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Befristete Erweiterung der Ausnahme vom Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge auf einem Teilstück des Auweges in Schruns für den Anrainerverkehr des Verwallweges aus Anlass der Bauarbeiten auf der Silvrettastraße
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Betreff: Marktgemeinde Schruns/Schruns Kommunal, Silbertaler Straße 5, 6780 Schruns;
Bauarbeiten Silvrettastraße, Umfahrung Anrainerverkehr Verwallweg über den Auweg;
Fahrverbot Auweg – befristete Erweiterung der Anrainerausnahme
VERORDNUNG
Befristete Erweiterung der Ausnahme vom Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge auf einem Teilstück des Auweges (Gemeindestraße Nr. 30) in Schruns für den Anrainerverkehr des Verwallweges aus Anlass der Bauarbeiten auf der Silvrettastraße
Gemäß § 43 Abs 1 lit b Z 1 und § 94c der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl Nr 159/1960 in der geltenden Fassung, in Verbindung mit § 1 Abs 1 lit b der Verordnung der Landesregierung über den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde in Angelegenheiten der Straßenpolizei, LGBl Nr 30/1995, wird aus Anlass der Bauarbeiten auf der Silvrettastraße verordnet:
§ 1
Die mit Verordnung vom 23. Mai 2003, Zahl 412/2003/Schu., verfügte Ausnahme vom Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge auf dem Auweg (Gemeindestraße Nr. 30) ab der Abzweigung Wagenweg taleinwärts wird für den Zeitraum von Montag, dem 21. September 2026, bis Samstag, dem 03.
Oktober 2026, dahingehend erweitert, dass neben dem Anrainerverkehr des Auweges auch die Zu- und Abfahrt für den Anrainerverkehr zu den Grundstücken der Anrainer des Verwallweges zulässig ist.
Im Übrigen bleibt das Fahrverbot aufrecht.
§ 2
Gegenständliche Verordnung tritt gem § 44 Abs 1 StVO 1960 durch Anbringung einer Zusatztafel mit dem Wortlaut „ausgenommen Anrainerverkehr Verwallweg“ unter dem bestehenden Verkehrszeichen „Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge“ (§ 52 lit a Z 6c StVO 1960) in Kraft. Sie tritt mit der Entfernung dieser Zusatztafel, jedenfalls aber mit Ablauf des 03. Oktober 2026, wieder außer Kraft.
Mit der Anbringung und der Entfernung dieser Zusatztafel wird Schruns Kommunal betraut.
Ort und Zeitpunkt der Anbringung der Zusatztafel sowie deren Entfernung sind in einem Aktenvermerk A U S K U N F T :
Herbert Schuster
+43 5556 724 35 130
herbert.schuster@schruns.at
Zahl: s120.2-2/2026-2-12
Schruns, 16. September 2026
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(§ 16 AVG) festzuhalten, wofür das angeschlossene Formular zu verwenden ist, welches binnen drei Tagen nach dem Ende der Bauarbeiten der Behörde vorzulegen ist.
Der Bürgermeister
i.A. Herbert Schuster
Regelplan:
Hinweisschild
Einmündung Auweg/Wagenweg
„ausgenommen Anrainerverkehr Verwallweg“
Ergeht an:
- 1. Marktgemeinde Schruns/Schruns Kommunal, Silbertaler Straße 5, 6780 Schruns, E-Mail: An gerald.vonbank@schruns.at
- 2. Marktgemeinde Schruns/Schruns Kommunal, Silbertaler Straße 5, 6780 Schruns, E-Mail: An klara.anton@schruns.at
- 3. Nägele Hoch- und Tiefbau GmbH, Industriestraße 18, 6832 Sulz, E-Mail: An markus.konzett@naegelehochtiefbau.at mit dem Ersuchen, die vorgeschriebenen Zusatztafeln entsprechend dem Regelplan aufzustellen
Ergeht nachrichtlich an:
- 1. Bezirkshauptmannschaft Bludenz (BHBL), per V-DOK (intern)
- 2. Marktgemeinde Schruns, Kirchplatz 2, 6780 Schruns, E-Mail: michelle.burtscher@schruns.at
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- 3. Marktgemeinde Schruns/Kommunikation, Kirchplatz 2, 6780 Schruns, E-Mail: kommunikation@schruns.at
- 4. Marktgemeinde Schruns/Schruns Kommunal, Silbertaler Straße 5, 6780 Schruns, E-Mail:
andreas.vogt@schruns.at
5. Marktgemeinde Schruns/Sicherheitswache, Kirchplatz 2, 6780 Schruns, E-Mail:
herbert.schuster@schruns.at
- 6. Ortsfeuerwehr Schruns, Veltlinerweg 1, 6780 Schruns, E-Mail: florian@feuerwehr-schruns.at
- 7. Ortsfeuerwehr Schruns/Kdt., Veltlinerweg 1, 6780 Schruns, E-Mail: martin.jenny@feuerwehr-schruns.at
- 8. Ortsfeuerwehr Schruns/Kdt.-Stellv., Veltlinerweg 1, 6780 Schruns, E-Mail: martin.lerch@lbsbl1.snv.at
- 9. Österreichisches Rotes Kreuz, Rotkreuz-Abteilung Bludenz - St. Gallenkirch - Sonntag, Walserweg 17, 6700 Bludenz, E-Mail: dl.bludenz@v.roteskreuz.at
- 10. Polizeiinspektion Schruns, Wagenweg 4, 6780 Schruns, E-Mail: pi-v-schruns@polizei.gv.at
- 11. Rettungs- und Feuerwehrleitstelle, Florianistraße 1, 6800 Feldkirch, E-Mail: office@rfl-vorarlberg.at