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Montag, 21. September 2026 · 1.927 Einträge aus 10 Gemeinden und dem Stand Montafon · Stand heute, 04:45 Uhr

ÜbersichtStand MontafonSitzungsprotokolle

38. Forstfondssitzung: 02.07.2024

Stand Montafon · Protokolle Stand Montafon · 02.07.2024

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NIEDERSCHRIFT

aufgenommen am 02 . Juli 2024 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 38. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode.

Auf Grund der Einladung vom 25. Juni nehmen an der im Anschluss an die Standessitzung einberufenen Forstfondssitzung teil:

Standesrepräsentant Bgm Josef Lechthaler, St. Gallenkirch Vize-Bgm Norbert Haumer, Schruns Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns Bgm Florian Küng, Vandans Bgm Helmut Pechhacker, St. Anton Bgm Daniel Sandrell, Gaschurn Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg Bgm Thomas Zudrell, Silbertal

Entschuldigt: LAbg Monika Vonier
LAbg Nadine Kasper
BL Andreas Drexel
Weitere Sitzungsteilnehmer: PR-Beauftragter Toni Meznar
Alexander Zimmermann

Schriftführer: Standessekretär Bernhard Maier

Der Vorsitzende eröffnet um 14:44 Uhr die Forstfondssitzung und begrüßt die Kollegen Bürgermeister, verliest die Entschuldigungen und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Der Vorsitzende ersucht um Aufnahme des zusätzlichen Tagesordnungspunktes „Vereinbarung mit der GWG Bartholomäberg Hennakopf – Rofer”. Gegen die geänderte Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Zl.: ff004.2/2024

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Tagesordnung

1.) Ankauf eines Quad (All Terrain Vehicle)

2.) Ansuchen um Grundbenützung für die Quellableitung Vergalda (Gst.-Nr. 4611, GB St.
Gallenkirch)

3.) Ansuchen um Einräumung eines Geh- und Fahrrechtes über Gst.-Nr. 3132/1 und Abstandsnachsicht sowie Betretungsrecht für Wohnhaus auf Gst.-Nr. 2714/2 (alle GB Schruns)

4.) Ergänzung zum Mietvertrag vom 20.05.2021 für das Wohnhaus Gauertalweg 12

5.) Genehmigung der Niederschrift der 37. Forstfondssitzung vom 11.06.2024

6.) Berichte

7.) Vereinbarung mit der GWG Bartholomäberg Hennakopf – Rofer (Erweiterung der Tagesordnung)

8.) Allfälliges

Erledigung der Tagesordnung

Pkt. 1.) Ankauf eines Quad (All Terrain Vehicle)
Der Vorsitzende berichtet, dass aktuell ein solches Fahrzeug gemietet wird. Der Forstbetriebsleiter Andreas Drexel befürwortet den Ankauf eines solchen Fahrzeuges, da dies günstiger als eine weiterführende Miete ist. Ein möglicher, zukünftiger Jagdpächter würde das Fahrzeug übernehmen.

Bgm Florian Küng möchte wissen ob die der vorgelegten Vergleichskalkulation dargestellten Reparaturkosten für die Jahre 2024 und 2025 Überschlagswerte sind. Bgm Daniel Sandrell merkt an, dass diese Reparaturkosten theoretisch angenommene Werte darstellen.

Der Vorsitzende stellt den Antrag dem Ankauf zuzustimmen. Der Antrag zum Ankauf des bis- lang angemieteten Quads (All Terrain Vehicle) um den angebotenen Betrag von EUR 37.471,28 für die jagdlichen Bewirtschaftung in der EJ Hubertus wird einstimmig beschlossen.

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Pkt. 2.) Ansuchen um Grundbenützung für die Quellableitung Vergalda (Gst.- Nr. 4611, GB St. Gallenkirch)
Der Vorsitzende berichtet, dass die Gemeinde St. Gallenkirch beabsichtigt, eine Quelle im Ver- galden-Tal zu fassen und in den bestehenden Hochbehälter „Vergalda“ einzuleiten. Für den Hochbehälter „Vergalda“ besteht bereits ein aufrechtes Dienstbarkeitsverhältnis. Für die neue Zuleitung, welche gemäß Lageplan auf ca. 40 Meter über den Grund des Forstfonds verläuft, bedarf es einer zusätzlichen Zustimmung des Forstfonds. Die Zustimmungserklärung stellt eine Standardzustimmung dar.

Bgm Thomas Zudrell möchte wissen, ob in diesem Zusammenhang auch ein Trinkwasserkraftwerk betrieben wird oder ein solches geplant. Der Vorsitzende erklärt, dass der Hochbehälter im Bestand ist und keine Kraftwerksnutzung vorgesehen ist.

Der Vorsitzende stellt den Antrag, dem Ansuchen um Grundbenützung für die Quellabteilung Vergalda zuzustimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Pkt. 3.) Ansuchen um Einräumung eines Geh- und Fahrrechtes über Gst.-Nr. 3132/1 und Abstandsnachsicht sowie Betretungsrecht für Wohnhaus auf Gst.-Nr. 2714/2 (alle GB Schruns)
Der Vorsitzende berichtet zum Ansuchen des neuen Eigentümers des Maisäß Kapellerweg Nr 15 in Schruns, welches in unmittelbarer Grenze zu Forstfonds-Flächen steht. Der Standessekretär erläutert anhand von Präsentationsfolien, welche der Antragsteller zur Verfügung ge- stellt hat, die Sachlage und die Verortung der gewünschten Rechtseinräumungen.

Bgm Florian Küng merkt an, dass sich das Grundstück im Grundsteuerkataster befindet. Für ihn stellt sich die Frage, weshalb der bereits bestehende Fußweg über das Nachbargrundstück 2714/1 in Zukunft auf unser Grundstück umgelegt werden soll . Er sieht die Einräumung von außerbücherlichen Geh- und Fahrrechten als schwierig und weist darauf hin, dass bei ausständigen Zahlungen eine gerichtliche Einforderung notwendig ist. Weiters stellt sich für ihn auch die Frage, wie die Entwässerung des Grundstückes genau umgesetzt werden soll. Aus seiner Sicht sind noch einige Fragen im Zuge eines Ortsaugenscheines zu beantworten. Vor Beantwortung dieser Fragen möchte er diesen Rechtseinräumungen noch nicht zustimmen.

Der Standessekretär weist darauf hin, dass die Höhe allfälliger Entgelte noch festgelegt und beschlossen werden muss. Als Beispiele nennt er Regelungen bei Maisäß en im Bereich „Riader“, bei dem eine Einmalzahlung für die Abstandsnachsicht und jährliche Zahlungen Flächennutzungen bzw. Zufahrtsrechte verrechnet werden. Diese Vorschläge können aus Sicht des Vorsitzenden eingearbeitet werden.

Vize-Bgm Norbert Haumer möchte wissen ob Planunterlagen vorhanden sind. In der Gemeinde Schruns wurde dieses Thema noch nicht behandelt. Der Standessekretär verweist auf

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die bereits in der Präsentation vorgestellten Planunterlagen. Er hält fest, dass der Antragsteller bereits in engem Austausch mit der Bauverwaltung Montafon ist.

Bgm Florian Küng weist darauf hin, dass bei eigenständigen Objekten im Rahmen der Kleinräumigkeit ein Abstand von ca. 2-3 m benötigt wird. Die Handhabung in den einzelnen Gemeinden wird kurz diskutiert.

Der Vorsitzende schlägt vor, einen Ortsaugenschein durchzuführen. Dabei sollen Bgm Florian Küng, Andreas Pfeifer von der Bauverwaltung Montafon und ein Sachverständiger anwesend sein. Weiters schlägt er vor heute zu beschließen, dass Bgm Florian Küng die Entscheidungskompetenz übertragen bekommt, um die Höhe des Entgeltes zu verhandeln.

Bgm Helmut Pechhacker plädiert für eine einheitliche, zukünftige Vorgehensweise, wie z.B.

einen einheitlichen Preis pro Laufmeter. Der Standessekretär erklärt, dass das unbedingt anzustreben ist, sich in der Praxis leider jeder Fall voneinander unterscheidet. Er nennt Beispiele dazu.

Bgm Florian Küng merkt noch an, dass die Marktgemeinde Schruns involviert werden soll, da sie für die raumplanungsrechtlichen Fragen zuständig ist. Der Vorsitzende merkt an, dass das Zufahrtsrecht wird auf jeden Fall benötigt wird. Bgm Daniel Sandrell weist darauf hin, dass in Gaschurn solche Grundbenützungen nach einheitlichem Muster mit einer einheitlichen Abgeltung beschlossen wurden.

Bgm Martin Vallaster plädiert für den Ortsaugenschein und schlägt vor, dass die Gemeinde Schruns dort auch vertreten sein soll. Der Vorsitzende erneuert seinen Vorschlag eines Ortsaugenscheins mit Mitgliedern der Forstfondsvertretung. Dabei solllen Bgm Florian Küng, Vize- Bgm Norbert Haumer, Bgm Martin Vallaster und Bgm Helmut Pechhacker anwesend sein. Im Anschluss an den Ortsaugenschein soll die Thematik im Forstfonds beschlossen werden.

Vize-Bgm Norbert Haumer schlägt vor, die Höhe des Entgeltes anhand der bereits bestehenden Verträge auszuarbeiten. Der Vorsitzende hält fest, dass zuerst ein Ortsaugenschein durchgeführt und die Beschlussfassung zur Rechtseinräumung und Festsetzung der Entgelte in der nächsten Forstfondssitzung durchgeführt werden.

Pkt. 4.) Ergänzung zum Mietvertrag vom 20.05.2021 für das Wohnhaus Gauertalweg 12 Der Vorsitzende inf ormiert über den aktuell en Mietvertrag für das Wohnhaus Gauertalweg 12, über die Monatsmiete und die vertraglichen Bedingungen der Wertsicherung.

Der Standessekretär erläutert die nun vorliegende Ergänzung zum Mietvertrag, welche zur Kompensation von zwischenzeitlich aufgetretenen baulichen Mängeln vorsieht, die unter Pkt III festgelegte Wertsicherung des Mietzinses bis zum 31.12.2024 auszusetzen. Mit Jahresbeginn 2025 tritt die bestehende Wertsicherung wieder wie bisher in Kraft.

Alle anderen Vertragsinhalte bleiben von dieser Änderung unberührt.

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Der Standessekretär ergänzt, dass die Mieterin gestern beim Stand Montafon vorstellig war.

Sie ist sich gegenwärtig noch nicht sicher, ob sie das Mietverhältnis aufrechterhalten wird, da sie sich auf Grund familiärer Veränderungen wieder vermehrt im Ausland aufhalten wird.

Das Vertragsende ist aktuell im Jahre 2028, mit einer möglichen 3-jährigen Verlängerung. Investitionen werden nicht rückerstattet.

Auf Antrag des Vorsitzendes wird die vorgelegte Ergänzung zum Mietvertrag vom 20.05.2021 einstimmig angenommen und beschlossen.

Pkt. 5.) Genehmigung der Niederschrift der 37. Forstfondssitzung vom 11.06.2024

Die Niederschrift der 37. Forstfondssitzung am 11.06.2024 wurde allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelt. Die vorliegende Niederschrift wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt.

Pkt. 6.) Berichte

a) Der Vorsitzende berichtet, dass am Vormittag im Rahmen eines Workshops zwei wildökologische Gutachten vorgestellt und nachfolgend im Kreise der Bürgermeister und Mitarbeitenden besprochen und diskutiert wurde n. Es wird ein zweiter Workshop im Herbst folgen, in welchem die Neuausrichtung des Forstfonds definiert werden soll .

Bgm Florian Küng weist auf den schlechten Zustand des Waldes und den daraus resultierenden Handlungsbedarf hin.

Pkt. 7.) Vereinbarung mit der GWG Bartholomäberg Hennakopf – Rofer (Erweiterung der Tagesordnung)

Der Vorsitzende berichtet, dass die Vereinbarung mit der GWG Bartholomäberg Hennakopf – Rofer samt Lageplan versendet wurde. In der Vereinbarung soll die Mitbenützung der Güterweganlage geregelt werden. Diese Vereinbarung sieht einen jährlichen Kostenbeitrag für die Benützung durch den Forstfonds und die Servitutsberechtigten (Holzbringung) in Höhe von 800 € pro Jahr vor, welche vom Forstfonds an die GWG entrichtet wird.

Der Standessekretär weist darauf hin, dass das Thema bereits in der Beratung am 14.12.2023 besprochen wurde und die GWG nun dazu eine Ver einbarung ausgearbeitet hat.

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Bgm Florian Küng plädiert für eine pauschale Abgeltung und nicht für einen auf der Zahl der abtransportierten Holzmenge basierenden Betrag. Der Standessekretär ergänzt, dass es sich bei den EUR 800 pro Jahr genau um eine solche pauschale Abgeltung handelt.

Auf Antrag des Vorsitzenden wird die vorliegende Vereinbarung einstimmig angenommen und beschlossen.

Pkt. 8.) Allfälliges
Keine Wortmeldungen.
Ende der Sitzung: 15:18 Uhr

Schruns, 02. Juli 2024

Schriftführer: Standesrepräsentant:

Forstfondsvertretung: