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Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Gaschurn über die Erlassung eines Fahrverbotes auf der Straße „Motta“ (Gemeindestraße) in Partenen
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Gemeinde Gaschurn Seite 1 von 2
Dorfstraße 2| A-6793 Gaschurn | +43 5558 8202 | gemeinde@gaschurn.at | www.gaschurn.at Auskunft:
Nico Rudigier
055588202-10
nico.rudigier@gaschurn.at
Zahl: gs120.2-1/2026-9-2
Gaschurn, am 02.09.2026
V E R O R D N U N G
des Bürgermeisters der Gemeinde Gaschurn über die Erlassung eines Fahrverbotes auf der Straße „Motta“ (Gemeindestraße) in Partenen
Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b und Abs. 7 in der Verbindung mit § 94 c Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung, BGBl. Nr. 159/1960 idgF, sowie § 1 Abs. 1 der Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über den übertragenden Wirkungsbereich der Gemeinde in Angelegenheiten der Straßenpolizei, LGBl.
Nr. 30/1995, wird aus Anlass der Veranstaltung „Montafoner Berglauf“ im Interesse der Sicherheit, insbesondere der Veranstaltungsteilnehmer und Besucher sowie der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs verordnet:
§ 1
Das Befahren der Straße „Motta“ in Partenen ist während dem nachstehend angeführten Zeitraum in beiden Fahrtrichtungen verboten:
Sonntag, 20. September 2026
10:45 Uhr bis 12:15 Uhr
Von diesem Verbot ausgenommen sind Fahrzeuge des Veranstalters.
§ 2
Diese Verordnung tritt gemäß § 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung, BGBl. Nr. 159/1960 idgF, durch die Aufstellung der Verkehrszeichen “Fahrverbot (in beiden Richtungen)” gemäß § 52 lit a Z 1 Straßenverkehrsordnung, BGBl. Nr. 159/1960 idgF, in Kraft bzw. wird durch das Entfernen dieser Verkehrszeichen wieder außer Kraft gesetzt.
Ort und Zeitpunkt des Anbringens bzw. der Entfernung der Verkehrszeichen sind in einem Aktenvermerk (§ 16 AVG) festzuhalten.
Der Bürgermeister
Daniel Sandrell
ergeht an:
Bezirkshauptmannschaft Bludenz
Bezirkspolizeikommando Bludenz
Polizeiinspektion Schruns
Rotes Kreuz Bludenz
Lukas Ganahl, Gemeinde Gaschurn
Bernhard Hammer, Gemeinde Gaschurn
Josef Manahl, Montafon Tourismus