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ÜbersichtStallehrAmtstafel / Kundmachungen

Kundmachung über schriftliche Anbringen an bei der Gemeinde eingerichteten Behörden

Stallehr · Veröffentlichungsportal Stallehr · 30.12.2024

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A - 6700 Stallehr
Telefon: +43(0)5552 65750
E-Mail: aemeinde@stallehr.at
KUNDMACHUNG
gemäß § 13 Abs. 2 und 5 sowie § 42 Abs. la AVG
l. Schriftliche Anbringen an bei der Gemeinde eingerichteten Behörden können rechtswirksam wie folgt eingebracht werden:
Postadresse:
E-Mail:
• Elektron. Zustelladresse
Gemeinsames
Aktenverwaltungsprogramm
der Gemeinde
und des Landes
(V-Dok):
Gemeinde Stallehr, Stallehr 19, 6700 Stallehr
gemeinde@stallehr.at (bitte beachten Sie Punkt 4. Unten)
ERsB Ordnungsnummer: 9110001394617
Gemeinde Stallehr, Amtsadresse
Gemeinde Stallehr, Bürgerservice
Gemeinde Stallehr, Sicherheit und Ordnung
Gemeinde Stallehr, Bauwesen u. feuerpolizeiliche Prüfung Gemeinde Stallehr, Kinder, Jugend, Bildung und Sport Gemeinde Stallehr, Kunst und Kultur Gemeinde Stallehr, Soziales und Gesundheit Gemeinde Stallehr, Infrastruktur, Umweltschutz u. räumliche Gestaltung Gemeinde Stallehr, Finanzen, Wirtschaftsförderung u. Vermögensverwaltung Schriftliche Anbringen können auch bei der Bürgerservicestelle persönlich abgegeben werden.

2. Parteienverkehr - für persönliche Vorsprachen:
Montag bis Freitag jeweils von 08:00 bis 12:00 Uhr und Montag von 18:00 bis 19:00 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und Tage ohne Dienstbetrieb. Die jeweiligen Öffnungszeiten sind hierzu finden:
www.stallehr.at
3. Amtsstunden - für die Entgegennahme schriftlicher Eingaben:
allgemein:
Montag bis Freitag jeweils von 08:00 bis 12:00 Uhr und Montag von 18:00 bis 19:00 Uhr
4. Der Empfang per E-Mail sowie das Gemeinsame Aktenverwaltungsprogramm der Gemeinde sind auch außerhalb der Amtsstunden empfangsbereit. Anbringen gelten auch dann als rechtzeitig eingebracht, wenn sie außerhalb derAmtsstunden einlangen, sofern die Frist noch offen ist. Dies ist beispielsweise bei schriftlichen Einwendungen im Zusammenhang mit mündlichen Verhandlungen nicht der Fall, da hier die gesetzliche Frist mit dem Ende der Amtsstunden am Tag vor dem Beginn einer mündlichen Verhandlung endet.

Bitte beachten Sie, dass der Absender die mit der Übermittlungsart verbundenen Risiken (z.B.

Übertragungsfehler, Verlust eines Schriftstückes) trägt.

Die Bearbeitung von E-Mails, die an die persönliche E-Mail-Adresse einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters gesendet werden, ist - insbesondere im Fall der Abwesenheit der betreffenden Person
- nicht sichergestellt.

5. Kundmachungen, die die Gemeinde vorzunehmen hat, können -je nach gesetzlichen Vorschriften - auf der Internet-Seite der Gemeinde, an der Amtstafel oder im RIS erfolgen.

6. Inkrafttreten:
Die mit dieser Kundmachung getroffenen Maßnahmen treten am 01.01.2025 in Kraft.
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Auf dem Veröffenttichungsportal
der Gemeinde Stallehr
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