gemeinde.montafon.biz

Montag, 21. September 2026 · 1.927 Einträge aus 10 Gemeinden und dem Stand Montafon · Stand heute, 04:45 Uhr

ÜbersichtRIS (Bund)Landesgesetzblatt

LGBl. Nr. 47/2022 – Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der „Kunst- und Einkaufsnacht 2022“ am 14. Oktober 2022 in der Marktgemeinde Schruns

RIS (Bund) · Landesgesetzblatt Vorarlberg · 26.07.2022

Verordnung des Landeshauptmannes über die Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der „Kunst- und Einkaufsnacht 2022“ am 14. Oktober 2022 in der Marktgemeinde Schruns

Der Browser zeigt das PDF hier nicht an – PDF öffnen.

Kopie des Originaldokuments (Quelle: ogd.ris.bka.gv.at). Auf dem Handy bitte „PDF öffnen“ verwenden.

Text des Dokuments (automatisch aus dem PDF gelesen, für Suche und Handy)

www.ris.bka.gv.at
VORARLBERGER
LANDESGESETZBLATT
Jahrgang 2022 Ausgegeben am 26. Juli 2022
47. Verordnung: Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der „Kunst- und Einkaufsnacht 2022“ am 14. Oktober 2022 in der Marktgemeinde Schruns Verordnung des Landeshauptmannes über die Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der „Kunst- und Einkaufsnacht 2022“ am 14. Oktober 2022 in der Marktgemeinde Schruns Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z. 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, in der Fassung BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:

§ 1

In der Marktgemeinde Schruns dürfen aus Anlass der „Kunst- und Einkaufsnacht 2022“ die im Plan in der Anlage, einschließlich der Erläuterungen dazu, gelegenen Verkaufsstellen im Sinne des § 1 des Öffnungszeitengesetzes 2003 am 14. Oktober 2022 bis 23 Uhr offengehalten werden.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 15. Oktober 2022 außer Kraft.
Für den Landeshauptmann:
Der Landesrat:
M a g . M a r c o T i t t l e r