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ÜbersichtStand MontafonSitzungsprotokolle

36. Forstfondssitzung: 21.05.2024

Stand Montafon · Protokolle Stand Montafon · 21.05.2024

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Fundstellen

Vergabe / Ausschreibung

  • … Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank, Volksbank Vorarlberg und die BTV angefragt wurden. Die Volksbank Vorarlberg hat kein Angebot gelegt. Die BTV ist der Bestbieter und die Empfehlung der Standesverwaltung. Laut dem mit der Einladung versandten Angebotsspiegel geht die BTV als Bestbieter hervor. Gemäß § 50 GG Abs. 1 …
  • … Nüziders sowie BayWa Lamag Technik aus Frastanz eingeholt wurden. Die Firma Ländle Technik geht aus dem Angebotsvergleich mit 25.400 Euro (exkl. MwSt.) als Bestbieter hervor. Optional kann eine Schiebeplane in Höhe von 3.660 Euro zusätzlich angeschafft werden. Die Garantie würde ein Jahr lang gelten. Bgm Florian Küng …

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NIEDERSCHRIFT

aufgenommen am 21 . Mai 2024 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 36. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode.

Auf Grund der Einladung vom 14. Mai nehmen an der im Anschluss an die Standessitzung einberufenen Forstfondssitzung teil:

Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Josef Lechthaler, St. Gallenkirch Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg (bis 15:37 Uhr)
Bgm Florian Küng, Vandans
Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns
Bgm Thomas Zudrell, Silbertal
Bgm Daniel Sandrell, Gaschurn

ntschuldigt: Standesrepräsentant Jürgen Kuster, Schruns
Bgm Helmut Pechhacker, St. Anton
LAbg Monika Vonier
LAbg Nadine Kasper
PR-Beauftragter Toni Meznar
Weitere Sitzungsteilnehmer: Andreas Drexel
Valentina Bolter

Schriftführer: Standessekretär Bernhard Maier

Der Vorsitzende eröffnet um 15:10 Uhr die Forstfondssitzung und begrüßt die Kollegen Bürgermeister, verliest die Entschuldigungen und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Zl.: ff004.2/2024

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Montafonerstraße 21 | A-6780 Schruns | +43 5556 721 32
info@stand-montafon.at | www.stand-montafon.at | UID: ATU 36695509

Tagesordnung

1.) Grundbenützung für LWL-Erdkabel von Alpe Latschätz bis zur Lindauer Hütte auf Gst.- Nr. 3246/1 (GB Tschagguns) für die Vorarlberger Energienetze GmbH 2.) Grundbenützung für LWL-Erdkabel von Lindauer Hütte zu Vollsporaweg HNr. 39 auf Gst.- Nr. 3246/1 (GB Tschagguns) für die Vorarlberger Energienetze GmbH zu Zustimmung zum Projekt „1 kV-Kabelaustausch“ der illwerke vkw AG 3.) Freilassungserklärung zum Geh- und Fahrrecht auf Gst.-Nr. 949/1, 949/2 und 950/1 (GB Vandans) infolge Grundteilungen laut Vermessungsurkunde GZ 17547/2023 4.) Zustimmungserklärung zur Grundbenützung für das WLV Verbauungs-Projekt Kluserbach auf Gst.-Nr. 1153/1 (GB Gaschurn)
5.) Zustimmung zur Grundbenützung (vorübergehende und dauernd e Flächen) für die Errichtung einer Schrankenanlage bei der EK Alma auf Gst.-Nr. 369/1, 369/37 und 371/3 (GB St. Anton im Montafon)
6.) Zustimmung zur Grundbenützung für Steinschlagschutzmaßnahmen bei der Silvretta Hochalpenstraße Kehre 17-21 auf Gst.-Nr. 3307/5 (GB Gaschurn)
7.) Aufnahme eines Kassenkredits gem. § 50 GG für den Forstfonds des Standes Montafon 8.) Abschluss einer Lizenzvereinbarung für das Strom-Online-Controlling (SOC) mit der Fa.
Energie-Controlling Jodok Rüf
9.) Anschaffung eines Abschiebe-Anhängers für die Hackgut-Zustellung 10.) Genehmigung der Niederschrift der 35. Forstfondssitzung vom 12.03.2024 11.) Berichte 12.) Allfälliges

Erledigung der Tagesordnung

Pkt. 1.) Grundbenützung für LWL-Erdkabel von Alpe Latschätz bis zur Lindauer Hütte auf Gst.-Nr. 3246/1 (GB Tschagguns) für die Vorarlberger Energienetze GmbH Der Standessekretär informiert, dass dieser Tagesordnungspunkt bereits im März behandelt wurde, jedoch mit der Einschränkung auf die Nutzung für die BOS Station beschlossen wurde.

Nach Rücksprache mit illwerke vkw sollte das LWL-Erdkabel jedoch auch für die privatwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung stehen. Deshalb wird die Vereinbarung nun nochmals ohne

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die Nutzungseinschränkung zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Standessekretär berichtet auch über die Ausbaupläne der illwerke vkw bezüglich eines Open Access Internet- Netzes im Montafon.

Auf Antrag des Vorsitzenden wird
der Grundbenützung für LWL-Erdkabel von Alpe Latschätz
bis zur Lindauer Hütte auf Gst.-Nr. 3246/1 (GB Tschagguns) für die Vorarlberger Energienetze GmbH einstimmig zugestimmt.

Pkt. 2.) Grundbenützung für LWL-Erdkabel von Lindauer Hütte zu Vollsporaweg HNr. 39 auf Gst.-Nr. 3246/1 (GB Tschagguns) für die Vorarlberger Energienetze GmbH zu Zustimmung zum Projekt „1 kV-Kabelaustausch“ der illwerke vkw AG Der Standessekretär informiert, dass dieser Tagesordnungspunkt bereits im März behandelt wurde, jedoch mit der Einschränkung auf die Nutzung für die BOS Station beschlossen wurde. Nach Rücksprache mit illwerke vkw sollte das LWL-Erdkabel jedoch auch für die privatwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung stehen. Deshalb wird die Vereinbarung nun nochmals ohne die Nutzungseinschränkung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Grundbenützung für LWL-Erdkabel von der Lindauer Hütte zum Vollsporaweg HNr. 39 auf Gst.-Nr. 3246/1 (GB Tschagguns) für die Vorarlberger Energienetze GmbH zu Zustimmung zum Projekt „1 kV-Kabelaustausch“ der illwerke vkw AG einstimmig zugestimmt.

Pkt. 3.) Freilassungserklärung zum Geh- und Fahrrecht auf Gst.- Nr. 949/1, 949/2 und 950/1 (GB Vandans) infolge Grundteilungen laut Vermessungsurkunde GZ 17547/2023 Der Standessekretär erläutert, dass im Bereich Maisäß Ganeu in Vandans eine Grundteilung erfolgt. Das besagte Grundstück ist mit einem Geh- und Fahrrecht für den Forstfonds des Standes Montafon (Zufahrt zur Rellsbachfassung) belastet. Dieses Recht wird durch die Grundstücksteilung nicht beeinträchtigt, daher empfiehlt die Standesverwaltung die Freilassung die- ses Geh- und Fahrrechts.

Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Freilassungserklärung zum Geh- und Fahrrecht auf Gst.- Nr. 949/1, 949/2 und 950/1 (GB Vandans) infolge Grundteilungen laut Vermessungsurkunde GZ 17547/2023 einstimmig angenommen.

Pkt. 4.) Zustimmungserklärung zur Grundbenützung für das WLV Verbauungs -Projekt Kluserbach auf Gst.- Nr. 1153/1 (GB Gaschurn)
Der Betriebsleiter erläutert, dass die geplanten Dämme für die WLV Verbauung am Kluserbach ein kleines Stück auf das Grundstück des Forstfonds ragen. Die Standesverwaltung empfiehlt, die Grundbenützung anzunehmen.

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Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Zustimmungserklärung zur Grundbenützung für das WLV Verbauungs-Projekt Kluserbach auf Gst.-Nr. 1153/1 (GB Gaschurn) einstimmig angenommen.

Pkt. 5.) Zustimmung zur Grundbenützung (vorübergehende und dauern de Flächen) für die Errichtung einer Schrankenanlage bei der EK Alma auf Gst.- Nr. 369/1, 369/37 und 371/3 (GB St. Anton im Montafon)

Der Standessekretär informiert zum aktuellen Planungsstand der Schrankenanlage bei der Eisenbahnkreuzung Alma. Es hat ein Verhandlungstermin vor Ort stattgefunden, bei welchem Bgm Jürgen Kuster und Bgm Andreas Batlogg teilgenommen haben . Die Montafonerbahn AG ersucht um die Zustimmung zur Grundbenützung seitens des Forstfonds für die Errichtung der Rotlicht-Überwachungsanlage und die Errichtung einer Schrankenanlage. Offen ist auch noch eine allfällige Abgeltung für die Duldung der Technikgebäude auf den Grundstücken des Forstfonds.

Es wird eingangs gleich klargestellt, dass es nie Absicht war, der Montafonerbahn ein Ansuchen zu verweigern, sondern die zögerliche Haltung im Hinblick auf die Grundbenützung alleinig mit dem Tauziehen um die Errichtung der Schrankenanlage zu tun hatte. Der Standessekretär erläutert die Planunterlagen mit den ausgewiesenen Dienstbarkeitsflächen.

Bgm Florian Küng informiert über eine vergleichbare Grundbenützung im Bereich der Alpe Golm, wo für die Duldung eines Hochbehälter s ein Quadratmeter mit rund 100 Euro bewertet und ein jährlicher Baurechtszins in Höhe von 5 % berechnet wird. Er schlägt vor, der Grundbenützung zuzustimmen und eine Abgeltung gemäß diesem Vorschlag vorzunehmen. Bgm Martin Vallaster fragt an, ob der Forstfonds der Grundbenützung zustimmen muss. Bgm Daniel Sandrell und Bgm Herbert Bitschnau erklären dazu, dass der Bahnbetrieb bei Nichteinhaltung der Bescheid-Auflagen eingestellt werden könnte.

Bgm Herbert Bitschnau hinterfragt, ob überhaupt ein Baurechtszins eingehoben werden soll.

Bgm Martin Vallaster stimmt dem Vorschlag von Bgm Florian Küng zu und ergänzt, dass sich diese Grundbenützung im Falle des Baus einer Unterführung ohnehin erübrigen wird.

Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Grundbenützung (vorübergehende und dauernde Flächen) gemäß dem Plan 21094-008 vom 26.04.2024 der Dr Brugger & Partner ZT GmbH für die Errichtung und den Betrieb einer Schrankenanlage bei der EK Alma auf Gst.-Nr. 369/1, 369/37 und 371/3 (GB St. Anton im Montafon) nach der Maßgabe einstimmig angenommen, dass für die Abgeltung gemäß obenstehendem Ansatz ein privatwirtschaftliches Übereinkommen mit der Montafonerbahn AG abgeschlossen wird.

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Pkt. 6.) Zustimmung zur Grundbenützung für Steinschlagschutzmaßnahmen bei der Silvretta Hochalpenstraße Kehre 17- 21 auf Gst.- Nr. 3307/5 (GB Gaschurn)

Aufgrund der Steinschlaggefahr an der Silvretta Hochalpenstraße im Bereich der Kehre 17 bis 21 sind Steinschlagschutzmaßnahmen erforderlich, wie der Betriebsleiter informiert. In diesem Bereich findet jedes Frühjahr vor Öffnung der Straße eine Felsräumung statt. Trotz der jährlichen Felsräumung und Beobachtung besteht ein Steinschlagrisiko für den Straßenabschnitt. Da in diesem Bereich das Potenzial für Schneegleiten und lokal (vor allem Gerinne) für Lawinen aus dem Oberhang besteht, können Steinschlagschutznetze nur unter Berücksichtigung zusätzlicher Maßnahmen umgesetzt werden.

Der Betriebsleiter erläutert weiters , dass auf dem Fallboden hinter dem Netz ein gegenseitiges Geh- und Fahrrecht eingeräumt wird. Er hofft allerdings, dass in dem Bereich kein Holz genutzt werden muss, da die Bringung sehr beschwerlich ist. Durch das Geh- und Fahrrecht wäre die Bringung aber generell möglich. Die Kosten für das Steinschlagnetz liegen bei zirka 1.500 Euro pro Laufmeter.

Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Grundbenützung für Steinschlagschutzmaßnahmen gem. der vorgelegten Plan- und Projektunterlagen bei der Silvretta Hochalp enstraße Kehre 17-21 auf Gst.-Nr. 3307/5 (GB Gaschurn) nach der Maßgabe einstimmig angenommen , dass dem Forstfonds des Standes Montafon auf dieser Weganlage (Fallboden) das uneingeschränkte Geh- und Fahrrecht eingeräumt wird.

Pkt. 7.) Aufnahme eines Kassenkredits gem. § 50 GG für den Forstfonds des Standes Montafon Der Standessekretär informiert über das Erfordernis eines Kassenkredites für die Konten des Standes Montafon. Ein Kassenkredit im Sinne des GG ist ein Kredit mit einer Laufzeit von höchstens neun Monaten. Es handelt sich dabei um nicht haushaltswirksame und im Prinzip kurzfristige Liquiditätsaushilfen. Dadurch soll das zeitliche Auseinanderfallen von Einnahmen und Ausgaben überbrückt werden. Für die Aufnahme eines Kassenkredits wurden Angebote eingeholt, welche anhand eines Angebotsspiegels vorgestellt werden.

Der Vorsitzende informiert, dass für die Aufnahme eines Kassenkredits für den Stand Monta- fon die fünf Banken Raiffeisenbank Bludenz – Montafon, Sparkasse Bludenz, Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank, Volksbank Vorarlberg und die BTV angefragt wurden. Die Volksbank Vorarlberg hat kein Angebot gelegt. Die BTV ist der Bestbieter und die Empfehlung der Standesverwaltung.

Laut dem mit der Einladung versandten Angebotsspiegel geht die BTV als Bestbieter hervor.

Gemäß § 50 GG Abs. 1 lit. b Z 3 iVm § 75 Abs. 1 GG wird auf Antrag des Vorsitzenden einstim- mig beschlossen, die Aufnahme von Kassenkrediten für das Jahr 2024 beim Konto des Forstfonds des Standes Montafon (3746 8000 0030 1069) mit max. 20 % der Finanzkraft, das sind € 377.000, - festzulegen und an das bestbietende Kreditinstitut BTV zu vergeben.

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Pkt. 8.) Abschluss einer Lizenzvereinbarung für das Strom-Online-Controlling (SOC) mit der Firma Energie-Controlling Jodok Rüf Der Standessekretär informiert, dass die Firma Energie-Controlling Jodok Rüf die internet- basierte Applikation „Strom Online Controlling“ zur Verwaltung und Verarbeitung von Energie- und Abrechnungsdaten betreibt. Das SOC wird beim Stand Montafon Forstfonds schon länger verwendet. Alle Verträge mit den Energiedienstleistern gehen direkt an Jodok Rüf, woraufhin er sie anschließend prüft und den Stand Montafon berät. Die Lizenzvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist.

Die Kosten für den Forstfonds werden um etwa 200 Euro pro Jahr günstiger, da neue Tarife hinterlegt sind. Es braucht zudem eine neue Vereinbarung, da es Änderungen bezüglich des Datenschutzes gibt. Die Gemeinden Vandans, Silbertal, Gaschurn und St. Gallenkirch verwenden das SOC bereits.

Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Lizenzvereinbarung für das Strom-Online-Controlling (SOC) mit der Firma Energie-Controlling Jodok Rüf einstimmig angenommen.

Pkt. 9.) Anschaffung eines Abschiebe -Anhängers für die Hackgut-Zustellung Der Betriebsleiter informiert, dass für die Anschaffung eines Abschiebe -Anhängers für die Hackgut-Zustellung drei Angebote von Ländle Technik aus Rankweil, Landmaschinen Burtscher aus Nüziders sowie BayWa Lamag Technik aus Frastanz eingeholt wurden.

Die Firma Ländle Technik geht aus dem Angebotsvergleich mit 25.400 Euro (exkl. MwSt.) als Bestbieter hervor. Optional kann eine Schiebeplane in Höhe von 3.660 Euro zusätzlich angeschafft werden. Die Garantie würde ein Jahr lang gelten.

Bgm Florian Küng hat noch ein weiteres Vergleichsangebot eingeholt . Der Betriebsleiter wird mit dem Best bieter nochmals nachverhandeln. Die Anschaffung ist für den Betrieb notwendig und kann nicht verschoben werden. Der Betriebsleiter bittet um ein Budget in Höhe von 30.000 Euro für die Anschaffung des Abschiebe-Anhängers. Die Kosten sind im Voranschlag nicht vorgesehen. Da die Lieferung aber ohnehin 20 Wochen beträgt, wird die Rechnung slegung erst im Jahr 2025 erfolge n.

Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Anschaf fung eines Abschiebe-Anhängers befürwortet und dem Betriebsleiter das Pouvoir erteilt, einen solchen nach Nachverhandlung mit max.

30.000 Euro (exkl. MwSt.) anzuschaffen. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

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Pkt. 10.) Genehmigung der Niederschrift
Die Niederschrift der 35. Forstfondssitzung am 12.03.2024 wurde allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelt. Die vorliegende Niederschrift wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt.
Pkt. 11.) Berichte

Berichte des Forstbetriebsleiters Andreas Drexel:

a) Aktuell sind vier Seilbahnen in Betrieb, drei davon in St. Gallenkirch. Dadurch soll das angefallene Schadholz aufgearbeitet und gebracht werden.

b) Die Tiroler Sägeindustrie nimmt aktuell kein Holz mehr an, die Lager sind voll. Es muss daher geplant werden, das Nasslager in Vandans wieder in Betrieb zu nehmen. Die Lagerhaltung ist mit Kosten verbunden, die noch geklärt werden müssen.

c) In der Eigenjagd Hubertus wurden im aktuellen Jagd-Jahr 20 Stück geschossen, keines davon hatte TBC. Die Familie Frey hat mitgeteilt, dass sie die Eigenjagd Hubertus auch zukünftig nicht mehr pachten werden. Nun erfolgen Gespräche mit den angrenzenden Jagd-Gebieten.

d) Heute wird der Generator des Kleinkraftwerks Gafluna montiert. Die Inbetriebnahme folgt in wenigen Tagen.

e) Ein Gutachten zur Wildsituation im Montafon ist in Ausarbeitung. Im Juli soll das Gut- achten den Bürgermeistern vorgestellt werden. Anschließend soll es den Hegeobleuten präsentiert werden.

f) In der Genossenschaftsjagd Stock 1 in St. Gallenkirch wird der ehemalige Forstbetriebsleiter Hubert Malin als Obmann ausscheiden. Der Betriebsleiter ersucht darum, baldmöglichst einen neuen Obmann zu stellen.

Bgm Daniel Sandrell fragt an, wie weit der Planungsstand bei der Straße zum Zuggawald ist. Der Betriebsleiter informiert, dass der Forstfonds nicht mitfinanziert, in der Umsetzung aber beteiligt ist. Das Projekt liegt bei der Bezirkshauptmannschaft zur Ge- nehmigung.

g) Im Projekt Schattwald im Silbertal finden in den nächsten Wochen die Finanzierungsverhandlungen statt.
Pkt. 12.) Allfälliges

a) Bgm Daniel Sandrell informiert, dass eine Erschließungsstraße auf den Gaschurnerberg geplant ist. Wenn der Forstfonds ebenfalls Interesse an einer Erschließung hätte, könnte diese im Zuge der Straßenerrichtung gebaut werden. Der Betriebsleiter sieht

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diese Erschließungsstraße als sinnvoll für den Forstfonds an. Er prüft den Bescheid und mögliche Auflagen dazu nochmals.

b) Bgm Herbert Bitschnau fragt an, ob es Neuigkeiten bezüglich der Straße zur Lindauer Hütte gibt. Der Betriebsleiter informiert, dass ein Schild „Fahrverbot für Radfahrer“
montiert wird. Bgm Jürgen Kuster und er waren dagegen, die Alpe Spora besteht allerdings darauf. Die Lindauer Hütte wird die Fahrradständer abbauen und ebenfalls auf das Fahrverbot hinweisen. Es gibt zwar einen Erhaltungskostenschlüssel für die Straße, aber keine Güterweggenossenschaft.

Bgm Florian Küng hinterfragt, wer das Fahrverbot bestimmen darf. Es wäre im öffentlichen Interesse, dass Radfahrer:innen auf dieser Straße fahren dürfen.

Ende der Sitzung, 15:58 Uhr

Schruns, 21. Mai 2024

Schriftführer: Standesrepräsentant:

Forstfondsvertretung: