Übersicht › RIS (Bund) › Landesgesetzblatt
LGBl. Nr. 49/2025 – Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der „Kunst- und Einkaufsnacht 2025“ am 10. Oktober 2025 in der Marktgemeinde Schruns
Verordnung des Landeshauptmannes über die Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der „Kunst- und Einkaufsnacht 2025“ am 10. Oktober 2025 in der Marktgemeinde Schruns
Kopie des Originaldokuments (Quelle: ogd.ris.bka.gv.at). Auf dem Handy bitte „PDF öffnen“ verwenden.
Text des Dokuments (automatisch aus dem PDF gelesen, für Suche und Handy)
www.ris.bka.gv.at
VORARLBERGER
LANDESGESETZBLATT
Jahrgang 2025 Ausgegeben am 15. September 2025
49. Verordnung: Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der „Kunst- und Einkaufsnacht 2025“ am 10. Oktober 2025 in der Marktgemeinde Schruns Verordnung des Landeshauptmannes über die Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der „Kunst- und Einkaufsnacht 2025“ am 10. Oktober 2025 in der Marktgemeinde Schruns Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z. 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, in der Fassung BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:
§ 1
In der Marktgemeinde Schruns dürfen aus Anlass der „Kunst- und Einkaufsnacht 2025“ die im Plan in der Anlage, einschließlich der Erläuterungen dazu, gelegenen Verkaufsstellen im Sinne des § 1 des Öffnungszeitengesetzes 2003 am 10. Oktober 2025 bis 23 Uhr offengehalten werden.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 11. Oktober 2025 außer Kraft.
Für den Landeshauptmann:
Der Landesrat:
M a g . M a r c o T i t t l e r