fur den Parteienverkehr bestimmten Zeit aufgelegt. Die Auflegung ist an der Amtstafel kundzumachen. Auch sonstige Offentlich kundzumachende Schriftstucke und behordliche Ladungen werden an dieser Amtstafel angeschlagen.
(2) Kundmachungen und behordliche Ladungen werden gemaB den gesetzlichen Bestimmungen auf der Homepage der Gemeinde Gaschurn im Veroffentlichungsportal unter www.gaschurn.at/Buergerservice/Veroeffentlichungsportal veroffentlicht.
§2
Amtsstunden
(1) Die Behorde ist nur wahrend der Amtsstunden verpflichtet, schriftliche Anbringen entgegenzunehmen oder Empfangsgerate empfangsbereit zu halten and nur wahrend der ftir den Parteienverkehr bestimmten Zeit verpflichtet, miindliche oder telefonische Anbringen entgegenzunehmen.
(2) Die Amtsstunden und die fur den Parteienverkehr bestimmten Zeiten werden gemaB § 13 Abs. 5 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz wie folgt festgelegt:
- a) Montag bis Freitag, 8:00 bis 12:00 Uhr und
- b) Dienstag bis Donnerstag, 14:00 bis 16:00 Uhr
- c) Ausgenommen an gesetzlichen Feiertagen und der Nachmittage des 24.12 und 31.12. sowie des Faschingsdienstages.
(3) Parteienverkehr ist nach personliche Terminvereinbarung auch auBerhalb der Amtsstunden moglich.
(4) Fur Anbringen, die bei einer anderen Behorde einzubringen sind gelten die jeweils von dieser Behorde kundgemachten Amtsstunden und organisatorischen Beschrankungen fur die Einbringung der Anbringen. Diese nuissen nicht mit den hier kundgemachten Amtsstunden und organisatorischen Beschrankungen ubereinstimmen.
(5) Der Absender tragt die mit der Obennittlungsart verbundenen Risiken (z.B. Oberti-agungsfehler, Verlust des Schriftstuckes).
§3
Anbringen
Fur die rechtswirksame Einbringung von schriftlichen Anbringen an die Gemeinde Gaschurn stehen folgende Adressen zur Verfugung:
(1) Einbringen von Schriftstucken per Post: Gemeindeamt Gaschurn, DorfstraBe 2, 6793 Gaschurn (2) Einbringen van Schriftstucken per E-Mail: gemeinde@gaschurn.at
(3) PersOnliche Abgabe: Im Burgerservice wahrend den Amtsstunden im Amt der Gemeinde Gaschurn. Postalische Abgaben im Zuge des Parteienverkehrs direkt an die zustandigen Mitarbeitenden sind ebenfalls moglich.
(4) Gemeinsames Aktenverwaltungsprogramm der Gemeinde und des Landes (V-Dok):
Elektronische Zustelladresse: ERsB Ordnungsnummer: 9110006698413 V-Dok: Gaschurn, Amtsadresse Gaschurn, Burgerservice Gaschurn, Sicherheit und Ordnung Gaschurn, Bauwesen und feuerpolizeiliche Prufungen Gaschurn, Kinder, Jugend, Bildung und Sport Gaschurn, Kunst und Kultur Gaschurn, Soziales und Gesundheit Gaschurn, Infrastruktur, Umweltschutz und raumliche Gestaltung Gaschurn, Finanzen, Wirtschaftsforderung und Vermogensverwaltung (5) Es wird darauf hingewiesen, dass elektronisch ubermittelte Anbringen auch aufierhalb der Amtsstunden empfangen werden, sie allerdings nur wahrend der Amtsstunden bearbeitet werden.
Elektronische Anbringen auBerhalb der Amtsstunden gelten daher, auch wenn sie bereits fruher in den elektronischen Verfugungsbereich der Gemeinde Gaschurn gelangt sind, erst mit Wiederbeginn der nachsten Amtsstunden als eingebracht.
(6) Anbringen per E-Mail an personliche E-Mail-Adressen oder E-Mail-Adressen von Abteilungen gelten grundsatzlich, insbesondere im Falle der Abwesenheit der betroffenen Personen, als nicht eingebracht.
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Daniel Sandrell
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