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LGBl. Nr. 56/2023 – Genehmigung der Auflösung des Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz
Verordnung der Landesregierung über die Genehmigung der Auflösung des Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz
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VORARLBERGER
LANDESGESETZBLATT
Jahrgang 2023 Ausgegeben am 24. November 2023
56. Verordnung: Genehmigung der Auflösung des Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz Verordnung der Landesregierung über die Genehmigung der Auflösung des Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz Auf Grund des § 93 Abs. 11 des Gemeindegesetzes, LGBl.Nr. 40/1985, in der Fassung LGBl.Nr. 34/2018 und Nr. 4/2022, iVm § 4 Abs. 4 der Gemeindeverbandsverordnung, LGBl.Nr. 47/1986, in der Fassung LGBl.Nr. 31/2019, wird verordnet:
Die in der Anlage wiedergegebene Vereinbarung über die Auflösung des Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz wird genehmigt. Die Auflösung des Gemeindeverbandes wird mit Ablauf des 31. Dezember 2023 wirksam.
Für die Vorarlberger Landesregierung:
Die Landesstatthalterin:
D r . B a r b a r a S c h ö b i-F i n k