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Erläuterungsbericht - Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans, Umwidmung einer Teilfläche aus dem Gst. Nr. 1797/1 von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Freifläche-Landwirtschaftsgebiet“ umzuwidmen.
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Fundstellen
Raumplanung / Umwidmung
- Gemeinde Vandans, 6773 Vandans, Dorfstraße 26 gemeinde@vandans.at +43 5556 72720 Erläuterungsbericht über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes Aktenzahl: vd031.2-7/2025 Vandans, am 20.07.2026 Änderung des Flächenwidmungsplanes nach §§ 21 und 23 Raumplanungsgesetz, idgF, der Gemeinde Vandans. 1. …
- … Oskar Neher 6773 Vandans, Schnapfaweg 5 Antrag vom 09.07.2026 1.2. Betroffenes Grundstück: Grundstück Nr. 1797/1, KG 90109 Vandans. 1.3. Beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes: Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von 459,7 m² von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ 1.4. Ausgangslage: …
- … Verfahren maßgeblichen Vorschriften über die Änderung von Flächenwidmungsplänen vor, die inhaltlich im Wesentlichen wie folgt lauten: Der Flächenwidmungsplan darf gemäß § 23 Abs. 1 RPG idgF nur aus wichtigen Gründen geändert werden. Er ist zu ändern a) bei Änderung der maßgeblichen Rechtslage oder b) bei …
- … Raumplanung bedeutsamen Verhältnisse. 2. Sachverhalt: 2.1 Allgemeine Vorbemerkung: Mit Antrag vom 09.07.2026 hat der Antragsteller, Herr Oskar Neher, um eine Änderung des Flächenwidmungsplanes und die Umwidmung einer ca. 459,7 m² großen Teilfläche aus dem Gst. Nr. 1797/1 von „Freifläche Freihaltegebiet“ („FF“ gem. § 18 Abs. 5 RPG) in …
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Gemeinde Vandans, 6773 Vandans, Dorfstraße 26
gemeinde@vandans.at
+43 5556 72720
Erläuterungsbericht
über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes
Aktenzahl: vd031.2-7/2025 Vandans, am 20.07.2026
Änderung des Flächenwidmungsplanes nach §§ 21 und 23 Raumplanungsgesetz, idgF, der Gemeinde Vandans.
1. Einleitung und Anlass:
1.1. Antragssteller:
Oskar Neher
6773 Vandans, Schnapfaweg 5
Antrag vom 09.07.2026
1.2. Betroffenes Grundstück:
Grundstück Nr. 1797/1, KG 90109 Vandans.
1.3. Beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes:
Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von 459,7 m² von „Freifläche Freihaltegebiet“ in „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“
1.4. Ausgangslage:
Das Raumplanungsgesetz sieht in § 23 die für das gegenständliche Verfahren maßgeblichen Vorschriften über die Änderung von Flächenwidmungsplänen vor, die inhaltlich im Wesentlichen wie folgt lauten:
Der Flächenwidmungsplan darf gemäß § 23 Abs. 1 RPG idgF nur aus wichtigen Gründen geändert werden. Er ist zu ändern
- a) bei Änderung der maßgeblichen Rechtslage oder
- b) bei wesentlicher Änderung der für die Raumplanung bedeutsamen Verhältnisse.
2. Sachverhalt:
2.1 Allgemeine Vorbemerkung:
Mit Antrag vom 09.07.2026 hat der Antragsteller, Herr Oskar Neher, um eine Änderung des Flächenwidmungsplanes und die Umwidmung einer ca. 459,7 m² großen Teilfläche aus dem Gst.
Nr. 1797/1 von „Freifläche Freihaltegebiet“ („FF“ gem. § 18 Abs. 5 RPG) in „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ („FL“ gem. § 18 Abs. 3 RPG) angesucht.
2.2 Sachverhaltsdarstellung:
Stefan Neher (Neffe des Antragstellers Oskar Neher) betreibt die Landwirtschaft gemeinsam mit seinem Onkel und soll als Hofnachfolger den Betrieb erhalten. Zur Existenz- und Betriebssicherung ist die Errichtung eines Wohnhauses für den Hofnachfolger und seine Familie (2 Erwachsene, 2 Kinder) erforderlich.
Im bestehenden Wohnhaus von Oskar Neher ist aus Platzgründen eine adäquate Unterbringung nicht mehr möglich. Die Errichtung eines Wohnhauses auf der bereits als „Freifläche Landwirtschaft“ gewidmeten Restfläche des Grundstücks ist technisch nicht realisierbar, da ein öffentlicher Schmutzwasserkanal quer durch dieses Areal verläuft. Zur Ermöglichung der baulichen Entwicklung des Landwirtschaftsbetriebs wird daher die Umwidmung der angrenzenden Teilfläche (ca. 460 m²) beantragt.
Abbildung 1: Auszug Geoportal Land Vorarlberg – Flächenwidmung vor der Änderung
Abbildung 2: Auszug Geoportal Land Vorarlberg – Lage Grundstück im Ortsteil Vens
Das Grundstück Nr. 1797/1 steht im Eigentum des Antragstellers. Laut Grundstücksdatenbank weist das Grundstück Nr. 1797/1 eine Fläche von insgesamt 5.180 m² auf. Im aktuell gültigen
Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans liegt die von der Widmungsänderung betroffene Teilfläche in der „Gelben Gefahrenzone“. Negative Auswirkungen auf das Orts- bzw.
Landschaftsbild sind durch die Umwidmung nicht zu erwarten.
Abbildung 3: Auszug Geoportal Land Vorarlberg - beantragte Änderung FWP
Das Grundstück ist verkehrstechnisch an den „Schnapfaweg“ (öffentliche Gemeindestraße, Grundstück Nr. 2212/2) angebunden.
2.3 Bezug zum Räumlichen Entwicklungsplan:
Auf Grundlage des Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans vom 19.12.2024 wurde der räumliche Entwicklungsplan der Gemeinde Vandans mit Bescheid der Vorarlberger Landesregierung (GZ: VIIa-50.030.91-1//-13) vom 28.01.2025 aufsichtsbehördlich genehmigt
Der Räumliche Entwicklungsplan (REP) der Gemeinde Vandans definiert die strategischen Zielsetzungen sowie die Rahmenbedingungen für die räumliche Entwicklung. Im rechtskräftigen Verordnungstext zum Räumlichen Entwicklungsplan sind die Grundsätze der Gemeindeentwicklung festgelegt. Der Schutz und die nachhaltige Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebsstandorte ist ein zentraler Schwerpunkt der kommunalen Planung (§ 1 und § 15 REP-Verordnung). Landwirtschaftliche Flächen werden ausdrücklich als Existenzgrundlage verstanden. Um das Heranwachsen konkurrierender Nutzungen zu verhindern und die Funktionsfähigkeit der Betriebe zu wahren, ist eine vorausschauende Flächenwidmung vorgesehen.
Aufgrund der topografisch eingeengten Lage der Gemeinde stehen nur begrenzte landwirtschaftliche Nutzflächen zur Verfügung. Da in Vandans nur noch wenige Landwirtschaftsbetriebe verblieben sind, ist deren Fortbestand für die Pflege der Kulturlandschaft und den Erhalt der dörflichen Struktur von essenzieller Bedeutung. Die Erhaltung dieser Höfe liegt daher im besonderen öffentlichen Interesse der Gemeinde.
Die beantragte Umwidmung zur Errichtung eines Wohnhauses für den künftigen Hofnachfolger dient unmittelbar der Sicherung des Betriebsstandortes sowie der langfristigen Existenzgrundlage des bäuerlichen Betriebes. Die Maßnahme steht somit in vollem Einklang mit
den übergeordneten Entwicklungszielen des REP sowie den Raumplanungszielen des RPG. Das Vorhaben entspricht somit den raumplanerischen Zielen der Gemeinde Vandans.
Abbildung 4: Auszug Zielplan – Räumlicher Entwicklungsplan Vandans
2.4 Flächenaufstellung:
Die geplante Umwidmung umfasst folgende Flächen.
GST Nr.
KG Vandans
Widmung
alt
Widmung
neu
Befristung Folge-
widmung
Gewidmete
Fläche pro GST
1797/1 FF FL 459.7
Summe 459,7
3 Eignung:
3.1. Natürliche Voraussetzungen:
Die von der Änderung des Flächenwidmungsplanes umfasste Fläche entspricht den Voraussetzungen nach § 18 Abs. 3 RPG idgF.
3.2. Verkehrsmäßige Erschließung:
Die zur Umwidmung beantragte Teilfläche wird über den Schnapfaweg (Gemeindestraße)
verkehrsmäßig erschlossen.
3.3. Wasserversorgung:
Im gegenständlichen Bereich ist eine Anschlussmöglichkeit an die öffentliche Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans gegeben.
3.4. Abwasserbeseitigung:
Im gegenständlichen Bereich ist eine Anschlussmöglichkeit an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans gegeben.
3.5. Gefahrenzonen:
Die gegenständliche Teilfläche befindet sich laut aktuellem Gefahrenzonenplan in der „Gelben Gefahrenzone“. Die Sektion Vorarlberg der Wildbach- und Lawinenverbauung ist von der Veröffentlichung der Änderung zu verständigen.
4. Begründung:
Gemäß Vorarlberger Raumplanungsgesetz können Flächen als Landwirtschaftsgebiete festgelegt werden. Auf diesen ist die Errichtung von Gebäuden und Anlagen zulässig, soweit dies für die bodenabhängige land- und forstwirtschaftliche Nutzung einschließlich der dazu gehörenden erforderlichen Wohnräume und Wohngebäude notwendig ist.
Im vorliegenden Fall liegt eine nachgewiesene landwirtschaftliche Notwendigkeit vor: Um die Hofnachfolge und den Weiterbestand des landwirtschaftlichen Betriebs nachhaltig zu sichern, muss Wohnraum für den Übernehmer (Stefan Neher) geschaffen werden. Da die bisherige Landwirtschaftswidmung auf dem Grundstück dafür nicht ausreichend ist und zudem der Verlauf des Schmutzwasserkanals die Bebaubarkeit weiter einschränkt, liegt ein sachlich begründeter Änderungsvorschlag zum Flächenwidmungsplan vor.
5. Zusammenfassung:
Aus raumplanungsfachlicher Sicht ist die Änderung des Flächenwidmungsplanes in „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“ zu befürworten. Das Vorhaben dient direkt der Absicherung eines bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes und ermöglicht dem Hofnachfolger die Errichtung eines erforderlichen Wohngebäudes. Der Antragsteller hat die Größe der umzuwidmenden Fläche an das geplante Bauvorhaben sowie an den Verlauf des Schmutzwasserkanals angepasst. Es sind keine negativen Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild zu erwarten.
Der Bürgermeister
Florian Küng