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Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Gaschurn über die Erlassung eines Fahr- und Betretungsverbotes auf der „Valschavielstraße“ (Güterweganlage) in Gaschurn

Gaschurn · Veröffentlichungsportal Gaschurn · 11.09.2026 · Aushang bis 25.09.2026

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Gemeinde Gaschurn Seite 1 von 2
Dorfstraße 2| A-6793 Gaschurn | +43 5558 8202 | gemeinde@gaschurn.at | www.gaschurn.at Auskunft:
Nico Rudigier
055588202-10
nico.rudigier@gaschurn.at

Zahl: gs120.2-2/2026-11-3
Gaschurn, am 10.09.2026

V E R O R D N U N G

des Bürgermeisters der Gemeinde Gaschurn über die Erlassung eines Fah r- und Betretungsverbotes auf der „Valschavielstraße“ (Güterweganlage) in Gaschurn

Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b und Abs. 7 in der Verbindung mit § 94 c Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung, BGBl. Nr. 159/1960 idgF, sowie § 1 Abs. 1 der Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über den übertragenden Wirkungsbereich der Gemeinde in Angelegenheiten der Straßenpolizei, LGBl.

Nr. 30/1995, wird aus Anlass der „Abtragungsarbeiten des Felsens“ im Bereich „Plattana“ im Interesse der Sicherheit verordnet:

§ 1

Von Montag, 17. August 2026 bis Freitag, 25. September 2026 ist jegliches Befahren und Begehen des Güterweges „Valschaviel“ im Großraum des Bereichs „Plattana“ verboten. Es besteht hohe Steinschlaggefahr!

§ 2

§1 dieser Verordnung tritt gemäß § 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung, BGBl. Nr. 159/1960 idgF, durch das Aufstellen der Verkehrszeichen „Fahrverbot (in beide Richtungen)“ gemäß § 52 lit. a Z1, und der Zusatztafel „Betreten verboten“ in Kraft bzw. wird durch die Entfernung dieser Verkehrszeichen wieder außer Kraft gesetzt.

Ort und Zeitpunkt des Anbringens bzw. der Entfernung der Verkehrszeichen sind in einem Aktenvermerk (§ 16 AVG) festzuhalten.

Der Bürgermeister
Daniel Sandrell

ergeht an:
Bezirkshauptmannschaft Bludenz
Bezirkspolizeikommando Bludenz
Polizeiinspektion Schruns
Rotes Kreuz Bludenz
Markus Durig, Agrargemeinschaft Valschaviel
Lukas Ganahl, Gemeinde Gaschurn
Bernhard Hammer, Gemeinde Gaschurn
Büro Gaschurn, Montafon Tourismus GmbH