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Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Gaschurn über die Erlassung eines Fahrverbotes auf der Straße „Troja“ in Gaschurn
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Gemeinde Gaschurn Seite 1 von 2
Dorfstraße 2| A-6793 Gaschurn | +43 5558 8202 | gemeinde@gaschurn.at | www.gaschurn.at Auskunft:
Nico Rudigier
055588202-10
nico.rudigier@gaschurn.at
Zahl: gs120.2-2/2026-4-17
Gaschurn, am 07.09.2026
V E R O R D N U N G
des Bürgermeisters der Gemeinde Gaschurn über die Erlassung eines Fahrverbotes auf der Straße „Troja“ in Gaschurn
Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b und Abs. 7 in der Verbindung mit § 94 c Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung, BGBl. Nr. 159/1960 idgF, sowie § 1 Abs. 1 der Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über den übertragenden Wirkungsbereich der Gemeinde in Angelegenheiten der Straßenpolizei, LGBl.
Nr. 30/1995, wird aus Anlass der „Bauarbeiten im Zuge des Glasfaserausbaus“ im Interesse der Sicherheit sowie der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs verordnet:
§ 1
Von Mittwoch, 09. September 2026 bis Freitag, 18. September 2026 (wochentags) kommt es nach Maßgabe der Arbeitsdurchführung teilweise zu Verzögerungen auf den Privatstraße „Troja“
der Verkehr wird kurzfristig angehalten und kann während der Arbeiten teilweise nicht umgeleitet werden.
§ 2
§1 dieser Verordnung tritt gemäß § 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung, BGBl. Nr. 159/1960 idgF, durch das Aufstellen der Verkehrszeichen „Fahrverbot (in beide Richtungen)“ gemäß § 52 lit. a Z1 und „Wartepflicht bei Gegenverkehr“ gemäß § 52 lit. a Z 5, in Kraft bzw. wird durch die Entfernung dieser Verkehrszeichen wieder außer Kraft gesetzt.
Ort und Zeitpunkt des Anbringens bzw. der Entfernung der Verkehrszeichen sind in einem Aktenvermerk (§ 16 AVG) festzuhalten.
Der Bürgermeister
Daniel Sandrell
ergeht an:
Bezirkshauptmannschaft Bludenz
Bezirkspolizeikommando Bludenz
Polizeiinspektion Schruns
Rotes Kreuz Bludenz
Tobias Jenny, Tomaselli Gabriel BauGmbH
Lukas Ganahl, Gemeinde Gaschurn
Bernhard Hammer, Gemeinde Gaschurn