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ÜbersichtRIS (Bund)Landesgesetzblatt

LGBl. Nr. 42/2017 – Rotwild-Tbc-Verordnung, Änderung

RIS (Bund) · Landesgesetzblatt Vorarlberg · 28.06.2017

Verordnung der Landesregierung über eine Änderung der Rotwild-Tbc-Verordnung

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VORARLBERGER
LANDESGESETZBLATT
Jahrgang 2017 Ausgegeben am 28. Juni 2017
42. Verordnung: Rotwild-Tbc-Verordnung, Änderung
Verordnung
der Landesregierung über eine Änderung der Rotwild-Tbc-Verordnung Auf Grund des § 48 Abs. 2 des Jagdgesetzes, LGBl.Nr. 32/1988, in der Fassung LGBl.Nr. 70/2016, wird verordnet:
Die Rotwild-Tbc-Verordnung, LGBl.Nr. 88/2016, wird wie folgt geändert:
1. Der § 4 Abs. 3 lautet:
„(3) Im Tbc-Bekämpfungsgebiet ist der Jagdnutzungsberechtigte verpflichtet, das Rotwild intensiv zu bejagen. Dabei ist die Bejagungsstrategie räumlich und zeitlich so zu koordinieren, dass die Intensität der Bejagung (Jagddruck) im Tbc-Bekämpfungsgebiet von außen nach innen erfolgt. Insbesondere hat der Jagdnutzungsberechtigte darauf zu achten, dass durch die Bejagung das Rotwild nicht über das Tbc- Bekämpfungsgebiet hinaus in benachbarte Gebiete verdrängt wird.“
2. Im § 6 Abs. 1 wird nach dem Ausdruck „§ 5 Abs. 1“ die Wortfolge „erster Satz“ eingefügt.

3. Die Anlage 1 wird durch die angeschlossene Anlage 1 und die Anlage 2 wird durch die angeschlossene Anlage 2 ersetzt.
Für die Vorarlberger Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
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Ausdrucke des Dokuments können beim
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Landhaus
A-6901 Bregenz
E-Mail: land@vorarlberg.at
überprüft werden.