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LGBl. Nr. 48/2018 – Rotwild-Tbc-Verordnung, Änderung
Verordnung der Landesregierung über eine Änderung der Rotwild-Tbc-Verordnung
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VORARLBERGER
LANDESGESETZBLATT
Jahrgang 2018 Ausgegeben am 25. September 2018
48. Verordnung: Rotwild-Tbc-Verordnung, Änderung
Verordnung
der Landesregierung über eine Änderung der Rotwild-Tbc-Verordnung Auf Grund des § 48 Abs. 2 des Jagdgesetzes, LGBl.Nr. 32/1988, in der Fassung LGBl.Nr. 54/2008 und Nr. 70/2016, wird verordnet:
Die Rotwild-Tbc-Verordnung, LGBl.Nr. 88/2016, in der Fassung LGBl.Nr. 42/2017, wird wie folgt geändert:
1. Der § 4 Abs. 5 lautet:
„(5) Sofern mit den Maßnahmen nach Abs. 1 bis 4 sowie §§ 48 Abs. 3 und 65 Abs. 1 des Jagdgesetzes nicht das Auslangen gefunden wird, kann die Bezirkshauptmannschaft im Tbc- Bekämpfungsgebiet dem Jagdnutzungsberechtigten mit Bescheid Abschüsse an der Kirrung, im Bereich der Winterfütterung, im Wintereinstandsgebiet oder im Nahbereich von Gehöften und Stallungen auftragen. Dabei können Nachtabschüsse zugelassen werden. Vor Erteilung eines solchen Auftrages ist jedenfalls eine veterinärmedizinische und eine wildbiologische Stellungnahme einzuholen.“
2. Die Anlage 2 wird durch die angeschlossene Anlage ersetzt.
Für die Vorarlberger Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
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Landhaus
A-6901 Bregenz
E-Mail: land@vorarlberg.at
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