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35. Forstfondssitzung: 12.03.2024
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Fundstellen
Verkauf / Erwerb / Versteigerung
- … Art innerhalb von 0,5 m beiderseits der Leitungsachse an die vorherige Zustimmung der illwerke vkw gebunden. Bgm Josef Lechthaler fragt an, ob ein möglicher Grundtausch mit der Lindauer Hütte angedacht ist. Der Betriebsleiter informiert, dass diesbezüglich Gespräche laufen. Auf Antrag des Vorsitzenden wird der …
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NIEDERSCHRIFT
aufgenommen am 12. März 2024 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der
35. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode.
Auf Grund der Einladung vom 5. März nehmen an der im Anschluss an die Standessitzung einberufenen Forstfondssitzung teil:
Standesrepräsentant Jürgen Kuster, Schruns
Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Josef Lechthaler, St. Gallenkirch Bgm Helmut Pechhacker, St. Anton Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg Bgm Florian Küng, Vandans Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns Bgm Thomas Zudrell, Silbertal Bgm Daniel Sandrell, Gaschurn
Entschuldigt: LAbg Monika Vonier
LAbg Nadine Kasper
Weitere Sitzungsteilnehmer: PR-Beauftragter Toni Meznar
Andreas Drexel
Valentina Bolter
Schriftführer: Standessekretär Bernhard Maier
Der Vorsitzende eröffnet um 15:27 Uhr die Forstfondssitzung und begrüßt die Kollegen Bürgermeister, verliest die Entschuldigungen und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Zl.: ff004.2/2024
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Forstfonds des Standes Montafon
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Tagesordnung
1.) Grundbenützung für 20kV Kabeltausch von Alpe Latschätz bis zur Lindauer Hütte auf Gst.-Nr. 3246/1 (GB Tschagguns) für die Vorarlberger Energienetze GmbH 2.) Grundbenützung für LWL-Erdkabel von Alpe Latschätz bis zur Lindauer Hütte auf Gst.- Nr. 3246/1 (GB Tschagguns) für die Vorarlberger Energienetze GmbH 3.) Grundbenützung für LWL-Erdkabel von Lindauer Hütte zu Vollsporaweg HNr. 39 auf Gst.- Nr. 3246/1 (GB Tschagguns) für die Vorarlberger Energienetze GmbH zu Zustimmung zum Projekt „1 kV-Kabelaustausch“ der illwerke vkw AG 4.) Zustimmungserklärung gem. § 43, Abs. 6 VermG für die Vermessung des Güterweges Gauertal mit Zu- und Abschreibungen von Teilflächen der Gst.-Nr. 1053/2 und 3263/1 (GB Tschagguns)
5.) Zustimmungserklärung zur Erweiterung der Aushubdeponie „Ofm Sand“ sowie der Zufahrtsstraße auf Gst.-Nr. 2839/2 und 2838 (GB Gaschurn)
6.) Vereinbarung über die Grundbenützung des Gst.-Nr. 1415 für eine Wasserleitung für den Maisäß Ree 7.) Genehmigung der Niederschrift der 34. Forstfondssitzung vom 23.01.2024 8.) Berichte 9.) Allfälliges
Erledigung der Tagesordnung
Pkt. 1.) Grundbenützung für 20kV Kabeltausch von Alpe Latschätz bis zur Lindauer Hütte auf Gst.-Nr. 3246/1 (GB Tschagguns) für die Vorarlberger Energienetze GmbH Der Standessekretär erläutert das Vorhaben der Vorarlberg Netz GmbH im hinteren Gauertal, die bestehenden Stromkabel zu tauschen und in den dazu erforderlichen Kabelgraben Steue- rungsleitungen und LWL-Kabel mitverlegt werden sollen. Er präsentiert dazu die vom Antragsteller vorgebrachten Planunterlagen. Es handelt sich um ein gemeinsames Bauprojekt, deshalb hängen die Tagesordnungspunkte 1, 2 und 3 zusammen.
Gemäß der Zustimmungserklärung räumt der Forstfonds des Standes Montafon als Eigentümer der Liegenschaft Gst.-Nr. 3246/1 (GB Tschagguns) der Vorarlberg Energienetze GmbH auf Dauer unentgeltlich das Recht ein, auf dem Grundstück eine Hochspannungserdkabelleitung samt erforderlichen Mess-, Steuer- , Fernmelde-, Datenübertragungs-, Erdungsleitungen und -
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einrichtungen zu errichten, zu betreiben, zu warten, zu erneuern und umzubauen sowie zu diesen Zwecken auch die angrenzenden Grundstücke zu betreten und zu befahren.
Der Forstfonds verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was den Bestand oder Betrieb der Leitungsanlage gefährden könnte. So sind insbesondere Baumaßnahmen jeder Art innerhalb von 0,5 m beiderseits der Leitungsachse an die vorherige Zustimmung von vorarlberg netz gebunden.
Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Grundbenützung
für 20kV Kabeltausch von Alpe Latschätz bis zur Lindauer Hütte auf Gst.-Nr. 3246/1 (GB Tschagguns) für die Vorarlberger Energienetze GmbH einstimmig zugestimmt.
Pkt. 2.) Grundbenützung für LWL-Erdkabel von Alpe Latschätz bis zur Lindauer Hütte auf Gst.-Nr. 3246/1 (GB Tschagguns) für die Vorarlberger Energienetze GmbH Der Forstfonds des Standes Montafon als Eigentümer der Liegenschaft Gst. -Nr. 3246/1 (GB Tschagguns) räumt der illwerke vkw auf Dauer unentgeltlich das Recht ein, auf dem Grundstück eine LWL-Erdkabelleitung zu errichten, zu betreiben, zu warten, zu erneuern und umzubauen sowie zu diesen Zwecken auch die angrenzenden Grundstücke zu betreten und zu be- fahren.
Der Forstfonds verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was den Bestand oder Betrieb der Lei- tungsanlage gefährden könnte. So sind insbesondere Baumaßnahmen jeder Art innerhalb von 0,5 m beiderseits der Leitungsachse an die vorherige Zustimmung der illwerke vkw gebunden.
Auf Grund einer kurzen Diskussion hält der Vorsitzende fest, dass das LWL-Erdkabel ausschließlich für das Strom- Netz selbst und BOS Funkstation verwendet wird.
Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Grundbenützung
für LWL- Erdkabel von Alpe Latschätz
bis zur Lindauer Hütte auf Gst.-Nr. 3246/1 (GB Tschagguns) für die Vorarlberger Energienetze GmbH einstimmig zugestimmt, dies mit der Maßgabe, dass dieses ausschließlich für das Strom- Netz selbst und BOS Funkstation verwendet wird.
Pkt. 3.) Grundbenützung für LWL-Erdkabel von Lindauer Hütte zu Vollsporaweg HNr. 39 auf Gst.-Nr. 3246/1 (GB Tschagguns) für die Vorarlberger Energienetze GmbH zu Zustimmung zum Projekt „1 kV-Kabelaustausch“ der illwerke vkw AG Der Forstfonds des Standes Montafon als Eigentümer der Liegenschaft Gst. -Nr. 3246/1 (GB Tschagguns) räumt der illwerke vkw auf Dauer unentgeltlich das Recht ein, auf dem Grundstück eine LWL-Erdkabelleitung zu errichten, zu betreiben, zu warten, zu erneuern und umzubauen sowie zu diesen Zwecken auch die angrenzenden Grundstücke zu betreten und zu be- fahren.
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Der Forstfonds verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was den Bestand oder Betrieb der Leitungsanlage gefährden könnte. So sind insbesondere Baumaßnahmen jeder Art innerhalb von 0,5 m beiderseits der Leitungsachse an die vorherige Zustimmung der illwerke vkw gebunden.
Bgm Josef Lechthaler fragt an, ob ein möglicher Grundtausch mit der Lindauer Hütte angedacht ist. Der Betriebsleiter informiert, dass diesbezüglich Gespräche laufen.
Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Grundbenützung
für LWL- Erdkabel von Alpe Latschätz
bis zur Lindauer Hütte auf Gst.-Nr. 3246/1 (GB Tschagguns) für die Vorarlberger Energienetze GmbH einstimmig zugestimmt.
Pkt. 4.) Zustimmungserklärung gem. § 43, Abs. 6 VermG für die Vermessung des Güterweges Gauertal mit Zu- und Abschreibungen von Teilflächen der Gst.- Nr. 1053/2 und 3263/1 (GB Tschagguns)
Der Betriebsleiter erläutert anhand eines Vermessungsplanes des Güterweges Gauertal die vorgesehenen Zu- und Abschreibungen von Teilflächen der Gst.-Nr. 1053/2 und 3263/1 (GB Tschagguns). Aufgrund des Vermessungsgesetzes ist es erforderlich, dass die Eigentümer jener Grundstücke, die an das zu vermessende Grundstück angrenzen, zum bestehenden Grenz- verlauf ihre Zustimmung geben.
Der Betriebsleiter schlägt vor, dass die Zustimmungserklärung nur gegeben wird, nachdem er die Grundvermessung vor Ort besichtigt hat. Es soll noch die Lage der alten Grenzpunkte überprüft werden, was auf Grund der Schneelage noch nicht möglich war.
Auf Antrag des Vorsitzenden wird
die Zustimmungserklärung gem. § 43, Abs. 6 VermG für die Vermessung des Güterweges Gauertal mit Zu- und Abschreibungen von Teilflächen der Gst.- Nr. 1053/2 und 3263/1 (GB Tschagguns) einstimmig zugestimmt, sofern die Prüfung durch den Betriebsleiter positiv erfolgt .
Pkt. 5.) Zustimmungserklärung zur Erweiterung der Aushubdeponie „Ofm Sand“ sowie der Zufahrtsstraße auf Gst.- Nr. 2839/2 und 2838 (GB Gaschurn)
Es wird informiert, dass die Gemeinde Gaschurn und der Stand Montafon beabsichtigen, die bestehende Bodenaushubdeponie „Ofm Sand“ in Gaschurn im Valschavieltal zu erweitern.
Bisher wurden auf einer bewilligen Fläche von 8.175 m² im Zeitraum 2009 – 31.12.2023 ca.
6.400 m³ Bodenaushubmaterial eingelagert. Im gegenständlichen Ansuchen wird um eine Zusatzfläche von 4.200 m² angesucht, um noch insgesamt ca. 51.500 m³ Bodenaushubmaterial einlagern zu können. Die Einlagerung soll in einem Zeitraum von 20 Jahren bis Ende 2044 betrieben werden, die Rekultivierung soll bis Herbst 2045 abgeschlossen sein.
Die geplante Bodenaushubdeponie soll auf den Grundstücken Gst.-Nr. 2805/3, 2838 und 2839/2 in Gaschurn, KG Gaschurn auf einer Fläche von 9.045 m² betrieben werden, wobei im geplanten Deponiebereich bereits eine Fläche von 5.374 m² behördlich genehmigt sind. Pro
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Jahr sollen im Mittel 2.600 m³ Bodenaushubmaterial eingelagert werden. Die Böschungen sind mit einer Neigung von maximal 2:3 vorgesehen. Die Einlagerung erfolgt von Osten nach Westen bis auf die Kote 1.134 m ü.A. Auf dieser Höhe wird wiederum die Wildfütterung in Betrieb genommen. Anschließend erfolgt die Etappe bis auf Kote 1.145 m ü.A. Bergseitig dieser Einbauetappe wird ein Steinschlagschutz in Form einer Auffangmulde von 3 m Höhe eingerichtet.
Die maximale Einbauhöhe beträgt h = 16 m. In der Bodenaushubdeponie wird Aushubmaterial aus Gaschurn und dem Nahbereich eingelagert.
Der Forstfonds des Standes Montafon erklärt sich als Eige ntümer der Grundparzellennummern 2839/2 und 2838, GB Gaschurn mit der projektierten Erweiterung der Aushubdeponie „Ofm Sand“ sowie der Zufahrtsstraße durch oder entlang der o.a. Grundstücke einverstanden.
Weiters räumt der Forstfonds der Gemeinde Gaschurn für die Errichtung, Wartung, Erhaltung und den Betrieb der gegenständlichen Anlagen das uneingeschränkte Zufahrts- und Zugangsrecht für die oben angeführten Grundstücke ein. Die Gemeinde Gaschurn verpflichtet sich eventuelle Schäden an Kulturzustand oder Anlagen wieder ordnungsgemäß und kostenlos instand zu setzen bzw. nach Schätzung eines durch die Gemeinde Gaschurn beigestellten allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen abzugelten.
Soweit Nutzungsentgang an landwirtschaftlichen Flächen entsteht, wird dieser ortsüblich abgegolten. Die Feststellung des jetzigen Zustands erfolgt vor Baubeginn gemeinsam zwischen Forstfonds und der Gemeinde Gaschurn bzw. der örtlichen Bauleitung. Auf Verlangen des Forstfonds kann diese Feststellung durch einen allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen, ebenfalls durch die Gemeinde Gaschurn beigestellt, erfolgen.
Der Betriebsleiter informiert, dass die Kostenaufteilung zwischen Forstfonds und Gemeinde Gaschurn (50/50) weiter so beibehalten wird. Die Gemeinde Gaschurn hat die Deponie bisher betrieben. Es müssten noch ein paar Maßnahmen gesetzt werden, wie beispielsweise eine Bewässerung der Deponie zur Vermeidung von Staubbildung sowie der Instandhaltung der Zufahrtsstraße.
Bgm Daniel Sandrell schlägt vor, die Zufahrtsstraße zu verlegen. Aktuell müssen die Fahrzeuge eine spitze Kurve fahren, wodurch die Straße immer wieder beschädigt wird. Die Verlegung der Wild-Fütterung von der Jagd wäre mit minimalem Aufwand lösbar.
Der Betriebsleiter berichtet, dass es keine schriftliche Vereinbarung mit der Gemeinde gibt. Er empfiehlt diese Vereinbarung schriftlich zu treffen. Der Standessekretär und der Betriebsleiter werden eine Vereinbarung aufsetzen.
Auf Antrag des Vorsitzenden wird die
Zustimmungserklärung zur Erweiterung der Aushubdeponie „Ofm Sand“ sowie der Zufahrtsstraße auf Gst.-Nr. 2839/2 und 2838 (GB Gaschurn) sowie die noch zu ergänzende Vereinbarung, welche die oben festgelegten Regelungspunkte enthält, einstimmig angenommen.
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Pkt. 6.) Vereinbarung über die Grundbenützung des Gst.- Nr. 1415 für eine Wasserleitung für den Maisäß Ree
Der Betriebsleiter führt aus, dass sich auf dem Grundstück GST-NR 1418/1 (Silbertal) des Hans Martin Tekeser eine seit mehr als 60 Jahren bestehende Quellfassung besteht, welche insbesondere das Maisäß „Gretschweg 2, 6782 Silbertal“ mit Trink- und Nutzwasser u.a. mit Hilfe der u.a. auf dem Grundstück GST-NR 1415 befindlichen Wasserleitungen, Sammelschächten und Quellbehälter versorgt.
Der Forstfondsvertretung wurde mit der Sitzungseinladung eine entsprechende Vereinbarung vorgelegt. Gemäß der vorliegenden Vereinbarung bestätigt der Forstfonds des Standes Montafon als Eigentümer des Grundstücks GST-NR 1415, dass das Grundstück GST-NR 1415 vom jeweiligen Eigentümer (aktuell Hans Martin Tekeser) der Grundstücke GST-NR 1418/1, 1417, 1416, .430/4, .430/3, .432, .431, .430/1 und .430/2 unbefristet, unwiderruflich und unentgeltlich für die Errichtung, Instandhaltung, Erhaltung, Erneuerung, des Betriebes sowie der fortlaufenden Kontrolle von unter- und oberirdischen Wasserleitungen, Sammelschächten und Quellbehälter entlang der Trasse in Anspruch genommen werden kann.
Als Gegenleistung für etwaige im Zuge von Errichtungs-, Instandhaltungs- und sonstigen Arbeiten verursachte Schäden am Forstbestand des Grundstücks GST-NR 1415 wird vom Begünstigten Martin Tekeser ein pauschaler Schadenersatz in Höhe von € 4.000,- Euro an den Forstfonds des Standes Montafon geleistet.
Der Forstfonds und Hans Martin Tekeser vereinbaren, dass im Falle einer für die Quelle (nachträglich) erforderlichen Schutzgebietsausweisung, dem Dienstbarkeitsgeber ein zusätzliches Entgelt für den Ausgleich der damit verbundenen Nutzungseinschränkungen bzw. -erschwernisse gebührt. Falls sich die Vertragsparteien nicht auf ein Entgelt vereinbaren können, ist auf Kosten des Dienstbarkeitsnehmers ein Sachverständiger mit der Ermittlung des Ausgleichsanspruches zu betrauen.
Der Betriebsleiter informiert über ein Gespräch mit dem Rechtsanwalt von Herrn Tekeser.
Dieser erklärt, dass Herr Tekeser die Leitung erneuern darf. Jegliche Einschränkungen bezüglich Nutzung der Leitung und des Wassers sind nicht zulässig. Somit müssten die einschränkenden Regelungen aus der vorliegenden Vereinbarung gestrichen werden. Die Höhe des Schadenersatzes ist hingegen unstrittig.
Bgm Florian Küng fragt an, ob beim Anschluss von weiteren Objekten eine wasserrechtliche Bewilligung notwendig wäre. Bgm Thomas Zudrell informiert, dass die angrenzenden Objekte privat angeschlossen sind. Es wäre aber möglich, dass auch andere Objekte an die betreffende Leitung anschließen. Der Antrag beim Forstfonds betrifft aber nur das Objekt von Herrn Tekeser. Bgm Florian Küng empfiehlt, dass ergänzt wird, dass jede wasserrechtliche Ausweitung einer erneuten Zustimmung bedarf.
Bgm Florian Küng empfiehlt bei rechtlichen Fragen die Sprechstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz zu nutzen.
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Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Vereinbarung über die Grundbenützung des Gst. -Nr.
1415 für eine Wasserleitung für den Maisäß Ree angepasst, d.h. die einschränkenden Regelungen betreffend die Weitergabe des Wassers gestrichen sowie um den von Bgm Florian Küng genannten Beisatz ergänzt. Mit diesen Änderungen wird die Vereinbarung einstimmig angenommen.
Pkt. 7.) Genehmigung der Niederschrift
Die Niederschrift der 34. Forstfondssitzung am 23.01.2024 wurde allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelt. Die vorliegende Niederschrift wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt.
Pkt. 8.) Berichte
Berichte des Forstbetriebsleiters Andreas Drexel:
a) Die Nachfrage nach Holz ist aktuell sehr bescheiden.
b) In St. Gallenkirch werden im Frühling zirka 15 Bahnen errichtet, um das Schadholz ab- zutransportieren. Der Forststraße für den Abtransport des Schadholzes wird gegen- wärtig gerade errichtet.
c) Kommende Woche finden die jagdliche Abschussplan-Besprechungen statt, zu der auch die Bürgermeister eingeladen sind.
Pkt. 9.) Allfälliges
a) Keine Wortmeldungen.
Ende der Sitzung, 16:01 Uhr
Schruns, 12. März 2024
Schriftführer: Standesrepräsentant:
Forstfondsvertretung: